Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken. (2) §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 9 Ob eine Leistungsfrist angemessen ist, muss im Wege einer Abwägung der gegenseitigen typischen Interessen im Hinblick auf die jeweilige Geschäftsart ermittelt werden (BGH NJW 84, 2468). Maßgeblich ist die branchenübliche Frist (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 1 Rz 19), die um einen gewissen Sicherheitszeitraum zu verlängern ist (BGH NJW 84, 2469 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 276/83])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Vorbereitung des Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats den Beigeladenen die Ergänzung des Schriftsatzes des Musterklägers aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. (2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien eine dingliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 109 Für den vermietenden WEigtümer – entspr gilt für die vermietende GdW (Vor §§ 1–49 WEG Rn 8) – gelten keine Besonderheiten. Er muss auch dann innerhalb der Frist des § 556 III 2 abrechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschl nach § 28 II 1 WEG vorliegt (Rn 79). Dies gilt auch in großen WE-Anlagen (Flatow AnwZert MietR 16/17). Rn 110 Der vermietende WEigtümer ist i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schriftsatzfrist (Abs 5).

Rn 21 Ein Hinweis nach § 139 erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn der Partei anschließend die Möglichkeit gegeben wird, ihren Sachvortrag unter Berücksichtigung des Hinweises zu ergänzen (BGH NJW 18, 2202; NJW-RR 07, 17 [BGH 28.09.2006 - VII ZR 103/05]; vgl BVerfG NJW 16, 1166). Die einen Hinweis nach § 139 empfangende Partei muss Gelegenheit zur Reaktion auf den Hinweis habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Vertrag, den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, ist wirksam, wenn dieser ihn genehmigt. (2) 1Bis zur Genehmigung kann der Dritte den Vertrag widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der vertragschließende Ehegatte verheiratet ist, so kann er nur widerrufen, wenn der Ehegatte wahrheitswidrig behauptet hat, der andere Ehegatte hab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Bedenkzeit (Abs 3).

Rn 19 Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber zum Vergleichen verschiedener Angebote u zum Schutz des Darlehensnehmers vor unbedachtem Handeln in den Fällen des II, in denen kein Widerrufsrecht besteht, vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit iS einer Annahmefrist (§ 148; Omlor ZIP 17, 112, 114) von mindestens 7 Tagen einräumen. Die Annahmefrist beginnt mit Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Anwaltszwangs.

Rn 2 Der Anwaltszwang hat zur Folge, dass nur der zugelassene Rechtsanwalt postulationsfähig ist und damit nur dieser wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann. Fehlt die Postulationsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung, fehlt es an einer Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 80, 2317, 2318 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 6 UF 177/79]; 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fälligkeit.

Rn 13 Die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB (s.a. Rn 45 ff). Abweichende Fälligkeitstermine (Vorfälligkeitsklausel), Folgen des Verzugs (Verfallklausel), Stundung etc können die WEigtümer nach § 28 III bestimmen (Rn 45 ff). Vorschüsse verjähren gem §§ 195, 199 BGB am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Entstehung (BGH NJW 12, 2797 Rz 18). Die Frist beginnt mit dem Ende d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Herstellung von Rechtssicherheit für die Fälle, in denen die Ansichten über den Streitwert des die Kostenfestsetzung ausführenden Rechtspflegers und des erkennenden Gerichts auseinanderfallen. Letztere hat Vorrang, so dass ein bereits erlassener Kfb unter Beachtung der Frist des Abs 2 zu ändern ist. Insoweit findet aus Gründen der Verfahrensö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Viermonatsfrist.

Rn 6 Die Frist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, nicht bereits mit der Unterzeichnung eines Vertragsangebots (Frankf DB 81, 884 [LG Köln 11.03.1981 - 13 S 281/80]). Die Vereinbarung eines festen Liefertermins ist nicht erforderlich. Nr 1 ist auch anwendbar, wenn keine Lieferfrist vereinbart und somit die Leistung sofort geschuldet ist (§ 271 I). Wann die Leistung tat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Betriebsaufgabe

Rn. 3041 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Recht, die Betriebsaufgabe zu erklären, geht mit dem Erbfall auf die Erben über. Auch hier ist zu beachten, dass es sich nur dann um eine begünstige Betriebsaufgabe handelt, wenn alle – wesentlichen – Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 48 Der Verw-Vertrag endet grds durch Kündigung (BGH ZMR 02, 767); es gelten §§ 621, 615 BGB. Unabdingbar ist die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund, die binnen angemessener Frist erfolgen muss (Schlesw ZMR 07, 729; s.a. Rn 35). Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes (Rn 20) genügt idR zur Kündigung (BayObLG ZMR 04, 602). Will sich der Verw wehren, kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Löschung in Abdrucken, Listen und Aufzeichnungen (Abs 6).

Rn 15 Abs 6 will verhindern, dass im Schuldnerverzeichnis bereits gelöschte Eintragungen weiterhin in Abdrucken, Listen und maschinellen Aufzeichnungen verbreitet werden. Diese Sicherstellung der Einheitlichkeit zwischen Schuldnerverzeichnis und Sekundärverzeichnissen trägt dazu bei, das wirtschaftliche Ansehen des Schuldners zu wahren und dient folglich seinem Schutz. Rn 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regel: 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.

Rn 83 Die Regelfrist für einen Aufhebungsantrag beträgt drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs durch den Antragsteller, sofern die Parteien die Antragsfrist nicht durch eine Vereinbarung abgeändert haben (§ 1059 III 1). Fristbeginn ist der Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat (§ 1059 III S 2). Da das Schiedsgericht den Parteien den Schiedsspruch l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 671 enthält zwei Instrumente (Widerruf, Kündigung), die zur Beendigung des Auftrags mit Wirkung für die Zukunft führen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt (BGH NJW 91, 2210 [BGH 19.03.1991 - XI ZR 102/90]). Der Widerruf des Auftraggebers und die Kündigung des Beauftragten können jederzeit erfolgen. Es handelt sich um einseitige, empfangsbedürftige, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff, Wirkung.

Rn 2 Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung wird rückwirkend der Zustand hergestellt (fingiert), als sei die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Es handelt sich damit um eine Durchbrechung der zunächst eingetretenen Rechtskraft. Dies wird besonders deutlich, wenn im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel bereits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dokumente, deren Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst, sind den Beteiligten bekannt zu geben. (2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Soll die Bekanntgabe im Inland be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. VKH.

Rn 19 Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das sich anschließende streitige Verfahren nach § 255 bilden einen einheitlichen Rechtszug iSv § 119 I 1 ZPO; bereits bei VKH-Bewilligung für das vereinfachte Verfahren sind – anders als beim Mahnverfahren – die Erfolgsaussichten zu prüfen (Celle FamRZ 20, 1747 mwN). Gem § 113 I 2 sind die §§ 114 ff ZPO an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben.

Rn 1 Die Vorschrift regelt diese dahin, dass sie schon zwischen Erbfall und Nacherbfall möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Nacherbe nur unter einer weiteren Bedingung oder Befristung eingesetzt ist. Der Nacherbe ist aber nicht gezwungen, die Ausschlagung schon in diesem Stadium zu erklären. Es kann vielmehr bis zur Kenntnis vom Eintritt des Nacherbfalls warten, mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 4 Gem § 9 I, II VOB/B hat der Unternehmer ein Kündigungsrecht, wenn der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nach § 642 unterlässt und der Unternehmer dadurch seine Leistung nicht erbringen kann sowie für den Fall, dass der Besteller fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Voraussetzung ist auch hier die fruchtlose Setzung einer a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachholung der Zahlung.

Rn 10 Bei nachgeholter Zahlung wird der Zeuge nur dann geladen, wenn hierdurch – nach der freien Überzeugung des Gerichts – keine Verfahrensverzögerung eintritt. Dies ist entsprechend den Voraussetzungen des § 296 II zu prüfen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 16) und entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; letztlich wird es auf die Frage der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschluss über Wirksamkeit des Vergleichs und Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf der in § 19 II KapMuG genannten Frist hat das OLG von Amts wegen über die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs zu befinden. Es prüft dazu die Anzahl der eingegangenen Austrittserklärungen der Beigeladenen. Ist das Quorum des § 17 I 4 KapMuG (30 Prozent Austrittserklärungen nach Köpfen) erreicht oder überschritten, so stellt es die Unwirksamkeit des Verglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zeitpunkt der Genehmigung.

Rn 4 Die Genehmigung muss spätestens vorliegen, wenn das Geschäft wirksam werden soll, idR also bei Zugang der entspr Willenserklärung beim Adressaten (vgl § 130). Eine später erteilte Genehmigung entfaltet keine Rückwirkung. Bei amtsempfangsbedürftigen Erklärungen gegenüber einem Gericht oder einer Behörde kann von diesen strengen Regelungen abgesehen werden (III). In diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anträge auf Entscheidungen nach Lage der Akten.

Rn 19 Mit der Novelle von 1924 ist der Anwendungsbereich der Vorschrift auf Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) erstreckt worden, obwohl diese auf anderen Verfahrensgrundlagen – Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit; keine Geständnisfiktion usw (dazu Volkmar, aaO, 348) – beruhen. Das ist bei der Anwendung der Norm zu beachten. Rn 20 In den Fällen des Abs 1 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristende (Abs 2).

Rn 4 Das Fristende bestimmt sich nach Abs 2 iVm § 222 Abs 1 ZPO, § 188 Abs 1 BGB. Dabei werden Stundenfristen nach vollen Stunden berechnet; bei Tagesfristen ist der Ablauf des letzten Tags (24 Uhr) maßgebend; der Tag des Fristbeginns wird nicht mitgerechnet. Wochenfristen enden mit Ablauf des Tags, der dem Tag der vorangegangenen Woche entspricht, in den das Ereignis gefall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss bei Formverstößen.

Rn 7 Die Aufhebungsgründe nach § 1314 II Nr 1 u 2 bei einem Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe (§ 1306) und einem Formmangel (§ 1311) können durch Zeitablauf entfallen. Im Fall des § 1306 muss vor der Schließung der zweiten Ehe bereits der Ausspruch zur Scheidung oder Aufhebung der ersten Ehe erfolgt sein und der Beschluss nach der Schließung der neuen Ehe rechtskräftig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 2Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Annahme.

Rn 4 Sofern nicht §§ 151, 152 eingreifen, hat die Annahme ggü dem Erben bzw dem Vertreter des Antragenden (§ 131 I) zu erfolgen. Daher verlängert sich in den Fällen des § 147 II die Frist um die Zeit, die für die Ermittlung des Erben oder des Vertreters erforderlich ist. Hat der Annehmende bei Abgabe noch keine Kenntnis vom Tod des Antragenden, so ist seiner Erklärung durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist. 2Wird der Erblasser für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Vereinbarungen.

Rn 6 Soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter nicht getroffen haben, stellt sich zunächst die Frage nach der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034). Ist die Zusammensetzung idS vereinbart, dass entweder ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht gewollt ist, so gibt das Gesetz in Abs 3 Verfahrensregeln zur Bestellung vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 8 Der Verkauf hat unverzüglich zu erfolgen. Die Frist des § 816 gilt nicht. Wenn die Beteiligten zustimmen, darf durch Zuwarten auf einen günstigeren Kurs spekuliert werden (MüKoZPO/Gruber Rz 6; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; abw lässt Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 3a schon die Zustimmung des Gläubigers ausreichen). Der Verkauf erfolgt aus freier Hand zum Tageskurs ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerdesumme.

Rn 52 Gemäß § 567 II muss diese über 200 EUR liegen. Maßgebend ist daher, in welchem Umfang die Entscheidung angegriffen wird. Sowohl Zinsen als auch die Umsatzsteuer (Kobl MDR 92, 196) sind bei der Berechnung zu berücksichtigen (Zö/Herget § 104 Rz 21.24). Maßgebend ist der Beschwerdewert bei Einlegung. Eine nachträgliche Absenkung macht die zulässig erhobene Beschwerde nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befristung.

Rn 7 Einstweilige Anordnungen in Gewaltschutzsachen sind gem § 1 I 2 Hs 1 GewSchG grds zu befristen (Saarbr Beschl v 20.10.10 – 6 UF 102/10, FamRZ 11, 1087). Bei der Bestimmung der Frist sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei entsprechender Schwere der Drohung oder einer wiederholten, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verletzungsh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit Fristablauf.

Rn 5 Entscheidungen, die rechtsmittel- und einspruchsfähig sind, werden formell rechtskräftig, wenn die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abläuft, ohne dass sie angefochten wurden. Das gilt auch für unzulässige, nicht aber gänzlich unstatthafte Rechtsmittel (GemS-OGB BGHZ 88, 353 = NJW 84, 1027; BGHZ 109, 211, 213; Prütting NJW 80, 361). Formelle Rechtskraft tritt auch in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge: Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.

Rn 11 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses fort, ohne dass eine Vertragspartei innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerspricht, so verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit. Folglich gelten die Kündigungsfristen aus § 573c – unabhängig davon, ob diese zuvor abw vereinbart waren oder ein Zeitmietvertrag bestand (vgl Bub/Treier/Fleindl I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1453 BGB – Verfügung ohne Einwilligung.

Gesetzestext (1) Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten über das Gesamtgut, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend. (2) 1Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur widerrufen, wenn dieser wahrheitswidr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung und Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs.

Rn 3 Der Anspruch des Verbrauchers auf Nacherfüllung setzt gem §§ 327i Nr 1, 327l I 1 zunächst die Mangelhaftigkeit des digitalen Produkts iSd §§ 327e, 327g voraus. Für die Fälligkeit des Anspruchs ist ferner ein ausdrückliches Nacherfüllungsverlangen ggü dem Unternehmer erforderlich, wobei die Mitteilung derjenigen Tatsachen ausreicht, aus denen sich – für den Unternehmer n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einleitung vor dem Amtsgericht, Mahnverfahren.

Rn 2 Hat der Rechtsstreit vor dem AG begonnen, so kann der Antrag vor Verweisung vom AG an das LG vor dem AG, nicht notwendig iRe mündl Verhandlung, aber vor Beschlussfassung gestellt werden (Neumann/Bovelett NJW 18, 3498, 3499). Ist der Rechtsstreit bereits an das LG verwiesen, kann die geschäftsplanmäßige Zuordnung nicht mehr geändert werden. – Von dieser in Abs 2 getroffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 2 Unter der Voraussetzung, dass der Anspruch bereits entstanden ist, beginnt die Verjährung im Fall des § 197 I Nr 3 (§ 197 Rn 4) mit der formellen Rechtskraft des Urteils, gleichgültig, ob bereits vollstreckt werden kann, im Fall des § 197 I Nr 4 mit der Errichtung des Titels, im Fall des § 197 I Nr 5 mit der vollstreckbaren Feststellung im Insolvenzverfahren, im Fall de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rücknahme der Anmeldung.

Rn 13 Gem Abs 3 kann die Anmeldung bis zum Ablauf des ersten Tages der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden, auch dafür steht auf der Webseite des BfJ ein Formular bereit. Warum diese kurze Frist gewählt wurde, bleibt unklar. Anscheinend geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Anmelder den Auftakt der mündlichen Verhandlung persönlich oder über Online-Medien verfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sperrfrist für die erneute Haft (Abs 3).

Rn 4 Die Norm schützt den Schuldner vor einer Haftanordnung in einem anderen Verfahren desselben Gläubigers oder eines anderen Gläubigers. Der Schutz ist auf zwei Jahre beschränkt und entfällt, wenn die Voraussetzungen einer weiteren Abgabe der Vermögensauskunft gem § 802d vorliegen, der insoweit eine korrespondierende Frist aufweist. Die Norm entspricht ansonsten im Wesentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von §...mehr