Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 06/2019, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Zu der vorstehenden Entscheidung vom 20.2.2019 zum Elternunterhalt gibt es an für sich nicht viel anzumerken. Das zum Elternunterhalt verpflichtete Kind hatte eine selbstgenutzte Wohnung auf die Tochter unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Sozialhilfeträger macht aus übergeleitetem Recht geltend, dass die Schenkung zurückzufordern sei. Die Entscheidung reiht sich nahtl...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / 11

Auf einen Blick Seit der Entscheidung des BGH vom 28.10.2009 steht fest, dass eine nachträgliche Ausgleichsverpflichtung nach dem § 2050 Abs. 3 BGB nur durch testamentarische Verfügung erfolgen kann. Dabei ist zu prüfen, ob der Erblasser nur die Anordnungsbestimmung nach § 2050 Abs. 3 BGB vermächtnisweise begründen wollte oder aber auch ein weitergehendes Vermächtnis bspw. u...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist teilweise begründet. Das LG hat der Klägerin zu Unrecht die auf der Grundlage der Honorarvereinbarung von den Rechtsanwälten C berechneten Rechtsanwaltskosten zuerkannt. Zwar steht der Klägerin gem. § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte wegen des rechtswidrig unterbliebenen Einschreitens gegen den Nac...mehr

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FF 06/2019, Kosten eines Sc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung mag im ersten Moment überraschen, denn der BGH hat bekanntlich seine frühere Rechtsprechung, wonach Kinderbetreuungskosten mit dem Tabellenbedarf abgegolten waren, schon 2008 aufgegeben. Seitdem können Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen – mit Ausnahme des Verpflegungsanteils – Mehrbedarf sein,[1] und zwar unabhängig vom zeitlichen Umfang de...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / D. Bisherige und neue Lösungsansätze

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben es in der Hand für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Kompetenz zur Schließung von "Gesetzeslücken" liegt in erster Linie beim Gesetzgeber selbst. Häufig zeigen sich "Gesetzeslücken" jedoch erst in der Rechtsanwendung vor Gericht. Die Gerichte können daher ebenfalls "Gesetzeslücken" schließen,[18] wenn dies di...mehr

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FF 06/2019, 10 Jahre Versorgungsausgleich

Klaus Weil Das im April 2009 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Vermutlich werden die meisten von uns noch immer vom "Neuen Versorgungsausgleich" sprechen. Die vor 10 Jahren beschlossene Reform des alten Versorgungsausgleichs sollte eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe ...mehr

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AGS 06/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (§ 59 Abs. 1 FamGKG). Ebenso ist der erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR (§ 59 Abs. 1 S. 2 FamGKG) erreicht. Das AG hat den Verfahrenswert erstmals mit Beschl. v. 31.10.2018 auf 41.163,00 EUR festgesetzt. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners begehrt mit seiner Beschwerde eine Erhöhung des Verfahrenswertes auf 143.957,00 EUR. Da...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / A. Einleitung

Eine "Gesetzeslücke", über die der Halter bei Auseinanderfallen von Halter- und Eigentümerstellung[3] erreichen kann, dass dieser plötzlich – obwohl der Unfallhergang beweissicher nicht aufgeklärt werden kann oder feststeht, dass den Schädiger nur teilweise ein Verschulden trifft – 100 % des Fahrzeugschadens erhält und dies ohne Inanspruchnahme einer etwaig vorhandenen Kfz-V...mehr

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zfs 05/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 14.6.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asses...mehr

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FF 05/2019, Ausbildungsunte... / Anmerkung

Mitgeteilt von Burkhard Himmerich, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, Duisburgmehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[63] Ein Beitrag von Heiß fasst das Grundwissen für die konkludente Ehegatteninnengesellschaft zusammen.[64] Der Autor weicht allerdings in einigen Punkten von der Rechtsprechung ab, meint z.B., es ginge bei d...mehr

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FF 05/2019, Wechselmodell und Ehegattenunterhalt oder: der Hang zum Atomisieren

Dr. Mathias Grandel Wenn es ein Ranking der kompliziertesten Unterhaltsberechnungen geben würde, die das deutsche Unterhaltsrecht auf die Beine zu stellen in der Lage ist, gebührte der Rechtsprechung, wie man richtigerweise bei einem paritätischen Wechselmodell den Kindesunterhalt minderjähriger Kinder berechnet, sicher einer der Spitzenplätze. Unübertroffen sind die Detailbe...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

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ZErb 05/2019, Nachlassrecht – Handbuch der Rechtspraxis –

Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR Karl Firsching/Lothar Graf Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner. C.H.BECK, 11. Auflage 2019 XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR ISBN 978-3-406-70969-2 Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage...mehr

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zfs 05/2019, Psychische Feh... / 3 Anmerkung:

1) Unfallereignisse können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch seelische Reaktionen des Betroffenen hervorrufen, wobei dies auch davon abhängig sein kann, ob das Unfallopfer seelisch labil ist oder nicht (vgl. BGH NJW 1956, 1108; BGH NJW 2000, 862). Dass das Unfallereignis äquivalent kausal ist für etwaige seelische Beeinträchtigungen, ist nicht zu bezweifeln, aber fü...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nicht als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen – rechtliche Konsequenzen beim Mietwagentarif?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Der Geschädigte hat u.a. das Recht, für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und die Kosten hierfür als Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung erstattet ...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / 6

Auf einen Blick Mit Damrau ist festzuhalten: § 196 BGB gilt für Grundstücksvermächtnisse nicht. Autor: Von Ulrich Gerken , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg ZErb 4/2019, S. 091 - 092mehr

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FF 04/2019, Mitgliederumfra... / VKH-Abrechnungen

Die Umfrage hat erneut gezeigt, dass in Familiensachen VKH-Mandate einen großen Stellenwert einnehmen (siehe Abb. 10). Soweit im Rahmen der VKH eine Ratenzahlungsanordnung getroffen wird, beantragen die meisten Kollegen im Rahmen der Festsetzung sogleich auch die Wahlanwaltsgebühren (siehe Abb. 11). Eindeutig ist die Antwort, ob die Amtsgerichte innerhalb von vier Jahren nach ...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / II. Literatur

In der gängigen Kommentarliteratur allerdings wird das Problem, ob § 196 denn nun für Grundstücksvermächtnisse gilt oder nicht, teilweise überhaupt nicht thematisiert[3], teilweise wird einfach davon ausgegangen ohne Problematisierung, dass § 196 bei Grundstücksvermächtnissen gilt[4], teilweise wird die Abhandlung von Damrau zwar erwähnt als abweichende Meinung, die Geltung ...mehr

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zfs 04/2019, Neuer Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses gewählt

Jörg Elsner hat auf der Jubiläumsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag in Weimar nicht mehr zur Wiederwahl in den Geschäftsführenden Ausschuss kandidiert. Als Vorbild für die von ihm selbst propagierte Verjüngung hat er auch vor sich selbst nicht Halt gemacht. Seine Tätigkeit mit einem kollegialen Führungsstil hat uns positiv verändert und vo...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Schausten hat in seinem Editorial "Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren" zutreffend darauf hingewiesen, dass in der anwaltlichen (Abrechnungs-) Praxis in Verfahren bezüglich Scheidung der Ehe die Norm des § 43 FamGKG entweder nicht gekannt oder aber übersehen wird.[1] Er versichert am Ende seiner Ausführungen: "Es lohnt sich!", diese Norm anzuwende...mehr

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FF 04/2019, Zukunft der Düsseldorfer Tabelle

– Aus der Aktuellen Stunde der Herbsttagung der AG Familienrecht – Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen geringfügig redigierten Mitschnitt der "Aktuellen Stunde" zur Düsseldorfer Tabelle auf der Herbsttagung der AG Familienrecht am 1.12.2018 in Münster. Der Gesprächscharakter wurde beibehalten; von der Veröffentlichung der Wortmeldungen in der anschließenden Diskussion...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 1 Gründe:

I. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschl. v. 1.8.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Der Verfahrenswert wurde mit Beschl. v. 1.8.2018 wie folgt festgesetzt:mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Henner Hörl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bis 2011:

Glückwünsche zum Jubiläum Wenn man einer Organisation zum Jubiläum erfolgreiche Arbeit bescheinigen und feststellen kann, dass sie sofort neu gegründet werden müsste, wenn es sie nicht gäbe, enthält dies gleichermaßen die Aussage, dass für ihre Aufgaben Handlungsbedarf besteht und in der Vergangenheit nachhaltig gewirkt worden ist. So gratuliere ich der DAV-Arbeitsgemeinschaft...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Frank Hillmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Oldenburg:

Gratulation! Meine ganz persönliche Gratulation an die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht möchte ich mit meinem Dank dafür ausdrücken, dass ich ihr diese 40 Jahre angehören durfte! Als ich das erste Mal auf meinem ersten Verkehrsgerichtstag 1980 der Einladung dieser Arbeitsgemeinschaft, der ich im Gründungsjahr 1979 (Mitgliedsnummer 07/79) beigetreten war, zu einem "Mitglieder...mehr

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zfs 03/2019, (Un-)Entschuldigtes Nichterscheinen im OWi-Verfahren?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Der Betroffene ist gem. § 73 Abs. 1 OWiG zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Oft kommen aber Erkrankungen, geschäftliche Verpflichtungen oder private Termine "in die Quere". Hier stellt sich dann die Frage, ob der Betroffene noch entschuldigt ist oder nicht. Im letzteren Falle droht bei Nichterscheinen nämlich die (zwingende) Verwerfung des Eins...mehr

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zfs 03/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster Ort: Rostock/Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 5.4.2019, 13.30 Uhr bis 19...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 4. Verfahrenskostenhilfe

