Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Art 6 normiert spezielle Anknüpfungsregeln für unlauteren Wettbewerb (I, II) und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten (III). Sie sind gem Erw 21 1 nicht als Ausn von Art 4 I, sondern als Präzisierung dieser Grundregel anzusehen. Gleichwohl ist Art 6 ggü Art 4 vorrangig (so auch Th Schmidt Kollisionsrechtseinheit und Sachrechtsvielfalt im Binnenmarkt 21, 377 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verdacht.

Rn 82 Wenn zur Kaufsache das Vertrauen in ihre Fehlerfreiheit gehört, kann auch der Verdacht eines Mangels einen Mangel begründen (BGHZ 203, 98 Rz 43 ff: Dioxin in Futtermittel; Naumbg BeckRS 08, 25864: ›Kratzgeräusche‹ des Motors eines Neuwagens; BGH BeckRS 22, 37587 Rz 41; NJW 18, 389 [BGH 21.07.2017 - V ZR 250/15] Rz 6; Celle NJOZ 09, 3778, 3779: Altlastenverdacht; Karlsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Harmonisiertes IPR im AEUV.

Rn 2 Der Begriff ›Vorschriften‹ (engl ›provisions‹, frz ›dispositions‹) ist weit gefasst und schließt insb auch Kollisionsnormen in Richtlinien, dh harmonisiertes IPR (Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 65), ein. Es gilt in seiner nach Art 288 II AEUV in nationales Recht umgesetzten Fassung weiter. Ein prominentes Bsp sind die in Art 46b IV EGBGB (ex Art 29a EGBGB, shop.wolter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Bestimmung, eine Berechnungsvorschrift, keine Anspruchsgrundlage (BGHZ 201, 168 Rz 39), setzt Art 16 I 2 VerbrKrRL 2008 um, hat aber an der bestehenden Rechtslage (BGHZ 111, 287, 290, 294) nichts geändert. Die auf Verbraucherratenkredite zugeschnittene, aber auch bei anderen Verbraucherdarlehen (§ 491 I) geltende Vorschrift beruht auf dem Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übergangsbestimmungen.

Rn 4 § 270a ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13.1.18 entstanden sind (Art 229 § 45 V EGBGB). Nach dem LG München (BeckRS 19, 26017) ist diese Übergangsbestimmung dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass § 270a analog Art 229 § 45 III EGBGB auf Zahlungsvorgänge auch dann anwendbar ist, wenn bei einem Schuldverhältnis, das vor dem 13.1.18 entstanden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verjährung der in § 327i genannten Ansprüche; sie setzt Art 11 DIRL um. In ihrer Systematik unterscheidet sie in Anlehnung an Art 11 II u III DIRL zwischen Gewährleistungs- und Haftungsfristen. Dadurch werden potenzielle RL-Verstöße vermieden, wie sie hinsichtlich der Parallelregelung im Kaufrecht aufgetreten sind (EuGH, 13.7.17, C-133/16 – Fer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zur EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG – neu RL [EU] 2018/957).

Rn 5 Unberührt bleibt die Anwendung von Rechtsakten, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten, namentlich von nationalen Regelungen auf Grundlage der Entsenderichtlinie (Art 23). In Umsetzung der Entsenderichtlinie legt das AEntG in §§ 1 und 7 fest, welche inländischen Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem ArbG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Systematik der Regelung.

Rn 2 Die Systematik von Art 8 ROM I entspricht weitgehend ex Art 30 EGBGB. Auch Art 8 I schränkt den Grundsatz der freien Rechtswahl (Art 3) ein. Sie darf nicht dazu führen, dass dem ArbN der Schutz der zwingenden Bestimmungen entzogen wird, die ohne Rechtswahl eingreifen würden (EuGH NZA 16, 1389). Daher ist ein ergebnisbezogener Günstigkeitsvergleich im Einzelfall (BAG NJO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterrichtungspflicht (Abs 1, 4).

