In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden.

Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und Möglichkeiten, die jeder Steuerberater kennen sollte, um zumindest dem betroffenen Mandanten zu ermöglichen, die für ihn richtige Entscheidung zu treffen bzw. Risiken der Haftung zu minimieren.

Keineswegs erspart die Lektüre des Beitrags dem Steuerberater im konkreten Fall, das Thema zu vertiefen bzw. sich über neue Urteile zu informieren. Die ständige Kooperation mit einem Rechtsanwalt – Fachanwalt für Insolvenzrecht – ist eine sinnvolle Möglichkeit, die Risiken zu minimieren. U. U. bietet sich die Fortbildung zum "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)" an.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Erfassung aller Aspekte und geht im Überblick jeweils auf die Besonderheiten während und aufgrund der Corona-Krise ein.

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