Ein Problem in der Praxis wird dabei in Zukunft häufiger auftreten: die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe. Im Erklärungsformular befindet sich immer die Frage nach dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung. Darüber wurde früher im Familienrecht großzügig hinweggesehen. Wenn überhaupt bestand ja nur Beratungsrechtsschutz, und diese Gebühr war mit dem ersten Gespräch verbrau...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Christian Huber, RWTH Aachen, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass das Verkehrsrecht, im Zivilrecht namentlich Autokauf und -leasing sowie Unfallschadenregulierung, keine besonderen Spezialkenntnisse erfordere, dass es vielmehr von jedem Anwalt/jeder Anwältin beherrscht werde. Das ist indes unzutreffend; wie andere Rechtsgebiete hat auch das Verkehrsrecht Haken und Ösen, Besonderheiten, mit denen nur "E...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / VIII. Fazit

Das Urteil des BGH zum digitalen Nachlass hat für Rechtsklarheit gesorgt und die Verunsicherung, die das KG Berlin mit seiner Entscheidung verursacht hat, im Wesentlichen beseitigt. Trotzdem werden wir uns in der Beratungspraxis vermehrt mit dem digitalen Nachlass und dessen Organisation beschäftigen müssen. Wie sichere ich Daten und deren Zugriff? Wie teile ich meinen Erben...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags a.D., Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Liebe Arbeitsgemeinschaft, herzlichen Glückwunsch zu Deinem vierzigsten Geburtstag! Ein Vierteljahrhundert haben wir einander begleitet. Wir lernten uns Anfang der 90er Jahre kennen, als ich bei Deiner Würzburger Frühjahrstagung die Berichterstattung über die Rechtsprechung des BGH-Verkehrsstrafsenats übernommen hatte. Daraus entwickelte sich eine lebenslange Verbundenheit zu...mehr

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zfs 03/2019, Anspruch auf Rückstufungsschaden bei Mithaftung

Hinweis "(…) Ihre Auffassung, den geltend gemachten Rückstufungsschaden zurückzuweisen, geht fehl." Unser Mandant war berechtigt, seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, ohne dass es einer Rücksprache mit Ihnen bedurft hätte. Aufgrund des Unfallhergangs war es von Anfang an unstreitig, dass eine Mithaftung unseres Mandanten von 50 % in Betracht kommt. Folglich best...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Heinz Diehl, Richter am Oberlandesgericht a.D., Schriftleitung zfs:

Herzlichen Glückwunsch zum 40-jährigen Jubiläum! Zu besichtigen ist eine Erfolgsgeschichte, die die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung, die umfassende Fortbildungstätigkeit und die Publikationsaktivitäten betrifft, wobei für Letztere – was erlaubt sei – die zfs erwähnt sei! Auch die schließlich nach erbittertem Widerstand durchge...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC e.V.:

Im Namen des ADAC e.V. gratuliere ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins sehr herzlich zu ihrem 40. Geburtstag. Mit der beachtlichen Zahl von ca. 6.000 Rechtsanwälten ist sie nicht nur die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein, sondern auch aus dem deutschen Verkehrsrecht nicht mehr wegzudenken. Der ADAC kann auf eine jahrela...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufnahme des Verkehrsbußgeldverfahrens, § 85 OWiG1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einführung Dem Rechtsinstitut der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Straf- oder Bußgeldverfahrens immanent ist der Konflikt zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten.[3] Das Wiederaufnahmeverfahren in Verkehrsbußgeldsachen gehört zu den außerordentlichen Rechtsbehelf...mehr

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zfs 02/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Freiburg/Novotel Freiburg Am Konzerthaus Datum: Samstag, 16.3.2019, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG V...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / M. Fazit

Ausgangslage beim Wiederaufnahmeverfahren in Verkehrsbußgeldsachen ist regelmäßig der Umstand, dass seitens des Betroffenen nach Rechtskraft vorgetragen wird, den Pkw zur Tatzeit nicht gefahren und daher die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben. Fahrer zur Tatzeit sei nicht er, sondern ein Dritter gewesen. Zulässig ist die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützte ...mehr

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zfs 02/2019, Die Entwicklun... / C. Fazit

Abschließend ist – auch aus reiserechtlicher Sicht – zum Jahreswechsel 2018/2019 zu vermerken, dass im Berichtszeitraum einige wohl vertraute Grundsätze ins Wanken gerieten. An vielen praxiserprobten Prinzipien kann zukünftig nicht mehr festgehalten werden. Der Reiserechtler hat sich daher immer wieder auf neue Umstände einzustellen, getreu dem alten Liedvers: "Ich wäre so g...mehr

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AGS 02/2019, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Das LG hat dem Beklagten zu 2) Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung mit Ratenzahlung bewilligt und dem Beklagten zu 2) den Beschwerdeführer zur Vertretung beigeordnet mit der Einschränkung, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolge. Die Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 2) haben im eigenen Namen gegen diesen Beschluss sofort...mehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / IV. Zusammenfassung

Vor der Stellung eines Ordnungsgeldantrages muss sorgfältig geprüft werden, ob alle Formalien erfüllt sind. Fehlende Zustellungen oder fehlerhafte Warnhinweise lassen den Antrag häufig scheitern. Auch für den Antragsgegner bieten sich zahlreiche Einwendungsmöglichkeiten, die ausgeschöpft werden können. Folgende Checkliste soll eine Hilfe sein. Checkliste für die Vollstreckung...mehr

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FF 02/2019, Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr