Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 548 ZPO – Revisionsfrist.

Gesetzestext Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Rn 1 Die Vorschrift entspricht exakt der für das Berufungsverfahren geltenden Vorschrift des § 517. Auf § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 6 Die Kündigung muss in schriftlicher Form (vgl zum Räumungsprozess überstreng Himmen ZMR 21, 711) erklärt werden, § 568 I. Damit scheidet eine konkludente (KG WuM 06, 193) Kündigung aus. Eine formell ungenügende Kündigung kann im Einzelfall als ein Mietaufhebungsangebot ausgelegt oder in ein solches umgedeutet werden. Die Kündigung sollte nach § 568 II den Hinweis auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitablauf nach Abs 1.

Rn 2 I ist eine echte Erlöschensfrist, keine Verjährungsfrist. Sie beginnt mit der verbotenen Eigenmacht, also mit der Vollendung der Besitzentziehung bzw dem Eintritt der Besitzstörung. Bei mehreren Störungen beginnt jeweils eine neue Frist. Kenntnis des Besitzers ist ohne Bedeutung (Ddorf OLGZ 75, 331, 333). Für die Berechnung der Jahresfrist gelten die §§ 187 I, 188 II. F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 210 schützt den Gläubiger davor, dass er, allein weil er selbst oder der Schuldner geschäfts- und idR damit prozessunfähig (§ 52 ZPO) ist, objektiv seine Forderung nicht durchsetzen kann und diese dann verjährt. § 210 macht ein Vorgehen nach § 57 I ZPO entbehrlich, wenn es auch ggf sinnvoll bleibt. Denn die Beweislast für die Voraussetzungen (Mangel der Geschäftsfähig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. 2Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten. (2) 1Befindet sich der Gegenstand nach der Behauptung des Beweisführers nicht in seinem Besitz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß.

Rn 7 Eine unter Verstoß gegen § 185 angeordnete öffentliche Zustellung verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]; BGH MDR 13, 484 Rz 15 mwN). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit auch keine Frist in Lauf, (jedenfalls) wenn die Fehlerhaftigkeit für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlagungsfrist.

Rn 4 Für den Fristbeginn bei Kenntnis (Rn 14) des gesetzlichen Vertreters ist dessen Aufenthalt (Inland/Ausland) oder ausschließlicher Wohnsitz (§ 7 I) maßgebend (Grüneberg/Weidlich § 1944 Rz 1). Der Sterbeort des Erblassers ist dabei unerheblich, selbst wenn er im Inland liegt Für die Verlängerung der Frist auf 6 Monate (III) soll ein Tagesausflug in das benachbarte Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktrittsrecht.

Rn 12 Das SchRModG hat durch den neuen II diese Situation bereinigt: Auch der Vorleistungspflichtige soll den Schwebezustand auflösen können, indem er dem Gläubiger eine angemessene Frist für das Bewirken der Gegenleistung (Zug um Zug) oder für Sicherheitsleistung setzt. Nach erfolglosem Fristablauf soll der Vorleistungspflichtige zwar nicht seinerseits Leistung Zug um Zug v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nicht wiederkehrende Leistungen (Abs 4).

Rn 46 Mit der gesetzlichen Leistungssperre wird der Vollstreckungsschutz für Schuldner erweitert, deren Einkünfte iSd § 850i gepfändet und dem Gläubiger überwiesen sind. Die antragsunabhängige Sperrfrist nach Abs 4 setzt nicht beim Kontoguthaben an, sondern besteht bereits bei der Pfändung und Überweisung von Forderungen an der Quelle der Einkünfte. Diese Regelung ermöglicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Gericht ist die Möglichkeit eröffnet, Annexanordnungen zu treffen (Keidel/Giers § 209 Rz 1). Das dient nicht nur der Verfahrensökonomie und zügigen Umsetzung der Endentscheidungen, sondern auch dem Schutz desjenigen, an den zugewiesen wird. Der Ausspruch über die Zuweisung der Ehewohnung allein ermöglicht bspw noch nicht die Zwangsvollstreckung in Form der Räumung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines Amtes vereinbaren. 2Tritt der Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder können sich die Parteien über dess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweis auf Kündigungswiderspruch (§ 568 II).

Rn 9 Der Vermieter soll auf die Möglichkeit des Kündigungswiderspruchs (§ 574) sowie dessen form- und fristgerechte (§ 574b) Erhebung hinweisen. Für den Hinweis selbst ist keine Form vorgeschrieben. Der Hinweis ist auch nicht Bestandteil der Kündigung, sollte aber in dieser enthalten sein; jedenfalls muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Hinweispfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 658 BGB – Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Die Auslobung kann bis zur Vornahme der Handlung widerrufen werden. 2Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er in derselben Weise wie die Auslobung bekannt gemacht wird oder wenn er durch besondere Mitteilung erfolgt. (2) Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 564 übernimmt § 569a VI (Frey/Hinz ZMR 21, 705) und § 569 I, II aF. Gem § 564 1 geht das Eintrittsrecht nach § 563 und das Fortsetzungsrecht nach § 563a einer Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben vor (BTDrs 14/4553, 62; LG Heidelberg WuM 14, 37 [LG Heidelberg 25.11.2013 - 5 S 33/13]). § 564 2 gewährt beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung nach gerichtlichem Ermessen (Abs 3).

Rn 5 Wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, eröffnet Abs 3 dem Gericht die Möglichkeit, das Verfahren vorübergehend auszusetzen und einem/beiden Ehegatten eine Frist zur Klageerhebung zu setzen. Hierüber hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Haußleiter/Eickelmann § 221 Rz 22). Wird die Klage nicht erhoben, kann das Gericht selbst in der Sache entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen des Vergütungs- bzw Aufwendungsersatzanspruchs – Ausschlussfrist des § 1877 Abs 4 S 1 BGB.

Rn 18 Hinsichtlich der Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands verweist Abs 3 S 2 auf § 292 I und V; diese Vorschrift enthält keine Frist zur Geltendmachung der Vergütung und verweist auch nicht auf eine entsprechende Norm. Die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1877 IV 1 BGB findet jedoch entsprechende Anwendung (BGH FamRZ 17, 231; Hamm 6.11.15 – II-6 WF 106/15, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen. 2Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 3Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschlussfrist.

Rn 11 Nach § 2015 I muss der Aufgebotsantrag binnen Jahresfrist seit Annahme der Erbschaft gestellt werden; das Antragsrecht als solches ist nicht befristet (MüKo/Küpper § 1970 Rz 2). Der Verdacht unbekannter Nachlassverbindlichkeiten zwingt zur unverzüglichen Antragstellung nach §§ 1980 II, 1975 II 2, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Bei Versäumung der Frist kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverwalter.

Rn 86 Bei Insolvenz des Vermieters ist der Mietvertrag auch der Insolvenzmasse ggü wirksam (§ 108 I InsO). Der Insolvenzverwalter hat die vollständige Vermieterleistung zu erbringen, zB Erhaltungsmaßnahmen unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist (BGH NJW 03, 472), sofern die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung der I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zwischenentscheid nach § 1040 III.

Rn 21 Hält das Schiedsgericht sich in einem Zwischenentscheid nach § 1040 III für zuständig und hat das Oberlandesgericht dessen Entscheidung bestätigt, kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht erneut im Verfahren nach § 1060 geprüft werden (BGH SchiedsVZ 16, 339 [BGH 21.04.2016 - I ZB 7/15], Rz 10–12). Die Rüge, die Schiedsvereinbarung sei ungültig, kann auch dann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtliches Interesse.

