Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhaltspflichten.

Rn 14 Familienrechtliche Unterhaltssachen, auch vorläufige, waren ursprünglich nicht ausgenommen, selbst wenn sie auf ausgeschlossenen Statusverhältnissen beruhten oder im Verbund mit diesen entschieden wurden (Art 5 Nr 2 aF, EuGH Slg 80, 731). Die Abgrenzung des Unterhalts von anderen Leistungen ist nach dem Zweck vorzunehmen. Eine Eigentumsübertragung, die funktionell als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen (Abs 1 lit a).

Rn 9 Hiermit sind alle staatlichen (vgl Art 2 I, also nicht kirchliche) Statusverfahren gemeint, die eine faktische Trennung der Ehegatten wie auch immer formalisieren. Auch eine einvernehmliche Scheidung vor einem italienischen Standesbeamten (EuGH FamRZ 23, 21 = ECLI:EU:C:2022:879 mAnm Dutta FamRZ 23, 16; Anm Dimmler FamRB 23, 4) oder einem spanischen Notar ist darunter zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 14 EuVTVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner.

Gesetzestext (1) Das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück sowie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung kann dem Schuldner auch in einer der folgenden Formen zugestellt worden sein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Eil- und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 6 Erfasst werden auch einstweilige Anordnungen der Gerichte einschließlich Sicherungsmaßnahmen (EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 46, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02]), etwa ein schwedischer Arrestbeschluss (BGH NJW-RR 07, 1573 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 150/05]). Das erkennt jetzt lit a UnterAbs 2 ausdrücklich an. Allerdings enthält die Vorschrift in Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 946 ergänzt Art 6 EuKoPfVO, der die internationale Zuständigkeit regelt. Hat der Gläubiger noch keine gerichtliche Entscheidung, keinen gerichtlichen Vergleich und keine öffentliche Urkunde erwirkt, sind international zuständig im Grundsatz die Gerichte des Mitgliedstaats, die nach den einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften für die Entscheidung in der Hauptsache zus...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Ablehnung eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 24 Die Frage, ob eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt an verschiedenen Orten haben kann, ob also ein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt möglich ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Der EuGH[28] sowie die herrschende Meinung in der Literatur[29] gehen allerdings zu Recht davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt im rechtlichen Sinne nur an einem Ort begründet sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Örtliche Zuständigkeit.

Rn 16 Ob die Urkundsperson innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit gehandelt hat, ist für die Qualifikation des von ihr herrührenden Schriftstücks als öffentliche Urkunde irrelevant (MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 19). Lediglich außerhalb des Staatsgebiets können keine öffentlichen Urkunden errichtet werden, weil die aus der staatlichen Hoheitsgewalt abgeleitete Urkundsgewalt ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt, Verfahren.

Rn 2 § 841 verpflichtet den Gläubiger bei jeder Klage auf Leistung, Hinterlegung oder Feststellung (St/J/Würdinger § 841 Rz 1) gegen den Drittschuldner, dem Schuldner den Streit zu verkünden. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die gepfändete Forderung zur Einziehung oder an Erfüllungs statt überwiesen wurde, aber auch ohne Überweisung, außerdem auch im arbeitsgerichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auslandszustellung.

Rn 60 Gem Abs 1 S 3 ist zwischen Zustellung nach Unionsrecht und sonstigen Auslandszustellungen zu unterscheiden. Die frühere Regelung, nach der die Zustellung dadurch als bewirkt galt, dass die gerichtlichen Schriftstücke zu den Gerichtsakten genommen werden, wenn die im EU-Ausland ansässige Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten im EU-Gerichtsstaat benannt hat, war nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 12 EuMVVO – Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Sind die in Artikel 8 genannten Voraussetzungen erfüllt, so erlässt das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts E gemäß Anhang V. Bei der Berechnung der 30-tägigen Frist wird die Zeit, die der Antragsteller zur Vervollständigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Überprüfung der Zuständigkeit (Abs 3).

