Rz. 71

Im Verfahren der einvernehmlichen Scheidung vor dem Standesbeamten besteht kein Anwaltszwang. Allerdings entscheiden sich die scheidungswilligen Eheleute in der Praxis auch hier regelmäßig für anwaltlichen Beistand bzw. Vertretung.[73] Bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten haben sich die Parteien im gerichtlichen Verfahren von einem Advogado vertreten zu lassen; es besteht Anwaltszwang. Eine besondere Vereinigung von Familienrechtsanwälten bzw. Fachanwälte für Familienrecht gibt es in Portugal nicht; entsprechende Fachanwaltstitel werden von der portugiesischen Anwaltskammer (Ordem dos Advogados Portugueses) (noch) nicht zugelassen.[74]

[73] So auch de Sousa Machado, in: Hamilton/Standlay (Hrsg.), Family Law in Europe, S. 533 (sub O 5.1).
[74] De Sousa Machado, in: Hamilton/Standlay (Hrsg.), Family Law in Europe, S. 524 (sub O 1.3).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge