Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung erhalten einen Entlastungsbetrag i. H. v. 125 EUR monatlich – bis zu 1.500 EUR jährlich.[1]
Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss, der zweckgebunden zur Entlastung der Pflegepersonen gezahlt wird. Er kann für
- die Tages- und Nachtpflege (z. B. für einen längeren Zeitraum oder eine höhere Frequenz oder den Eigenanteil für Verpflegung sowie Investitionskosten),
- die Kurzzeitpflege (z. B. für einen längeren Zeitraum oder eine höhere Frequenz oder den Eigenanteil für Unterkunft/Verpflegung sowie Investitionskosten oder Fahrkosten zur Kurzzeitpflege),
- entsprechende Angebote zugelassener Pflegedienste oder
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
verwendet werden.
Übertrag in das nächste Kalenderhalbjahr
Wurde der Entlastungsbetrag nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, ist die nicht in Anspruch genommene Leistung auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragbar.[2]
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