Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrkosten

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.9 Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung erhalten einen Entlastungsbetrag i. H. v. 131 EUR[1] monatlich – bis zu 1.572 EUR jährlich.[2] Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss, der zweckgebunden zur Entlastung der Pflegepersonen gezahlt wird. Er kann für die Tages- und Nachtpflege (z. B. für einen längeren Zeitraum oder eine höhere Frequenz oder den Eigenanteil für Verpflegung s...mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.11 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Pflegebedürftige haben auf Antrag Anspruch auf einen Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (Wohnung des Pflegebedürftigen oder Haushalt, in dem er aufgenommen wird) bis zu 4.180 EUR[1]. Die Pflegekasse zahlt diesen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung, z. B. Einbau von Treppenlift oder Aufzug, Türverbreiterung, fest installie...mehr

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Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 5 Zuschusshöhe

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.180 EUR gewähren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahme. Als Kosten der Maßnahme werden Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen, Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte), Arbeitslohn und ggf. Gebühren (z. B. für Genehmigungen) berücksichtigt. Haben Angehörige, N...mehr

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Fahrkosten

Zusammenfassung Begriff Fahrkosten sind eine Nebenleistung der Krankenversicherung. Sie werden nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sind. Der verordnende Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeut entscheidet, inwieweit medizinische Gründe für die Übernahme der Fahrkosten vorliegen und mit welchem Transportmittel die F...mehr

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Medizinische Vorsorge für M... / 13 Fahrkosten

Da die medizinische Vorsorgeleistung stationär erbracht wird, werden die medizinisch notwendigen Fahrkosten nach Abzug der Zuzahlung übernommen.[1]mehr

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Fahrkosten / 7 Fahrkosten bei Aufforderung zum Erscheinen/zur Untersuchung

Auf Antrag werden die notwendigen Auslagen (Fahrkosten, Verpflegungs- und Übernachtungsaufwendungen) sowie ein Verdienstausfall ersetzt, wenn der Versicherte[1] einem Verlangen der Krankenkasse zur Erörterung seines Leistungsantrags[2] oder zur ärztlichen oder psychologischen Untersuchung beim Medizinischen Dienst[3] nachkommt. Es sind die vollen Kosten zu erstatten. Eine Zuzah...mehr

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Fahrkosten / 5 Anzuerkennende Fahrkosten

Welches Transportmittel benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.[1] Die Rangfolge der in Anspruch zu nehmenden Transportmittel sowie die Höhe der jeweils anzuerkennenden Fahrkosten werden in § 60 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 SGB V unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots festgelegt. Danach sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel i...mehr

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Medizinische Vorsorgeleistu... / 5.6 Fahrkosten

Da es sich um eine stationäre Leistung handelt, werden Fahrtkosten abzüglich der Zuzahlung übernommen.[1]mehr

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Fahrkosten / 2.1 Erforderliche Fahrkosten

I. S. d. § 73 SGB IX gelten grundsätzlich die Fahrkosten als erforderlich, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Kosten verursachenden Beförderungsmittels unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisvergünstigungen sowie der günstigsten Verkehrsverbindung entstehen.[1] Sofern ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel nicht erreichbar oder dessen N...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.3 Fahrkosten

Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden nicht erstattet.[1] Dafür fehlt es an einem Zusammenhang der Fahrten mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die in § 74 SGB V genannte stufenweise Wiedereingliederung ist keine Leistung zur medizinischen Reha. Sie bezweckt die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Die stufenweise Wiedereinglie...mehr

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Fahrkosten / 5.1 Taxi/Mietwagen

Die Kosten für die Beförderung mit einem Taxi oder einem Mietwagen sind von den Krankenkassen zu übernehmen, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann oder wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel vorhanden sind. Die Höhe der zu übernehmenden Fahrkosten ist in diesen Fällen beschränkt auf den nach § 133 SGB V berechnu...mehr

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Fahrkosten / 5.2 Krankenwagen/Rettungsfahrzeug

Kosten für einen Transport mit einem Krankenwagen oder einem Rettungsfahrzeug sind zu übernehmen, wenn auch ein Taxi oder ein Mietwagen aus medizinischen Gründen nicht benutzt werden kann und die Notwendigkeit durch eine ärztliche/zahnärztliche/psychotherapeutische Bescheinigung nachgewiesen ist. Auch in diesen Fällen ist die Höhe der zu übernehmenden Fahrkosten auf den nach...mehr

