Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Gebot des gesetzlichen Richters.

Rn 45 Art 101 I 2 GG garantiert den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ermitteln lassen muss. Die abstrakte gesetzliche Bestimmung muss sich im Einzelnen aus den Normen der Gerichtsverfassung, der Prozessordnungen und ergänzend aus den Geschäftsverteilungsplänen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 19 EuGFVO – Anwendbares Verfahrensrecht.

Gesetzestext Sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gilt für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen das Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren durchgeführt wird. Rn 1 Die Vorschrift beruft zur Lückenfüllung die lex fori. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die in der VO verwendeten Begriffe europarechtlich-autonom auszulegen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 48 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 48 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht entscheidet unverzüglich über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung. Rn 1 Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Der Terminus ›unverzüglich‹ ist europäisch autonom auszulegen. Ein Rückgriff auf § 121 I 1 BGB wäre daher methodisch verfehlt. Damit ist freilich nicht ausgeschlos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbot einer révision au fond.

Rn 36 Das OLG darf im Verfahren nach § 1061 nur prüfen, ob ein Aufhebungsgrund nach Art. V Abs. 1 UNÜ vorliegt, den der Antragsteller begründet geltend gemacht hat oder ob ein vAw zu berücksichtigender Aufhebungsgrund nach Art. V Abs. 2 UNÜ vorliegt. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die AGB-Verbandsklage verfolgt das Ziel, den Rechtsverkehr nach Möglichkeit von unwirksamen AGB freizuhalten; ihre Wirkung soll daher über das Verhältnis zwischen Verbandskläger und beklagtem Verwender hinausreichen. Die Vorschrift des § 11 verleiht dem Urt in einem AGB-Verbandsklageverfahren daher eine beschränkte Breitenwirkung in der Weise, dass betroffene Vertragspa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Praktische Überlegungen.

Rn 7 Bei Einreichung eines VKH-Antrags wird das Gericht idR zunächst dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wodurch dieser vorgewarnt sein kann und ggf selbst unverzüglich einen eigenen Antrag beim ausländischen Gericht rechtshängig machen wird. Zwar besteht ein Unterschied zwischen Rechtshängigkeit und Anrufung. Die – in Art 17 autonom definierte – Anrufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Willkürverbot.

Rn 47 Das BVerfG hat aus Art 3 I GG ein allgemeines Willkürverbot entwickelt (BVerfGE 52, 161; 69, 254; 71, 204 und 271; 80, 51; 81, 137; 83, 82; 84, 227; 86, 59; 87, 273; 89, 141; 96, 39; 97, 27; 107, 407; zuletzt NJW 14, 3147). Dieses Willkürverbot ist vom Gericht auch für die konkrete Ausgestaltung von Verfahrensnormen fruchtbar gemacht worden (BVerfG NJW 94, 2279; 98, 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 106 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 2 EStG sieht in zwei Fällen Ausnahmen von der Anwendung des § 50d Abs 3 S 1 EStG trotz Erfüllung der Missbrauchsvermutung vor. Der Entlastungsanspruch bleibt bestehen, soweit der StPfl einen Gegenbeweis zur Widerlegung der Missbrauchsvermutung führt (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG) oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an der zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung.

Rn 12 Der Schadensersatzanspruch nach § 945 verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Der Beginn der Verjährung setzt die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen voraus (BGH GRUR 24, 789 Rz 10; Teplitzky/Schwippert Kap 36 Rz 42). Im Falle der Antragsrücknahme beginnt regelmäßig die Frist für die Verjährung des Schadensersatzanspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorlage.

Rn 10a Zur Vorlage einer Rechtsfrage, zB nach § 36 III, Art 100 GG, Art 267 AEUV (EuGH), ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich (§ 252 Rn 2). Sie führt nicht zu einem rechtlichen, sondern nur zu einem tatsächlichen Stillstand, wenn nicht zugleich ausgesetzt wird (ThoPu/Hüßtege Vor § 239 Rz 10). Der Vorlagebeschluss, der grds gleichzeitig als Aussetzungsbeschluss zu werten is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Im allgemeinen Prozessrecht kann eine Vollstreckungsgegenklage nicht auf eine nach dem Urt geänderte oder neue höchstrichterliche Rspr gestützt werden (s § 767 ZPO Rn 27). Von diesem Grundsatz weicht § 10 für die Fälle der AGB-Kontrolle durch Verbandsklage ab, weil die angestrebte objektiv-rechtliche Kontrolle nicht mehr notwendig ist, wenn das objektive Recht in seiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung der materiell-rechtlichen lex causae.

Rn 12 Anders als bei der Klagebefugnis des Verbandsklägers ist es aber unstrittig, dass die bei der objektiv-rechtlichen Kontrolle anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäbe unter Rückgriff auf das Kollisionsrecht zu ermitteln sind. Die im UKlaG geregelten Verbandsklagen betreffen insoweit nicht konkrete Verträge, sondern ein möglicherweise objektiv rechtswidriges Verhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Aufhebung des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass der Rechtsstreit in der Revisionsinstanz überhaupt angefallen ist (vgl § 557 Rn 2) und entscheidungsreif ist. An der Entscheidungsreife fehlt es, wenn über die Begründetheit der Revision nicht abschließend entschieden werden kann, weil eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 40 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 40 Brüssel Ia-VO0 Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, jede Sicherungsmaßnahme zu veranlassen, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats vorgesehen ist. Rn 1 Zum Begriff der vollstreckbaren Entscheidung vgl Art 39 Rn 2. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahmen und verweist hierfür auf da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.3 Unterschiede KSchG/AGG: Sanktionen

Rz. 11 Die Unsicherheit im Hinblick auf die vollständige Abdeckung der europäischen Vorgaben gilt auch für die Sanktionen. Nun stellen Art. 15 Richtlinie 2000/43/EG und Art. 17 Richtlinie 2000/78/EG es in die Verantwortung und das Ermessen der Mitgliedstaaten, Sanktionen festzulegen, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Anwendung dieser Richtlin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 69 Brüssel IIb-VO – Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats.

Gesetzestext Die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats darf nicht überprüft werden. Die Überprüfung der Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 38 Buchstabe a und Artikel 39 Buchstabe a darf sich nicht auf die Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 3 bis 14 erstrecken. Rn 1 Das Gericht im Anerkennungsstaat darf nicht nachprüfen, ob das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 10 Brüssel IIb-VO – Gerichtsstandsvereinbarungen.

Gesetzestext (1) Die Gerichte eines Mitgliedstaats sind zuständig für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Vgl hierzu auch § 1112 ZPO, der die Vorschrift sinngemäß wiedergibt und insofern unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Normwiederholung (vgl nur EuGH Rs 272/83 – Kommission/Italien, Slg 1985, 1057) nicht ganz frei von europarechtlichen Bedenken ist. Die Norm steht für eine grundlegende Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens (hierzu eingehend Domej RabelsZ 78 [2014]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Zustellungen, die außerhalb des deutschen Staatsgebiets durchzuführen sind. Sie soll Zustellungen im internationalen Rechtsverkehr erleichtern und beschleunigen. Unverändert gilt der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen (Abs 2 S 1; Abs 3). Wird an einen Adressaten gem § 177 zugestellt, der sich nur vorübergehend im Inland aufhält, gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessvergleich (lit b).

Rn 10 Prozessvergleiche sind keine Entscheidungen (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, NJW 95, 38, 39). Ihre Anerkennung und Vollstreckung ist in Art 59, 60 geregelt. Rn 11 Ein sog Undertaking (einseitig von einer Partei ggü dem Gericht übernommene Selbstverpflichtung, welche das Recht dieses Forums einem Urt gleichachtet) soll nach Schlosser (Rz 11; ders RIW 01, 81, 88 ff) ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ordre public international (Abs 1 Nr 4).

Rn 23 Die Anerkennung ist nach § 328 I Nr 4 ausgeschlossen, wenn sie in prozessualer oder materiell-rechtlicher Hinsicht gg den ordre public verstößt. Das ist der Fall, wenn die Anerkennung zu einem Ergebnis führen würde, das so offensichtlich mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist, dass es untragbar wäre, der Entscheidung zur Wirkung im Inland zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundsatz der Spezialität

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Verstoß gegen den in Art. 14 EuAlÜbk normierten auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ist ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis.[2] Der sog. Spezialitätsgrundsatz stellt sicher, dass der Auszuliefernde im ersuchenden Staat ausschließlich wegen der Tat strafrechtlich verfolgt und belangt wird, derentwegen die Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 37 Brüssel IIb-VO – Berichtigung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Für das Verfahren zur Berichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtung im Ursprungsstaat (lit a).

Rn 2 Erforderlich ist eine prozessuale Maßnahme, welche die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung im Ursprungsstaat zur Folge haben kann. Das aus dem früheren Merkmal des ›ordentlichen Rechtsbehelfs‹ abgeleitete Erfordernis der Fristgebundenheit des ausländischen Rechtsbehelfs (vgl EuGH Rs 43/77 – Industrial Diamond Supplies, NJW 1978, 1107 [BGH 07.12.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht und Rücknahme der Revision.

Rn 5b Es gelten die §§ 515 und 516 entspr. Allerdings kann die Revision seit Januar 2014 nur noch eingeschränkt (nach Maßgabe von § 555 Abs 6) zurückgenommen werden, während dies bis Ende 2013 bis zur Verkündung des Urteils und ohne Zustimmung des Revisionsbeklagten geschehen konnte. Von Bedeutung ist dies auch und gerade bei Sachverhaltskonstellationen, die dadurch geprägt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerklage.

Rn 15 Die internationale Zuständigkeit kann sich grds auch aus § 33 ergeben (BGHZ 52, 30, 33 = MDR 69, 571), nicht aber im Verhältnis zu einer Partei, die bislang nicht am Verfahren beteiligt war (BGH NJW 81, 2642, 2648 [BGH 20.05.1981 - VIII ZR 270/80]). In entspr Anwendung dieser Vorschrift ist das Erstgericht aus deutscher Sicht auch international zuständig für die Entsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnormqualität.

Rn 1 Mit der Revision kann nur gerügt werden, dass die tragenden Erwägungen der Entscheidung des Berufungsgerichts revisible Rechtsnormen verletzen. Rechtsnormen, deren Verletzung mit der Revision gerügt werden kann, sind alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen, über den innerdienstlichen Bereich hinausgehende Verwaltungsanwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 17 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung.

Gesetzestext In dem verfahrenseinleitenden Schriftstück, einem gleichwertigen Schriftstück oder einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung oder in einer zusammen mit diesem Schriftstück oder dieser Ladung zugestellten Belehrung muss deutlich auf Folgendes hingewiesen worden sein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beklagtes Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland.

Rn 4 Hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, so ist die Brüssel-Ia-VO idR nicht anwendbar. Für Individualklagen gilt zwar der Verbrauchergerichtsstand des Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO auch gg Unternehmen aus Drittstaaten; dieser ist aber auf Verbandsklagen mangels Vertragsbeziehung des Verbands mit dem Unternehmer nicht anwendbar (vgl EuGH C-167/00 – Henkel = ECLI:EU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 17 EuMVVO – Wirkungen der Einlegung eines Einspruchs.

Gesetzestext (1) Wird innerhalb der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist Einspruch eingelegt, so wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller hat ausdrücklich beantragt, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden. Das Verfahren wird weitergeführt gemäß den Regelnmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normgegenstand.

Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW 90, 2201; EuGH C 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit in Ehesachen.

Rn 1 Die VO unterscheidet sich von der vormaligen Brüssel IIa-VO hinsichtl der Zuständigkeiten in Ehesachen letztlich nicht. Es wurden wenige strukturelle Veränderungen vorgenommen. Ein sog forum shopping bleibt nach wie vor möglich. Danach kann sich der schnellere (Art 20 Abs 1 führt aufgrund des dort verankerten Prioritätsprinzips zu einem Wettlauf) und damit meist der bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Gerichtsstandsvereinbarungen, die mit Art 23 vereinbar sind, sind wirksam, sofern sie zusätzlich den Erfordernissen des Art 25 genügen. Das gilt auch dann, wenn sie vor Inkrafttreten der Verordnung bzw des Brüsseler Übereinkommens geschlossen wurden und nach dem zum Abschlusszeitpunkt geltenden nationalen Recht unwirksam waren (EuGH Slg 79, 3423). Die Schranke von Art 2...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 9. Rechtswahl vor Inkrafttreten der EuErbVO

Rz. 73 Die EuErbVO gilt nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO für alle Todesfälle seit dem 17.8.2015. Nach Art. 83 Abs. 2 EuErbVO ist eine vor dem 17.8.2015 erfolgte Rechtswahl in Bezug auf das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht wirksam, wenn sie die Voraussetzungen von Kapitel III EuErbVO (Art. 20–38 EuErbVO) erfüllt[104] oder wenn sie nach den zum Zeitpunkt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die gerichtliche Mitwirkung.

Rn 2 Der Normtext geht davon aus, dass eine Unterstützung durch das staatliche Gericht nur dort in Betracht kommt, wo das private Schiedsgericht diese Tätigkeit nicht selbst vornehmen kann. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Fälle in Betracht. Im Rahmen der Beweiserhebung kann nur das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen gg Zeugen (§§ 380, 390) oder gg Sachverständige (§ 40...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Art 29 regelt iE das Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes aufgrund Art 13 I lit b bzw Art 13 II HKÜ (Rückklappmechanismus). Die Neufassung soll die Arbeit der Gerichte erleichtern und die unnötige Übersendung und Übersetzung von Unterlagen vermeiden (Schulz FamRZ 20, 1141, 1145). Vom Anwendungsbereich nicht mehr erfasst sind die Fälle des Art ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Gerichtliche Kontrolle durch Richtervorlage.

Rn 80 Der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG) garantiert im Zusammenhang mit den Regeln über die Zuständigkeit und die Geschäftsverteilung die genaue Festlegung des zur Entscheidung des jeweiligen Gerichtsfalles vorgesehenen Spruchkörpers. Trotz dieser Festlegung gibt es in unterschiedlicher Weise eine ergänzende Gerichtskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ordnungsgemäße Zustellung.

Rn 20 Der EuGH hat für die Anerkennungsregel des Art 27 Nr 2 EuGVÜ entschieden, dass ein Verstoß gg die Zustellungsregeln des Art IV I des Protokolls zum EuGVÜ auch die Anerkennung hindert (EuGHE 90, I-2725, Rz 18 – Lancray/Peters und Sickert; 06, I-1579, Rz 38 – Verdoliva). Im Sinne einer einheitlichen Anerkennungspraxis hat der BGH diese strenge Haltung jedenfalls für eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 50 Brüssel IIb-VO – Unvereinbare Entscheidungen.

Gesetzestext Die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung nach Artikel 42 Absatz 1 wird versagt, wenn und soweit sie mit einer späteren Entscheidung über die elterliche Verantwortung für dasselbe Kind unvereinbar ist, die ergangen istmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsgerichte/Gemeinschaftsgerichte.

Rn 11 Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 17 ff GVG im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (oben Rn 3) folgt, dass eine Anhängigkeit der Sache vor einem Verfassungsgericht auch keine Sperre iSv § 17 I 2 GVG auslöst (BVerwGE 50, 124). Dagegen steht die Anhängigkeit derselben Sache vor einem Gericht der europäischen Gemeinschaften (EuGH, EuG) der Klage mit demselben Streitgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die VO 1215/2012 regelt die internationale Zuständigkeit, Aspekte der Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit sowie die gegenseitige Urteilsanerkennung unter den EU-Mitgliedstaaten iSd Abs 3. Sie löste die zuvor geltende VO 44/2001 ab, die ihrerseits an die Stelle des ursprünglichen Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) getreten war. Im Verhältnis zu Dänemark gilt weiter da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Materiell-rechtlicher op.

Rn 75 Bestandteil des nationalen materiell-rechtlichen op sind alle gesetzlichen Verbote, die bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §§ 134, 138 BGB führen. Hierzu gehören ohne Weiteres die Verbotsnormen des deutschen Kartellrechts §§ 1, 19–21 GWB (BGH 27.9.22 – KZB 75/21, juris Rz 15–17) und des EU-rechtlichen Kartellrechts aus Art 101, 102 AEUV, früher ...mehr