Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62 f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein, wobei der EuGH diese Ausn nur restriktiv anwendet (EuGH ECLI:EU:C:2024:297 Rz 42). Die Vorschrift ist bei einer Klage gg einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10); anders verhält es sich aber, wenn der letzte bekannte Wohnsitz i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine in einem DBA- oder EU-Staat ansässige Gesellschaft formal in den Bezug inländischer Einkünfte eingeschaltet, können auch nicht berechtigte Personen in den Genuss von Steuerermäßigungen durch DBA oder EU-Richtlinien kommen (sog Treaty- oder Directive-Shopping). Um derartigen Missbräuchen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine spezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahrenseinleitendes Schriftstück.

Rn 6 Der auch in Art 28 II angesprochene Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks umfasst jedes Schriftstück, durch welches dem Beklagten Kenntnis von der Verfahrenseinleitung und dadurch die Möglichkeit verschafft wird, seine Rechte im Erkenntnisverfahren vor dem Erstgericht geltend zu machen (EuGH C-474/93 – Hengst Import/Campese, EuZW 95, 803). Maßgeblich hierfür ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 15 Brüssel IIb-VO – Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen.

Gesetzestext (1) Selbst wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, sind in dringenden Fällen die Gerichte eines Mitgliedstaats für die einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen zuständig, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen sind fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (lit a).

Rn 3 Lit a S 1 stellt klar, dass die Zuständigkeit auch dann auf ein Spezialübereinkommen gestützt werden kann, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz (Art 62) in einem Mitgliedstaat hat, der nicht Vertragsstaat des Übereinkommens ist. Nicht ganz unproblematisch ist der Verweis in Abs 2 lit a S 2. Die Vorgängervorschrift des Art 57 II lit a S 2 EuGVÜ hat insb das OLG Dresden dahi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Vorrangige völkerrechtliche Abkommen (§ 97 I 1) bestehen mit der Schweiz u Tunesien (MüKoFamFG/Rauscher Rz 10 f). Als europäische Regelung hat die Brüssel IIb-VO Vorrang (§ 97 I 2) für Ehesachen (§ 98 Rn 2). Art 30 ff Brüssel IIb-VO regeln die Anerkennung v Entscheidungen (Art 2 I Brüssel IIb-VO) aus Brüssel-IIb-MS: Diese sind in allen anderen MS ohne weitere Nachprüfun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 20 EuMVVO – Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Nach Ablauf der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist ist der Antragsgegner berechtigt, bei dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, fallsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anzuerkennende Entscheidungswirkungen.

Rn 3 Der Begriff der Anerkennung ist in der Verordnung nicht näher definiert. Der EuGH geht traditionell von einer Wirkungserstreckung (näher zum Theorienstreit Kropholler/v Hein Vor Art 33 Rz 9; Rauscher/Leible Rz 4) dergestalt aus, dass eine nach Art 36 ›anerkannte ausländische Entscheidung grds im ersuchten Staat dieselbe Wirkung entfalten muss wie im Ursprungsstaat‹ (EuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 1 EuZVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung eines Mitgliedstaats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgrundlagenidentität des hypothetischen Entlastungsanspruchs

Rn. 71 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG setzt für die persönliche Entlastungsberechtigung an einen vorhandenen Anspruch der zwischengeschalteten Körperschaft auf Entlastung von der KapSt und von Steuerabzug nach § 50a EStG an, der sich auf der Grundlage eines DBA ergibt. Entsprechendes gilt für die unionsrechtlichen und nationalen Entlastungsansprüche gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit Art 20, der die Folgen gleichzeitiger Rechtshängigkeit (Litispendenz) mehrerer Verfahren regelt. Art 20 räumt dem zeitlich früher rechtshängig gewordenen Verfahren den Vorrang ein – Prioritätsprinzip (plastisch auch Wettlauf- oder Windhundprinzip genannt; Mankowski FamRZ 15, 1865; Dimmler FamRB 16, 43) – und zwingt das zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Öffentliche Urkunden.

Rn 13 Art 2 übernimmt die in der Unibank-Entscheidung des EuGH herausgearbeiteten Definitionsmerkmale vollstreckungstauglicher öffentlicher Urkunden (EuGH C-260/97, Rz 17 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gg die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel I-V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der EuGVO zu Übereinkommen für besondere Rechtsgebiete. Bereits der entsprechende Abs 1 der Ursprungsfassung (VO [EG] 44/2001) räumte als Rangkollisionsnorm (Rauscher/Mankowski Rz 1) denjenigen spezielleren multilateralen völkerrechtlichen Verträgen den Vorrang ein, die noch unter Geltung des EuGVÜ abgeschlossen worden sind, und verb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Spannungsverhältnis zum Unionsrecht.

Rn 59 Eine Kollision kann sich auch zwischen dem Unionsrecht und der Rechtskraft der nationalen Entscheidung ergeben. Dabei betont der EuGH zwar die Bedeutung, welche der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt (EuGH EuZW 06, 241 [BGH 11.01.2006 - VIII ZR 268/04] – Kapferer). Die von den Mitgliedsstaaten festgelegten M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 63 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie zB Art. 81, 82 EGV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi). Sie sind daher wie Normen zu behandeln, die zum nationalen ordre public gehören, wie etwa die zwingenden Verbotsnormen der §§ 1, 19–21 GWB. Der EuGH hat mit dem Achmea-Urteil von 2018 (C-284/16, Rz 62) und seine hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 5 Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der VO ist zu unterscheiden: Art 1 regelt den sachlichen (auch: gegenständlichen oder persönlichen) Anwendungsbereich. Ausweislich der Erw 5 schließt dieser Begriff zivilgerichtliche Verfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen sowie öffentliche Urkunden und bestimmte außergerichtliche Vereinbarungen in Ehesachen und in Sac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092a ZPO – Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) 1Der Antragsgegner kann die Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls beantragen, wenn ihm der Europäische Zahlungsbefehl 2Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gewährleistungs- und Interventionsklage (Nr 2).

Rn 5 Nr 2 setzt die Zulässigkeit einer Gewährleistungs- oder Interventionsklage nach dem maßgebenden nationalen Prozessrecht voraus, ordnet sie aber nicht an. Als Gewährleistungsklage iSd Vorschrift ist eine Klage anzusehen, die der Beklagte in dem Rechtsstreit gg einen Dritten zum Zweck der eigenen Schadloshaltung wegen der Folgen dieses Rechtsstreits erhebt (EuGH Slg 05, I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 18 EuZVO – Zustellung durch Postdienste.

Gesetzestext Gerichtliche Schriftstücke können Personen mit Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar durch Postdienste per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder mittels eines gleichwertigen Nachweises zugestellt werden. Rn 1 Die direkte Zustellung per Post ist in alle Mitgliedstaaten unterschiedslos zulässig, was für die Praxis einen großen Fortschritt darst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1079 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Ausstellung der Bestätigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Rn 1 Die Zuständigkeit für die Bestätigung eines Urteils als Europäischer Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenbeweis (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt, kann diese widerlegt durch den Nachweis, dass keiner der Hauptzwecke für die Einschaltung der Körperschaft die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Die Rechtsfolgen des § 50d Abs 3 S 1 EStG kommen dann nicht zur Anwendung, sodass die E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Art 39 betrifft ebenso wie Art 38 die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den Fällen des Art 30 III und Art 40 I (zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen s Art 65 I). Art 39 regelt die Versagungsgründe abschließend (so zur Brüssel IIa-VO EuGH FamRZ 12, 1466). Vgl iÜ Art 38 Rn 1. Rn 1a Der EuGH (FamRZ 10, 1521 [Purrucker I]) hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift hat weitreichende Wirkungen. Sie begründet die Zuständigkeit an einem Ort, an dem möglicherweise keine der Parteien ihren Wohnsitz hat. Sie schließt Gerichtsstandsvereinbarungen aus. Im Zweifel ist daher eine eher zurückhaltende (enge) Auslegung angezeigt (EuGH Slg 77, 2383 Rz 17; Slg 90, I-27 Rz 9; C-144/10 Rz 30 f). Rn 2 Für die räumlich-territoriale Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 6 Brüssel IIb-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext (1) Soweit sich aus den Artikeln 3, 4 und 5 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich vorbehaltlich des Absatzes 2 die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Staats. (2) Gegen einen Ehegatten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat oder Staatsangehöriger eines Mitglieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gültigkeit gesellschaftsrechtlicher Akte (Nr 2).