Rn 20 Das rechtliche Interesse des § 485 II ist weit zu fassen. Für einen vom Versicherungsnehmer gegen den privaten Unfallversicherer gestellten Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur sachverständigen Klärung der technischen Details und des Grades der Invalidität besteht rechtliches Interesse, wenn der Versicherer geltend macht, ein Versicherungsfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 23 Die Rechtsfolgen aus der Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags stehen nicht in § 312b, sondern erst in den §§ 312d, 312e und 312f I (Pflichten des Unternehmers) sowie in § 312g (Widerrufsrecht des Verbrauchers). Zu beachten ist, dass in § 312g II, III zahlreiche Konstellationen aufgeführt sind, in denen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sollzinsbindung nur für einen Teil der Darlehenslaufzeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Nr 1 Hs 1 findet Anwendung, wenn die Zinsbindung vor der Laufzeit des Darlehens endet, ohne dass eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen wird. Für letztere ist ein einverständliches Zusammenwirken der Parteien erforderlich; die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts nach § 315 I genügt nicht (›Vereinbarung‹; Stuttg ZIP 15, 2460, 2467; Staud/Mülbert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonderregelungen im BGB.

Rn 6 Neben der Dreijahresfrist des § 195 als Regelfrist kennt das BGB Verjährungsfristen von 6 Monaten (§§ 548 I 1, 591b, 606, 1057, 1226), 2 Jahren (§§ 327j I 1, 438 I Nr 3, 479 I, 634a I Nr 1, 651g II, 801 I), 4 Jahren (§ 804 I 3), 5 Jahren (§§ 438 I Nr 2, 634a I Nr 2), 10 Jahren (§§ 196, 199 III Nr 1 und 4, 852 S 2) sowie 30 Jahren (§§ 197 I, 199 II, III Nr 2, IIIa, 438 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gelöschtes Recht.

Rn 1 Von S 1 werden alle eintragungsfähigen beschränkten dinglichen Rechte sowie entspr grundstücksgleiche Rechte an einem fremden Grundstück erfasst. Das Recht muss wirksam entstanden, in das Grundbuch eingetragen und später zu Unrecht gelöscht worden sein. Anspruch iSd § 901 ist der Anspruch aus dem gelöschten dinglichen Recht auf Gewährung von Besitz oder Leistungen und n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. 2Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. 3Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 634a I – Systematik.

Rn 5 § 634a I unterscheidet hinsichtlich Verjährungsfrist und -beginn nach der Art der geschuldeten Werkleistungen (§ 634a I). § 634a III durchbricht dieses Prinzip für arglistig verschwiegene Mängel zugunsten einer Verweisung auf die Regelverjährung und der damit einhergehenden Anknüpfung an subjektive Umstände für den Verjährungsbeginn. Nach der gesetzlichen Systematik geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungsrecht.

Rn 11 Dem überlebenden Mieter steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist zu (II). Ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich. Es gilt eine Überlegungsfrist von einem Monat ab Kenntnis vom Tod des Mieters. Gibt es mehrere überlebende Mitmieter müssen diese das Kündigungsrecht gemeinsam ausüben. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Unteilba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Sonderfälle.

Rn 75 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Es ist die Sonderregelung des § 83a ArbGG zu beachten, wonach das Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (§ 83a II 1). Aus dem Wesen des Beschlussverfahrens und der fehlenden prozessualen Kostentragungspflicht ergeben sich Besonderheiten: Die Zustimmung eines Beteiligten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme.

Rn 6 Für die 5-Monatsfrist zur Niederlegung des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle (vgl dazu die Grundsatzentscheidung GemS-OGB NJW 93, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92]) gilt die Vorschrift nicht (BAG NJW 22, 3732 [BAG 15.09.2022 - 10 AZB 11/22] Rz 9 ff; NJW 00, 2835 [BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99]; Frankf NJW 72, 2313 [OLG Fr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat. (2) 1Als eingebracht geltenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sperrfrist

