Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem Sachverständigen eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, und für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfragen (Frankf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtungsfrist.

Rn 19 Nach § 1954 bestimmen sich die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist abw von den allgemeinen Vorschriften der §§ 121, 124. Rn 20 Die Anfechtungsfrist beträgt grds 6 Wochen, § 1954 I, bei Auslandsbezug, dh wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (§ 7 Rn 3) im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Tagesausflug genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlichen oder gewill...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Möglichkeit der Verfahrensfortführung.

Rn 5 Das Verfahren wird nach dem Tod eines Beteiligten fortgesetzt, wenn ein anderer Beteiligter dies innerhalb einer Monatsfrist durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt. Dieser Fortsetzungsantrag ist eine Verfahrenshandlung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht bezüglich des Wahlrechts, der es vorzugsweise – allerdings nicht zwingend – durch förmliche Zustellung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Unterbrechung.

Rn 9 Die Unterbrechung beginnt mit dem Tod oder dem Verlust der Vertretungsfähigkeit. Soweit der Vertretungsunfähigkeit eine Entscheidung zugrunde liegt, kommt es auf den Eintritt der Rechtskraft bzw Bestandskraft an (BGH NJW 13, 2438; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 19). Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden nach § 16 FGG gerichtliche Entscheidungen grds mit der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung.

Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Vollstreckungsverfahren, weil ein direkter Konnex mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 726 BGB – Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes.

Gesetzestext Die Gesellschaft endigt, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters. (zum 1.1.24) Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begründetheit im Zeitpunkt der Abtretung.

Rn 3 Einwendungen u Einreden müssen bereits im Zeitpunkt der Abtretung begründet sein. Dafür genügt es, dass bei Abtretung ihr Rechtsgrund in dem Schuldverhältnis gelegt war; nicht erforderlich ist, dass schon alle Tatbestandsvoraussetzungen vorgelegen haben (BGHZ 25, 27, 29; 93, 71, 79; NJW-RR 04, 1347, 1348). So wirkt etwa ein im ursprünglichen Schuldverhältnis vereinbarte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsbeendigung, I.

Rn 2 Mit der ›Beendigung‹ des Vertrags führt I 1 ein neuartiges Gestaltungsrecht ein, welches – anders als Rücktritt und Kündigung – sowohl bei einmaligen Austauschverträgen als auch bei Dauerschuldverhältnissen greift. Rn 3 Der Verbraucher hat gem I 1 das Recht zur Vertragsbeendigung, wenn der Unternehmer den fälligen und durchsetzbaren Anspruch des Verbrauchers auf Bereitst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gegen Einwendunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schlichtungsversuch als besondere Prozessvoraussetzung.

Rn 9 Sehen Schlichtungsgesetze der Länder ein obligatorisches Güteverfahren vor, muss das Schlichtungsverfahren der Klageerhebung zwingend vorausgehen. Wird ohne vorherigen Einigungsversuch vor den Gerichten des Landes Klage erhoben, ist sie als unzulässig abzuweisen (BGH MDR 10, 1143 [BGH 13.07.2010 - VI ZR 111/09]; NJW 05, 437). Auch in der Berufungsinstanz ist ein erstins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 6 EuGFVO – Sprachen.

Gesetzestext (1) Das Klageformblatt, die Antwort, etwaige Widerklagen, die etwaige Antwort auf eine Widerklage und eine etwaige Beschreibung etwaiger Beweisunterlagen sind in der Sprache oder einer der Sprachen des Gerichts vorzulegen. (2) Werden dem Gericht weitere Unterlagen nicht in der Verfahrenssprache vorgelegt, so kann das Gericht eine Übersetzung der betreffenden Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 973 BGB – Eigentumserwerb des Finders.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. 2Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache. (2) 1Is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Zurückweisung des Erwerbs

Rz. 165 [Autor/Stand] Der Erwerber ist nicht gezwungen, die ihm von selbst angefallenen Vermögensvorteile zu behalten. Nach § 333 BGB kann er deshalb den Erwerb durch Zurückweisung beseitigen; ein auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück wirkendes Gestaltungsrecht,[2] das durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versprechenden/Schuldner auszuü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abhilfefrist und Abmahnung nach § 543 III.

