Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrkosten

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 33 Fahrten sind ärztlich zu verordnen. Dafür werden die in der Regelversorgung vereinbarten Vordrucke verwendet (Ausnahme: Fahrten mit dem Pkw).mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 und 3 zum 1.1.2002 ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6 Behandlung von Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben

Rz. 30 Seit dem 1.1.2021 regelt die Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung – MAKV) u. a. die Übernahme von Fahrtkosten abweichend von § 60 (§ 3 MAKV). Durch die MAKV werden vom Bund beschaffte, nicht zugelassene Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern zur Anwendung bei Patienten, die mit dem ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.2 Transportmittel

Rz. 32 Um die Übertragung der Krankheit zu vermeiden, ist die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Taxis und Mietwagen ausgeschlossen. Kosten werden deswegen für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw) oder von Krankentransportwagen (KTW) sowie Rettungswagen (RTW) übernommen. Die Art des Fahrzeugs richtet sich nach der medizinischen Notwendigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.3 Krankentransport (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Für andere Fahrten von Versicherten werden die Kosten übernommen, wenn es sich um einen Krankentransport handelt. Krankentransporte sind – entsprechend der Legaldefinition in Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 – Fahrten, bei denen eine besondere fachliche Betreuung oder der Einsatz der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens notwendig bzw. zu erwarten ist. Krankenkraftwage...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.4 Quittierung durch Leistungserbringer (Satz 4)

Rz. 6 Die Regelung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistungserbringer den Erhalt von Zuzahlungen ohne gesonderte Vergütung zu quittieren haben, d. h., für das Ausstellen einer Quittung keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten oder der Krankenkasse besitzen. Dies gilt auch für die Krankenkassen, soweit sie selbst Zuzahlungen einziehen. Dies setzt in j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgrun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.2 Wie die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ermittelt wird

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer benutzt. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindun...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang und Leistungsgrundsätze

Rz. 8 Alle werdenden Mütter bzw. Wöchnerinnen, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. §...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.2 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

Mischfälle bei der Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte sind heute keines Falls unüblich bei Arbeitnehmern. Diese liegen z. B. vor, wenn Wegstrecken teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt werden (Park & Ride), oder aber auch wenn für einen Teil des Jahres die Wege mit dem eigenen Pkw und für den a...mehr

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Sauer, SGB IX § 83 Leistung... / 2.1 Leistungen zur Mobilität (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 umfassen die Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (Schweitzer, in: BeckOK-SGB IX, § 83 Rz. 9; Winkler, in: Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Westphal/Krohne, SGB IX, § 83 Rz. 6). Beförderung dient i. S. v. Nr. 1 ist ein gewerblicher bzw. geschäftsmäßiger Dienst. Hierunter fallen etwa Taxiunterne...mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.4 Ergänzende Leistungen (Abs. 4)

Rz. 15 Sind mit der Assistenz nach Abs. 1 notwendige Fahrkosten oder weitere Aufwendungen des Assistenzgebers, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles notwendig sind, verbunden, werden diese als ergänzende Leistungen erbracht. In Abs. 4 ist die für die Eingliederungshilfe in § 22 der Eingliederungshilfe-Verordnung enthaltene Regelung übernommen worden. Von der "Notwendi...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 2.2.4 Leistungen für ein Budget für Ausbildung

Rz. 7a Vorbild für die Regelungen zum Budget für Ausbildung ist das mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Budget für Arbeit (§ 61), das ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglicht. Das Budget für Ausbildung ermöglicht die Erstattung der angemessenen Ausbildungsvergütung, der Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungspla...mehr

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Sauer, SGB IX § 61a Budget ... / 2.2 Umfang der Leistung (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 regelt den Umfang des Budgets für Ausbildung. Zum Budget für Ausbildung gehört in erster Linie die Erstattung der Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb zahlt. Die Erstattung ist begrenzt auf eine einschlägige tarifvertragliche Vergütungsregelung. Fehlt eine solche, bestimmt sich die Höhe der maximalen Erstattung nach der für das entsprechende Ausbil...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.3 Fahrkosten bei auswärtiger Unterbringung

