Insgesamt ist das EuGH-Urteil Aquila zu begrüßen, da es die Rechte der Steuerpflichtigen stärkt und die Finanzbehörde an ihre Amtsermittlungspflicht erinnert – auch zugunsten des Unternehmers. Lediglich bei Auftragsverhältnissen ist dem Auftraggeber eine erhöhte Sorgfalt bei der Auswahl seines Beauftragten zu empfehlen, um nicht durch dessen Kenntnis von Steuerbetrügereien selbst als Mitwisser eingestuft zu werden.

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