Rn 19

Sie sind individualvertraglich möglich. Im Rahmen der Überprüfung von AGB, insbes von § 1 III, IV VOB/B stellt § 650b ein gesetzliches Leitbild dar, das bei dem Maßstab des § 307 II Nr 1 zu beachten ist. Die abzuleitenden Folgen sind noch zweifelhaft (vgl näher Abel/Schönfeld, BauR 18, 1, 10 ff; Orlowski, BauR 17, 1427, 1435 ff; Retzlaff, BauR 17, 1747, 1794 f). Unwirksam sind etwa folgende vom Unternehmer gestellte Klauseln (Frankf BauR 21, 554): wenn sie den Eindruck erwecken, der Besteller benötige eine Nachtragsvereinbarung; Verlängerung der 30-Tage-Frist.

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