Auf einen Blick
Bis zu einer gesicherten Rechtsprechung wird der Pflichtteilsberechtigte aber gut daran tun, bis zur Erhebung der Einreden und Geltendmachung einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme durch den Erben, die ja wie Schindler[32] zurecht darauf hinweist, auch außergerichtlich erfolgen kann, den Erben primär in Anspruch zu nehmen und die Verjährung des subsidiären Anspruchs gegen den Beschenkten mittels Feststellungsklage zu hemmen.[33]
Autor: Von Dr. Manuel Tanck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim
ZErb 12/2018, S. 329 - 332
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