Rz. 37

Muster 4.3: Abrechnung und Ermessensausübung im Bußgeldverfahren

 

Muster 4.3: Abrechnung und Ermessensausübung im Bußgeldverfahren

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich Ihnen auch im Namen der Mandantschaft für Ihre Deckungszusage vom _________________________ und den angewiesenen Gebührenvorschuss.

Zwischenzeitlich habe ich die Mandantschaft auch im amtsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten und den Hauptverhandlungstermin am _________________________ vor dem Amtsgericht _________________________ wahrgenommen. Nach Eintritt in die Beweisaufnahme konnte ich für die Mandantschaft den Wegfall des Fahrverbotes erreichen. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, könnte ich Ihnen das Urteil gerne zur Verfügung stellen, soweit dies erwünscht wird.

Auftragsgemäß habe ich für die Mandantschaft die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsbeschwerdeverfahrens geprüft und rechtlich dargelegt und erbitte hierfür Kostenschutz. Der Mandant möchte nunmehr die Angelegenheit nicht mehr weiterverfolgen. Mein Mandat ist damit abgeschlossen. Die Kosten meiner Inanspruchnahme darf ich wie folgt beziffern:

Vergütungsrechnung Nr.: _________________________

 
Rechnungsempfänger: _________________________
wegen Vertretung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
  Rotlichtverstoß vom _________________________
Leistungszeitraum: _________________________ bis _________________________
USt-IdNr.: _________________________
 
5100 VV RVG – Grundgebühr in Bußgeldsachen 100,00 EUR
5103 VV RVG – Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde 160,00 EUR
5109 VV RVG – Verfahrensgebühr vor dem Amtsgericht 160,00 EUR
5110 VV RVG – Terminsgebühr je Hauptverhandlungstermin 255,00 EUR
2102 VV RVG – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in Angelegenheiten, für die nach den Teilen 4 bis 6 Betragsrahmengebühren entstehen, hier: Prüfung der Rechtsbeschwerde 135,00 EUR
7000 1a) VV RVG – Dokumentenpauschale – 121 Ablichtungen aus Behörden-/ Gerichtsakten 35,50 EUR
7002 VV RVG – Bußgeldsachen – Post- und Telekommunikationspauschale für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 20,00 EUR
7002 VV RVG – Bußgeldsachen – Post- u. Telekommunikationspauschale für das Verfahren v. dem Amtsgericht (LG Konstanz, AGS 2010, 175; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 8.2.2011 – 9 C 278/10) 20,00 EUR
7002 VV RVG – Bußgeldsachen – Post- und Telekommunikationspauschale für die Prüfung der Erfolgsaussichten 20,00 EUR
Pauschale für Aktenübersendung (vgl. BGH Urt. v. 6.4.2011 – IV ZR 232/08) 12,00 EUR
Nettobetrag 917,50 EUR
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 174,33 EUR
Bruttobetrag 1.091,83 EUR

Servicehinweis: Bitte denken Sie daran: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt gem. § 286 Abs. 3 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet und löst möglicherweise weitere Rechtsanwaltsvergütungsansprüche aus.

Im vorliegenden Fall habe ich mir erlaubt, die Mittelgebühr nach billigem Ermessen zu erhöhen, wobei die in Ansatz gebrachten Gebühren unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Mandantschaft nach billigem Ermessen bestimmt wurden (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG):

Der Vorgang wurde im Rahmen des Eingangsgespräches mit dem Mandanten eingehend erörtert. Diverse, auch telefonische Besprechungen dauerten rund _________________________ Minuten.
Es wurde Akteneinsicht beantragt und genommen. Die Vorgangsakte wurde gesichtet und ausgewertet. Sodann wurde mit dem Mandanten der Akteninhalt eingehend erörtert und das weitere Vorgehen telefonisch besprochen.
Aufgrund des Verfahrensverlaufs und der Beauftragung eines Sachverständigen durch das Amtsgericht war es erforderlich, mehrfach Akteneinsicht zu nehmen. Die amtlichen Akten umfassen dabei _________________________ Blatt, was ein für verkehrsrechtliche Bußgeldsachen überdurchschnittlich zeitintensives Aktenstudium nach sich zog.
Mit Schriftsatz vom _________________________ beantragte der Unterzeichner beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Der VZR-Auszug vom _________________________ ist gesichtet und ausgewertet worden. Zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung waren im VZR _________________________ Entscheidungen zu insgesamt _________________________ Punkten erfasst, wobei auch eine einschlägige Vorbelastung registriert ist.
Die Hauptverhandlung fand am _________________________ statt und nahm rund _________________________ Minuten in Anspruch. Im Rahmen der Beweisaufnahme ist ein Sachverständiger vernommen worden.
Aufgrund des vorgeworfenen Rotlichtverstoßes drohte der Mandantschaft eine G...

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