Im Namen des ADAC e.V. gratuliere ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins sehr herzlich zu ihrem 40. Geburtstag.

Mit der beachtlichen Zahl von ca. 6.000 Rechtsanwälten ist sie nicht nur die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein, sondern auch aus dem deutschen Verkehrsrecht nicht mehr wegzudenken.

Der ADAC kann auf eine jahrelange erfolgreiche Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zurückblicken, die sich nicht zuletzt auch dadurch ausdrückt, dass die ADAC Vertragsanwälte fast ausnahmslos Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind. Ein Meilenstein der vergangenen Jahre war zweifelsohne die Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht, die gezeigt hat, welchen hohen Stellenwert das Verkehrsrecht in Deutschland einnimmt. Im Fokus der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht stehen jedoch nicht nur die Interessen der im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälte, sondern auch die der Autofahrer.

So setzen sich ADAC und Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gemeinsam seit Jahren für die Rechte der Unfallgeschädigten ein. Dass der Fachkompetenz der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht große Bedeutung beigemessen wird, zeigt sich auch alljährlich beim Deutschen Verkehrsgerichtstag und in zahlreichen Gesetzesvorhaben der vergangenen Jahre, in denen das "Wort der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht" Eingang gefunden hat.

Ich wünsche der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein für die kommenden Jahre alles Gute und freue mich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit der Juristen des ADAC und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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