Rn 25 Mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem II Nr 3 (zu dem im Einzelfall auch dort bestehenden Abmahnungserfordernis s Rn 24) ist die fristlose Kündigung erst nach Ablauf einer Abhilfefrist oder nach Abmahnung zulässig (auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung gem § 569 I: BGH NJW 07, 2177 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 182/06], vgl aber Rn 26). Eine Abhilfefris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 10 EuVTVO – Berichtigung oder Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird auf Antrag an das Ursprungsgericht (2) Für die Berichtigung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß gegen § 1304 (Geschäftsunfähigkeit).

Rn 6 Die Ehe des bei Eheschließung Geschäftsunfähigen (§ 104 Nr 2) ist wirksam, aber aufhebbar. Für beschränkt Geschäftsfähige (§ 106) gilt § 1303. Die Geschäftsunfähigkeit muss ehebezogen sein (›Ehegeschäftsunfähigkeit‹; Brandenbrg FamRZ 2011, 216). Es kommt deshalb darauf an, ob bei dem Verlobten die Einsichtsfähigkeit für das Wesen der Ehe besteht und ob er in der Lage is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Vorschrift behandelt die Wirkungen der Verweisung und die dadurch verursachten zusätzlichen Verfahrenskosten. Der Begriff der Anhängigkeit iSd § 17b I 1 GVG kennzeichnet die formelle prozessuale Zuordnung des verwiesenen Rechtsstreits (nunmehr) zum Adressatgericht, mit der dessen Pflicht zur Entscheidung des Rechtsstreits verknüpft ist. Alle bisherigen Prozesshandlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gegen bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitgegenstand.

Rn 24 Die bestimmte Angabe von Gegenstand und Grund des Anspruchs dient auf der Ebene der Zulässigkeit allein dazu, den Streitgegenstand festzulegen. Nach dem Streitgegenstand beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit (§§ 23 ff), der Umfang der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1, § 17 I 2 GVG), der materiellen Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (§ 322), ob eine Klage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kenntnis und Kennenmüssen des Vertreters.

Rn 5 Nach I ist die Person des Vertreters auch dann entscheidend, wenn die Kenntnis oder das Kennenmüssen (s die Legaldefinition in § 122 II) besonderer Umstände für das Vertretergeschäft von Bedeutung ist. Das gilt insb für die subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Verbotsgesetzes iSd § 134 (BayObLG NJW 93, 1143, 1144 f [BayObLG 24.11.1992 - 1Z BR 73/92]), die subjektiven V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Es handelt sich um ein reines Amtsverfahren (§ 26 FamFG). Ein Antrag ist nicht erforderlich, doch kann eine Anregung nach § 24 FamFG sinnvoll sein Das Nachlassgericht hat vAw zu ermitteln, hat es Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins. Dabei muss es nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftige Forderungen.

Rn 13 Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch braucht noch nicht zu bestehen (BGH NJW 65, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63]), der Schuldner muss ebenfalls noch nicht feststehen (BAG NJW 67, 751 [BAG 14.12.1966 - 5 AZR 168/66]). Es genügt vielmehr, dass das Entstehen der Forderung im Zeitpunkt der Abtretung möglich ersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchserhaltende Maßnahmen des Gläubigers bei Zeitablauf, Grenzen.

Rn 11 Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft (§ 773 Rn 1) – dem Normalfall in der Praxis – muss der Gläubiger dem Bürgen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft unverzüglich nach dem Fristablauf anzeigen: Sonst wird der Bürge frei (§ 777 I 2). Rn 12 Die Anzeige kann bereits vor Ablauf der Frist abgegeben werden, wenn die Hauptschuld fällig ist (BGHZ 76, 81, 83 ff): Denn du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wichtiger Grund.

