Das Urteil des BGH zum digitalen Nachlass hat für Rechtsklarheit gesorgt und die Verunsicherung, die das KG Berlin mit seiner Entscheidung verursacht hat, im Wesentlichen beseitigt. Trotzdem werden wir uns in der Beratungspraxis vermehrt mit dem digitalen Nachlass und dessen Organisation beschäftigen müssen. Wie sichere ich Daten und deren Zugriff? Wie teile ich meinen Erben mit, wo und welche Daten ich gespeichert habe? Wie kann ich den Zugriff auf diese Daten ermöglichen, ohne den Missbrauch der Account-Daten oder deren Diebstahl zu forcieren? Die Antwort werden sicherlich verschlüsselte Account- oder Passwortlisten sein. Die eigentliche Herausforderung im digitalen Nachlass liegt in dessen Organisation durch den oder die potentiellen Erblasser und dann nachfolgend in der Abwicklung durch die Erben. Weiterhin wird die Entwicklung bei den Anbietern zu beobachten sein. Inwieweit werden diese dazu übergehen, die Vererbbarkeit auszuschließen? Bislang haben nur wenige ihren digitalen Nachlass sortiert und organisiert. Die Folgen der zunehmenden Digitalisierung werden in Zukunft auch die Erben bei der Abwicklung des Nachlasses spüren. Auch hier gilt, wie beim analogen Nachlass, je besser die Erblasserin oder der Erblasser alles geplant und geregelt hat, umso einfacher haben es die Erben.

Autor: Wolf-Dieter Tölle , Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Detmold

FF 3/2019, S. 102 - 107

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge