Bei Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen als Bedarf anerkannt.

Bei eintägigen Schulausflügen ("Wandertage") sind das die tatsächlichen Aufwendungen, die durch den Ausflug entstehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Fahrkosten und Eintrittsgelder. Ziel ist es, dass kein hilfebedürftiges Kind von der Teilnahme absieht, um die Kosten zu sparen.

Die Leistung für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen hat ebenfalls zum Ziel, dass auch Kinder hilfebedürftiger Eltern an den Klassenfahrten teilnehmen können. Sind die Klassenfahrten nach schulrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer vorgesehen oder erlaubt, können die Aufwendungen ohne weitere Prüfungen durch das Jobcenter anerkannt werden.

Sowohl die Leistungen für die Ausflüge als auch die Leistungen für mehrtägige Fahrten werden auch für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege gewährt wird, erbracht. Das kann der Kita-Ausflug in den Zoo genauso sein wie die Abschlussfahrt der Vorschulkinder.

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