Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrkosten

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale für Fa... / 2.5.1 Grundsätzliches

Der gesetzliche Kilometerpauschbetrag (Entfernungspauschale) ist grundsätzlich mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu multiplizieren. Damit sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Legt der Arbeitnehmer mit seinem Kraftfahrzeug nur eine Fahrt (H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 24 Verbindung dienstlicher und privater Reisen (§ 13 BRKG)

Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise (bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht) anderen privaten Reise (auswärtiger Aufenthalt außerhalb eines Urlaubs, also z. B. Wochenendfahrten, verlängerter privater Aufenthalt am Geschäftsort) zeitlich oder räumlich verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre der Beschäftigte unmittelbar vor dem Dienstgeschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.3 Leistungen in der "am besten geeigneten Form" (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 27 Die Vorgängervorschrift des heutigen § 36, der bis zum 31.12.2017 geltende § 19, bestimmte in ihrem Abs. 2, dass die Teilhabeleistungen ambulant, stationär oder in betrieblicher Form erbracht werden können. Die Vorschrift unterstrich damit die Notwendigkeit der Flexibilisierung von Teilhabeleistungen bei der Versorgungsplanung. Mittlerweile haben sich ambulante Rehabi...mehr

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Sauer, SGB IX § 30 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Gesetzgeber ließ in der Vorgängerversion des heutigen § 29 (damaliger § 17 Abs. 2 bis 4) offen, wie im Einzelfall mit dem Persönlichen Budget umzugehen war. Um den Anspruch auf das Persönliche Budget (Inhalt) und das notwendige Verfahren zur Umsetzung zu präzisieren, schaffte der Gesetzgeber durch den bis 31.12.2017 geltenden § 21a (heutiger § 30) die Möglichkeit, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.4 Höhere Wirtschaftlichkeit

Rz. 14 Bei der Wirtschaftlichkeit gilt das ökonomische Prinzip. Dieses beinhaltet den Grundsatz, dass mit einem bestimmten Mitteleinsatz der größtmögliche Erfolg (Maximalprinzip) erzielt werden soll. Ziel ist immer die Abwendung/Minderung der Behinderung, die möglichst weitgehende Herstellung/Sicherung der Funktionen bzw. Fähigkeiten für eine möglichst lange Zeit, die Wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 3.3 Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad/Im Haushalt lebende Pflegeperson

Übernimmt die Verhinderungspflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt. Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind: Eltern, Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder), Großeltern, Enkelki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 3.4 Entfernte Verwandte/Verschwägerte ab dem 3. Grad/Nachbarn/Bekannte

Die Kostenerstattung bei Verhinderungspflege wird nicht auf den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt, wenn die Pflegeleistungen von entfernten Verwandten/Verschwägerten (ab dem 3. Grad) oder durch Nachbarn/Bekannte erbracht wird. Der Höchstbetrag von 3.539 EUR kann ausgeschöpft werden, wenn durch eine Quittung o. Ä. die Aufwendungen nachgewiesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / 3 Leistungsumfang

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt, wobei die Aufwendungen der Pflegekasse hierfür gemeinsam mit der Verhinderungspflege den Gesamtleistungsbetrag bis zu 3.539 EUR (bis 31.12.2024: 1.774 EUR; bis 30.6.2025: 1.854 EUR) im Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Kurzzeitpflege die pflegebedingten Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / 5.3 Kurzzeitpflege/Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige erhalten neben der Kurzzeitpflege die Kosten für Unterkunft/Verpflegung und die Investitionskosten, Fahrkosten zur Kurzzeitpflege und pflegebedingten Aufwendungen über den Höchstbetrag (> 3.539 EUR) auf Antrag als Entlastungsbetrag bis zu 131 EUR monatlich erstattet.[1] Praxis-Beispiel Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag Ein Pflegebedürftiger erhält seit 1.1.2025...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 6 Erstattung des Verdienstausfalls bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Der Verdienstausfall während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten kann als Aufwand über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Dies ist möglich, wenn der freigestellte Beschäftigte die Verhinderungspflege übernimmt, die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist, ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflege in häuslicher Umgebung durchgeführt wird.[1] Wichtig Anspruch auf Pflegeunte...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.1 Systematik des § 14

Rz. 8 § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell zu klären und über den Antrag möglichst zügig zu entscheiden (BT-Drs. 14/5074 S. 102 f. zu § 14; vgl. auch BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, sowie BGH, Urteil v. 27.1.2015, VI ZR 54/14). Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1 Leistungsabgrenzung SGB IX zu den anderen Büchern des SGB (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 7 ist für alle Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 anzuwenden, wenn Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe i. S. der Leistungsgruppen nach § 5 Nr. 1, 2 4 und 5 gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 gelten bei Leistungen zur Teilhabe die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89), soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86010 Fahr- und Reisekosten

Hierunter sind im Rahmen von Dienstreisen angefallene und vom Unternehmen zu tragende Aufenthalts- und Fahrkosten zu buchen, unabhängig davon, ob sie pauschal als Tage-, Übernachtungs- und Kilometergelder oder aufgrund vorgelegter Belege und Nachweise erstattet werden. Im Zusammenhang mit Dienstreisen anfallende Repräsentationskosten sind nicht hier, sondern auf dem Konto 860...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Klage ist nur im tenorierten Umfang begründet … 3. Haushaltsführungsschaden Erforderlicher Aufwand und anfallende Arbeiten in einem 3-Personenhaushalt bei berufstätigen Erwachsenen mit Kind sind gerichtsbekannt. Das Gericht legt daher folgende Werte – nur für die Klägerin als hälftiger Anteil – zugrunde: Mo – Fr je 1,5 h, Sa – So je 2,5 h, somit insgesamt pro Woc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.5 Arbeitssuche und Arbeitsplatzwechsel mit Umzug

Alle Aufwendungen, die bei der Arbeitssuche anfallen, gehören zu den absetzbaren (vorweggenommenen) Werbungskosten: Inserate, tatsächliche Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen (bei Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer), Telefonkosten, Internetgebühren, Bücher mit Tipps zu Vorstellungsgesprächen, Porto, Papier, Briefumschläge, Fotos für Bewerbungen, K...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2.2 Maßnahmekosten

Rz. 44 Bezuschusst werden ausschließlich die Maßnahmekosten, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden sind. Zu den Maßnahmekosten zählen u. a. die Kosten für Personal, Lehrgangs- und Prüfgebühren, die Fahrkosten von und zum Träger sowie die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Zu den Maßnahmekosten können auch erfolgsabhängige Vergütungen (Vermittlungsgebü...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3 Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 22 Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die reinen, im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werdenden Fahrkosten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten eines Gepäcktransports werden nicht übernommen (Ausnahme: § 18), wohl aber Kosten medizinisch notwendig werdender Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten von Familienangehörigen zur B...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.5 Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Die Norm dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu erbringenden Reisekosten und verweist auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX (ab 1.1.2019). Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Reisekosten im Zusammenhang mit d...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1 Übernahme der Fahrkosten (Abs. 1)

2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasser...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.4 Höhe der Fahrkosten

Rz. 34 Wird ein KTW oder RTW benutzt, übernimmt die Krankenkasse den nach § 133 berechnungsfähigen Betrag. Die Eigenbeteiligung ist davon abzuziehen (abzüglich der Eigenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 MAKV). Für den eigenen Pkw übernimmt die Krankenkasse 0,30 EUR je Kilometer abzüglich der Eigenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 MAKV).mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 3 Literatur

Rz. 36 Abig, Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und Frankreich, BKK 2003, 148. Engelhard, Fahrkosten – Sachleistung oder Kostenerstattung, DOK 1991, 135. Ganse, Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, KH 2004, 489. Philipp, Transportkosten bei Zusammenarbeit von chirurgischen Fachkliniken und Nachsorgeklini...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasserfahrzeugen). Es werden nur die ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.3 Medizinische Gründe

Rz. 10 Die Fahrkosten sind aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig. Die Fahrt muss tatsächlich stattfinden (BSG, Urteil v. 6.11.2009, B 1 KR 38/07 R). Die zwingenden medizinischen Gründe sind ebenfalls zu beachten, wenn der Patient in ein anderes Krankenhaus (ggf. wohnortnah) verlegt wird (BSG, Urteil v. 7.3.2023, B 1 KR 4/22 R). Aus zwingenden medizinischen Gründen k...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2 Privilegierte Sachverhalte (Abs. 2)

Rz. 16 Die Krankenkassen übernehmen in den in § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 abschließend geregelten Fallgruppen die Fahrkosten, soweit diese den in § 61 Satz 1 geregelten Eigenanteil der Versicherten übersteigen. Die Zuzahlung ist direkt an das Beförderungsunternehmen zu zahlen (Ausnahme: Satz 2). Dessen Vergütungsanspruch richtet sich gegen den Versicherten. 2.2.1 Stationär...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.1 Genehmigungspflicht

Rz. 31 Für die Übernahme der Fahrkosten zur Anwendung der mAK (im Rahmen einer ambulanten Behandlung) ist keine vorherige Genehmigung der Fahrkostenübernahme durch die Krankenkassen erforderlich. Es fehlt in § 3 MAKV an einer entsprechenden Verpflichtung.mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.3 Fahrten zur ambulanten Behandlung (Satz 3)

Rz. 12 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages in besonderen Ausnahmefällen, die der G-BA in Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12) festlegt (§ 8 KT-RL). Voraussetzungen für eine Verordnung sind, dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema mit hoher Beh...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.5 Genehmigungsvorbehalt (Satz 4)

Rz. 14 Die Übernahme von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (Satz 3) und für Krankentransporte (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Fahrkosten sind auch dann zu übernehmen, wenn der Leistungsantrag vor der Fahrt zu Unrecht abgelehnt wurde (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.2 Zusammenhang mit einer Hauptleistung

Rz. 6 Die Krankenkassen übernehmen nur Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer gesetzlich vorgesehenen Hauptleistung (§ 11) anfallen. Notwendig sind regelmäßig nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Patienten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 KT-RL). Die Notwendigkeit der Beförderung ist für d...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.2 Rettungsfahrt zum Krankenhaus (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 18 Für Rettungsfahrten zum Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse auch dann die Fahrkosten, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Eine Rettungsfahrt liegt vor, wenn der Transport mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Notarztwagen, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) erfolgt und der Transport deshalb erforderlich ist, weil sich Versicherte infolge vo...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.1 Stationäre Behandlung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden. Das sind Leistungen, die mit Unterkunft und Verpflegung verbunden sind. Die Vorschrift erfasst vor allem vollstationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (§ 39 Abs. 1), in einer Vorsorgeeinrichtung (§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 1) oder zur Entbindung in einem Krankenhaus oder einer Entbindun...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3.1 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Nr. 1)

Rz. 24 Primär sind regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Als notwendig sind die Kosten anzusehen, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Kosten verursachenden Beförderungsmittels unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisvergünstigungen (Rückfahrkarte, Seniorenpass, Bahn-Card, Personalrabatt und dgl.) sowie der güns...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.4 Ambulante Krankenbehandlung (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 20 Mit der Regelung will der Gesetzgeber Anreize schaffen, Krankenhausbehandlung entweder kürzer in Anspruch zu nehmen oder sich stattdessen (auch im Krankenhaus) ambulant behandeln zu lassen. Eine Kostenerstattung kommt mit der Verweisung auf § 115 a und § 115 b insbesondere in Betracht bei Fahrten zu ambulanten Operationen sowie bei vor- oder nachstationärer Diagnostik ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.1 Begriff

Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasserfahrzeugen). Es werden nur die Beförderungskosten übernommen. Dazu gehören die Kosten für Transporte nach § 133 (Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransportunternehmer). Reisekosten (z. B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3.2 Benutzung eines Taxis oder Mietwagens (Nr. 2)

Rz. 25 Die Übernahme der Kosten für ein Taxi oder einen Mietwagen kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen oder wegen fehlender Verkehrsverbindungen nicht benutzt werden kann. Die Notwendigkeit der Benutzung eines Taxis oder eines Mietwagens ist i. d. R. durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Als ers...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.4 Tagesstationäre Behandlung

Rz. 13 Im Rahmen der tagesstationären Behandlung besteht vom Zeitpunkt der ersten Aufnahme im Krankenhaus kein Anspruch auf Fahrkosten nach § 60 (§ 115e Abs. 2 Satz 1). Hiervon ausgenommen sind neben Rettungsfahrten zum Krankenhaus nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auch Krankenfahrten nach Abs. 1 Satz 3. Krankenhäuser sind im Rahmen der tagesstationären Behandlung berechtigt, Kranken...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Übernahme der Fahrkosten (Abs. 1) 2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.4 Rücktransport bei Erkrankung im Ausland (Abs. 4)

Rz. 28 Kosten des Rücktransports bei Erkrankung im Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen (Satz 1). Dies gilt auch für die zurückgelegte Strecke von der Grenze der Bundesrepublik bis zum Wohn- oder Aufenthaltsort des Versicherten. Unter einem Rücktransport i. S. d. Abs. 4 ist jede Rückreise von einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in das...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.6 Genehmigungsfiktion (Satz 5)

Rz. 15 Mobilitätseingeschränkte Versicherte sind unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit, einen Leistungsantrag für Fahrten zur ambulanten Behandlung zu stellen. Die Leistung gilt als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: Ein Schwerbehindertenausweis muss mit dem Merkmal "aG", "Bl" oder "H" ausgestattet sein (Nr. 1). E...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3.3 Benutzung eines Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeugs (Nr. 3)

Rz. 26 Die aus medizinischen Gründen notwendige Benutzung eines Krankenkraftwagens oder eines Rettungsfahrzeugs ist i. d. R. durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. In der Verordnung hat der Vertragsarzt anzugeben: das medizinisch notwendige Transportmittel, die Begründung der zwingenden medizinischen Notwendigkeit unter Angabe des Diagnosesch...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.5 Einzug der Zuzahlung (Satz 2)

Rz. 21 Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten entsteht nur in Höhe der den Betrag in § 61 Satz 1 übersteigenden Summe. Damit kann auch vom Leistungserbringer im Rahmen der nach § 133 zu schließenden Verträge nur eine Vergütung unter Berücksichtigung der vom Versicherten aufzubringenden Zuzahlungen verlangt werden. Hierzu abweichend geregelt ist lediglich das Verfahren zum...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3.4 Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Nr. 4)

Rz. 27 Benutzt der Versicherte ein privates Kraftfahrzeug, so ist der jeweils aufgrund des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) festgesetzte Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen km zu erstatten, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme eines ansonsten öffentlichen Verkehrsmittels, Taxis, Mietwagens, Krankenkraftwagens oder Rettungsfahr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.5 Eigenbeteiligung

Rz. 35 Die Eigenbeteiligung der Versicherten beträgt 10 % der anfallenden Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Eigenbeteiligung berechnet sich abweichend von § 60 aus den Gesamtkosten der Hin- und Rückfahrt. Die Eigenbeteiligung zieht das jeweilige Transportunternehmen ein. Sofern Fahrten mit eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.2 Art des Fahrzeugs (Satz 2)

Rz. 11 Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1) ist zu beachten. Für die Auswahlentscheidung sind deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen (§ 4 Satz 2 KT-RL). D...mehr