Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Vorlage

Rz. 71 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zu § 320 Abs. 1 Satz 1 ("unverzüglich") enthält § 320 Abs. 3 Satz 1 keine Frist, in der die Unterlagen vorzulegen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die gesetzlichen Vertreter des MU die Unterlagen genauso unverzüglich nach Aufstellung des Konzernabschlusses vorzulegen haben, wie dies bei der Einzelabschlussprüfung erforderlich ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungs- und Berichterstattungspflicht des Aufsichtsrats (Satz 2 und 3)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Satz 2 verpflichtet den AR, den JA und Lagebericht zu prüfen und über seine Prüfung schriftlich zu berichten. Der Regelungsgehalt von Satz 2 entspricht § 171 AktG, auf den weitestgehend verwiesen wird. Es handelt sich um eine eigenständige Prüfungspflicht, die nicht nur die Rechtmäßigkeit (Ordnungsmäßigkeit), sondern auch die Zweckmäßigkeit der Rechnun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einlegung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Ordnungsgeldverfahren als Justizverwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ist grds. der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. § 335a bestimmt hiervon abweichend die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen sämtliche von § 335 erfassten Entscheidungen des BfJ. Hierfür haben pra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verjährung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Bis zum WPRefG (v. 1.12.2003, BGBl. I 2003, 2446) enthielt Abs. 5 eine fünfjährige Sonderverjährungsfrist ab Anspruchsentstehung, welche die zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen (§§ 194, 199 BGB) verdrängte (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 2; Grothe in MünchKomm. BGB10, § 195 Rz. 4; Kilian/Rimkus, ZIP 2016, 608, 612). Gleichzeitig wurde insbes. au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Behandlung von... / I. Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer war durch Beschluss des ArbG Chemnitz vom 15.1.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Anordnung von monatlichen Raten bewilligt. Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahrens hat das ArbG den Beschwerdeführer aufgefordert, eine Erklärung über seine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Nach Einreichung der angeforderten Erklärung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufstellungsfristen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Der JA und der Lagebericht der eG sind in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene GJ aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 2). Nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften ist der JA demgegenüber gem. § 243 Abs. 3 innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Kreditgenossenschaften haben JA u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsbeschwerde

Rz. 14 [Autor/Zitation] Mit der weiterführenden Rechtsbeschwerde kann das OLG Köln gegen Entscheidungen des LG Bonn angerufen werden. Bevor § 335a Abs. 3 eingeführt wurde, konnte lediglich durch eine Anhörungsrüge nach § 44 FamFG eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden. Ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des LG war nicht vorgesehen. Auch wenn nunmehr die Möglichke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Formelle GoB

Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschriften, die eine zuverlässige, systematische, lückenlose und im Ergebnis zuverlässige Abbildung gewährleisten sollen. Zu den Grundätzen über die Form der laufenden Buchungen und des JA sowie die Frist, innerhalb der sie zu fertigen sind, gehören Vorschriften über die Grundaufzeichnungen, die Belegsicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 43 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 654 Die Annahme der Vorerbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Vorerbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen; es handelt sich um eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche Vertreter, dass dem Minde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umw einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers wird der Übernahmege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgenommen ist jedoch da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtwidrige Verletzung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Pflichtwidrigkeit des von § 355 Abs. 1 erfassten Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung ergibt sich aus dem Verstoß gegen die Rechtspflichten aus §§ 325, 325a. Tatbestandsmäßig ist es zunächst, wenn die Offenlegung nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt. Eine Differenzierung erübrigt sich praktisch insoweit, als nach der Rspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegung bei Kapitalmarktorientierung

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei einer kapitalmarktorientierten Genossenschaft iSd. § 336 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 264d beträgt die Frist für die Übermittlung der Unterlagen entsprechend § 325 Abs. 4 längstens vier Monate. Der Zeitpunkt der Übermittlung ist für die Wahrung der Fristen maßgebend. Rz. 22 [Autor/Zitation] Die auf vier Monate verkürzte Übermittlungsfrist gilt nicht, wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Keine Verlänge... / IV. Feststellungen des KG

