Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 16 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind daher etwaige internationale Regelungen (zB Art 4 Brüssel Ia-VO; Art. 7 Brüssel Ia-VO, Art 26 Brüssel Ia-VO, vgl dazu BGHZ 176, 342; WM 15, 819; NJW 23, 3013; 24, 514; GRUR 24, 1809; Art 5 Nr. 3 LugÜ, vgl dazu BGHZ 212, 318; Saarbr AfP 24, 268, 269; Art 79 II DSGVO, vgl dazu BGHZ 226...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Art 30 betrifft die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen s Art 65). Erfasst sind grds alle Entscheidungen im sachlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der VO, somit auch einstweilige Anordnungen (s Art 2 Rn 2) sowie die Feststellung der Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schiedssprüche auf der Grundlage des UNÜ.

Rn 10 Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs erfolgt nach § 1061 und damit über das UNÜ. Das Verfahren nach § 1061 gewährleistet die sachgerechte Kontrolle des Schiedsspruchs anhand von Art. V UNÜ. Das Gericht hat den Schiedsspruch eines privaten Schiedsgerichts mit Sitz im Ausland anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, wenn keine Versa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 7 EuMVVO – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A gemäß Anhang I zu stellen. (2) Der Antrag muss Folgendes beinhalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Nach § 97 I 1 in ihrem Anwendungsbereich vorrangige Staatsverträge: Sorgerechtliche Schutzmaßnahmen für Kinder m gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat sind nach dem KSÜ in anderen Vertragsstaaten grds automatisch anzuerkennen, Art 23 ff KSÜ. Für fakultative Anerkennungsfeststellungsverfahren (Art 24 KSÜ) greifen § 32 iVm §§ 16 ff IntFamRVG. Das MSA normiert in Art 7 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ordentlicher Rechtsbehelf.

Rn 2 Der autonom auszulegende Begriff des ordentlichen Rechtsbehelfs ist weit zu verstehen; jedenfalls hinreichend ist ein Rechtsbehelf, der die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung zur Folge haben kann und für dessen Einlegung eine gesetzliche Frist bestimmt ist, welche durch die Entscheidung selbst in Lauf gesetzt wird (EuGH Rs 43/77 – Industrial Diam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge (ISV bzw Bilateral Investment Treaties – BIT) verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Vertragsstaat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt. v. 6.3.18 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 4 EuVTVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 14 Brüssel IIb-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 7 bis 11 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Mitgliedstaats. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 7 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) angeordnet oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) begründet werden. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff., § 7 ErbStG Rz. 281 ff.), so unterliegt dieser grundsätzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichteinlassung.

Rn 10 Zustellungsmängel sind nur relevant, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (Rauscher/Leible Rz 52). Als Einlassung (vgl dazu auch Art 26, 28 I) ist jedes Verhandeln des Beklagten anzusehen, aus dem folgt, dass er Kenntnis von dem Verfahren erlangt und die Möglichkeit gehabt hat, sich zu verteidigen (MüKoZPO/Gottwald Rz 41; Anders/Gehle/Schmidt ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Heimatrecht zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder des Todes

Rz. 40 Art. 22 Abs. 1 EuErbVO ermöglicht nur die Wahl des Heimatrechts des Erblassers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedstaates handelt,[46] da die EuErbVO gem. Art. 20 EuErbVO universelle Anwendung findet. Der Gesetzgeber begründet die Beschränkung der Rechtswahl auf das Heimatrecht des E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfassungskonformität.

Rn 3 Die Regelung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, die an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit tritt, ist ebenso verfassungskonform wie die Möglichkeit der Parteien, eine solche Schiedsvereinbarung auf der Basis der ihnen zukommenden Privatautonomie zu schließen (Stürner SchiedsVZ 13, 15; Prütting FS Schlosser 05, 705; St/J/Schlosser vor § 1025 Rz 7; Münch ZZPInt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsziel.

Rn 2 Die Vorschrift grenzt den Kreis der Entscheidungen ein, die nach Kapitel III anerkannt und vollstreckt werden. In Betracht kommen insoweit nur Entscheidungen von Gerichten der Mitgliedstaaten, die sachlich Zivil- und Handelssachen iSv Art 1 zum Gegenstand haben und die in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung fallen (vgl Art 66, insb Abs 2, Art 76). Die früher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage nach Art 267 AEUV.

Rn 23 Im Vorlageverfahren nach Art 267 AEUV kann das Gericht ohne gleichzeitige Vorlage nach § 148 aussetzen, wenn eine entscheidungserhebliche Auslegungsfrage bereits Gegenstand eines beim EuGH anhängigen Verfahrens ist (BGH MDR 12, 426; BAG NZA 21, 1273). Art 267 Abs 3 AEUV enthält nicht den gewissermaßen überwölbenden Regelungsgehalt, alle Verfahren vorzulegen, in denen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 105 FamFG – Andere Verfahren.

Gesetzestext In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Rn 1 § 105 regelt die internationale Zuständigkeit in den nicht von vorrangigen internationalen Rechtsakten oder §§ 98–104 (beachte insb deren Verbundzuständigkeiten) erfassten streitigen u freiwilligen FamFG-Angelegenheiten. Für diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 16 Brüssel IIb-VO – Vorfragen.

Gesetzestext (1) Hängt der Ausgang eines Verfahrens in einer nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Sache vor einem Gericht eines Mitgliedstaats von der Beurteilung einer Vorfrage zur elterlichen Verantwortung ab, so kann ein Gericht in dem betreffenden Mitgliedstaat diese Vorfrage für die Zwecke dieses Verfahrens beurteilen, selbst wenn dieser Mitglieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 3 EuGFVO – Grenzüberschreitende Rechtssachen.

Gesetzestext (1) Eine grenzüberschreitende Rechtssache im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat. (2) Der Wohnsitz bestimmt sich nach den Artikeln 62 und 63 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 33 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext Das Gericht, bei dem eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend gemacht wird, kann das Verfahren in den folgenden Fällen ganz oder teilweise aussetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 57 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 57 Brüssel Ia-VO(1) Ist nach dieser Verordnung eine Übersetzung oder Transliteration erforderlich, so erfolgt die Übersetzung oder Transliteration in die Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen gibt, nach Maßgabe des Rechts dieses Mitgliedstaats in die oder in eine der Verfahrenssprachen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Auslegung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mit der KapMuG-Reform 2024 neu eingefügt und soll den Zugang zu Beweismitteln im Musterverfahren verbessern. Sie ist vom Gesetzgeber bewusst an die im Kartellschadensprozess geltende Vorschrift des § 33g GWB angelehnt (BTDrs 20/11787, 48), jedoch mit dem Unterschied, dass § 33g GWB einen eigenständigen Anspruch begründet, während sich § 17 GWB auf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus einem anderen Staat (lit d).

Rn 13 Lit d regelt in Ergänzung zu lit c den Fall, dass die Entscheidung (Art 2 lit a), deren Anerkennung in Rede steht, nicht mit einer inländischen Entscheidung unvereinbar (vgl dazu Rn 12) ist, sondern mit einer ausländischen, also einer Entscheidung, die entweder in einem anderen als dem ›ersuchten‹ (Art 2 lit e) Mitgliedstaat (hierzu auch Müller IPRax 09, 484 ff) oder i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Neu in die VO aufgenommen wurden Gründe für die Aussetzung und Ablehnung der Vollstreckung. Art 56 enthält erstmals Vorschriften über die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats (anders noch EuGH FamRZ 10, 1229 unter Geltung der Brüssel IIa-VO). Für privilegierte Entscheidungen iSv Art 42 I ist die Aussetzung in Art 44 vorgeseh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 6 Zulässig sind statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen aller personalistisch strukturierten Gesellschaften oder Verbänden. Das gilt va für BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG mit einer überschaubaren Anzahl von Gesellschaftern, die damit personalistisch strukturiert sind (BGHZ 180, 221 für die GmbH-Schiedsfähigkeit II). Unzulässig sind sie bei der börsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbundene, akzessorische und gemischte Streitigkeiten.

Rn 18 Bei verbundenen und akzessorischen Streitigkeiten ist zwischen den verschiedenen Streitgegenständen zu unterscheiden, etwa früher zwischen einer Ehescheidungsklage und der damit verbundenen Unterhaltsklage. Grundsätzlich ist die Anwendbarkeit der VO für jeden dieser Gegenstände gesondert zu beurteilen. Namentlich akzessorische Streitigkeiten sind nicht an die rechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auslandszustellung, europäisches Recht.

Rn 10 Eine Auslandszustellung nach den §§ 183 I, 184 ist gem §§ 835 III 1, 829 II 3 entbehrlich. Die Zustellung erfolgt hier durch Aufgabe des Beschl zur Post. Diese Regelung ist jedoch nicht mit dem europäischen Diskriminierungsverbot aus den Art 12, 293 EGV zu vereinbaren (vgl EuGH NJW 94, 1271 f). Im europäischen Justizraum außer Dänemark ist daher der Überweisungsbeschlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Divergenz.

Rn 12 Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz ist dann gegeben, wenn, die angefochtene Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines anderen gleichgeordneten Gerichts (nicht: eines nachrangigen Gerichts; vgl BGH 8.6.10, IX ZB 162/09, Rz 2), also einen Rechtssatz aufstellt, der von ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 16 EuGFVO – Kosten.

Gesetzestext Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei jedoch keine Erstattung für Kosten zu, soweit sie nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Rn 1 Für die im EuGFVO-Urteil zu treffende Kostengrundentscheidung übernimmt S 1 der Vorschrift die in Europa weitgehend anerkannte ›loser pays‹-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelf (Abs 2).

Rn 3 Als Abhilfe gg eine als unzutreffend empfundene Maßnahme sieht Abs 3 die Anfechtung der Anpassung vor Gericht vor. Antragsberechtigt ist jede Partei. Einzelheiten sind dem nationalen Recht überantwortet. Für Deutschland vgl § 1114 ZPO . In dem vom Wortlaut nicht erfassten Fall, dass die Vollstreckungsbehörde einen nach deutschen Maßstäben unbestimmten ausländischen Titel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 5 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 5 Brüssel Ia-VO(1) Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, können vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 dieses Kapitels verklagt werden. (2) Gegen die in Absatz 1 genannten Personen können insbesondere nicht die innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften, welche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. EuGVO.

Rn 2 Für Fragen der internationalen Zuständigkeit gilt vorrangig die Brüssel Ia-VO. Ist sie anwendbar – insb aufgrund des Sitzes des Beklagten innerhalb der EU (vgl Art. 4 EuGVO Rn 2) – so kann die Verbandsklage nicht nur am Sitz des Bekl, sondern gem Art 7 Nr 2 EuGVO auch in dem Staat anhängig gemacht werden, in dem die inkriminierte unerlaubte Handlung stattfand oder statt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berücksichtigung von Amts wegen notwendig.

Rn 3 Aus Sicht des Europarechts verlangt außerdem der Effektivitätsgrundsatz, dass eine rechtswidrige AGB-Klausel, deren Unwirksamkeit im Unterlassungsklageverfahren bereits festgestellt wurde, auch in vertragsrechtlichen Streitigkeiten mit demselben Verwender von den Gerichten nicht mehr angewandt wird, und zwar vAw (EuGH 26.4.12 – Rs C-472/10 Rz 38 und 43). Die Vorschrift ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zusammenhang und Bedeutung.

Rn 1 § 565 ist im Zusammenhang mit der ebenfalls durch Gesetz zur Einführung des Leitentscheidungsverfahrens beim BGH v 24.10.24 in die ZPO eingefügten Vorschrift des § 552b, in der Vorgaben zum Beschl über die Bestimmung des Leitentscheidungsverfahren enthalten sind, zu sehen. § 565 regelt Inhalt und Form der neuen Leitentscheidung. Die Leitentscheidung entfaltet nach den V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 51 Brüssel IIb-VO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist für das Verfahren der Vollstreckung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. Unbeschadet der Artikel 41, 50, 56 und 57 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist, im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 4 EuMVVO – Europäisches Mahnverfahren.

Gesetzestext Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind. Rn 1 Die Regelungen ähneln denen in § 688 Abs 1, Abs 2 Nr 2. Ebenso wie in Art 4 Nr 2 EuVTVO (s Art 4 EuVTVO Rn 5) ist der Begriff der Fälligkeit hier aber autonom auszulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht des Vollstreckungsverfahrens (Abs 1).

Rn 1 Abs 1 S 1 klärt für eine im ersuchten Staat (Art 2 lit e) nach Maßgabe des Art 39 vollstreckbare Entscheidung grundsätzlich die Frage des auf das Verfahren der Vollstreckung anwendbaren Rechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben des 2. Abschnitts Anwendungsvorrang. Dysfunktional sind insoweit insb die autonomen deutschen Vorgaben zur Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regel: 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.

Rn 83 Die Regelfrist für einen Aufhebungsantrag beträgt drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs durch den Antragsteller, sofern die Parteien die Antragsfrist nicht durch eine Vereinbarung abgeändert haben (§ 1059 III 1). Fristbeginn ist der Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat (§ 1059 III S 2). Da das Schiedsgericht den Parteien den Schiedsspruch l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sachlich.

Rn 9 Soweit es für die Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit auf die Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgebiet ankommt, ist der mit der Klage geltend gemachte Anspruch maßgebend. Die Zuständigkeit ist deshalb nicht ausgeschlossen, wenn für die Entscheidung eine Rechtsfrage vorgreiflich ist, die in den Ausnahmekatalog von Abs 2 fällt (EuGH Slg 03, I-4207; BGH ZIP 15, 2192)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 21 Brüssel IIb-VO – Recht des Kindes auf Meinungsäußerung.

Gesetzestext (1) Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Abschnitt 2 geben die Gerichte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, eine echte und wirksame Gelegenheit, diese Meinung direkt oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle zu äußern. (2) Gibt das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung des Revisionsgerichts.

Rn 9 Die Selbstbindung des Revisionsgerichts entfällt, wenn das Revisionsgericht zwischenzeitlich seine Rspr geändert und die Änderung verlautbart hat (GemS – OGH BGHZ 60, 392, 397 ff; BGH NJW 07, 1127 [BGH 21.11.2006 - XI ZR 347/05] Tz 20). Erst recht entfällt die Bindung, wenn ein oberstes Bundesgericht seine Rechtsauffassung nicht kraft eigener Erkenntnis geändert hat, so...mehr