Herzlichen Glückwunsch zum 40-jährigen Jubiläum!

Zu besichtigen ist eine Erfolgsgeschichte, die die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung, die umfassende Fortbildungstätigkeit und die Publikationsaktivitäten betrifft, wobei für Letztere – was erlaubt sei – die zfs erwähnt sei!

Auch die schließlich nach erbittertem Widerstand durchgesetzte Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht ist ein großer Verdienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Ebenso bedeutsam ist die Leistung der Arbeitsgemeinschaft, den Meinungsaustausch zwischen Richtern und Anwälten gefördert zu haben. Wenn man miteinander spricht, spricht man nicht mehr übereinander und bringt im Diskurs das notwendige Verständnis für akzeptierte Lösungen auf.

Weiter in diesem Sinne!

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