Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen.

Um die sichere und reibungslose Übertragung des Streams zu gewährleisten wurde hierfür eigens ein Kamerateam engagiert und der Raum mit Kameras und Mikrophonen ausgestattet. Die digital zugeschalteten Teilnehmer konnten über eine eigens für sie zuständige Kontaktperson mitdiskutieren und dem Referenten Fragen stellen.

Auch bei den Erbrechtlern beschleunigte damit COVID-19 den Einzug der Digitalisierung.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler.

Eröffnet wurde das diesjährige Symposium durch Herrn Richter am BFH Prof. Dr. Matthias Loose. Traditionell hielt bisher Herr FAStR Dr. Marc Jülicher den ersten Vortrag und führte die Teilnehmer mit seinen Ausführungen zu aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht in die Veranstaltung ein. Das "Eröffnungsplädoyer" trat er in diesem Jahr an Herrn Prof. Dr. Loose ab, der die Teilnehmer auf eine Reise durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht mitnahm und diese auch mehr (und an manchen Stellen weniger) hinter die Entscheidungsfindungsprozesse des Gerichts blicken ließ. Herr Prof. Dr. Loose gab zudem einen Ausblick auf geplante Änderungen der Erbschaftsteuerrechts.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Loose (und auch währenddessen) kam dann Herr Kollege Dr. Jülicher zu Wort. Sein Vortrag trug den Titel "Ausgewählte Probleme bei der Übertragung von Privatvermögen" und befasste sich insbesondere mit der Güterstandschaukel und die damit verbundenen Fragen des Zugewinnausgleichs sowie Fragen des Nießbrauchs; immer aber auch mit festem Blick auf die steuerrechtlichen Belange dieser Fragestellungen.

Den dritten Part übernahm Herr FAErbR Dr. Claus-Henrik Horn. Herr Dr. Horn befasste sich mit Fragen des Pflichtteilsrechts, insbesondere der Regelung des § 2314 BGB. Diskutiert wurde zu den Auskunftsansprüchen der Pflichtteilsberechtigten und zum Vorgehen bei der Geltendmachung dieser Ansprüche. Der Referent zeigte seinen Zuhörern die nicht immer ganz einfache Abgrenzung des Auskunftsanspruchs vom Wertermittlungsanspruchs des § 2314 Abs. 1 BGB auf. Ebenso wurden ausführlich die an ein Nachlassverzeichnis zu stellenden Anforderungen thematisiert.

Hiermit entließ er die Teilnehmer in die Mittagspause, um sich danach mit der aktuellen Rechtsprechung im Erbrecht zu befassen. Ausgiebig wurde insbesondere die Entscheidung des OLG München zu den Voraussetzungen, die an ein Sachverständigengutachten über die Testierfähigkeit zu stellen sind, besprochen. Aber auch Fragestellungen des Verfahrensrechts, zur Testamentsausschlagung und zum Pflichtteilsrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung waren Teil seines Vortrags. Abschließend stellte Herr Kollege Dr. Horn die Gesetzesinitiative zu "herrenlosen Konten" vor und gab erste Ausblicke auf die anstehende Form des Familienrechts.

Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian von Elsner stellte den teilnehmenden Mitgliedern die Möglichkeiten vor, die ein Erbteilskauf bzw. aus Sicht der Teilnehmer ein Erbteilsverkauf den Erben bietet, welche Voraussetzungen hieran geknüpft werden und wie die Zusammenarbeit des von ihm gegründeten Deutschen Erbenzentrum mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt in solchen Fällen erfolgt.

Nach einer Kaffeepause zur Stärkung und zum Durchatmen Übernahme Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze das Ruder bzw. das Mikrophon. Im letzten Vortrag des Tages befasste er sich mit aktuellen Entwicklungen zur Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und des Betreuungsrechts. Es wurde die Frage aufgeworfen (und beantwortet), ob gerade die aktuellen Zeiten eine besondere Vorsorgevollmacht erforderlich machen. Die Teilnehmer erhielten einen Ausblick auf die durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erwarteten Änderungen. Ausführlich und interessant war die von Herrn Dr. Kurze geführte und mehr zur Diskussion als zum Vortrag übergegangene Besprechung der Entscheidung des BVerfG zur Sterbehilfe.

Damit endete ein aus juristischer Sicht abwechslungsreicher und interessanter Tag und entließ die Teilnehmer in den Feierabend.

Am Morgen des folgenden Samstags beschäftigten sich die Teilnehmer mit Fragen des internationalen Erbrechts.

Herr Prof. Dr. Anatol Dutta referierte erstmals für die Teilnehmer des Symposiums. Herr Prof. Dr. Dutta führte in die EU-ErbVO ein und begann im ersten Teil seines Vortrags mit Rechtsvergleichen der europäischen zu nicht europäischen Regelungen zum Pflichtteil. Hier fanden Gedanken zu Funktionen und Sinnhaftigkeiten von Pflichtteilsansprüchen ihren Platz. Erörtert wurde auch der Einfluss der familienrechtlichen Abstammungsrechte auf das Pflichtteilsrecht, stets im Blic...

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