Rn 1 Die Art 5 u 6 VerbrKrR 2008 umsetzende, halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift führt für alle Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 I) u -vermittlungsverträge (§ 655a) vorvertragliche Informationspflichten ein. Der Umfang der Pflichten ist zu kritisieren (Zapf ZEuP 16, 656, 672 ff); der Darlehensnehmer droht durch die Masse an zT unwichtigen Informationen den Blick für das We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 38 Die maßgeblichen Regeln für die internationale Zuständigkeit für die Anordnung u Durchführung von Vormundschaft u Pflegschaft über Minderjährige finden sich in mehreren Rechtsinstrumenten u nachrangig im nationalen Recht. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind: – Art 7 ff Brüssel IIb-VO (ab 1.8.22), – Art 5–14 KSÜ, – §§ 99, 151 FamFG. Rn 39 Die internationale Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Mit Art 11 sieht die ROM I für Formfragen eine Sonderanknüpfung vor und entzieht sie der alleinigen Herrschaft des Vertragsstatuts. Leitlinie ist, wie im autonomen Recht, die Begünstigung der Formwirksamkeit durch alternative Anknüpfung an Orts- und Geschäftsrecht. Rn 2 Die Unterschiede zu den auf Schuldverträge seit 17.12.09 nicht mehr anwendbaren Art 11 I–IV EGBGB (s A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belehrung.

Rn 14 Der Verbraucher muss über diese Rechtsfolge ordnungsgemäß nach Art 246a § 1 II 1 Nr 1 und 3 EGBGB belehrt worden sein (II 1 Nr 3). Diese Informationen müssen gem Art 246a § 4 II 1 EGBGB auf Papier oder, wenn der Verbraucher zugestimmt hat, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden sein (BGH NJW-RR 21, 177 [BGH 26.11.2020 - I ZR 169/19] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 30 EuGüVO – Eingriffsnormen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts. (2) Eine Eingriffsnorm ist eine Vorschrift, deren Einhaltung von einem Mitgliedstaat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Ordnung, angesehen wird, dass sie ungeach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes

Rz. 294 [Autor/Stand] Vorrang des § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG i.V.m. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995. Handelt es sich im Einzelfall um einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995 (ausf. unter Rz. 51 ff.), ist über § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 UmwStG bis Ende 2024 ausschließlich der Entstrickungstatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 maßgeblich (s. Rz. 59). Selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtwidrigkeit.

Rn 22 Eine vorsätzliche Täuschung verstößt grds gg (vor)vertragliche Pflichten und die Anforderungen eines redlichen Rechtsverkehrs. Ausnahmsweise ist die Täuschung bei einer falschen Antwort auf eine unzulässige Frage nicht pflichtwidrig. Der Tatbestand des § 123 I Alt 1 wird insoweit um das ungeschriebene Merkmal der Pflichtwidrigkeit ergänzt. Fragen an den Arbeitsuchenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Individualarbeitsverträge.

Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektivem Charakter (Tarifverträge, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Normzweck und Allgemeines.

Rn 6 Nach Art 43 I findet zur Beurteilung der dinglichen Rechtslage grds das Recht des Orts Anwendung, an dem sich die fragliche Sache zum Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs befindet. Zur Notwendigkeit der Erweiterung der situs-Regel bei Sachen, die sich auf See befinden (Off-shore-Windparks), Wurmnest RabelsZ 72 (2008), 236; Böttcher RNotZ 11, 589. Die lex rei sitae...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Form der Ausschlagung – Auslandsberührung.

Rn 20 Die Ausschlagungserklärung muss ggü dem Nachlassgericht entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts (zuständig ist der Rechtspfleger nach § 3 Nr 1 f RPflG; Winkler BeurkG § 57 Rz 6) oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 129) oder als notarielle Niederschrift (§ 128) abgegeben werden. Es genügt weder ein Anwaltschriftsatz (LG München I FamRZ 00, 1328) noch die amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unübertragbarkeit der Dienste, S 2.

Rn 4 Trotz Unübertragbarkeit ist der Anspruch auf die Dienstleistung vererblich (BAG AP Nr 18 zu § 74 HGB). Ist sie (zB bei Privatsekretären oder Krankenpflegern) speziell an die Person des Dienstberechtigten gebunden, ist das Dienstverhältnis im Zweifel auflösend bedingt (BAG aaO). Im Dienstverhältnis genügt konkludente Vereinbarung, im Arbeitsverhältnis muss auflösende Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Normadressat des § 270a ist der Gläubiger einer Geldschuld. Das Surcharging-Verbot gilt für alle Überweisungen und Lastschriften, auf welche die SEPA VO 2012/260/EU anwendbar ist (MüKoBGB/Krüger § 270a Rz 3 ff; Zahrte BKR 21, 79; Spitzer MDR 18, 561; Omlor WM 18, 937). Da die SEPA VO auf alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb der EU, bei denen entweder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 In Bezug auf die der ROM II unterliegenden Anknüpfungsgegenstände ist der ordre public (op) der mitgliedstaatlichen lex fori zu beachten, und zwar trotz der Formulierung ›kann‹ vAw (Leible RIW 08, 263). Die Formulierung des Art 26 ist identisch mit derjenigen der Vorbehaltsklauseln für vertragliche Schuldverhältnisse in Art 21 ROM I sowie scheidungs-, güterrechts-, unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primärpflichten.

Rn 6 Der Reisende muss nicht den Reisepreis zahlen (I 1, IV 2) und kann die Reise nicht mehr verlangen. Hat er bereits geleistet, kann er den Preis entspr §§ 346 ff in voller Höhe in Geld (EuGH RRa 23, 183 Rz 35, 58) zurückverlangen bzw, rechnet der Veranstalter mit seinem Entschädigungsanspruch (Rn 9) auf, nur den diesen Anspruch übersteigenden Betrag. Der Veranstalter muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungen.

Rn 2 Nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 16/1780, 30) ist Benachteiligung die rechtswidrige unterschiedliche Behandlung. § 3 I spricht demggü von Benachteiligung, obwohl Rechtfertigung nach §§ 8–10 noch möglich; richtig wäre auch hier ›unterschiedliche Behandlung‹. Benachteiligungsgründe in § 1 sind abschließend (BTDrs 16/1780, 30, s EuGH NZA 06, 839 – Chacon Navas, BAG NZA 1...mehr

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Vorbemerkung vor HKÜ

Rn 1 Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) vom 25.10.80 ist am 1.12.90 in Kraft getreten. Es gilt zwischen mehr als 100 Vertragsstaaten (http://www.hcch.net/; MüKo/Heiderhoff vor Art 1 Rz 27; Finger FamRB 16, 74 ff). Für die Zustimmung zum Beitritt neuer Vertragsstaaten ist die EU zuständig (EuGH Gutachten 1/13, FamRZ 15, 21 Anm Dutta; Mansel/Thorn/Wagner IPRax 16,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Verlagerungsbegriff nach der FVerlV 2022

Rz. 1161 [Autor/Stand] Definition der "Verlagerung" gem. § 1 Abs. 2 FVerlV 2022. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV 2022 liegt eine Verlagerung vor, wenn "eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, sodass das übernehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Europäisches Nachlasszeugnis.

Rn 12 Kap VI (Art 62–73) regelt das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ; näher Kleinschmidt RabelsZ 77 [13] 723 ff; Schmidt ZEV 14, 389 ff; Dorsel ZErb 14, 212 ff; Schmitz RNotZ 17, 269 ff; Marx ErbR 21, 18, 20 ff; s.a. § 2353 BGB Rn 7). Ergänzend gelten die §§ 33 ff IntErbRVG. Art 62 betrifft die Einführung des ENZ. Das ENZ soll die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen.

Rn 15 Vertragsstaaten des Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA; BGBl 71 II S 217) sind neben Deutschland Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Spanien u die Türkei (http://www.hcch.net/). Nach dem MSA sind die Gerichte bzw Behörden des Vertragsstaats für Maßnahmen zum Schutz eines minderjährigen Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Vor Antritt der Reise kann (nur) der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos zurücktreten (I), zB weil er nach (ggf frühzeitiger) Buchung das Interesse verloren hat, krank oder beruflich unabkömmlich geworden ist. Er muss dann nicht den Reisepreis zahlen (I 2), §§ 326 II, 649 gelten insoweit nicht, aber den Veranstalter entschädigen (I 3, II). Daher wird § 65...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Reform.

