Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Bearbeiterverzeichnis

David, Dr. Hans-Joachim Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Notar, Münster Deckenbrock, Dr. Christian Akademischer Rat, Universität zu Köln Förger, Regine Richterin am Landgericht Koblenz Folgmann, Björn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düren Goebel, Frank-Michael Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Jordans, Dr. Roman, LL.M. (NZ) Rechtsanwalt und Fac...mehr

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Vorwort und Ausblick

Abbildung: Rechtsschutzversicherungsversprechen im Lichte der Rechtsprechung Zumindest auf den Webseiten der deutschen Rechtsschutzversicherer ist die Welt im Jahr 2018 noch in Ordnung. Beispielhaft sei hier die ARAG SE erwähnt, die sich auf ihrer Startseite problembewusst gibt: "Ärger mit einem Hornochsen? Wir helfen. Auch rückwirkend! Wenn Sie sich im Straßenverkehr mit ein...mehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 1. Muster

Rz. 37 Muster 4.3: Abrechnung und Ermessensausübung im Bußgeldverfahren Muster 4.3: Abrechnung und Ermessensausübung im Bußgeldverfahren _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich Ihne...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / XI. Gutachten der RAK Berlin vom 6.7.2006 – II GG 730.06 –

Rz. 65 Rechtsanwaltskammer Berlin […] Amtsgericht München […] Unser Zeichen: […] In Sachen […]/[…] – […] – erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin entsprechend dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 31.1.2006 das nachstehende Gutachten I. Zum Sachverhalt Der Kläger macht gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung einen Anspruch auf Erstattung des restlichen Betrages aus d...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 166 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung im Ergebnis stand. Selbst wenn ein unfallursächlicher Rentenkürzungsschaden aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen eingetreten sein sollte, wäre der Kläger jedenfalls nicht Anspruchsinhaber eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs aus § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, §§ 842, 249, 252 BGB. Dies...mehr

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zfs 01/2019, Erklärungen am... / D. Zusammenfassung

Erklärungen Unfallbeteiligter am Unfallort können ein abstraktes Schuldanerkenntnis, ein deklaratorisches (bestätigendes) Schuldanerkenntnis, ein einseitiges Schuldbekenntnis (Schulderklärung) oder eine einfache Tatsachenschilderung darstellen. Ein abstraktes Schuldanerkenntnis "liefert" dem Geschädigten eine eigenständige, vom ursprünglichen Schuldgrund (Anspruch etwa aus § ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 01/2019, Keine Möglichk... / 3 Anmerkung:

1. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ging der BGH davon aus, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der ein Fahrzeug unrepariert in Zahlung gebe, seinen Schadensersatzanspruch nicht dadurch verliere. Diese später mehrfach bestätigte Aussage umschreibt einen der hauptsächlichen Beweggründe für die fiktive Abrechnung (vgl. BGHZ 66, 239 = VersR 1966, 874 f.). Diese ...mehr

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ZErb 12/2018, Praxishandbuch. Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Rechtsanwalt Raymond Halaczinsky Ministerialrat a.D zerb verlag DVEV-Schriftenreihe 4. Auflage 2018, 667 Seiten, broschiert, 69 EUR ISBN 978-3-95661-049-3 (DVEV-Mitglieder 64 EUR, ISBN 978-3-95661-074-5) Jeder im Erbrecht tätige Praktiker wird über kurz oder lang auch mit erb- und schenkungsteuerlichen Fragen konfrontiert. Dabei erschwert nicht nur die Vielzahl von Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Steuervertreter

Rz. 132 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Neben dem Fiskalvertreter können Steuersubjekte (auch ausländische Steuersubjekte) einen Steuervertreter mit der Erledigung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtungen beauftragen. Als Steuervertreter sind neben den gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern sowie Angestellten der Gesellschaft zugelassen: Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Facha...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / 4

Auf einen Blick Bis zu einer gesicherten Rechtsprechung wird der Pflichtteilsberechtigte aber gut daran tun, bis zur Erhebung der Einreden und Geltendmachung einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme durch den Erben, die ja wie Schindler[32] zurecht darauf hinweist, auch außergerichtlich erfolgen kann, den Erben primär in Anspruch zu nehmen und die Verjährung des subsidiären Anspr...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Anmerkung

Häufig sieht sich der Erbe gezwungen Nachlassimmobilien zu veräußern, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Dies ist gängige Praxis und oft eine Notwendigkeit, um die Pflichtteilsansprüche abzugelten. Was aber geschieht, wenn der Erbe den Kaufpreis beiseiteschafft? Welche Verpflichtungen bestehen seitens des anwaltlichen Vertreters des Pflichtteilsberechtigten, um die Ansprü...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr

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AGS 12/2018, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist im Ergebnis begründet. Nach der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Fallgruppe ist jedenfalls auf schriftliche Verglei...mehr

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zfs 12/2018, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

1) Ist das Opfer eines Verkehrsunfalls, sei es körperlich oder psychisch, vorgeschädigt gewesen und hat dies zusammen mit der Unfallschädigung zu einem möglicherweise Schmerzensgeld begründenden Anspruch des Geschädigten geführt, stellt sich die Frage, ob aufgrund der Vorschädigung der Schmerzensgeldanspruch völlig entfällt oder jedenfalls in seiner Höhe vermindert wird. Kör...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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zfs 11/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 1.12.2...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VII. Ausblick – Solidarität als maßgebliches Kriterium

Entscheidend ist vor allem im Zusammenhang mit der verfestigten Lebensgemeinschaft, dass sich der geschiedene Ehegatte, der eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, damit endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt. Die verfestigte Lebensgemeinschaft muss als Anwendungsfall der Unbilligkeit nach § 1579 BG...mehr

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FF 11/2018, Mitgliederumfrage 2017

Die finanzielle Situation der Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht Im vergangenen Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage mit der finanziellen Situation der Familienrechtlerinnen und Familienrechtler befasst. Dass die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht nicht gleichbedeutend mit der viel zitierten "Lizenz zum Gelddrucken" ist, darf als bekannt vo...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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zfs 11/2018, Darmstadt locuta, causa fiktive Abrechnung finita?

Selten hat eine einzelne und noch nicht rechtskräftige landgerichtliche Entscheidung so schnell Verbreitung gefunden wie jene des LG Darmstadt vom 5.9.2018 (Az. 23 O 386/17). Die Erklärung hierfür liegt in ihrem Inhalt: Sie tritt einer jahrzehntelangen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie nahezu einhelligen Literaturauffassung entgegen und schafft die fiktive Abrechnung ...mehr

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zfs 11/2018, Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zur Heimwerkstatt

Hinweis "Die Klägerin hat auch einen Anspruch auf Ersatz der restlichen Abschleppkosten. Die Klägerin hat insbesondere nicht dadurch gegen Ihre Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstoßen, indem sie das Abschleppunternehmen beauftragt hat, ihr bei dem Unfall beschädigtes Fahrzeug nicht zur nächstgelegen Vertragswerkstatt, sondern in ihre Heimatwerkstatt in 500 km Entfernung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Adick/Bülte, Fiskalstrafrecht, 2015; Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfun...mehr

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zfs 11/2018, Keine fiktive ... / 3 Anmerkung:

Aufgrund seiner Dispositionsfreiheit ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls berechtigt, seinen Schaden auf Gutachtenbasis abzurechnen, was irreführend als fiktive Abrechnung bezeichnet wird. Irreführend ist die Bezeichnung, weil sie dahin missgedeutet werden kann, es werde über einen nicht eingetretenen, lediglich fingierten Schaden abgerechnet. Die grundsätzliche, auf se...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Professor Dr. Jürgen Damrau Richter am Landgericht a.D., Konstanz Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Désirée Goertz, LL.M. (Stockholm) Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon: Stichwortkommentar mit systematischer Einführung, 4. Auflage 2002 Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2010 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der E...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 3. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 26 Zu unterscheiden ist hier die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich...mehr

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Vorwort

Zu dieser dritten Auflage der "Erbengemeinschaft" gibt es viel Neues zu berichten: Im Kreise der Autoren freue ich mich, drei weitere hervorragende Spezialisten begrüßen zu dürfen:mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des Tatfahrzeugs im Verkehrsstrafrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.fao-campus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einführung Die klassischen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen) sind erfahrungsgemäß häufig nicht geeignet, den Täter von Verkehrsstraftaten hinreichend sicher vor weiteren Taten abzuschrecken, daher konnte überdies schon bisher auch das Fahrzeug, mit dem der Verkehrssünder die Tat begangen hat, eingezogen werden. In das Thema ist frischer Wind gekommen, als im Jahr 2017 ...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

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AGS 10/2018, Groß/Eder, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Begründet von Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, fortgeführt von Rechtsanwalt Dr. Thomas Eder. 5. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 433 S., 49,00 EUR Das in den ersten vier Auflagen von Dr. Ingrid Groß verfasste Buch zu den Anwaltsgebühren in Familiensachen wird nunmehr von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Eder in ihrem Sinne fortgeführt. Das Wer...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich fortgesetzt, bei denen es unter Anwendung der alten BarwertVO zu einem Teilausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung gekommen ist und der darüber hinaus nicht ausgeglichene Teil in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen wurde. Wie bereits in den vorherigen Entscheidungen...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? wistra 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beginn der Verfolgungsverjährung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verjährung beginnt, sobald das strafbare Verhalten beendet ist (s. § 78a Satz 1 StGB). Tritt jedoch ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, wie z. B. die Verkürzung einer Steuer, die der Festsetzung bedarf, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt (s. § 78a Satz 2 StGB), also mit Bekanntgabe des unrichtigen Besche...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 2. Fachanwalt für Erbrecht mit Zusatzqualifikation

Rz. 7 Nicht selten tritt zum Fachanwalt für Erbrecht noch eine weitere fachanwaltliche Qualifikation hinzu, wie z.B. Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für Steuerrecht. "Spezialist für Erbrecht" darf sich ein Fachanwalt für Erbrecht zusätzlich nur nennen, wenn er Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann, die den Fac...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 1. Fachanwalt für Erbrecht

Rz. 6 Die Fachanwaltsordnung (FAO) ist am 11.3.1997 in Kraft getreten. Der Fachanwalt für Erbrecht hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wi...mehr

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Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Fortsetzungsklausel

Rz. 359 Unter Fortsetzungsklausel versteht man die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, dass bei dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der Anteil des Verstorbenen wächst hierbei den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an. Für die Erben des Gesellsc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Bei der Einheitslösung

Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen. Um dem hierdu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 69 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft.[115] Der Erblasser kann gemäß § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nacherbschaft führt zu einer ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Die Erbeinsetzung

Rz. 61 Bei der Bestimmung des Erben durch Verfügung von Todes wegen ist der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlegen. Gemäß § 2065 Abs. 1 BGB kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung auch nicht in de...mehr