Abschließend ist – auch aus reiserechtlicher Sicht – zum Jahreswechsel 2018/2019 zu vermerken, dass im Berichtszeitraum einige wohl vertraute Grundsätze ins Wanken gerieten. An vielen praxiserprobten Prinzipien kann zukünftig nicht mehr festgehalten werden. Der Reiserechtler hat sich daher immer wieder auf neue Umstände einzustellen, getreu dem alten Liedvers: "Ich wäre so gern noch geblieben, aber der Wagen, der rollt."[61]
Autor: Rechtsanwalt Marc Flöthmann, Fachanwalt für Steuerrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Verkehrsrecht, Bielefeld[1]
zfs 2/2019, S. 64 - 71
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