Rn. 2117 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Konsequenzen hat die der Realteilung nachfolgende Veräußerung nur, wenn sie binnen einer Frist von sieben Jahren mittelbar oder unmittelbar erfolgt. Maßgeblicher Bezugszeitpunkt für die Sieben-Jahresfrist ist der Realteilungszeitpunkt ("nach der Realteilung"). Da sich die Realteilung in der Praxis über verschiedene Rechtsvorgänge hinziehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art V 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art V 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit und Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 2 Das Gericht muss den Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung des Antrags auf eine Entscheidung nach Lage der Akten ist nach Abs 2 unanfechtbar. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn der Antrag aus anderen als den in § 335 I genannten Gründen zurückgewiesen wurde (RGZ 63, 364, 365; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. (2) Ist Guthaben auf dem Zah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geltendmachung der Rechte des Hypothekars.

Rn 5 Um sich seine Rechte (Rn 3–4) zu erhalten, muss der Hypothekar einer Zahlung an den Versicherten innerhalb einer Monatsfrist nach Anzeige widersprechen (§ 1128 I 2); dieser Widerspruch wirkt nur zugunsten des Widersprechenden und ist auch vor einer Schadensanzeige an den Hypothekar möglich (Königsberg OLGR 2, 147). Voraussetzung für den Beginn der Frist ist eine wirksam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlschlagen.

Rn 12 Trotz Orientierung an § 11 Nr 10 lit b AGBG aF ist ›Fehlschlagen‹ gem der ratio legis enger zu interpretieren (BRHP/Faust Rz 34 f; MüKo/Westermann Rz 9; iE BTDrs 14/6040, 233 f). Es liegt vor, wenn: (1) Mangel nach Ablauf angemessener Frist nicht beseitigt ist (MüKo/Westermann Rz 10) – Basistatbestand, zB 3 erfolglose Nachbesserungsversuche bei Whirlpool mit ungenügend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 624 BGB – Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre.

Gesetzestext 1Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Rn 1 § 624 gilt für freie Dienstverhältnisse und für gemischte Verträge, wenn das dienstvertragliche Element überwiegt (BAG NZA 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einvernehmliche Beendigung des Musterverfahrens (Abs 5).

Rn 6 In Abs 5 wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens geregelt, die aber die Zustimmung sämtlicher Beteiligter, dh auch sämtlicher Beigeladener, voraussetzt. Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Beendigung dient der Information etwaiger Anmelder (§ 10 II KapMuG), weil mit Beendigung des Musterverfahrens die Frist des § 204 I Nr 6a B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 I legt fest, wann es bei einem Rücktritt keiner Fristsetzung seitens des Verbrauchers bedarf u dieser damit iRd Gewährleistung von Nacherfüllungsverlangen zu Rücktritt und Minderung übergehen kann (BTDrs 19/27424, 36). § 475d I spricht ausdr zwar nur vom Rücktritt, aufgrund der Akzessorietät (vgl § 441 I 1 ›statt‹) gelten die Regelungen aber mittelbar auch für das Minde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 381 I 2.

Rn 12 Falls es im vorgenannten Sinne (s.o. Rn 3) an der Rechtzeitigkeit der Entschuldigung fehlt, kann der Zeuge die Verhängung von Maßnahmen gem § 380 verhindern, indem er darlegt und glaubhaft macht (§ 294), dass ihn an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft (zB: Zeuge steckt in einem so nicht vorhersehbaren Stau und hat keine Gelegenheit, das Gericht hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eintritt eines Kalendertages als Vollstreckungsbedingung (Abs 1).

Rn 3 Voraussetzung der Vollstreckungsbedingung nach Abs 1 ist die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des betreffenden Tages nach dem Kalender. Es kann ein bestimmtes Datum angegeben sein oder eine andere Kennzeichnung des Tages vorliegen, die sich anhand des Kalenders konkretisieren lässt, zB am Tage nach Ostern, Neujahr, dem letzten Tag des Monats oä (Zö/Seibel § 751 Rz 2). D...mehr