Rn 2 Die Norm enthält Regelungen für den Wertersatz für Fernabsatzverträge sowie für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Voraussetzung ist, dass ein Wertverlust einer Ware eingetreten ist. Die Leistung von Wertersatz für die Lieferung von Waren war bisher in § 357 III aF (Wertersatz für Wertverlust für alle Verbraucherverträge) und in § 312e I aF (Nutzungser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot der Maßregelung, Abs 1.

Rn 2 I 1 ist wegen § 612a BGB zT überflüssig (§ 612a BGB Rn 1 ff). I 2 schützt auch unterstützende Dritte einschl Zeugen/Zeuginnen (EuGH NZA 19, 1041). Geschützt ist Inanspruchnahme von Rechten (iE § 612a BGB Rn 2), darüber hinaus Weigerung, eine gg §§ 6–18 verstoßende Anweisung auszuführen. Rechte sind insb die Rechte nach §§ 13–15. Eine Anweisung zur Benachteiligung ist un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Objektive Anknüpfung nach I.

Rn 21 Liegen die Voraussetzungen von I vor, so gilt vorbehaltlich der Ausnahmen des IV mangels Rechtswahl objektiv das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers. Ein Rückgriff auf Art 4 erfolgt nicht. Es gilt das Recht des Verbraucherlandes, obgleich der Anbieter aus dem Ausland kommt. Ob der Verbraucher in der EU oder einem Drittstaat wohnt, ist unerheblich. Ein Gün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorliegen einer Lücke.

Rn 2 I erfasst die Fälle der ganz oder tw gescheiterten Einbeziehung ebenso wie die der Unwirksamkeit. Die Gründe hierfür werden in I nicht erwähnt und damit auch nicht beschränkt. Die gescheiterte Einbeziehung kann also sowohl die AGB im Ganzen (§ 305 II) als auch einzelne Klauseln (§ 305c) betreffen. Sie kann auch auf einer formunwirksamen Einbeziehungsvereinbarung (§ 305 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Haftungsausschlussgründe.

Rn 12 § 1 II normiert mehrere Konstellationen, in denen die Haftung des Herstellers ausgeschlossen ist; er wird in Abs 3 ergänzt durch Ausschlüsse der Ersatzpflicht für Hersteller von Teilprodukten und Grundstoffen (Zulieferer). Die Ausschlussgründe lassen sich nicht auf einen einzigen gemeinsamen Grundsatz zurückführen. Manche beziehen sich stärker auf die Tatbestandsvoraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsfreiheit.

Rn 3 Art 20 enthält kein Verbot zur Gestaltung der Rechtswahl. Deswegen muss es (wie schon nach Art 15 EVÜ u ex Art 35 I EGBGB , s ex Art 35 EGBGB Rn 4, shop.wolterskluwer-online.de/code [s Impressum auf S IV]) gestattet sein, eine indirekte Rechtswahl (Gesamtverweisung) auszusprechen. Für die Schiedsgerichtsbarkeit folgt dies aus Art 1 II lit e – wenn man die Rechtswahl als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel.

Rn 1 Die VO gilt – vorbehaltlich der Ausn in Abs 2 – für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, Art 1 I. Der Begriff des außervertraglichen Schuldverhältnisses wird in Art 2 konkretisiert. Zivil- und Handelssachen werden nicht definiert; eine Konkretisierung lässt sich aus der Verwendung derselben Begriffe in Art 1 I Brüssel Ia-VO sowie aus der Neg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Rechtsgeschäft.

Rn 11 Rechtsgeschäft ist der Wechsel der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber (iR vertraglicher Beziehungen) (BAG NZA 18, 933), ggf auch eine Vergabeentscheidung (BAG NZA 15, 1325; BGH NZA 09, 848). Ein wirksamer Vertrag ist nicht zwingend erforderlich (BAG DB 08, 989), eine aufschiebende Bedingung unschädlich (BAG DB 08, 1161). § 613a greift nicht bei Gesamtrechtsn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsprivileg bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, Abs 3.

Rn 11 Bei Anwendung kollektiv-rechtlicher Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) haftet der ArbG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (aA Jacobs RdA 09, 193). Dies gilt bei normativer Geltung ebenso wie bei bloß arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der kollektiven Regelungen (BTDrs 16/1780, 38). Die höhere Richtigkeitsgewähr kollektiver Regelung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus Deutschland.

Rn 20 Das deutsche (Internationale) Gesellschaftsrecht ermöglicht deutschen Gesellschaften zunehmend Freizügigkeit. Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.08 muss nur der Registersitz für GmbHs und Aktiengesellschaften im Inland sein. Der Sitz der Geschäftsleitung oder Verwaltung kann sich an einem anderen Ort im In- oder Ausland befinden. Damit wird der tatsächliche Wegzug de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsmoment.

Rn 3 Maßgeblich ist gem Art 9 und Erw 27 2 das Recht des Ortes, an dem die Arbeitskampfmaßnahme erfolgt ist bzw erfolgen soll (Deinert ZESAR 12, 311; Knöfel EuZA 08, 242 ff; vgl auch Wagner IPRax 08, 10; BeckOKBGB/Spickhoff Art 9 ROM II Rz 6). Umstr ist die Frage nach der Anknüpfung bei einem transnationalen Arbeitskampf, zB wenn Piloten einer Fluggesellschaft in mehreren St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 28 ROM I – Zeitliche Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden. Rn 1 Prinzip: Art 28 enthält das intertemporale Recht von Rom. Sie gilt für alle ab dem 17.12.09 (›Stichtag‹) geschlossenen Verträge. Dies hat der europäische Gesetzgeber durch eine Änderung von ROM I vom 24.11.09 (ABl 2009 L 309/87) ggü der ursprünglichen Fassung von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Rn 14 Der Erwerber wird Schuldner aller Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, auch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang, selbst wenn sie erst später durch Zeitablauf wirksam werden (BAG NZA 08, 241 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 711/06]; Rn 29 ff). Das gilt für alle Vergütungsbestandteile (zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten BAG NZA 08, 713), also auch Prämien, Versorgu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 1 Das IntGesR ist für die Lösung von Fällen mit Auslandsbezug von zentraler Bedeutung: An internationalen wirtschaftsrechtlichen Transaktionen und Prozessen sind häufig Gesellschaften aus unterschiedlichen Staaten beteiligt. Selbst wenn der Schwerpunkt eines Falles nicht im Gesellschaftsrecht sondern zB im Schuldrecht liegt, sind wesentliche gesellschaftsrechtlich zu qual...mehr

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zfs 09/2025, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen:

“… Das LG hat mit in vollem Umfang zutreffenden Erwägungen festgestellt, dass die Bekl. aus dem mit dem Kl. geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer … verpflichtet ist, diesem Deckungsschutz für das Berufungsverfahren … gemäß § 1 ARB, § 125 VVG zu gewähren … 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Sie ist, entgegen der von der Bekl. im Berufungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 26 ROM I – Verzeichnis der Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 17. Juni 2009 die Übereinkommen nach Artikel 25 Absatz 1. Kündigen die Mitgliedstaaten nach diesem Stichtag eines dieser Übereinkommen, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. (2) Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmer.

Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. Kaufrechtsspezifisch ist zu ergänzen: Unternehmer- und Verbraucherhandeln sind nach dem objektiven Zweck des Rechtsgeschäfts abzugrenzen (BGHZ 162, 253, 256 f; BGH ZIP 17, 1523 Rz 41 mwN; aA Intention des Vertragsschließenden ist maßgeblich: HP/Faust Rz 20). Der Verkauf muss zur unternehmerischen Tätigkeit gehören; dies umfasst auch Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auslandssachverhalte.

Rn 16 In Anwendung deutschen Sachrechts kann unter Berücksichtigung ausl Vorstellungen und Gebräuche einem Deutsch-Ausländer, der zudem noch einen ausl Nachnamen trägt, ein nach deutschem Recht an sich unzulässiger Vorname erteilt werden (Frankf StAZ 00, 238 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 86/98] und 267 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 450/98] zu türkischer...mehr