Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung erhalten einen Entlastungsbetrag i. H. v. 125 EUR monatlich – bis zu 1.500 EUR jährlich.[1]

Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss, der zweckgebunden zur Entlastung der Pflegepersonen gezahlt wird. Er kann für

  • die Tages- und Nachtpflege (z. B. für einen längeren Zeitraum oder eine höhere Frequenz oder den Eigenanteil für Verpflegung sowie Investitionskosten),
  • die Kurzzeitpflege (z. B. für einen längeren Zeitraum oder eine höhere Frequenz oder den Eigenanteil für Unterkunft/Verpflegung sowie Investitionskosten oder Fahrkosten zur Kurzzeitpflege),
  • entsprechende Angebote zugelassener Pflegedienste oder
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

verwendet werden.

 
Praxis-Tipp

Übertrag in das nächste Kalenderhalbjahr

Wurde der Entlastungsbetrag nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, ist die nicht in Anspruch genommene Leistung auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragbar.[2]

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