Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 4.3.1 Lieferung von Wärme an den Spargelbauern

Die unentgeltliche Abgabe der Wärme an den Spargelbauern wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, da bei der Lieferung von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG auch Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen zu erfassen sind. Die Abgabe von Wärme gilt als Lieferung, da Wärme im Wirtschaftsverkehr wie ein körperlicher Gegenstand behandelt wird.[1] Da B aus...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Wird ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens tätig und führt unentgeltlich Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens aus, kann dies unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die...mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach früherer Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn de...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Urlaub / 6.2 Übertragung bis zum 31.3.

Im Falle einer Übertragung muss der Urlaub gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bis zum 31.3. angetreten werden. Hier ist es ausreichend, wenn der Resturlaub am 31.3. beginnt, er kann also in den April hineinreichen. Hinweis Bei einer Übertragung gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG oder bei einer betriebsüblichen automatischen Übertragung besteht zu Jahresbeginn eine erweiterte Mitwirku...mehr

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Urlaub / 7.3.9 Vertrauensschutz

Der EuGH hat in der "Schultz-Hoff-Entscheidung" nicht von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendbarkeit der Entscheidung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Zunächst konnte allerdings aufgrund der BAG-Entscheidung vom 20.1.2009 – 9 AZR 650/07 – davon ausgegangen werden, dass den deutschen Arbeitgebern gestützt auf nationale Rechtsgrundsätze zumindest...mehr

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Urlaub / 8.6.3 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Urlaubstage

Eine Änderung des Beschäftigungsmodells wirkt sich wegen des im deutschen Urlaubsrecht geltenden Tagesprinzips auf die Urlaubsdauer nur aus, wenn sich dadurch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage in der Kalenderwoche ändert. Die abschnittsbezogene Berechnung ist wie folgt vorzunehmen: 1. Schritt: Ermittlung des Urlaubsanspruchs für jeden Teilabschnitt Bei einem Wechsel des ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.4 Vermietung über Online-Buchungsportale

Die Buchung von Ferienwohnungen oder vergleichbaren Unterkünften erfolgt heutzutage kaum noch bei dem Anbieter direkt. Ein Großteil der Reisenden greift stattdessen auf bekannte Online-Buchungsplattformen zurück, auf denen eine Vielzahl von Unterkünften inseriert werden. Dies bietet nicht nur den Nutzern Vorteile, wie eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote oder einen erh...mehr

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Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung unentgeltlicher... / 5.3 Lösung

Die Eheleute sind – jeder für sich – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Da sie beide auch steuerbare, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende, Umsätze ausführen, können sie grundsätzlich den Vorsteuerabzug vornehmen. Voraussetzung ist dabei, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße, auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH[2] und des BFH[3] is...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gestellungsvertrag / 2 Verhältnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Ob es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien im Einzelfall. Nicht jeder drittbezogene Arbeitseinsatz ist zugleich eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG. Wichtige Abgrenzungskriterien sind die Fragen, wem gegenüber die leistungserbringende Person weisungsgeb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.4.3 Hinweispflicht bei arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern

Auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich die Mitwirkungsobliegenheit.[1] Wie unter Gliederungsziffer 7.2 dargestellt, verfällt der (gesetzliche) Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.[2] Diese seit dem Jahr 2012 bestehende Erkenntnis muss nun im Lichte der Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit betrachtet werden. In oben genannter En...mehr

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Urlaub / 9.11 Höhe der Urlaubsabgeltung

Für die Höhe des Abgeltungsanspruchs ist das Urlaubsentgelt (§ 21 TVöD) die Berechnungsgrundlage. Der Beschäftigte ist so zu stellen, als hätte er den Anspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Maßgebend ist sonach das Urlaubsentgelt, das der Beschäftigte bei Erfüllung seines noch bestehenden Urlaubsanspruchs in einem fortbestehenden Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TVöD keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.3 Margenbesteuerung

Keine Steuersatzermäßigung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die Beherbergungsleistung als Reiseleistung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterfällt. § 25 UStG ist eine Sondervorschrift und greift ein, soweit der Unternehmer Reiseleistungen erbringt und dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter (§ 33 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 1 ErbStDV)

Rz. 10 Der Anzeigepflicht unterliegen zunächst gem. § 33 Abs. 1 S. 1 ErbStG geschäftsmäßige Vermögensverwahrer und -verwalter. "Geschäftsmäßig" handelt der, dessen Tätigkeit typischerweise die Vermögensverwahrung oder -verwaltung ist und er daraus Geldeinkünfte bezieht. Daher sind Privatpersonen, die als Angehörige oder aus Hilfsbereitschaft fremdes Vermögen verwahren oder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Erstmalige Anwendung der durch das BeitrRLUmsG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 25 § 37 Abs. 7 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der durch das BeitrRLUmsG geänderten bzw. ergänzten Vorschriften. Rz. 26 Nach § 37 Abs. 7 S. 1 ErbStG finden die hier genannten geänderten bzw. eingefügten Vorschriften auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entsteht. Rz. 27 § 37 Abs. 7 S. 2 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der Vorschriften (i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ErbStG ist ein wesentlicher Bestandteil des sich zusammen mit §§ 30, 34 ErbStG ergebenden Systems der Anzeigepflichten. Auch § 34 ErbStG dient in erster Linie dazu, dem FA die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat.[1] Die Vorschrift hat wegen der durch sie begründeten Anzeigepflicht u. a. der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.6 Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, "Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz" zu schaffen, "um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu errei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten

Der Begriff "Beschäftigtendatenschutz" ist auf den ersten Blick irreführend, da er kein gesetzlicher Begriff ist und somit nicht im Gesetzestext zu finden ist. Der Beschäftigtendatenschutz sollte ursprünglich in einem eigenen nationalen Gesetz normiert werden. Mit Bekanntwerden des Vorhabens, den Datenschutz durch eine europäische Verordnung neu zu regeln, wurde das geplante...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.4.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

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Bewerbungsverfahren: Einwil... / 2 Speichern und Löschen von Bewerberdaten

Die Speicherung von Bewerberdaten und damit auch deren Frist zur Löschung richtet sich wiederum nach den Vorgaben des AGG. Die DSGVO und das BDSG enthalten keine konkreten Löschfristen. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers 6 Monate aufbewahren. Sollte ein abgelehnter Bewe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 1 Verantwortlichkeit der Personalabteilung

Personalabteilungen sehen sich in der Regel aus Datenschutzsicht u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen konfrontiert, ggf. in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ("DSB"), sofern das Unternehmen einen solchen bestellt hat: Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Verlust, Erarbeiten von Rollen- und Zugriffskonzepten, Verpflichtung alle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Einwil... / 1 Online-Bewerbungen – Einwilligung und Aufklärung

Immer häufiger werden Bewerber aufgefordert, ihre kompletten Daten der Bewerbung in Online-Tools einzugeben. Um dies datenschutzgerecht zu gestalten, bedarf es einer umfassenden Aufklärung des Bewerbers nach Art. 13 DSGVO. Demnach ist der Bewerber über folgende Punkte aufzuklären: Name des Verantwortlichen samt Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besetzung bei Vorlageentscheidungen zum EuGH.

Rn 17 Über die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an den EuGH nach Art 267 AEUV ist in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der die Entscheidung zu treffen wäre, für die die Vorlagefragen erheblich sind (BVerwG DÖV 08, 649 [BVerwG 31.03.2008 - BVerwG 10 C 32.07]; BVerfG NVwZ 05, 801 zu Art 100 GG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr