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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Komm ... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Dr. Xaver Ditz, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer
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Rz. 56

[Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden:

  • Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2]
  • Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3]
  • Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4]
  • Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa),[5] und
  • Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung (VWG ArbN).[6]

Ergänzend kann auf das Anwendungsschreiben zum AStG,[7] auf das Merkblatt zur Amtshilfe,[8] auf das Merkblatt zum Verständigungs- und Schiedsverfahren,[9] auf das Merkblatt APA,[10] auf die Grundsätze bei der Anwendung der DBA auf Personengesellschaften[11] und auf den Umwandlungssteuererlass[12] hingewiesen werden. Darüber hinaus existieren mit der FVerlV und der BsGaV Verordnungen, die den Geset zestext konkretisieren und auf die bei der Kommentierung zu § 1 Abs. 3b, 5 näher einzugehen ist

 

Rz. 57

[Autor/Stand] VWG VP 2021 als zentrale Verwaltungsanweisung. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 14.7.2021[14] ersetzen die fast vierzig Jahre gültigen "Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen" v. 23.2.1983 (VWG 1983).[15] Darüber hinaus wurden durch die VWG Verrechnungspreise alle weiteren zum Themenkomplex der internationalen Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben. Dazu gehören:[16]

  • die VWG-Verfahren v. 12.4.2005,[17]
  • das BMF-Schreiben v. 29.3.2011 zur Anwendung des § 1 auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen,[18]
  • der "Glossar Verrechnungspreise" v. 19.5.2014,[19]
  • das BMF-Schreiben zur Markennutzung im Konzern v. 7.4.2017,[20]
  • das BMF-Schreiben zu Umlageverträgen v. 5.7.2018[21] sowie
  • das BMF-Schreibe...

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