Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 01/2021, Familienrechtliches Allerlei

Gerd Uecker Das Jahr 2020 liegt nun hinter uns. Die Corona-Pandemie wirft vielfältigste familienrechtliche Fragen auf und schafft organisatorische Probleme. Welche Einkünfte und öffentliche Mittel z.B. bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind, ist ebenso ungeklärt, wie die Beantwortung der einfachen Frage danach, ob auch dann eine Herabsetzung des Unterhalts g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1654 " Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen. " Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis gerade immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitu...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

Rz. 330 Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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zfs 01/2021, Anrechnung ein... / 3 Anmerkung:

1) Die Parteien sind mit Recht übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Kl. ein Anspruch auf Neupreisersatz zustand. Eine Reparatur des beschädigten Kfz wäre nicht geeignet gewesen, den Zustand herzustellen, in dem sich das Fahrzeug vor dem Unfall befand. Da die Nutzungsdauer des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt unter einem Monat lag und die Laufleistung unter 1.000 km erre...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 418 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[869] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranken...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 117 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 10

Auf einen Blick: Im ErbStG gilt: Beim wohl häufigeren Vorbehaltsnießbrauch ist für dessen Jahreswert die konkrete Lastenverteilung entscheidend. Trotz des hohen Abzugspostens seit 1.1.2009, nach der Rechtsprechung auch nachrangiger Nießbräuche, sollte zudem die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei verfrühtem Versterben im Auge behalten werden. Vom Zuwendungsnießbrauc...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 7

Auf einen Blick: Vielfach wird bei der vermächtnisweisen Zuwendung von GmbH-Geschäftsanteilen im Rahmen der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen versäumt, explizite Regelungen zur Behandlung von Gewinnen und Gewinnvorträgen aufzunehmen. Entsprechende Regelungen sollten indessen immer ausdrücklich erfolgen. Hierdurch lassen sich nicht nur vielleicht unerwünschte Folge...mehr

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ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

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FF 12/2020, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen. Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um s...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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zfs 11/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referierende: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart City Centy Datum: Freitag, 4.12.2020, 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfall mit Kindern Referierende: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verke...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Schrifttum S. zunächst das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I sowie das Schrifttum zu § 385 vor Rz. 1; ferner Harms, Die Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren, in GS Schlüchter, 2002, S. 451; Joecks, Iura novit Curia? Iudex non calculat?, Der Finanzbeamte als Zeuge in der Hauptverhandlung, in FS 50 Jahre Fachanwälte für Steuerrecht, 1999, S. 661; Klos/Wey...mehr

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AGS 11/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 46 Abs. 1 OWiG, § 464 b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 304, 311 StPO zulässig. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Im Hinblick auf die überwiegend zum Abzug gebrachten Fahrtkosten des auswärtigen Wahlverteidigers ist dies zu Recht erfolgt. Es handelte sich weder vorliegend um eine Spezialmaterie, für die nur ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht von Amts wegen der FinB Gelegenheit geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Rz. 6 [Autor/Stand] Welche FinB sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den §§ 387–390 AO [3]. Auf die hierzu gemachten Erläuterungen wird verwiesen. Innerh...mehr

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Portugal / 2. Anwaltszwang nur bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten

Rz. 71 Im Verfahren der einvernehmlichen Scheidung vor dem Standesbeamten besteht kein Anwaltszwang. Allerdings entscheiden sich die scheidungswilligen Eheleute in der Praxis auch hier regelmäßig für anwaltlichen Beistand bzw. Vertretung.[73] Bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten haben sich die Parteien im gerichtlichen Verfahren von einem Advogado vertreten zu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 2 Anmerkung

Das in einem Berufungsverfahren ergangene Urteil der Präsidialkammer des Landgerichts beruft sich in seiner Entscheidung über die Frage, inwiefern Grabpflegekosten bei der Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilberechtigten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, auf ein "obiter dictum" in einer Entscheidung des OLG Schleswig (ZEV 2010,196). Das zu Geld verw...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / Leitsatz

Eine Abrechnung nach 6-Minuten-Taktung führt zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Mandanten. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die anwaltlichen Arbeitsschritte in aller Regel längere Zeitabschnitte als nur einzelne Minuten umfassen. Eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Stunden erfordert, dass über pauschale Angaben hinaus die während des abgerechn...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / 10

Auf einen Blick Der Erblasser kann im Nacherbschaftsfall eine trans- oder postmortale Vollmacht erteilen, die zur Vertretung des Vor- und des Nacherben berechtigt. Auch der Vorerbe kann auf diese Weise zur Vertretung des Nacherben ermächtigt werden. Er kann in einem derartigen Fall als Vertreter des Nacherben seine Zustimmung zu von ihm als Vorerben vorgenommenen Geschäften ...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

I. Der Einspruch des Beklagten gegen das Teilversäumnisurteil der Kammer ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. Der Einspruch hat den Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342 ZPO). II. Das Teilversäumnisurteil der Kammer v. 14.12.2018 ist im aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfange aufrechtzuerhalten und i.Ü. aufzuhe...mehr

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ZErb 10/2020, Corona-Pandem... / 3 Anmerkung

Im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens (Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds gemäß § 888 ZPO) hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zu den Anforderungen an den persönlichen Austausch zwischen dem Notar und dem bzw. den Erben bei der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu entscheiden. Die zutreffende Entscheidung des Senats hat über die aktuel...mehr

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FF 10/2020, Churchills Corona-Konsequenzen

Jochem Schausten Wenn ich dieses Editorial schreibe, leben wir seit einem halben Jahr mit Corona. Als die Regierungen den Lockdown verkündeten und wir uns mit den denkbaren Konsequenzen für unsere tägliche Arbeit auseinandersetzen mussten, vermute ich, waren die meisten von uns auf diese Krise nicht wirklich vorbereitet – in unserer Kanzlei waren wir es jedenfalls nicht. Oder...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

Über Inhalt und Folgen der geplanten Änderungen für Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren I. Einführung Das Bundesland Hessen hat am 13.3.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens[3] in den Bundesrat eingebracht. Am 3.7.2020 beschloss der Bundesrat, den Entwurf aus Hessen in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.[4] Der Gesetzesentw...mehr

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zfs 09/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referierende: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg, Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 9.10.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrec...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / III. Stringente Haftung des Anwalts

Letztlich ist auf die strenge Anwaltshaftung hinzuweisen.[20] Ein Rechtsanwalt haftet danach für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Auch wenn sich also ein erteilter Beratungsauftra...mehr

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FF 09/2020, Neue Rubrik: Der besondere Fall

Beginnend mit dem Heft 9/2020 werden wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen "besondere Fälle" aus der Praxis präsentieren. Dabei handelt es sich mal um fast unglaubliche, mal um besonders bemerkenswerte oder auch sehr spezielle Fallgestaltungen, die in der Praxis zwar nicht häufig auftreten, dafür aber umso interessanter sind. Sie dokumentieren aber auch, dass alle Beteiligten...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 3 Anmerkung

I. Der BFH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsgläubiger, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, seinen durch Konfusion erloschenen Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt ist. Angesprochen hatte er die Thematik bereits in seinem Urteil vom 19.2.2013 (II R 47/11, ZErb 2013, 208, NJW 2013, 2623). Damals war di...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Cathrin Beckervordersandfort Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Münster Stefanie Brinkema, geb. Gockel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, München Prof. Dr. Jens Escher, LL.M Re...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm / Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2. Auflage 2018 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Aronoff/Ward, Family Business Governance, 2011 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, Kommentar, 39. Auflage 2020. Baumbach/Hueck, Gesetz betre...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (3) Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Rz. 45 Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 42 AO mit Blick auf dessen allgemein gehaltenen Wortlaut für alle Steuerarten und ist somit im Erbschaftsteuerrecht anwendbar.[84] Lediglich aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich jeweils ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber...mehr

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zfs 08/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referierender: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Kaiserslautern/Best Western Hotel Datum: Samstag, 5.9.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referierende: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanw...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / E. Vorschläge zur Weiterentwicklung von § 25 StVG und der BKatV

Für ein gewisses Mindestmaß an Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Fahrverbotssachen werden die folgenden Änderungen der Regelungen des § 25 StVG und der BKatV vorgeschlagen:mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / 1 Sachverhalt

Das Kammermitglied verfasste für seine Anwaltskanzlei ein Werbeblatt zum Diesel-Abgasskandal, welches u.a. folgende Inhalte hatte: Hinweis "Motorrechte: Traffic Law. Die Verkehrsrechtsexperten." Weiterhin heißt es in dem Werbeblatt: Hinweis "Als Spezialisten auf dem Gebiet, sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen." Auf der zweiter Seit...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / Leitsatz

Die Verwendung der Begriffe "Experte" oder "Spezialist" stellt keine Verwechslungsgefahr gem. § 7 Abs. 2 BORA in Bezug auf Fachanwaltschaften dar, da dem kundigen Rechtsuchenden zuzutrauen ist, dass er den Fachanwalt nicht mit diesen Begriffen gleichsetzt. Die Verwendung der vorgenannten Begriffe als qualifizierende Zusätze gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BORA setzt voraus, dass der Rec...mehr

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AGS 07/2020, Hannemann/Wigner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht

Herausgegeben von Thomas Hannemann und Michael Wigner. 5. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2.181 S., 169,00 EUR Das Anwaltshandbuch Mietrecht wendet sich nicht nur an den Fachanwalt und Spezialisten im Mietrecht, sondern auch an den Allgemeinanwalt, der in seiner täglichen Praxis regelmäßig mit mietrechtlichen Fragen zu tun hat. In Anb...mehr

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AGS 07/2020, Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung – Kommentar zur BRAO und zur FAO

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Kleine-Cosak. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 980 S., 149 EUR Zu dem in zwischenzeitlich 8. Aufl. erscheinenden Kompaktkommentar braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Der Handkommentar zur BRAO hatte sich in der Praxis schon längst etabliert. Mit der Neuauflage ist insbesondere die n...mehr