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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 613a BG ... / V. Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Dr. Frank Merten
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Rn 14

Der Erwerber wird Schuldner aller Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, auch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang, selbst wenn sie erst später durch Zeitablauf wirksam werden (BAG NZA 08, 241 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 711/06]; Rn 29 ff). Das gilt für alle Vergütungsbestandteile (zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten BAG NZA 08, 713), also auch Prämien, Versorgungsanwartschaften (BAG NZA 19, 1715 [BAG 22.10.2019 - 3 AZN 934/19]; unverfallbar oder verfallbar, BAGE 70, 213 [BAG 12.05.1992 - 3 AZR 247/91]; zur Unterstützungskasse BAG AP Nr 15 zu § 613a; zum Auskunftsanspruch gem § 4a BetrAVG BAG NZA 07, 1283 [BAG 22.05.2007 - 3 AZR 834/05]), künftige Gehaltssteigerungen, soweit bereits vereinbart (BAG NZA 12, 923 [BAG 16.05.2012 - 4 AZR 321/10]; BB 10, 2245 [BAG 21.10.2009 - 4 AZR 396/08]), Ansprüche auf variable Vergütung nach Kennzahlen des Veräußerers (BAG NZA 12, 791, 793 [BAG 18.04.2012 - 10 AZR 47/11]), Ansprüche aus Aktienoptionsplan, sofern nicht von Dritten gewährt (Rn 31), aus betrieblicher Übung (§ 611 Rn 43 ff), arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifvertrag (BAG NZA 10, 513 [BAG 23.09.2009 - 4 AZR 331/08]), oder Vergütungsordnung je nach Geltungsgrund (BAG NZA 10, 404 [BAG 08.12.2009 - 1 ABR 66/08]). Die Dauer der Betriebszugehörigkeit bleibt je nach Regelungszweck erhalten (EuGH NZA 11, 1077 – Scattolon; BAG NZA 14, 251; NZA 08, 713; DB 08, 244). Nicht erhalten bleibt beim Veräußerer erwachsener Kündigungsschutz, wenn beim Erwerber das KSchG nicht gilt (§ 620 Rn 51; BAG NZA 07, 739 [BAG 15.02.2007 - 8 AZR 397/06]), die Aussicht auf einen erzwingbaren Sozialplan, wenn der Erwerber unter § 112a II BetrVG fällt (BAG DB 07, 63) oder der Anspruch auf Einräumung eines Personalrabatts, soweit die tatsächliche Möglichkeit der Vorteilsgewährung entfällt...

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