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Fahrkosten / Zusammenfassung

Begriff Fahrkosten sind eine Nebenleistung der Krankenversicherung. Sie werden nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sind. Der verordnende Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeut entscheidet, inwieweit medizinische Gründe für die Übernahme der Fahrkosten vorliegen und mit welchem Transportmittel die Fahrt erfolgen s...mehr

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Fahrkosten / 1.1 Stationäre Behandlung

Fahrkosten zu stationären Leistungen der Krankenkasse werden übernommen. Dies sind z. B. Fahrkosten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung[1], vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung[2], stationären Vorsorgeleistung[3], medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter[4], stationären Entbindung[5], stationären Versorgung in einem Hospiz[6], Kurzzeitpflege bei fehle...mehr

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Fahrkosten / 6.2 Einzug

Für Fahrkosten von Rettungsdiensten zieht die Krankenkasse die Zuzahlung direkt vom Versicherten ein. Ansonsten wird die Zuzahlung vom Leistungserbringer (Taxiunternehmen, Krankentransportunternehmen) eingezogen.[1]mehr

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Fahrkosten / 1.2 Verlegungsfahrt

Die Kosten für eine Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus werden nur von der Krankenkasse getragen, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist.[1] Dies kann z. B. bei einer Verlegung in ein spezialisiertes Krankenhaus der Fall sein, wenn das erstaufnehmende Krankenhaus aufgrund seiner Ausstattung an Personal, Geräten oder Räumen und/oder se...mehr

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Fahrkosten / 4 Rücktransport aus dem Ausland

Die Kosten eines Rücktransports in das Inland werden nicht durch die Krankenkassen übernommen.[1] Dies gilt auch für die zurückgelegte Strecke von der Grenze der Bundesrepublik Deutschland bis zum Wohn- oder Aufenthaltsort des Versicherten bzw. bis zum Behandlungsort in Deutschland. Der Leistungsausschluss wird damit begründet, dass die wesentliche Ursache für den Rücktransp...mehr

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Fahrkosten / 2.2 Gepäcktransport

Die Auslagen für das Befördern von bis zu 2 notwendigen persönlichen Gepäckstücken werden erstattet. Dies gilt nicht bei der Benutzung eines PKW.mehr

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Fahrkosten / 2.7 Zuzahlung

Zu den Fahrten zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind keine Zuzahlungen zu entrichten.mehr

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Fahrkosten / 5.3 Privates Kraftfahrzeug

Benutzt der Versicherte ein privates Kraftfahrzeug (PKW), erhält er in entsprechender Anwendung des BRGK eine Kilometerpauschale von 0,20 EUR.[1] Allerdings dürfen höchstens die Kosten übernommen werden, die bei Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels oder des sonst notwendigen Verkehrsmittels (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug) entstanden wären....mehr

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Fahrkosten / 3 Verordnung

Krankenfahrten im Taxi oder Mietwagen, Krankentransporte und Rettungsfahrten können von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen werden, wenn eine Verordnung vorliegt.[1] Diese kann von zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten nach Prüfung der Voraussetzungen ausgestellt werden.[2] Krankenhausärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen des Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.[1] Die Zuzahlung ist je Fahrt zu entrichten.[2] Achtung Zuzahlungsverpflichtung auch für Minderjährige Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht hier – entgegen der sonst üblichen Regelung – auch für Versicherte, die das 18....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1 Umfang

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten und Transporte, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.[1] Welches Fahrzeug für eine Beförderung benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.[2] Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus dem aktuellen Gesun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2.3 Verpflegungskosten/Übernachtungsgeld

Bei einer unvermeidbaren Abwesenheit vom Wohnort/Aufenthaltsort von mehr als 8 Stunden täglich wird als Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen ein Verpflegungsgeld in Höhe der Pauschalsätze nach § 6 BRKG gewährt. Der Anspruch besteht z. B. bei einer langen Anreisezeit zum Rehabilitationsort. Übernachtungsgeld wird in analoger Anwendung des § 7 BRKG erstattet. Es beträgt paus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2.5 Begleitperson

Die Aufwendungen für eine erforderliche Begleitperson werden – in entsprechender Anwendung der Kostenübernahme für den Versicherten – erstattet. Entsteht der Begleitperson Verdienstausfall infolge der Begleitung, so ist auch dieser als Reisekosten zu erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2.4 Familienheimfahrt

Reisekosten werden für im Regelfall 2 Familienheimfahrten je Monat zum Wohnort/Aufenthaltsort im Inland übernommen, wenn die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation länger als 8 Wochen dauern. Eine Familienheimfahrt kann in diesen Fällen erstmals nach Ablauf der 8 Wochen gewährt werden. Familienheimfahrten können nur erfolgen, wenn sie aus medizinischen Gründen vertretba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 6.1 Krankenhausverlegung

Eine Zuzahlung ist nicht bei einer Fahrt zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus zu zahlen. Ebenso ist zu Fahrten zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation keine Zuzahlung zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.3 Rettungsfahrt

Der Versicherte bedarf einer Rettungsfahrt, wenn er aufgrund seines Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel befördert werden muss oder der Eintritt eines derartigen Zustands während des Transports zu erwarten ist.[1] Die Rettungsfahrt muss zu einem Krankenhaus gehen. Die Kosten einer Rettungsfahrt übernehmen die Krankenkassen auch dann, wenn sich im Krankenhaus herau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2.6 Pflegende Angehörige

Sofern pflegende Angehörige eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten, werden auch die Reisekosten im Zusammenhang mit der Versorgung des Pflegebedürftigen übernommen.[1] Wird der Pflegebedürftige für die Zeit der Rehabilitationsmaßnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt[2], erstattet die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der Krankenkasse d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.6 Ambulante Behandlung

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingender medizinischer Notwendigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Die besonderen Ausnahmefälle legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der KrTrR fest.[1] Danach können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung vom Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeuten verord...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.4 Krankentransport

Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustands zu erwarten ist.[1] Darüber hinaus soll ein Krankentransport auch in den Fällen verordnet werden, in denen die Übertragung schwerer, anstecke...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2 Fahr-/Reisekosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation[1] sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter (auch als Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme[2]) ist für die Übernahme der Fahr- und Reisekosten § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX anzuwenden.[3] Danach gehören zu den Reisekosten die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.5 Krankenfahrt

Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen (PKW), Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen gehören z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Versicherten werden während einer Krankenfahrt nicht medizinisch-fachlich betreut.[1] Die Verordnung einer Krankenfahrt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 3 Leistungen

Das Gesetz verzichtet beim Vermittlungsbudget bewusst auf detaillierte Vorgaben zu einzelnen Fördermöglichkeiten bzw. auf einen Leistungskatalog. Im Vordergrund soll die Frage stehen, ob und welche Handlungsbedarfe im Einzelfall bestehen bzw. welche Vermittlungshemmnisse beseitigt werden müssen. Der Förderbedarf kann im Rahmen der Potenzialanalyse abgeklärt und dann in der d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.3 Leistungsumfang

Den Leistungsumfang der Krankenbehandlung bestimmt § 27a Abs. 1a SGB V. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlung des Spenders, die medizinisch erforderliche Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften als Krankengeld nach § 44a SGB V und erforderlicher Fahrkosten. Zuzahlungen sind ausdrück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 13 Fahr-/Reisekosten

Für alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendigen Fahr- und Reisekosten.[1] Hierzu zählen auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten, der Gepäcktransport und Familienheimfahrten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen, Sozialmed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 3.1 Art/Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Bei der Förderhöhe hat der Arbeitsvermittler grundsätzlich die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers zu prüfen. Dabei sehen die Agenturen für Arbeit jedoch von einer detaillierten Ermittlung der Einkommensverhältnisse ab. Bei Ausbildungsuchenden und Arbeitslosen kann nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit davon ausgega...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 4 Leistungen

Die Förderung der Teilnehmer umfasst die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.4 Budget für Ausbildung

Neben der Förderung einer Beschäftigung sieht das Recht der Eingliederungshilfe grundsätzlich auch die Förderung einer Ausbildung vor. Danach erhalten Menschen mit Behinderungen bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein Budget für Ausbildung.[1] Dieses umfasst die Erstattung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, einschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.1.2 Minderleistung

Zweite Kernvoraussetzung ist, dass der Zuschuss zum Ausgleich einer Minderleistung des Arbeitnehmers am konkreten Arbeitsplatz erforderlich ist. Die Minderleistung muss dabei den üblichen Einarbeitungsaufwand übersteigen; eine betriebsübliche Einarbeitung darf nicht gefördert werden. Hinweis Vorherige betriebliche Erprobung schließt die Förderung nicht aus Vor Begründung eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr