Die Urteile des OLG Frankfurt, des LG Aurich und LG Magdeburg haben gezeigt, dass das Schmerzensgeld einem wohltuenden Wandel ausgesetzt ist. Das bisherige Schmerzensgeldsystem, welches sich an Tabellen aus Altentscheidungen orientiert, ist nicht mehr zeitgemäß und ungerecht. Dem System der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes ist der Vorzug zu geben. Die beiden Schlüsselwörter heißen Tagessatz und Lebensbeeinträchtigung. Die Parallele aus dem Sachschadensrecht dokumentiert, dass Tagessätze für Schwerstgeschädigte von 150 EUR bis 200 EUR aktuell realistisch sind, um die Dauer der Schmerzen und die Lebensbeeinträchtigung zu kompensieren.
Autor: Rechtsanwalt Michel Schah Sedi, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmstadt)[1]
zfs 8/2019, S. 424 - 430
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