Rn 19 Nach Abs 3 S 1 darf die internationale Zuständigkeit des Ursprungsgerichts mit Ausn der Vorgaben aus Abs 1 lit e nicht durch die Gerichte des ersuchten Staats nachgeprüft werden. Eine fehlerhafte Annahme der eigenen Zuständigkeit wird im Übrigen hingenommen und begründet insb keinen Ordre-public-Verstoß (Abs 3 S 2). Dies gilt sogar, wenn das Ursprungsgericht unter Verk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 30 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 30 Brüssel Ia-VO(1) Sind bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren, die im Zusammenhang stehen, anhängig, so kann jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen. (2) Ist das beim zuerst angerufenen Gericht anhängige Verfahren in erster Instanz anhängig, so kann sich jedes später angerufene Gericht auf Antrag einer Partei auch für unz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerbe vor dem 25.6.2017

Rz. 28 [Autor/Stand] Bei beschränkter Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG Rz. 87 ff.) betrug früher der Freibetrag nur 2.000 Euro, unabhängig davon, von welcher Person erworben wurde. Für Erwerbe ab dem 14.12.2011, in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkte im Ausland wohnten, gab es nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ErbStG a.F. jedenfalls für EU-/EWR-Fälle ein Antragsrecht,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 4 Konsequenzen

Rz. 13 Das nationale Gericht steht damit vor der Aufgabe, die fehlende ausdrückliche Umsetzung im Kündigungsbereich so weit wie möglich zu kompensieren. Eine unmittelbare Berufung auf die Richtlinie scheidet aus. Das BAG hat sich dieser Aufgabe gestellt: die Vorgaben des AGG sind in die Generalklauseln des § 242 BGB und des § 1 KSchG als Konkretisierung des Sozialwidrigkeits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versicherungs- und Verbrauchersachen, Individualarbeitsverträge (Ziff i).

Rn 14 Ein Anerkennungshindernis begründet die Verletzung der in Kapitel II Abschn 3 bis 5 geregelten Zuständigkeitsvorschriften in Versicherungs- (Art 10–16) und Verbrauchersachen (Art 17–19) sowie für Individualarbeitsverträge (Art 20–24) durch das Ursprungsgericht. Entsprechend einem rechtsfortbildenden Vorschlag bereits zum EuGVÜ verlangt die reformierte EuGVO allerdings,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auslandszustellung (Nr 3).

Rn 5 Steht fest, dass eine Zustellung im Ausland unausführbar ist, weil die ersuchten Behörden die Rechtshilfe generell (vgl Länderteil der ZRHO) oder im Einzelfall verweigern, kann öffentlich zugestellt werden. Insoweit ist zu beachten, dass eine Dauer von bis zu einem Jahr für eine Zustellung im Ausland nicht ungewöhnlich ist; ein Zeitraum von mehr als einem Jahr muss alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gg Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gg den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung von § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem bis 2015 geltenden ex-Art 6. Ihre einzelnen Tatbestände begründen in unterschiedlichen Fällen die Zuständigkeit eines Gerichts für mehrere zusammenhängende Verfahren. Dies umfasst konnexe Streitigkeiten (Nr 1), Interventions- und Gewährleistungsklagen (Nr 2), konnexe Widerklagen (Nr 3) und Fälle der mit einer Klage aus dinglichen Rechten ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Auslandsbezug.

Rn 5 Im europäischen Rechtsraum stellt sich die schwierige Frage, ob Anordnungen, durch die ein Gericht eines europäischen Staates das Führen eines Verfahrens in einem anderen Mitgliedsstaat mit der Begründung verbietet, es verstoße gg eine Schiedsvereinbarung (sog anti-suit-injunction) mit der EuGVO (bzw dem Lugano-ÜE) vereinbar sind. Dies ist va deshalb zweifelhaft, weil A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 9 EuZVO – Übersetzung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Übermittlungsstelle, welcher der Antragsteller das Schriftstück zum Zweck der Übermittlung übergibt, setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, dass der Empfänger die Annahme des Schriftstücks verweigern darf, wenn es nicht in einer der in Artikel 12 Absatz 1 bestimmten Sprachen abgefasst ist. (2) Der Antragsteller trägt etwaige vor der Übermittlung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 56 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 56 Brüssel Ia-VO0 Der Partei, die in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstrecken will, darf wegen ihrer Eigenschaft als Ausländer oder wegen Fehlens eines Wohnsitzes oder Aufenthalts im ersuchten Mitgliedstaat eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, unter welcher Bezeichnung es auch sei, nicht auferleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Offene Fragen.

Rn 9 Bei den entscheidungserheblichen ungeklärten Rechtsfragen können sich auch Fragen nach europäischem Recht stellen, die vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung zu klären wären. Art 267 AEUV sieht eine Vorlage allerdings nur vor, wenn das Gericht eine Entscheidung ›zum Erlass seines Urteils‹ für erforderlich hält. Ein Beschl gem § 565 ist allerdings kein Urt, so dass fragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 27 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 27 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht eines Mitgliedstaats hat sich von Amts wegen für unzuständig zu erklären, wenn es wegen einer Streitigkeit angerufen wird, für die das Gericht eines anderen Mitgliedstaats aufgrund des Artikels 24 ausschließlich zuständig ist. Rn 1 Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 25) dient der Absicherung der ausschließlichen Zuständigkeite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Datenschutz (Abs 4).

Rn 13a Wie ihr 20. Erw zeigt, gilt die DSGVO auch für Verarbeitungsvorgänge (vgl Art 4 Nr 2 DSGVO) der Gerichte vorbehaltlich bestimmter Modifikationen in Fällen, in denen die Gerichte iR ihrer justiziellen Tätigkeit handeln (EuGH NJW 23, 2837 Rz 320). Nach Art 6 I 1 Buchst e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu DBA-Regelungen/EU-Recht

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Geltendmachung von abkommensrechtlichen Quellensteuervergünstigungen in zwei Stufen (zunächst Steuerabzug, dann Erstattung) ist in vielen DBA ausdrücklich zugelassen oder im gegenseitigen Einvernehmen regelbar (vgl Art 10, 11 OECD-MA sowie die Übersicht bei Lohbeck in Vogel/Lehner, DBA, Vor Art 10–12 Rz 59 (7. Aufl 2021)). In den Fällen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nicht-ausschließliche besondere Gerichtsstände. Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Art 4 scheidet eine ausdehnende Anwendung idR aus. Die Vorschriften gehen ins Leere, wenn sie auf Drittstaaten verweisen; es bleibt in diesen Fällen bei Art 4 (EuGH Slg 89, 341). Die auf den Streitgegenstand bezogenen Zuständigkeiten in Nr 1 und 2 begründen eine Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Taktische Überlegungen und Beweislast.

Rn 10 Die Möglichkeit, mittels eines Trennungsantrags den befürchteten Scheidungsantrag der Gegenseite zu blockieren, ist ua deswegen interessant, weil so der Stichtag für den Zugewinn- und der für den Versorgungsausgleich verschoben und die Ehedauer zugunsten des unterhaltsberechtigten Ehegatten verlängert werden kann. Jene Option ist umso interessanter, als nach der Rspr d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, international.

Rn 13 Entsprechend der zivilrechtlichen, internationalen und völkerrechtlichen Gemengelage ist die Gestaltung dieser Schiedsgerichtsbarkeit sehr vielfältig und folgt im Wesentlichen bestimmten internationalen Schiedsinstitutionen wie ICSID, Energy Charter Treaty, NAFTA, UNCITRAL Arbitration rules, ICC, LCIA (vgl Böckstiegel SchiedsVZ 08, 265 und 12, 113; Tietje IPRax 13, 64 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gericht eines Mitgliedstaats.

Rn 12 Der Begriff des Gerichts bezeichnet ein Rechtsprechungsorgan eines Mitgliedstaats iSd EuGVO, das kraft seines Auftrags selbst über zwischen den Parteien bestehende Streitpunkte in einem justizförmigen Verfahren entscheidet (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, Rz 17, NJW 95, 38, 39; EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 45, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 42 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für folgende Arten von Entscheidungen, sofern sie im Ursprungsmitgliedstaat gemäß Artikel 47 bescheinigt wurden: (2) Dieser Abschnitt steht dem nicht entgegen, dass sich eine Partei gemäß den Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gg die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortlaut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Nr 8, Entscheidung des EGMR.

