Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Lauterkeitsrecht

Rz. 395 Lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbote sind beim werblichen Auftreten von Rechtsanwaltssozietäten nach außen zu beachten. Der BGH folgert aus §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, dass ein Rechtsanwalt im Verkehr auf die Mitarbeit in einer Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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Deutschland / Literaturtipps

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Sofern Personengesellschaften nicht m...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 131 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 132 Der Ausgan...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Auflage 2019 Bachler, Situs-Regel, innerdeutsche und inneramerikanische Nachlassspaltung, 2007 Bäck, Familien- und Erbrecht – Europas Perspektiven, Wien 2007 Bamberger/Roth (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 von Bar, Internationales Privatrecht, Band 2: Besonderer Teil, 2. Auflage 2019 von Bar/Mankowski, Inter...mehr

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Autorenverzeichnis

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AGS 11/2019, Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht: Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Herausgegeben von Dr. Eberhardt Jüdt, Dr. Norbert Kleffmann und Gerd Weinreich. 5. Aufl., 2017. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. LXIV, 1.420 S., 149,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

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AGS 11/2019, Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Michael Klein. 11. Aufl., 2018. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XLIII, 3.139 S., 159,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

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zfs 11/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Frankfurt – insbesondere des Spezialsenats in Darmstadt – in Verkehrssachen Referent: Guido Kirchhoff, Vorsitzender Richter am OLG, Frankfurt a.M. Ort: Darmstadt/Welcome Hotel Datum: Freitag, 13.12.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxistipps Personenschaden Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, F...mehr

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FF 11/2019, Experten: Qualität familiengericht-licher Verfahren verbessern

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. September 2019, aus. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von R...mehr

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FF 11/2019, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Niepmann/Seiler 14. Auflage 2019, 544 Seiten, 57 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H. Beck In der aktuellen Auflage des Buches von Niepmann/Seiler zum Unterhaltsrecht ist ein Bearbeiterwechsel eingetreten. Den Bearbeitungsteil von Werner Schwamb, Vors. Richter am OLG Frankfurt/M. a.D., hat nunmehr Dr. Christian Seiler, Direktor des AG Freising, übernommen. Das Werk ist in zwei g...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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zfs 11/2019, Nutzungsausfal... / 3 Anmerkung:

Vgl. AG Würzburg, zfs 2016, 683 ff. 1. Der zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung erforderliche Tagessatz, der mit der Nutzungsausfallzeit zu multiplizieren ist, wird durch die Heranziehung der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ermittelt. Diese Tabelle ist ein unentbehrliches Hilfsmittel um festzustellen, welchen Wert die Einsatzfähigkeit des Unfallfahrzeugs für...mehr

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Autorenverzeichnis

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Vorwort und Zielsetzung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Effizienz der Mandatsbearbeitung und die Erzielung des Deckungsbeitrages für den wirtschaftlichen Kanzleierfolg im Bereich des Verkehrsrechts hängen maßgeblich davon ab, ob es gelingt, wiederkehrende Arbeitsabläufe zu optimieren und zu standardisieren, um diese dann später routiniert fehlerfrei umzusetzen. Erwartet werden von Seiten der ...mehr

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zfs 10/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referenten: Bernd Deeken, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Sachverständiger für Fahrzeugtechnik, Unfallanalytiker, Oldenburg; Thorsten Reuß, B. Eng., Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rot...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XVIII. Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens

Rz. 137 Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________ S...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / V. Fazit

Die Einführung der Familiengerichtsbarkeit war absolut richtig. Die Qualifikation der Familienrichterinnen und -richter ist mehr als 22 Jahre nach Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht längst überfällig. Die Politik sollte endlich Nägel mit Köpfen machen und auf die Vorschläge der Fachverbände, z.B. der Kinderrechtekommission des DFGT, hören. Es ist zu hoffen, dass ...mehr

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zfs 10/2019, Die Punkterefo... / D. Dritter Teil: Das Fahreignungsseminar

Kurz zu den Grundlagen: Die Rahmenbedingungen für das Fahreignungsseminar sind in den §§ 4a StVG und 42–44 Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Die Teilnehmer sollen sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insb. in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVG). Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologisc...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XIX. Darlegung der Ermessensausübung

Rz. 138 Muster 1.18: Darlegung der Ermessensausübung Muster 1.18: Darlegung der Ermessensausübung _________________________ Versicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Verkehrsunfall vom _________________________ Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in v...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / XII. Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache

Rz. 53 Muster 3.11: Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache Muster 3.11: Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Ereignis vom _________________________ Schaden-Nr.: ___________...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / I. Einleitung

Durch das Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976 wurden zum 1.7.1977 Abteilungen für Familiensachen beim Amtsgericht, Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiensenat beim Bundegerichtshof eingerichtet.[1] Die Einführung des Familienrichters war und ist eine grundlegende und richtige Entscheidung des Gesetzgebers.[2] Vielleicht ist der Fokus zu lange auf die Funkt...mehr

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FF 10/2019, Billigung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn. [2] Das Amtsgericht hat einen im Anhörungstermin durch die Eltern geschlossenen Vergleich zum Umgang durch Beschluss gebilligt. Danach ist der Vater u.a. ab Ende Juni 2018 alle zwei Wochen zum Umgang mit jeweils zw...mehr

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zfs 10/2019, Berechnung des... / 3 Anmerkung:

Der BGH fasst in der vorliegenden Entscheidung die von ihm entwickelten Grundsätze der Ermittlung des Restwertes unfallbeschädigter Kfz zusammen und setzt sich ablehnend mit Kritikern seiner Auffassung auseinander (Rn 11). 1) Als Restwert bestimmt der BGH den Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung für sein unfallbeschädigtes Kfz bei einem seriösen Gebrauc...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / X. Verfahren

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen.[75] Der diese Auffassung entgegenstehende Zweck des § 54 Abs. 2 HGB ist lediglich auf kontradiktorische Verfahren anzuwenden, nicht hingegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Legt ein Versorgungsträ...mehr

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zfs 09/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: AKB Referenten: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Andrea Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Stuttgart/Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 11.10.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Sachschaden – akt...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / V. Ausblick

Will man einen Ausblick auf die Entwicklung des Ehevertragsrechts in der Zukunft wagen, stellt sich drängend die Frage, ob die Kernbereichslehre des BGH anpassungsbedürftig ist angesichts der Neujustierung des nachehelichen Unterhalts durch die Unterhaltsreform 2008. Die Wertungswidersprüche sind augenscheinlich. Der BGH ordnet den Betreuungsunterhalt zu Recht dem Kernbereich...mehr

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ZErb 09/2019, Der Minderjährige im Erbrecht

Prof. Dr. Jürgen Damrau 3. Auflage 2019, zerb verlag, ca. 49 EUR (DVEV-Ausgabe 44 EUR) ISBN: 978-3-95661-092-9 (DVEV-Ausgabe 978-3-95661-093-6) Der erste Beratungstermin. Ihr Mandant ist gar nicht zu beruhigen, läuft herum, quengelt, langweilt sich und ist erst mit Buntstiften und Papier zum Malen und dem Versprechen auf ein Eis zum Stillsein zu bewegen – kennen Sie? Dann hatte...mehr

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FF 09/2019, Frische Brise Familienrecht

Herbsttagung 2019 in Warnemünde Dr. Christian Grabow Vom 21. bis 23.11.2019 findet unsere diesjährige Herbsttagung statt. Wenige Tage, nachdem wir das 30-jährige Jubiläum der Grenzöffnung zwischen der DDR und der Bundesrepublik begangen haben, trifft sich die AG Familienrecht in Rostock-Warnemünde. Wie immer erwarten Sie neben spannenden Vorträgen und Workshops vielfältige Gesp...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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zfs 08/2019, Abfindung von Personenschäden durch Kapitalisierung1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 45 Minuten Fortbildung.

Laufzeit, Zinsfuß, Dynamisierung und Anspruch auf Kapitalisierung; zugleich Nachschau auf den 57. Verkehrsgerichtstag Goslar A. Einleitung Seit langer Zeit war die Diskussion über die Kapitalisierung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr so lebhaft wie aktuell. Die bereits über viele Jahre anhaltenden Niedrigzinsen zwingen dazu, bei der Kapitalisierung von weit in die Zukunft...mehr

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zfs 08/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Berlin/Hotel Palce Datum: Freitag, 20.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und AR...mehr

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zfs 08/2019, Schmerzensgeld... / F. Zusammenfassung

Die Urteile des OLG Frankfurt, des LG Aurich und LG Magdeburg haben gezeigt, dass das Schmerzensgeld einem wohltuenden Wandel ausgesetzt ist. Das bisherige Schmerzensgeldsystem, welches sich an Tabellen aus Altentscheidungen orientiert, ist nicht mehr zeitgemäß und ungerecht. Dem System der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes ist der Vorzug zu geben. Die beiden Schlüs...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 6

Auf einen Blick Die Aufnahme einer Pflichtteilsklausel in eine ehegemeinschaftliche letztwillige Verfügung entspricht mittlerweile dem Standardrepertoire eines rechtlichen Beraters bei deren Erstellung. Nicht bedacht wird hierbei oftmals, dass der illoyale Abkömmling den Willen seiner Eltern nicht nur durch die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf Ableben des erstver...mehr

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zfs 08/2019, Geltung der 13... / 3 Anmerkung:

1) Die unfallbedingte Beschädigung eines Kfz kann dazu führen, dass entweder aus technischen Gründen das Fahrzeug nicht mehr hergestellt werden kann (technischer Totalschaden) oder die Wiederherstellungskosten eine solche Höhe erreichen, dass der Entschluss zur Reparatur als wirtschaftlich unvernünftig erscheint (wirtschaftlicher Totalschaden). Die Fallgruppe des technischen...mehr

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zfs 07/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D., Karlsruhe Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 13.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bi...mehr

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zfs 07/2019, Ersatz von Her... / F. Konsequenzen für die Praxis

Die durch den BGH für zulässig erachtete Mietwagenvermittlung wurde in der Praxis bisher durch Versicherer nur zurückhaltend genutzt.[43] Dies wohl auch vor dem Hintergrund, dass der BGH sich mit der Zulässigkeit einer solchen Vermittlung nur beiläufig bzw. in einem obiter dictum befasst hatte. Aufgrund der aktuellen Entscheidung vom 12.2.2019 (VI ZR 141/18) ist demgegenüber...mehr

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ZErb 07/2019, Gemeinsamer K... / 7

Auf einen Blick Eine Schenkung im Sinne des BGB und eine Schenkung im Sinne des ErbStG setzen eine Zuwendung voraus. Objekt der Zuwendung kann nur ein existierender Gegenstand sein, also eine Sache oder ein Recht. Die Begründung eines originären Anspruchs kann analog auch als Zuwendung behandelt werden. Eine Dienst- oder Werkleistung oder eine Nutzung selbst ist mangels recht...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / W

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zfs 07/2019, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

1) Der Abschluss eines Leasingvertrages führt dazu, dass der Leasingnehmer als unmittelbarer berechtigter Besitzer Halter des geleasten Fahrzeuges wird (vgl. BGH NJW 1983, 1492; OLG Hamm NZV 1995, 233; König, in: Hentschel/Köng/Dauer, "Straßenverkehrsrecht", 45. Aufl., § 7 StVG Rdn 26a; Looschelders VersR 2019, 513, Becker ZGS 2008, 414 (415). Der Leasingnehmer hat das Fahrz...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt aus eigenem und abgetretenem Recht der Eheleute T (nachfolgend: die Zedenten) aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die beide aufgrund einer Honorarvereinbarung der Rechtsanwaltskanzlei C in N für ihre Vertretung in einer öffentlich-rechtlichen Baurechtstreitigkeit zu zahlen hatten. Anlass ...mehr