Weiter hat das KG in seinem Beschluss zur Klarstellung festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Prozessvergleich vom 19.2.2025 beendet sei. Wenn nämlich eine Partei, die sich den Widerruf des Vergleichs vorbehalten habe, hiervon innerhalb der vereinbarten Frist keinen Gebrauch mache, habe der Vergleich den Rechtsstreit beendet (BGH, a.a.O.). Dies hat nach den weiteren A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung der geänderten Unterlagen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 125 [Autor/Zitation] In Abs. 1b wird nicht detailliert geregelt, wann tatsächlich eine Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts vorliegt. Eine Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kommt im Rahmen von Abs. 1b nicht in Betracht, da es ein uneingeschränktes und kein eingeschränktes oder abgestuftes Interesse des Rechtsverkehrs an den Unternehmensabschlüssen g...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Weitere Einzelheiten zur Auftragserteilung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Erforderlich zur Erteilung des Prüfungsauftrags ist die Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Prüfungsvertrags. Das Angebot ist an den oder die im Wahlbeschluss genannten (Bestimmtheitsgrundsatz, Rz. 66) Prüfer zu richten. Haben die gesetzlichen Vertreter bzw. die Mitglieder des AR Bedenken, den Prüfungsauftrag zu erteilen, weil der gewählte Prüfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung oder Aufgabe eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines (ggf mittelbaren) Anteils an der Pers-Ges innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Fraglich ist, ob § 18 Abs 3 UmwStG die Veräußerung des Anteils an einer sog Zebragesellschaft insoweit erfasst, als der Anteil zu einem BV des Gesellschafters gehört....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Keine Verlänge... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem KG im Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.2.2025 einen Vergleich geschlossen. Nach dessen Ziffer 5 hat sich die Berufungsklägerin den Widerruf des Vergleichs durch schriftliche Anzeige an das Gericht bis zum 5.3.2025 vorbehalten. Mit dem am selben Tag beim KG eingegangenen anwaltlichen Schriftsatz vom 5.3.2025 hat die Berufungsklägerin beantra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Heilung (Satz 2 und 3)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 10 Satz 2 PublG stimmt mit der entsprechenden Regelung des AktG überein. Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel in der Person des Abschlussprüfers liegt. Die Heilung tritt durch Zeitablauf ein (auch wenn der Nichtigkeitsgrund fortbesteht). Hiervon zu unterscheiden ist die präventive Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gaßmann, Frist verpasst, was nun? Offenlegungspflichten nach HGB und Sanktionen bei einem Verstoß, BBP 2019, 46.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist jeweils unverzüglich einzureichen. Da die Größenmerkmale auf der Grundlage des JA zu ermitteln sind (vgl. dazu § 1 Rz. 8 ff.), ist die Mitteilung grds. nach Aufstellung des JA ohne schuldhaftes Zögern vorzunehmen. Verzögert sich die Aufstellung ohne sachlichen Grund, muss die Erklärung gleichwohl spätestens nach Ablauf der Aufstellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Betreuungsrecht: Erbe unter Betreuung

Ausschlagung der Erbschaft Mit dem Eintritt des Erbfalls eines unter Betreuung stehenden Erben ergeben sich zahlreiche Fragen. In vielen Fällen ist zunächst zu entscheiden, ob die Erbschaft möglicherweise auszuschlagen ist und wer die Ausschlagung vornehmen darf. Sofern der Betreute geschäftsfähig ist, darf er selbst ausschlagen. In diesem Fall wird die Ausschlagung, wie in jed...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] In der gesetzgeberischen Begründung zum Ordnungsgeldverfahren (zur Einführung von §§ 335a und 335b) heißt es: "Das Ordnungsgeldverfahren ist darauf gerichtet, ein bestimmtes Verhalten der verpflichteten Normadressaten herbeizuführen, nämlich die zeitnahe Offenlegung von Jahres- und Konzernabschluss, Lage- und Konzernlagebericht und anderer Unterlagen der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stichtagsprinzip/Wertaufhellung

Rn. 402 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Bilanzierung die Verhältnisse zum Bilanzstichtag entscheidend (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Dies gilt für den Ansatz ebenso wie für die Bewertung (BFH v 17.11.1987, VIII R 348/82, BStBl II 1988, 430; BFH v 26.04.1989, I R 147/84, BStBl II 1991, 213; BFH v 27.11.1997, IV R 95/96, BStBl II 1998, 375). Das Stic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Verjährung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Verfolgungsverjährung regelt sich nach § 31 OWiG. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 OWiG tritt Verfolgungsverjährung spätestens drei Jahre nach Beendigung ein. Die Vollstreckungsverjährung ist in § 34 OWiG geregelt. Die Frist der Vollstreckungsverjährung richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße. Bei einer rechtskräftig festgestellten Geldbuße bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.5 Titel auf Vornahme unvertretbarer Handlungen

Die Durchsetzung von Titeln zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung, die nicht von einem Dritten anstelle des Vollstreckungsschuldners vorgenommen werden können, geschieht dadurch, dass der Vollstreckungsschuldner durch das Prozessgericht der ersten Instanz durch Zwangsgeld und/oder Zwangshaft zur Erfüllung der Handlung angehalten wird, wenn die Vornahme der Handlung auss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Strafantrag

Rz. 74 [Autor/Zitation] § 333 ist ein absolutes Antragsdelikt und nicht vom Katalog der Privatklagedelikte in § 374 StPO erfasst. Nach Abs. 3 ist nur die KapGes. antragsberechtigt. Das MU ist im Konzern allein antragsberechtigt, so dass angesichts des strengen Wortlauts TU sowie die gemeinsam geführten und assoziierten Unternehmen nicht antragsberechtigt sind, da diese in Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342m regelt die Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts im Unternehmensregister. Zudem enthält § 342m weitere Erklärungspflichten für den Fall, dass der Ertragsteuerinformationsbericht durch das oberste MU bzw. die Hauptniederlassung nicht oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zur Verfügung gestellt wird. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sechswochenfrist

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Lauf der Sechswochenfrist beginnt mit dem Zugang der Androhungsverfügung (§ 335 Abs. 3 Satz 1). Die Verfügung muss dem Adressaten bekanntgegeben werden (§ 15 Abs. 1 FamFG). Die Bekanntgabe wird durch Zustellung (§§ 166–195 ZPO) oder Aufgabe zur Post bewirkt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Mit der Bekanntgabe wird die Androhungsverfügung wirksam (§ 40 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ordnungsgeld

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach § 335 Abs. 3 Satz 1 ist den Beteiligten unter Androhung eines Ordnungsgeldes in bestimmter Höhe aufzugeben, innerhalb einer Frist von sechs Wochen vom Zugang der Androhung an ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder die Unterlassung mittels Einspruchs gegen die Verfügung zu rechtfertigen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 kann gem. § 342o Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 EUR geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, dem Vorwurf, der den Täter trifft, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (vgl. § 17 OWiG; s. in diesem Zusammenhang auch BT-Drucks. 20/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sanktionen, Verjährung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Als Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Daneben kann, da es sich bei § 19a PublG um eine Strafnorm handelt, gem. § 70 StGB ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren angeordnet werden (§ 333a HGB Rz. 15). Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) und beginnt nach ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16 Recht zur Erinnerungseinlegung

Einwendungen gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens kann ein am Pfändungsverfahren Beteiligter mit der Erinnerung[1] geltend machen. Sie ist beim Amtsgericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat. Für diese Erinnerung ist weder eine besondere Form noch die Einhaltung einer bestimmten Frist vorgeschrieben. 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern Aussicht auf Erfolg hat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 325 wird die Offenlegung der Unternehmensabschlüsse und artverwandter Unterlagen geregelt. Dabei sieht Abs. 1 (Rz. 41 ff.) den Grundsatz der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie weitere relevanter Unterlagen für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. vor, der hinsichtlich der Frist in Abs. 1a (Rz. 110 ff.) un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zurechnung von Verschulden

Rz. 28 [Autor/Zitation] Dies leitet über zur Frage einer Zurechnung des Verschuldens Dritter. Das LG Bonn vertritt seit dem Jahr 2011 in ständiger Rspr. die Auffassung, dass eine Zurechnung des Verschuldens Dritter nach § 278 BGB analog oder § 31 BGB nicht möglich ist. Hieran hat die Einführung von § 335 Abs. 5 Satz 2 im Ergebnis nichts geändert. Zwar ordnet diese Regelung au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bis VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider), Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 61, 62 und 65 (S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.3 Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen

Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen (z. B. auf Herausgabe von Arbeitspapieren, Arbeitskleidung, Dienstfahrzeug und Arbeitsmitteln) werden in der Weise vollstreckt, dass der Gerichtsvollzieher dem Vollstreckungsschuldner die herauszugebende Sache wegnimmt und sie dem Vollstreckungsgläubiger übergibt (§§ 883 f. ZPO). Beinhaltet der Titel die Herausgabe eines Grundstüc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / L. Anderweitige Bekanntmachungspflichten (Abs. 5)

Rz. 183 [Autor/Zitation] Durch Abs. 5 wird klargestellt, dass durch § 325 andere auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Pflichten der Gesellschaft, den JA, den Einzelabschluss nach Abs. 2a, den Lagebericht, den KA oder den Konzernlagebericht in anderer Weise bekannt zu machen, einzureichen oder Personen zugänglich zu machen, unberührt bleiben. Rz. 184 [Autor/Z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.4 Titel auf Vornahme vertretbarer Handlungen

Beinhaltet der Titel eine vertretbare Handlung, die also auch von einem Dritten vorgenommen werden kann, wird diese bei der Zwangsvollstreckung dadurch erwirkt, dass das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Arbeitsgericht) den Vollstreckungsgläubiger ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Vollstreckungsschuldners von einem Dritten vornehmen zu lassen.[1] Beispiele für ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zuständige Behörde

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zuständige Behörde ist seit dem 1.1.2007 das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn. Es ermittelt nach § 333 Abs. 2 Satz 1 und ahndet Verstöße von Amts wegen. Ein Antragserfordernis besteht somit nicht. Zur Erfüllung seiner Aufgabe ist das BfJ auf Mitteilungen des Betreibers des Bundesanzeigers angewiesen. Dieser ist nach § 329 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Fragen und Lös... / 3. Vorgehen des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger wird deshalb den Kläger darauf hinweisen, dass der von ihm unter Hinweis auf die Abgeltungsklausel erhobene materiell-rechtliche Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt wird. Gleichzeitig wird er den Kläger gem. § 106 Abs. 1 S. 1 ZPO auffordern, die Berechnung seiner eigenen Kosten binnen einer Woche beim Gericht einzureichen. Nach fruch...mehr