Die Einführung der Familiengerichtsbarkeit war absolut richtig.

Die Qualifikation der Familienrichterinnen und -richter ist mehr als 22 Jahre nach Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht längst überfällig.

Die Politik sollte endlich Nägel mit Köpfen machen und auf die Vorschläge der Fachverbände, z.B. der Kinderrechtekommission des DFGT, hören.

Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung auf das Parlament[25] hört und ihre eigenen Absichten aus dem Koalitionsvertrag von 2017 und den Pakt für den Rechtsstaat vom 31.1.2019 zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten(innen) der Länder umsetzt.

Autor: Klaus Schnitzler , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

FF 10/2019, S. 382 - 387

[25] Zuletzt Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag Ende September 2019 zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 20.3.2019, Drucks 19/8568 (Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie die Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren).

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