Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berücksichtigung im Rahmen der Risikoanalyse der Qualitätskontrolle

Rz. 168 [Autor/Zitation] Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist im Rahmen der Risikoanalyse zur Ermittlung der Frist für die (nächste) Qualitätskontrolle zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Satzung für Qualitätskontrolle der WPK).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Sitzungsvorbereitung

Rz. 396 [Autor/Zitation] Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind vom Ausschussvorsitzenden innerhalb der in der Satzung oder in der Geschäftsordnung bestimmten Frist zu den Sitzungen einzuladen. Die Unterlagen des Vorstands und des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Prüfungsausschusses so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine angemessene und umfassende Vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Verjährung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Verfolgungsverjährung tritt gem. § 31 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 OWiG nach drei Jahren ein. Die Verjährung beginnt nach § 31 Abs. 3 OWiG mit der Beendigung der Handlung oder dem später eintretenden Erfolg. Die Vollstreckungsverjährung richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße. Nach § 34 Abs. 2 OWiG beträgt die Frist bei einer Geldbuße ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Herabsetzung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Haben die Beteiligten die gesetzliche Pflicht erst nach Ablauf der Sechswochenfrist erfüllt, hat das BfJ das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 herabzusetzen. Wurde das Ordnungsgeld gegen eine Kleinstkapitalgesellschaft iSv. § 267a festgesetzt, ist es nach Satz 1 Nr. 1 auf 500 EUR zu reduzieren; bei einer kleinen KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 ist es nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Veräußerung mit Rückerwerbsanspruch des Veräußerers

Rn. 442 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Vertragliche Vereinbarungen können vorsehen, dass der Veräußerer das Recht hat, die (nämliche) Kaufsache zu a priori fixen Konditionen zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuerwerben (Buy-back-Geschäfte). Der Veräußerer hat damit eine (Rück-)Kaufoption inne. Übt er diese aus, ist der Erwerber zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verjährung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Frist für die Verfolgungsverjährung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 2, 3 EGStGB beträgt im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 zwei Jahre. Sie beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Bei dem gem. § 335 Abs. 1 mit einem Ordnungsgeld belegten Pflichtenverstoß der nicht rechtzeitigen Offenlegung von JA handelt es sich um einen Verstoß, der als echtes Unterlass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 8 PublG begründet keine Pflicht zur Feststellung des JA (zum Begriff der Feststellung s. § 4 Abs. 3 PublG); er setzt diese vielmehr voraus. Ob es einer Feststellung des JA bedarf und wer für die Feststellung des JA zuständig ist, bestimmt sich nach den für die jeweilige Rechtsform des Unternehmens geltenden gesetzlichen oder statutarischen Bestimmunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Durchführung des streitigen Verfahrens auf Antrag des Antragsgegners

Auch der Antragsgegner kann gem. § 696 Abs. 1 S. 1 ZPO nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen. Dessen Durchführung kann aus Sicht des Antragsgegners geboten sein, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der vom Antragsteller behauptete Anspruch nicht besteht und dieser die dem Antragsgegner ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolge

Rz. 7 [Autor/Zitation] Für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der von § 327a erfassten KapGes. gilt die allgemeine Offenlegungsfrist des § 325 Abs. 1a (§ 325 Rz. 110 ff.) von zwölf Monaten und nicht die aufgrund der Kapitalmarktorientierung eigentlich anwendbare Frist von vier Monaten des § 325 Abs. 4 (§ 325 Rz. 175 ff.). Die Erleichterung gilt auch für die Off...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Mitteilungsfrist (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm § 93c AO)

Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtslage bis zum 31.12.2016 Die Mitteilungspflichtigen haben die Rentenbezugsmitteilungen jeweils bis zum 01.03. des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Rente oder eine andere Leistung den Leistungsempfängern zugeflossen ist, der zentralen Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln. Zur Vorverlegung dieser Frist s Rn 5. Demnach sind die Rente...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 325 Offenlegung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 325 regelt mit der Pflicht zur Einreichung und jener zur rechtzeitigen Offenlegung zwei Pflichten, deren Verletzung mit einem Ordnungsgeld bewehrt ist. Nach § 325 Abs. 1 haben KapGes. grds. die folgenden Unterlagen elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln: den festgestellten JA, den Lagebericht, den Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gelegenheit zur Äußerung (§ 71 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 71 Abs 2 S 2 EStG ist dem Kindergeldberechtigten Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Diese gesetzliche Verpflichtung bezieht sich nur auf die Fälle, in denen die Kenntnis der Familienkasse nicht auf Angaben des Berechtigten beruht. Dies dient der Gewährung rechtlichen Gehörs und sollte zusammen mit der Mitteilung an den Berechtigten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Fristverlängerungen für Rückversicherungsunternehmen (Abs. 5)

Rz. 28 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich als Rückversicherungsunternehmen agieren oder deren Beiträge aus in Rückdeckung übernommenen Versicherungen (aktive Rückversicherung) die übrigen Beiträge übersteigen, eine entsprechende Fristverlängerung zur Aufstellung des JA und Lageberichts sowie deren Vorlage zur Prüfung von vier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Lageberichtsbefreiung für kleine eingetragene Genossenschaften (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Kleine Genossenschaften iSv. § 267 Abs. 1 brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 264 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1. Die Erleichterung hat für die Kreditgenossenschaften keine Bedeutung, da sie als Kreditinstitute einen Lagebericht nach den für große KapGes. geltenden Bestimmungen aufzustellen haben (§ 340a Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Keine Haftung im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach dem Wegfall der früheren S 1 und 2 des § 22a Abs 1 EStG (s Rn 38) finden nach dem neuen Abs 1 S 3 (vor dem JStG 2022: S 2, s Rn 11a) ab dem 01.01.2017 § 72a Abs 4 AO und § 93c Abs 1 Nr 3 AO keine Anwendung. Nach § 72a Abs 4 AO haftet für entgangene Steuer, wer nach Maßgabe des § 93c AO Daten an die FinBeh zu übermitteln hat und vorsätzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 2 Aus den Gründen: „…

1. Dem Kl. steht aufgrund des von ihm erklärten Widerrufs der im Jahr 2015 vereinbarten Beitragserhöhungen ein Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 23.940,00 EUR nebst Zinsen in geltend gemachter Höhe seit dem 14.10.2021 zu. a) Der Kl., der erstinstanzlich ausdrücklich klargestellt hat, dass bezüglich der im Jahr 2014 geschlossenen Versicherungsverträge von ihm keine Anfech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 57 [Autor/Zitation] Genossenschaften haben die Vorschrift des § 289f Abs. 4 iVm. § 289f Abs. 2 nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 und 4 GenG entsprechend anzuwenden. Danach ist in den Lagebericht der eG als gesonderter Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen. Inhalte der Erklärung sind: die vorgeschriebenen Festlegungen von Zielgrößen für den Frauenanteil un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 3, § 264b

Rz. 595 [Autor/Zitation] Ein weiterer Anwendungsfall kann sich im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 ergeben, wenn ein JA, für den von den dort geregelten Erleichterungsvorschriften für seine Aufstellung oder vom Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts Gebrauch gemacht worden ist, gleichwohl geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden soll. Notwendiger Gegensta...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Absatz 4 (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(4) 1 Die §§ 7 bis 10, 12, 13, 16 bis 18 und 20 in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung und § 15 in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Nichtigkeit des festgestellten JA bei Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer. Eine Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des JA durch den Aufsichtsrat (§ 7 PublG) führt dagegen nicht zur Nichtigkeit des JA. Die Formulierung "Nichtigkeit des Jahresabschlusses" ist unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Zeitpunkt der Wahl

Rz. 137 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 3 soll der Abschlussprüfer jeweils vor Ablauf des GJ gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Hierdurch wird dem Prüfer Gelegenheit gegeben, an der grds. zum Abschlussstichtag stattfindenden Inventur teilzunehmen sowie bereits vorgezogene Prüfungshandlungen im Rahmen einer Vor- oder Zwischenprüfung vorzune...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 41 [Autor/Zitation] Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, hat ihnen das BfJ nach § 335 Abs. 5 Satz 1 auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag stellt den Antragsteller so, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da Vorpfändungen recht häufig vorkommen. Deshalb soll hier zu den Entscheidungsgründen kurz Stellung genommen werden. 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts Im Fall des BGH hatte der Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilung des AG Melsungen die Kosten der Vorpfändung festgesetzt. Da das LG Kassel im Beschwerde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / I. Grundsätzliches

Rz. 448 Die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker ist in § 2204 BGB (knapp) geregelt, selbst wenn man den Verweis auf §§ 2042 ff. BGB in Betracht zieht. Danach stellt der Testamentsvollstrecker einen Plan auf, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll. Er hört dazu die Miterben an (§ 2204 Abs. 2 BGB). Aus dieser knappen Regelung folgt, dass er den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Rücknahmezeitpunkt

Rz. 41 [Autor/Zitation] Gemäß § 340b Abs. 1 kann oder muss der VG "später" zurückübertragen werden. Der Rücknahmezeitpunkt ist bei Pensionsgeschäften iSv. § 340b entweder bei Vertragsabschluss (zeitbestimmtes oder fest datiertes Pensionsgeschäft) oder zu einem späteren Zeitpunkt (zeitunbestimmtes oder undatiertes Pensionsgeschäft) zu bestimmen. Auch sog. offene Pensionsgeschä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Praktische Relevanz

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die praktische Bedeutung von § 355 ist hoch, was sich ua. an der Zahl der veröffentlichten Entscheidungen insbes. des LG Bonn sowie des OLG Köln zeigt. Diese Entscheidungen zeigen allerdings auch, dass die Vorschrift teils schwierige Auslegungsfragen aufwirft. Eine Ursache dürfte darin liegen, dass sie Elemente des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Zivil- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.11 Durch die Umwandlung entstehendes Sonderbetriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bereits an die übertragende Kap-Ges (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene WG werden infolge der Umw zu Sonder-BV bei der Pers-Ges umqualifiziert. Dies gilt auch für gegenüber der Kap-Ges bestehende Darlehensforderungen. Hieraus resultiert eine iRd § 4 Abs 4a EStG zu berücksichtigende ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 6 Die Anfechtung der Annahme bzw. der Ausschlagung einer Erbschaft

Rz. 101 Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gilt als Ausschlagung; die Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft gilt als Annahme der Erbschaft (§ 1957 Abs. 1 BGB). Auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann wie eine Annahme angefochten werden (§ 1956 BGB). Die Form der Anfechtung entspricht der der Ausschlagung der Erbschaft (§§ 1955, 1945 BGB). Anfechtung der Aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 10 [Autor/Zitation] In Abs. 1 sind zwei Erleichterungen für kleine KapGes., die in § 267 definiert werden, im Hinblick auf die Offenlegung des JA vorgesehen; entsprechende Erleichterungen für die Konzernberichterstattung bestehen nicht. Als kleine KapGes. kommen sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Aktienge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Auslagenerstat... / 2. Verjährungseintritt in Bußgeldverfahren

Ist das Verfahrenshindernis aufgrund eines Umstands entstanden, der außerhalb der Sphäre des Betroffenen und ggf. allein in der Sphäre der Verwaltungsbehörde[38] liegt, kommt eine Versagung der Auslagenerstattung nicht in Betracht. Das ist z.B. der Fall, wenn im Bußgeldverfahren Verfolgungsverjährung bereits bei Eingang der Sache bei der Staatsanwaltschaft eingetreten war, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) in das EStG eingefügt. Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft und dient der Sicherstellung der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 und Nr 5 EStG. Dies geschieht durch Mitteilung der Rentenbezüge (sog Rentenbezugsmitteilung) durch die in § 22a Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Externe Rotation und Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats

Rz. 272 [Autor/Zitation] Art. 17 Abs. 1 APrVO schreibt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von zehn Jahren vor, mit der Verpflichtung sodann einen (externen) Prüferwechsel (sog. externe Rotation) vorzunehmen. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) wurde § 318 Abs. 1a aufgehoben und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Das BMJ darf nach § 342q Abs. 1 Satz 2 nur eine private Einrichtung anerkennen, "die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht". Die Vorschrift soll drei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Satzungsmäßiges Mindestkapital (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital der Genossenschaft iSd. § 8a Abs. 1 GenG ist gem. § 337 Abs. 1 Satz 6 HGB gesondert anzugeben. Zulässig ist auch ein Vermerk unter dem Posten "Geschäftsguthaben" (Justenhoven/Schäfer in Beck BilKomm.13, § 337 HGB Rz. 4 mwN). Durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Dauerhafte Hinterlegung der Bilanz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 beschränkt sich die Offenlegungspflicht der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kleinstkapitalgesellschaft auf die Bilanz, so dass – im Gegensatz zu den kleinen KapGes. (Rz. 14) – auch kein Anhang übermittelt werden muss. Die Nutzung dieser Erleichterung ist an die Voraussetzungen in Satz 2 (Rz. 29 f.) gebunden. Die Beschrän...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfungspflichten im Anwendungsbereich der Offenlegung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Bezüglich der Prüfung der Einhaltung der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen grds. keine institutsspezifischen Besonderheiten: Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger) hat nach § 329 Abs. 1 (allein) zu prüfen, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt bzw. ob die Erleichterungen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Beri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit die Kenntnis der Familienkasse von den nach § 71 Abs 1 EStG erheblichen Tatsachen nicht auf den Angaben des Berechtigten, der das Kindergeld erhä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Rechtsfolgen bei Beendigung der Nutzung

Rn. 182w Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Rechtsentwicklung der Behandlung eines Restwerts bei Beendigung der Nutzung: In der 1. Rspr-Phase (Behandlung des Nutzungsrecht als immaterielles WG, s Rn 182q) ging die Rspr (überwiegend) davon aus, dass stille Reserven beim Nutzungsberechtigten entstehen konnten und es mit Beendigung der betrieblichen Gebäudenutzung beim Nutzenden zu eine...mehr