Rz. 17 Die Fahrkostenübernahme bei auswärtiger Unterbringung richtet sich nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 3. Auch dabei ist die jeweils kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen. Die Fahrkosten werden wie bei Pendelfahrten durch eine Entfernungspauschale abgegolten. Rz. 18 Bei einer auswärtigen Unterbringung wohnt der Arbeitnehmer am Maßnahmeort oder in dess...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 81 nach § 85 überführt worden. § 81 a. F. ist zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 81 Abs. 2 a. F....mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Fahrkostenerstattung bei beruflicher Weiterbildung und konkretisiert damit § 83 Abs. 1 Nr. 2. Sie ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet; die Agenturen für Arbeit haben über die Übernahme von Fahrkosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der mitunter in der Literatur geäußerten Ansicht, den Agenturen für Arbeit stehe kein Ermessen mehr...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.1 Überblick

Rz. 6 Abs. 1 bestimmt abschließend, aber auch erschöpfend, welche Fahrkosten übernommen werden können. Die Übernahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, das pflichtgemäß auszuüben ist (§ 81 Abs. 1 Satz 1). Der Rechtsanspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe geht durch die Verweisung auf § 63 Abs. 1 und 3 nicht auf die Fahrkostenübernahme nach § 85 über. Aus dem Ermessen f...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.2 Pendelfahrten

Rz. 10 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 definiert Pendelfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Davon werden auch weitere Fahrten erfasst, die erforderlich sind, um die Weiterbildung absolvieren zu können, z. B. Fahrten von der auswärtigen Unterbringung und der Bildungsstätte, einer Arbeitsstelle und der Bildungsstätte oder ggf. von einer Bildungsstätte zu einer and...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 6 Abs. 1 bestimmt abschließend, aber auch erschöpfend, welche Fahrkosten übernommen werden können. Die Übernahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, das pflichtgemäß auszuüben ist (§ 81 Abs. 1 Satz 1). Der Rechtsanspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe geht durch die Verweisung auf § 63 Abs. 1 und 3 nicht auf die Fahrkostenübernahme nach § 85 über. Aus d...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 81 nach § 85 überführt worden. § 81 a. F. ist zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 81 Abs. 2 a. F. wurde mit Wirkung ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

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Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung definiert die Weiterbildungskosten, die bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 81, 82 durch die Förderung einer beruflichen Weiterbildung übernommen werden können, und das mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehende Leistungsverfahren. Damit werden die förderbaren Weiterbildungskosten abschließend aufgezählt; insoweit wird Rechtssicherheit für d...mehr

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Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.1 Zugelassene Kosten

Rz. 5 Abs. 1 definiert abschließend, welche Kosten als Weiterbildungskosten nach § 81 Abs. 1 übernommen werden können. Die Aufzählung ist abschließend. Gefördert werden nur Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme. Teilnehmer ist auch, wer den Besuch der Maßnahme unterbricht. Teilnehmer ist nicht mehr, wer die vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig besucht. Voraus...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme an einer nach den §§ 81, 82 geförderten Weiterbildungsmaßnahme. Sie konkretisiert § 83 Abs. 1 Nr. 3. Schon danach ist Voraussetzung, dass die Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unmittelbar entstehen. § 86 ist eine Kann-B...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung abschließend. Liegen die Voraussetzungen für die Übernahme vor, können die Kosten unabhängig davon übernommen werden, ob und welche Kosten der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit nachweist. Von tatsächlich geringeren Kosten kann der Teilnehmer an der ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.2 Kostenerstattung an den Maßnahmeträger

Rz. 10 Abs. 2 ermöglicht eine Auszahlung von Förderleistungen an den Maßnahmeträger. Dabei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, so dass die Agentur für Arbeit darüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Dabei hat sie das gesetzliche Kalkül zu beachten, dass durch diese Auszahlungsmöglichkeit das Verwaltungsverfahren effizienter ausgestaltet werden kann. Es h...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 2.1 Kostenübernahme für Teilnahmezeiten

Rz. 5 Der Gesetzgeber ist bei der Konzeption der Vorschrift davon ausgegangen, dass die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung die Lehrgangskosten insgesamt kalkulieren und damit ein größerer Wettbewerb unter den Trägern entsteht. Dazu hat er die Formulierung der Lehrgangsgebühren verwendet, zu denen auch Lernmittel, Arbeitskleidung, eine ggf. notwendige sozialpä...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.2 Erforderlichkeit der auswärtigen Unterbringung

Rz. 9 Die Förderung ist von der Erforderlichkeit einer auswärtigen Unterbringung abhängig. In diesem Fall können die Kosten pauschal übernommen werden. Das setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme seinen bisherigen Wohnort als Lebensmittelpunkt beibehält. Ist das nicht der Fall, kann er lediglich mit Fahrkosten für Pendelfahrten von der auswär...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Erbringung seiner vertraglichen Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwe...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.21 Fahrkosten im Zusammenhang mit Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rz. 89 Bei Fahrten zu einem ärztlich verordneten Rehabilitationssport (§ 64 Abs. 1 Nr. 3) oder einem ärztlich verordneten Funktionstraining (§ 64 Abs. 1 Nr. 4) ist zu prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Fahr-/Reisekosten nach § 73 besteht. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Rz. 13 verwiesen.mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 82 I.d.R. werden dem Rehabilitanden die notwendigen Fahrkosten – gemeint sind hier insbesondere die für das Pendeln zum Rehabilitationsort entstandenen Fahrkosten bzw. Wegstreckenentschädigungen – bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Voraus bewilligt. Diese Pendelkosten werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderliche Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 88 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern zu erbringenden Fahr- und Reisekosten. Die Vorschrift regelt für alle Rehabilitationsträger die Übernahme der Beförderungskosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) entstehen. Aus diesem Grund verweisen die meisten Fa...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.1 Einführung

Rz. 5 Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 können Rehabilitationsträger Reisekosten nur dann übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen: bei An- und Abreisen zu de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.1 Isolierte stufenweise Wiedereingliederung (Krankenversicherung)

Rz. 85 Zulasten der gesetzlichen Krankenkassen werden teilweise stufenweise Wiedereingliederungen bereits im Rahmen von kurativen Leistungen (Krankenbehandlung, §§ 27 bis 39 SGB V) durchgeführt. Es handelt sich hier z. B. um Versicherte, die wegen eines komplizierten Beinbruchs 4 Monate lang arbeitsunfähig sind und jetzt ohne vorhergehende Rehabilitationsleistung z. B. eine ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.5 Spezielle Leistungen der Rentenversicherung

Rz. 20 Bei den Teilhabeleistungen nach § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), § 17 (Leistungen zur Nachsorge) sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (Leistungen zur onkologischen Nachsorge) ist das Reisekostenrecht des § 73 SGB IX uneingeschränkt anzuw...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.2 Beförderung durch einen für den Rehabilitanden kostenfreien Hol- und Bringdienst (Sammelbus/"Shuttle"-Service)

Rz. 24 Stellt der Rehabilitationsträger für den Transport des Rehabilitanden zur Rehabilitationseinrichtung bzw. zur Ausbildungsstätte als Beförderungsmittel einen sog. Shuttle-Service (= Hol- und Bringdienst in Form eines Sammelbusses) zur Verfügung, werden daneben keine Fahrkosten oder Wegstreckenentschädigungen gezahlt – und zwar auch dann nicht, wenn der Rehabilitand die...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.15 Besuchsfahrt von (Familien-)Angehörigen (Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3)

Rz. 78 Anstelle der Kosten für eine zu beanspruchende Familienheimfahrt kann der Rehabilitationsträger auf Wunsch des Rehabilitanden auch die Reisekosten für eine Besuchsfahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Rehabilitanden übernehmen. Der Anspruch besteht sowohl bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 73 Abs. 2 Satz 2) als auch bei den medizinischen Leistun...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.6.1 Überblick

Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. d. Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebene Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und § 3 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraf...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.2 Stufenweise Wiedereingliederung mit vorgeschalteter Rehabilitationshauptleistung (Krankenversicherung)

Rz. 86 Das BSG hatte nur über die Ansprüche auf Reisekosten bei einer isolierten stufenweisen Wiedereingliederung – also ohne vorgeschalteter Rehabilitationsleistung – zu entscheiden (Rz. 85). Es handelt sich nach Auffassung des Autors allerdings dann nicht um eine isolierte stufenweise Wiedereingliederung, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmende vor der stufenweisen Wiede...mehr