Rn 16 Dieser Restitutionsgrund wurde durch Art 10 Nr 6 des zweiten Justizmodernisierungsgesetzes (BGBl I 06, 3416) eingefügt und gilt nach der Übergangsvorschrift des § 35 EGZPO nur für ab dem 31.12.06 rkr Urteile. Bis dahin hatten Urteile des EGMR trotz ihrer Bindungswirkung nach Art 46 I EMRK nur im Strafprozess, § 359 Nr 6 StPO, Einfluss auf die Rechtskraft innerstaatlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gg (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Europarechtlicher Hintergrund.

Rn 1 Die frühere Fassung des § 110 wurde durch den EuGH insoweit eingeschränkt, als Kl aus EU-Mitgliedsstaaten keine Sicherheit leisten mussten, wenn die Klage mit der Ausübung gemeinschaftsrechtlich verbürgter Grundfreiheiten zusammenhing (EuGH NJW 93, 2431; NJW 97, 3299). Diesen Bedenken half die Neufassung ab. Diese gilt auch für bei Inkrafttreten am 1.10.98 bereits anhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus dem ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (lit c).

Rn 12 Lit c setzt eine Entscheidung iSv Art 2 lit a voraus, die im ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (Art 2 lit e) zwischen denselben Parteien ergangen ist; Letzteres ist auch bei Teilidentität gegeben (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 13). Ferner müssen die Entscheidung aus dem ersuchten Mitgliedstaat und diejenige, deren Anerkennung in Rede steht, unvereinbar sein. Dies ist der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 8 Brüssel IIb-VO – Aufrechterhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf das Umgangsrecht.

Gesetzestext (1) Beim rechtmäßigen Umzug eines Kindes von einem Mitgliedstaat in einen anderen, durch den es dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt, verbleibt abweichend von Artikel 7 die Zuständigkeit für eine Änderung einer vor dem Umzug des Kindes in jenem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung über das Umgangsrecht nach dem Umzug drei Monate lang bei den Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übernahme durch die Kammer.

Rn 7 Der originäre Einzelrichter (Rn 2) muss die Sache in den in Abs 3 S 1 bestimmten Fällen der Kammer zur Übernahme vorlegen. Das gilt insb dann, wenn der Einzelrichter die Sache gem Art 100 I GG dem BVerfG (BVerfG Beschl v 15.11.10 – 1 BvL 12/10. juris Rz 6 f) oder gem Art 267 II AEUV dem EuGH vorlegen möchte (BGH Beschl v 31.3.20 – XI ZR 198/19 = WM 20, 838 Rz 15; Stuttg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Nach Art 29 II hat das den HKÜ-Antrag abweisende Gericht vAw das Formblatt im Anhang I auszufüllen; erstinstanzlich der Richter, zweitinstanzlich der Vorsitzende des Familiensenats (§ 39 I IntFamRVG). In der Entscheidung sollen die maßgeblichen Art des HKÜ, auf die die Entscheidung gestützt wird, benannt werden (Erw 48 S 1). Auf die Rechtskraft der ablehnenden Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erzielen von Einkünften

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das negative Merkmal des "Erzielens von Einkünften" soll ausweislich der Gesetzesbegründung vermieden werden, dass das bloße Innehaben einer Einkunftsquelle für eine Wirtschaftstätigkeit iSd § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG ausreicht (BT-Drs 19/27632, 60). Die rein passive Erzielung von Einkünften durch Vermögensverwaltung ohne weitere Aktivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständiges Gericht.

Rn 6 Sind nach Art 6 EuKoPfVO die deutschen Gerichte international zuständig, weist § 946 I S 1 die örtliche und sachliche Zuständigkeit dem Gericht der Hauptsache zu. Dabei handelt es sich um einen ausschließlichen Gerichtsstand (§ 802). Die Vorschrift ist angelehnt an § 919 Var 1 und § 930 I S 3 (BTDrs 18/7560 S 41). Von einer § 919 Var 2 entspr Regelung der Zuständigkeit ...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten

Inzwischen höchstrichterlich geklärt ist die durch eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen im vergangenen Berichtszeitraum diskutierte Frage, ob Veränderungen der Rechtslage nach der sogenannten Bewilligungsreife (noch) zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind. Der Versicherungssenat des BGH[26] hat insoweit festgestellt, dass bei einer nach dem Zeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag hängt von dem Näheverhältnis zwischen zuwendender und erwerbender Person ab.[2] Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[3] Die gegenwärtigen Freibeträge gelten für Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu...mehr