Rn 11 Ein wichtiger Grund liegt nach ständiger Rspr, die jetzt in der Legaldefinition des § 314 I 2 Niederschlag gefunden hat, vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung der Gesellschaft bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Rn 13 Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 184; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 33 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 33 Brüssel Ia-VO(1) Beruht die Zuständigkeit auf Artikel 4 oder auf den Artikeln 7, 8 oder 9 und ist bei Anrufung eines Gerichts eines Mitgliedstaats wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien ein Verfahren vor dem Gericht eines Drittstaats anhängig, so kann das Gericht des Mitgliedstaats das Verfahren aussetzen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Normzweck.

Rn 4 Der Anwendungsbereich des § 548 (vgl Kandelhard NJW 02, 3291) wird grds weit ausgelegt (LG Aachen NZM 09, 276, BGH ZMR 06, 441: sogar für cic), da es Zweck der Regelung ist, die Parteien zu einer raschen Auseinandersetzung des Mietverhältnisses nach dessen Beendigung zu veranlassen. § 548 erfasst auch Ansprüche des Vermieters gegen Dritte, sofern diese in den Schutzbere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nacherfüllungsort.

Rn 20 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist gem § 269 zu bestimmen (grundl BGHZ 189, 196 Rz 20 ff, daraus die folg Zitate von Rz; BGH NJW 17, 2758 Rz 21; Naumbg MDR 17, 1357; aA Ddorf NJW-RR 17, 821 [BGH 17.03.2017 - V ZR 70/16] Rz 23: Belegenheitsort). Primär kommt es auf die Vereinbarung der Parteien, sekundär auf Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie zB Ortsgebund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 29 Brüssel IIb-VO – Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980.

Gesetzestext (1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 296 BGB – Entbehrlichkeit des Angebots.

Gesetzestext 1Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (BRHP/Faust Rz 70). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechte des Pfandgläubigers.

Rn 5 Unter der zusätzlichen Voraussetzung der Gefährdung seiner Sicherheit (s § 237 1) kann der Gläubiger das Pfand öffentlich versteigern (§§ 1219 I, 383 III, 1236–1246) oder, wenn es einen Börsen- oder Marktpreis (§ 385 Rn 1; sowie A Wittig FS Kümpel 587, 601) hat, vor der Pfandreife iSv § 1228 II nach § 1221 durch einen öffentlich ermächtigten Handelsmakler (§ 93 HGB), Bö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittelauftrag.

Rn 50 Bei einem Rechtmittelauftrag an einen anderen Anwalt ist besondere Sorgfalt auf Seiten beider Anwälte erforderlich. Alle für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist erforderlichen Angaben, insb das vom Anwalt eigenverantwortlich festzustellende Zustelldatum der anzufechtenden Entscheidung müssen richtig und vollständig übermittelt und der Rechtsmittelauftrag eindeutig und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer [16], 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an den VKH-Antrag.

Rn 4 Wird zunächst nur ein reiner VKH-Antrag für eine beabsichtigte Beschwerde gestellt, muss innerhalb der Beschwerdefrist (§ 63) das vollständige VKH-Gesuch, dh eine lückenlos ausgefüllte Erklärung über die persönlichen u wirtschaftlichen Verhältnisse nebst kompletter Nachweise (§ 76 I bzw § 113 I 2 jew iVm § 117 II 1, IV ZPO), beim FamG eingegangen sein (BGH MDR 18, 115)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstattungsanspruch.

Rn 5 Wird ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers ausgeführt, besteht ein Erstattungsanspruch des Zahlers (etwa Widerruf einer Einzugsermächtigung im Zeitfenster des § 675p II). Der Erstattungsanspruch ist verschuldensunabhängig ausgestaltet und nicht abdingbar. Wird ein Zahlungskonto durch Belastungen verändert (auch Kontokorrent)...mehr