Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)

Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA Dr. Kleffmann, Hagen) und I "Kindesunterhalt" (RA Erdrich, Bonn) und Teil E "Elterliche Sorge/Umgangsrecht (Dr. Wache, Richter am AG Stralsund)."

Das seit Jahren gut eingeführte Praxishandbuch wird derzeit von 18 Autorinnen und Autoren aus der ganzen Bundesrepublik betreut. Angefangen von Margarete Bergmann, weitere Aufsicht führende Richterin a.D. am FamG Köln, bekannte Namen wie Dr. Roessink aus Köln oder Gerd Uecker, Fachanwalt in Hamburg und zahlreiche erfahrene Richter, wie z.B. Richter am OLG Celle Andreas Kronenberg, der im Mai 2019 das eheliche Güterrecht auf den neusten Stand gebracht hat.

Seit Jahren wird das Buch von dem alleinigen Herausgeber, Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann, betreut.

Der Vorteil dieses Werks besteht darin, dass es anders als die Konkurrenz Broschüren zu einzelnen Bereichen anbietet, die herausgenommen und zu einer Besprechung oder einem Gerichtstermin mitgenommen werden können, ohne dass man ein schweres Buch in die Tasche stecken muss.

Der neu überarbeitete Teil I "Kindesunterhalt" vom Bonner Rechtsanwalt Erdrich enthält einen Beitrag von 122 Seiten.

Der Teil "Elterliche Sorge/Umgangsrecht", der ebenfalls neu bearbeitet worden ist, enthält einen überschaubaren Abschnitt von 111 Seiten, der damit endet, dass sich Wache intensiv mit der Frage beschäftigt, unter welchen Bedingungen ein Sachverständigengutachten einzuholen ist, das sowohl bei Sorgerechts- als auch Umgangsverfahren häufig das entscheidende Kriterium ist.

Im Rahmen dieser Besprechung kann nur stichpunktartig auf bestimmte Vorteile des Werkes eingegangen werden. Insbesondere die umfangreiche Einkommensermittlung durch den Herausgeber und sehr erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht Dr. Norbert Kleffmann ist zu hervorzuheben. Diese ist Gegenstand der umfangreichen Ausführungen (Teil G), die man sinnvollerweise komplett durcharbeiten sollte. Der Beitrag von Dr. Kleffmann ist hervorragend in insgesamt 3 Abschnitte gegliedert.

Abschnitt 1 behandelt anrechenbare Einkünfte (aus nicht selbstständiger Tätigkeit, selbstständige Tätigkeit und Kapitalvermögen). Daran anschließend werden auch die Einkünfte aufgrund von sozialstaatlichen Zuwendungen erörtert, wie auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Wohnvorteil, sonstige Einkünfte und fiktive Einkünfte.

Der Abschnitt 2 enthält eine detaillierte Aufschlüsselung des bereinigten Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten, Umgangskosten und Sonderfragen.

Abschnitt 3 ist schließlich dem Auskunfts- und Beleganspruch gewidmet, der in vielen Fällen dazu führt, dass das Verfahren ins Stocken gerät. Die Darstellung ist außerordentlich übersichtlich.

Zahlreiche Praxistipps und Berechnungsbeispiele sind optisch hervorgehoben, so dass der Leser auch nicht so schnell ermüdet. Diverse Checklisten erleichtern die Auffindung von Punkten, die bei der Bearbeitung eines Unterhaltsfalls von Bedeutung sind.

Es fehlt auch nicht die neue, sonst etwas vernachlässigte Vorschrift des § 235 FamFG mit einem Beispiel und einem weiteren Beispiel für einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen einen Dritten § 236 FamFG.

Born hat in dieser Zeitschrift im April-Heft (FF 2020, 147 ff.) von einer Vorschrift im Dornröschen-Schlaf geschrieben. Insofern passt dieser Aufsatz hervorragend zu dem, was an Auskunftsverpflichtungen im Rahmen eines umfassenden Mandats notwendig zu beachten ist (Rn 208/209).

Bei Selbstständigen sind vor allem die Nachweise der Einkünfte beider Eheleute vor der Trennung von Bedeutung. Diese lassen erkennen, welches Einkommen tatsächlich ursprünglich zur Verfügung gestanden hat. Ausgehend davon ist sodann auf die Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Umsatzsteuerbescheide zurückzugreifen.

Wichtig ist im Prinzip auch, was in der Ehe tatsächlich verbraucht worden ist. Der Hinweis beide Eheleute haben sparsam gelebt, ist "anzufüttern":

Was ist für den normalen Lebensbedarf ausgegeben worden?
Was ist für Urlaubsreisen verbraten worden?
Was haben die Kinder bekommen?
Lag dieser Betrag überdurchschnittlich hoch oder tief?

Alle diese Fragen können nur angerissen werden, sie werden jedoch in diesem übersichtlichen Beitrag zur Einkommensermittlung von einen sehr erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht und Notar aktuell und überschaubar behandelt.

Dem Buch ist auch weiterhin uneingeschränkt zu wünschen, dass sich möglichst viele Anwälte dieses Werk mit den praktischen Broschüren zulegen.

Aktualität und Praxistauglichkeit ist das, was ein gutes Handbuch ausmacht!

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

FF 7/2020, S. 333 - 334

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