Rn 7 Der Sinn der Vorschrift besteht in der Konzentration der Zuständigkeit in einem Forum zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen. Nur die in der Vorschrift aufgeführten Streitigkeiten fallen unter die Vorschrift, nicht jedoch andere Fälle, in denen eine Verletzung satzungsmäßiger Rechte geltend gemacht wird (EuGH Slg 08, I-7403). Das schließt einmal gesellschaftsre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umfang der Anerkennung.

Rn 4 Der wichtigste Anerkennungsgegenstand ist die materielle Rechtskraft, auch soweit diese bei ausländischen Urteilen weiter gefasst ist (BGH FamRZ 08, 400). Nach dem Modell der Wirkungserstreckung müssten die objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft prima facie aus dem Recht des Urteilsstaats folgen. Der EuGH (C-456/11 – Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 17 Die Ausn gilt für die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ebenso wie für die Zuständigkeit bei Streitigkeiten, die sich auf einen Schiedsspruch beziehen (Aufhebungsklage, Abänderung, Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung), aber auch für Unterstützungshandlungen staatlicher Gerichte, etwa die Entscheidung über den Schiedso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungshemmnisse im Recht des ersuchten Staates (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 gilt nur für die Vollstreckung, nicht für die Anerkennung (vgl auch Erwägungsgrund 30). Für erstere wird klargestellt, dass neben den Vorgaben aus Art 45 auch im autonom-nationalen Prozessrecht Gründe für die Verweigerung bzw Aussetzung der Vollstreckung vorgesehen werden können. Bereits aus dem Äquivalenzgrundsatz (Abs 1 S 2) ist dabei abzuleiten, dass keine Hemm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchleitvorbehalt

Rn. 94 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zweites gesetzliches Ausschlusskriterium einer wirtschaftlichen Tätigkeit stellt das Weiterleiten der Einkünfte an beteiligte oder begünstigte Personen der Körperschaft dar. Diesen Durchleitvorbehalt leitet die Gesetzesbegründung aus der EuGH-Rspr (EuGH v 26.02.2019, C-116/16 und C-117/16, T-Danmark ua, IStR 2019, 266 Rz 100 ff) ab (BT-Drs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 6. Erfolgsaussichten beim "Dieselskandal"

Der BGH[44] hat in einem besonderen Fall die Ablehnung des Deckungsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten in einem Dieselfall bestätigt. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht hätten keine Erfolgsaussichten bestanden, weil zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung des EuGH, welche zu einer Änderung der höchstrichterlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 21 EuZVO – Übermittlung und Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke.

Gesetzestext Außergerichtliche Schriftstücke können in einen anderen Mitgliedstaat nach Maßgabe dieser Verordnung übermittelt und dort zugestellt werden. Rn 1 Außergerichtliche Schriftstücke iSd Art 21 sind bspw notarielle Urkunden (EuGH NJW 09, 2513) und privatschriftliche Urkunden (EuGH 11.11.15 – C-223/14; ebenso schon Halfmeier LMK 09, 288747; krit Knöfel IPRax 17, 245),...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.4 Fazit

Rz. 12 Ob das KSchG verbunden mit einer weiten Auslegung der Generalklauseln letztlich also für die Umsetzung der europäischen Richtlinien ausreicht, kann nicht abschließend gesagt werden. Eine solche Anwendung stößt aber zumindest auf starke Bedenken. Eine europarechtskonforme, gegenüber dem bisherigen Maßstab erweiterte Auslegung der Generalklauseln des § 1 KSchG und des §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten.

Rn 24 Die nach deutschen IPR maßgebliche Sitztheorie knüpft im Unterschied zur Gründungstheorie, die auf die Rechtsordnung am Ort der Gründung abstellt, für die Beurteilung der Rechts- und Parteifähigkeit an die Rechtsordnung an, wo die Gesellschaft tatsächlich ihren Verwaltungssitz unterhält. Danach verliert eine im Ausland wirksam gegründete Gesellschaft im Falle ihrer Sit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Legaldefinition.

Rn 9 § 415 I enthält die Legaldefinition der öffentlichen Urkunde. Dieser Definition kommt über das Zivilprozessrecht hinaus Bedeutung für die gesamte Rechtsordnung zu (zB Grundbuchrecht: BGHZ 25, 186, 188; München NotBZ 19, 64, 65; andere Verfahren der fG: BayObLG 94, 13 = FamRZ 94, 530). Nach der Legaldefinition des § 415 I sind drei Elemente für die Einordnung eines Schri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Untersuchungsgrundsatz.

Rn 29 Der Untersuchungsgrundsatz galt bisher im 6. Buch der ZPO (Ehe- und Familiensachen). Ohne wesentliche Änderungen in der Sache gilt hierzu nun § 127 FamFG. Darüber hinaus gilt der Untersuchungsgrundsatz iRd Rechtsanwendung (iura novit curia sowie § 293). Ebenso galt und gilt der Untersuchungsgrundsatz im Aufgebotsverfahren (vgl früher § 952 III; heute § 439 I FamFG iVm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Tätigkeit des Sachverständigen im Ausland.

Rn 14 a) Ob iRd Gutachtenauftrags eigene Ermittlungen des SV im Ausland ohne die Zustimmung des jeweiligen Staates zulässig sind, ist str (bejahend St/J/Berger § 363 Rz 17; Musielak FS Geimer 02, 761, 771 f; verneinend Ahrens Kap 59 Rz 54; s.a. Hau RIW 03, 822, 824; § 363 Rn 25). Für den Bereich des Europäischen Zivilprozessrechts ist – mit Blick auf das Zusammenwachsen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 55 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 55 Brüssel Ia-VO0 In einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidungen, die auf Zahlung eines Zwangsgelds lauten, sind im ersuchten Mitgliedstaat nur vollstreckbar, wenn die Höhe des Zwangsgelds durch das Ursprungsgericht endgültig festgesetzt ist. Rn 1 Die Norm erfasst ausländische Entscheidungen (Art 2 lit a), die auf Zahlung eines Zwangsgeldes gerichtet si...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 19 Brüssel IIb-VO – Prüfung der Zulässigkeit.

Gesetzestext (1) Lässt sich ein Antragsgegner, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so hat das zuständige Gericht das Verfahren so lange auszusetzen, bis festgestellt ist, dass es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 26 EuMVVO – Verhältnis zum nationalen Prozessrecht.

Gesetzestext Sämtliche verfahrensrechtlichen Fragen, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften. Rn 1 Die Vorschrift beruft zur ausnw Lückenfüllung die lex fori, was aber nichts an der Notwendigkeit europarechtlich-autonomer Auslegung der in der Verordnung verwendeten Begriffe ändert. Rn 2 Der EuGH hat insb f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Erfasst werden zunächst nur Entscheidungen iSv Art 2 lit a, soweit der Anwendungsbereich der EuGVO eröffnet ist. Die Norm enthält in Abs 1 (iVm Abs 3 S 2) eine abschließende Enumeration der Versagungsgründe für eine Anerkennung (Art 36). Diese sind aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen (stRspr des EuGH, vgl EuGH–C-7/98 – Krombach/Bamberski, Rz 21, NJW 00, 185...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 46 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie Art 101, 102 AEUV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi zu Art. 81, 82 EGV). Handelt es sich um die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, sind sie daher wie Normen zu behandeln, die zum op gehören. Zur Unwirksamkeit von Schiedssprüchen aus ISV-Verträgen...mehr