Auf einen Blick

Bis zu einer gesicherten Rechtsprechung wird der Pflichtteilsberechtigte aber gut daran tun, bis zur Erhebung der Einreden und Geltendmachung einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme durch den Erben, die ja wie Schindler[32] zurecht darauf hinweist, auch außergerichtlich erfolgen kann, den Erben primär in Anspruch zu nehmen und die Verjährung des subsidiären Anspruchs gegen den Beschenkten mittels Feststellungsklage zu hemmen.[33]

Autor: Von Dr. Manuel Tanck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim

ZErb 12/2018, S. 329 - 332

[32] Schindler, Pflichtteilsberechtigter Erbe und Pflichtteilsberechtigter Beschenkter, § 6 Rn 746 unter Berufung auf OLG Schleswig OLGR 1999, 369.
[33] J. Mayer/Süß/Tanck/Bittler, Handbuch Pflichtteilsrecht, § 14 Rn 280.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge