Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verlängerung der Reinvestitionsfristen und Verkürzung der erforderlichen Vorbesitzzeit (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 8 und 9 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelungen in § 6b Abs 8 und 9 EStG über die Voraussetzungen, unter denen sich die Reinvestitionsfristen verlängern und eine Verkürzung der erforderlichen Vorbesitzzeit nach § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG eintritt, gelten auch bei der Anwendung des § 6c EStG. Ausführlich dazu s § 6b Rn 131ff (Müller/Dorn). Wegen der Verlängerung der Frist des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Zunächst muss eine Abweichung von einer soeben genannten Verfahrensregel vorliegen. Sodann ist das Fehlen einer Rüge innerhalb einer von den Parteien besonders vereinbarten Frist zu prüfen. Gibt es insoweit keine Vereinbarung, so muss die Rüge unverzüglich erfolgen. Dies bedeutet eine Rüge entweder in der nächsten mündlichen Verhandlung oder (soweit ein weiterer Termin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überschusseinkünfte

Rn. 3001 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erblasser Einkünfte aus KapVerm oder aus vermietetem oder verpachtetem Vermögen bezogen, wird dieses Vermögen ab dem Erbfall durch die Erbengemeinschaft zur Nutzung oder zum Gebrauch überlassen. Die Miterben bestimmen über die Verwendung des Vermögens, ihnen fließt der Vermögensertrag zu. Sie verwirklichen damit gemeinsam den Tatbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gegen ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gegen die Berufung und die Durchführung der Anschlussberuf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. "Matching Share" Pläne

Tz. 164b Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren wurden anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen zunehmend in Form sog. Matching Shares getroffen. Diese sehen üblicherweise vor, dass Arbeitnehmer zunächst eigene Aktien des Unternehmens (häufig unterhalb des aktuellen Marktwerts) erwerben (sog. Investment-Aktien) und nach Ablauf einer festgelegten Frist weitere Aktien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Delegation der Fristberechnung?

Rn 47 Die Berechnung der Fristen stellt die anspruchsvollste Aufgabe beim Fristenwesen dar. Die Berechnung komplizierter bzw in seiner Kanzlei nur selten vorkommender Fristen darf der Anwalt überhaupt nicht auf das Hilfspersonal zur selbstständigen Erledigung delegieren (BGH NJW 04, 350).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 Im Rahmen der Werklohnklage des Unternehmers muss dieser die Abnahme, für § 640 II 1 die Fertigstellung und den erfolglosen Ablauf der Frist beweisen. Gleiches gilt für solche Umstände, aus denen sich die unberechtigte Verweigerung der Abnahme (s Rn 8) oder die fehlende Mitwirkung des Bestellers ergeben soll (s Rn 9). Hinsichtlich des Leistungsverweigerungsrechts aus §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kein Aufhebungsverfahren nach Vollstreckbarerklärung.

Rn 86 Ist der Schiedsspruch rechtskräftig für vollstreckbar erklärt worden, kann ein Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs nicht mehr gestellt werden, § 1059 III 4 (BGH NJW-RR 06, 995 Rz 11). Das gilt auch für einen behaupteten op-Verstoß nach § 1059 II 2b). Da der op-Verstoß als vAw zu prüfender Aufhebungsgrund immer im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552 ZPO – Zulässigkeitsprüfung.

Gesetzestext (1) 1Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen. (2) Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 522 I 1–3 und regelt wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 2: Vereinfachtes Unterhaltsverfahren.

Rn 9 Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 ff FamFG ersetzt funktionell eine Klageerhebung (beachte § 251 I FamFG), weshalb der Einleitung dieses Verfahrens ebenfalls hemmende Wirkung zukommt. Soweit die Mindestvoraussetzungen nach § 250 I Nr 1, 2, 4, 6 FamFG vorliegen (zT aA Grüneberg/Ellenberger Rz 17) und damit eine ausreichende Indi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 26 VSBG – Widerruf der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Erfüllt die Verbraucherschlichtungsstelle die für ihre Anerkennung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr oder verstößt sie bei ihrer Tätigkeit systematisch gegen gesetzliche Vorschriften oder ihre eigene Verfahrensordnung, so hat die zuständige Behörde den Träger der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu treff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; NJW 13, 1730 [BGH 15.11.2012 - I ZR 86/11] Rz 27; NJW 15, 3101 [BGH 03.09.2015 - III ZR 66/14] Rz 15). Die Wirkung einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 53 Die Nachgiebigkeit des § 323 ggü Individualvereinbarungen wird im Falle von AGB mehrfach eingeschränkt: Ggü Nichtunternehmern (vgl § 310 I) darf nach § 308 Nr 2 der Verwender sich keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehalten. Auch darf nach § 309 Nr 4 sich der Verwender nicht von der Obliegenheit zur Fristsetzung freistellen; nach Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsform und Inhalt.

Rn 8 Hier ist die Regelung des § 568 zu beachten (Schriftform). Da auf die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters auch die Sozialklausel (§ 574) anwendbar sein soll, ist der Vermieter auch gehalten gem § 568 II auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 ff rechtzeitig hinzuweisen. Bei einer Erbenmehrheit ist die Kündigung durch a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Geregelt wird die Geltungsdauer einer erteilten Vermögensauskunft. Die Sperrfrist wurde im Verhältnis zum früheren § 903 aF von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Dies ist vor allem den schnelleren Veränderungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben geschuldet, sowie der Tatsache, dass Nachbesserungsanträge von Gläubigern sehr häufig sind (vgl Seip DGVZ 06, 1, 3; Goebel, D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass ohne mündliche Verhandlung.

Rn 14 Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren sind nach § 57 S 1 grds unanfechtbar. Die Beteiligten können gem § 54 II aber beantragen, dass das FamFG aufgrund mündlicher Verhandlung erneut über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließt. Der ASt kann alternativ das Hauptsacheverfahren einleiten. Der Ag kann (im Fall des Erlasses der einstweil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 4: Vermutungen zum Gläubigerschutz.

Rn 6 IV enthält zwei Vermutungen zum Schutz der Gläubiger des volljährig Gewordenen, die zur Beweislastumkehr führen. Gem IV 1 wird vermutet, dass die Verbindlichkeiten erst nach Eintritt der Volljährigkeit entstanden sind; gem IV 2 wird vermutet, dass das gesamte Vermögen bereits bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden war. Beide Vermutungen führen dazu, dass die Haftungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterschriften.

Rn 10 Einer Berichtigung bedarf es grds nicht, wenn ein Richter das Urt nicht unterschrieben hat; eine Nachholung ist bis zum Ende der Sechs-Monats-Frist möglich (§ 315 Rn 10). Hatte ein Richter unterschrieben, der nicht Richter iSd § 309 war, so ist seine Unterschrift und die Angabe seiner Person im Urteilskopf durch Berichtigungsbeschluss zu streichen (Ddorf NJW-RR 95, 636...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerungsklauseln (Nr 9b).

Rn 82 Die stillschweigende, automatisch eintretende oder von einer Erklärung des Verwenders abhängige (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 92) Verlängerung des Vertragsverhältnisses ist seit 1.3.22 für Neuverträge nach Nr 9b unzulässig, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit verlängert und der andere Vertragsteil kann es jederzeit mit einer Frist von höchsten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnung bei Fristbeginn nach § 187 I BGB.

Rn 3 Typische Beispiele: Rechtsmittelfrist, Ladungsfrist, Einlassungsfrist. Zustellung am Montag, 20.3.: Ablauf einer 3-Tagesfrist am Donnerstag 23.3., einer Wochenfrist am Montag, 27.3., einer Monatsfrist am 20.4. Ist der 20.4. ein Samstag, endet die Frist erst am Montag, 22.4. Bei einer Zustellung am 31.3. endet die Monatsfrist am 30.4., dem letzten Tag des folgenden Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsvermerk (Abs 2).

Rn 3 Der GV kann dem Zustellungsempfänger entweder eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde übergeben oder er vermerkt auf dem zu übergebenden Schriftstück den Tag (ggf mit Uhrzeit) der Zustellung. Der Vermerk entspricht dem Vermerk nach § 180 S 3 (s dort Rn 2) und § 181 I 5 (s dort Rn 3). Damit wird auch dem Zustellungsadressaten eine sichere Kenntnis vom Zeitpunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässige Beschwerde (Abs 3 S 2).

Rn 11 Mit der in Abs 3 S 2 enthaltenen Verweisung auf § 68 II soll klargestellt werden (BTDrs 18/9092, 19), dass das Beschwerdegericht zunächst die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschleunigungsbeschwerde, also die Statthaftigkeit, sowie Wahrung der Form und Frist zu überprüfen hat. Das betrifft insb die Beschwerdebefugnis (vgl hierzu bereits oben Rn 3 f). Erweist sich die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Musterverfahrensantrags (Abs 5).

Rn 10 Wird das Quorum des Abs 1 nicht innerhalb des Zeitrahmens von sechs Monaten erreicht, so weist das Prozessgericht den betreffenden Musterverfahrensantrag durch Beschl zurück (Abs 5). Nicht zurückgewiesen werden jedoch jüngere Anträge, für welche diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Der Beschluss über die Zurückweisung ist unanfechtbar (Abs 5 S 2) und kann auch in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mieterhöhung gem § 558 BGB.

Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Abgabe einer Willenserklärung klagen. Möglich ist ein Streit aber dann, wenn strittig ist, ob der Mieter vorprozessual einer Mieterhöhung zugestimmt hat. Dann ist dieser Teil der Forderung nicht sicherbar. Nach einer Verurteilung zur Zustimmung darf wegen des sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. § 634a III – arglistiges Verschweigen des Mangels.

Rn 11 Arglistiges Verschweigen durch den Unternehmer ist gegeben, wenn dieser ungeachtet seiner Kenntnis von einem Mangel (mindestens bedingter Vorsatz, bewusstes Augenverschließen reicht) diesen dem Besteller nicht offenbart, obgleich ihm bewusst ist, dass der Mangel für den Besteller nicht nur unerhebliche Bedeutung hat. Der unterlassenen Offenbarung bei Kenntnis stehen Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. 2Die Frist endet, wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, nicht vor Ablauf eines Monats nach Rüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neubeginn und Hemmung der Verjährung.

Rn 21 Der Neubeginn der Verjährung bestimmt sich nach § 212. Soweit der Mieter den Anspruch mittels deklaratorischen Anerkenntnisses anerkennt, läuft anschließend wiederum die Frist des § 548. Durch § 204 Nr 7 ist im Falle des selbstständigen Beweisverfahrens eine Hemmung der Verjährung angeordnet. Darüber hinaus kommt § 203 zum Tragen, wenn zwischen den Parteien Verhandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgabe der Verzichtserklärung

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Verzichtserklärung (Option nach § 19 Abs. 2 UStG) kann formlos abgegeben werden und ist an keine Frist gebunden. D.h., sie kann entweder schriftlich oder mündlich gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (Anhang 5) muss die Verzichterklärung dem Finanzamt aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung zugegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, dass die sofortige Beschwerde begründet werden soll (Abs 1 S 1). Die Begründung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden, wenn auch die Beschwerde selbst zu Protokoll eingelegt werden darf (Abs 4). Nach gesetzter Frist eingehende Angriffs- oder Verteidigungsmittel können ausgeschlossen werden (Abs 3). Mit dieser Maßgabe eröffnet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse (Abs 3).

Rn 5 Ermittlungsergebnisse zum Aufenthaltsort des Schuldners, die der GV auf Grund des Vollstreckungsauftrages eines Gläubigers eingeholt hat, darf er grds auch für den Auftrag eines weiteren Gläubigers verarbeiten, wenn dem zweiten Gläubiger der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt sind und die Daten nicht älter als drei Monate sind. Die Fri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungsfristen/Kündigungstag, § 575a III.

Rn 4 Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist gilt wie in § 573d eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die 3-monatige Verlängerung bei der erleichterten Kündigung von Einliegerwohnraum (§ 573a I 2) findet ausdrücklich keine Anwendung (§ 575a III 2). Möblierter Wohnraum iSd § 549 II Nr 1 kann spätestens zum 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschlussfrist ab Rechtskraft (Abs 2 S 2, Abs 4).

Rn 13 Die Frist beginnt mit Rechtskraft und umfasst fünf Jahre. Es handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist (BSG v 4.12.13 – B 5 R 383/13 B – nv; LAG RP PStR 13, 228). Wiedereinsetzung kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.9.15 – X S 22/15 – nv; Musielak/Voit/Musielak § 586 Rz 7, s aber Rn 16). Eine Fristhemmung wegen höherer Gewalt entsprechend § 206 BGB ist nicht mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückabwicklung des Vertrags, Wertersatz.

Rn 9 § 357 I–III betreffen die Modalitäten der Rückabwicklung bei Widerruf eines sonstigen Ratenlieferungsvertrags (zB Frist für die Rückgewährung, Zahlungsart bei Rückzahlung von Geldbeträgen). § 357 IV, VI beinhalten Leistungsverweigerungsrechte für den Verbraucher. Wertersatzvorschriften enthält § 357a I. Näher dazu § 357a Rn 4 ff. Der Verbraucher ist nach Art 246 III EGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beschwerdeeinlegungsfrist.

Rn 1 Die Vorschrift regelt für alle Familiensachen (BGH FamRZ 15, 839) – § 117 I 3 betrifft in Ehe- u Familienstreitsachen nur die Beschwerdebegründungsfrist – die Frist zur Beschwerdeeinlegung (§ 64) ist. Sie enthält in I eine allg Regelung u in II eine Sonderregelung für bestimmte Verfahren. Weitere Ausn enthalten spezialgesetzliche Vorschriften (s.u. B.II.2). Zur wirksame...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, die sich auf Grundstücksrechte beziehen, hängt nicht nur vom Willen und Handlungsspielraum der Parteien ab. Verfügungen über Immobiliarrechte (§§ 873 I, 875, 877) setzen idR eine Eintragung im Grundbuch voraus. Daneben können weitere von den Beteiligten nicht zu beeinflussender Erfordernisse (zB Vermessung und katasteramtliche Fortsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. (2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 3 Dem Pächter steht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist im Falle des § 540 I zu. Der Verpächter kann sanktionslos dem Pächter die Überlassung des Pachtgegenstandes an Dritte untersagen, da letzterer hierzu gem den §§ 581 II, 540 mangels abw Vertragsregelung idR nicht berechtigt ist. Bei Tod des Pächters schließt § 584a II das Kündigungsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erteilte Zustimmung.

Rn 8 Stimmt der Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist bedingungslos der erhöhten Miete zu (KG NZM 98, 68 [KG Berlin 05.08.1997 - 8 RE-Miet 8850/96]: die Zustimmung zum Erhöhungsbetrag ist nicht ausreichend), schuldet er diese mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Bei der Berechnung der Frist gilt § 193. Beim Zugang des Mieterhöhungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urteilsberichtigung.

Rn 13 Wird das erstinstanzliche Urt nach der Zustellung oder später als fünf Monate nach der Verkündung wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 319) berichtigt, berührt das grds nicht den Beginn der Berufungsfrist (BGH NJW-RR 04, 712, 713 [BGH 12.02.2004 - V ZR 125/03]). Eine Ausnahme hiervon besteht in den Fällen, in denen das erstinstanzliche Urt als Grundlage für das weitere ...mehr