Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 3. Muster

Rz. 180 Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _______________...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 20 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 210 Bei einem Grundstückvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 4. Antragsberechtigte

Rz. 448 Das Nachlassinsolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Antragsberechtigt sind nach§ 317 Abs. 1 InsO:mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Antragsrecht

Rz. 251 Der nicht unbeschränkt haftende Erbe kann den Aufgebotsantrag stellen, § 455 Abs. 1 FamFG.[288] Sein Antragsrecht beginnt mit Annahme der Erbschaft, eine Frist ist dafür nicht einzuhalten, § 455 Abs. 3 FamFG. Für den bereits umfassend haftenden Erben gäbe das Aufgebot keinen Sinn mehr. Das Aufgebotsgericht darf die Bejahung der Befugnis des Erben zu dem Antrag auf Erl...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zwangsvollstreckung bei Haftungsbeschränkung der Erben nach §§ 780 ff. ZPO

Rz. 145 Sofern der Erbe eines Schuldners das Recht hatte, die Haftung für Verbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken, kommt ihn diese Haftungsbeschränkung nur dann zu Gute, wenn der Vorbehalt im Urteil gem. § 780 Abs. 1 ZPO aufgenommen worden ist (ausführlich dazu siehe § 3 Der Miterbe). Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt nach § 781 ZPO d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Problemfall Erbengemeinschaft

Rz. 45 [Autor/Stand] Erbengemeinschaften sind keine rechtsfähigen Gebilde i.S. des BGB.[2] Die Zurechnung von Grundbesitz und – für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BewG i.d.F. des ErbStRG v. 24.12.2008[3]; s. aber § 154 BewG Anm. 58) – auch des übrigen Vermögens ( Hinweis: Beteiligungen an Personengesellschaften sind hiervon ausgenommen; s....mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 8. Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 118 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, die Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 80, 81 FamFG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 Abs. 1 GNotKG. Für die Ausstellung des Europäisches Nachlasszeugnisses un...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 8. Rücknahme der Beschwerde

Rz. 155 Eine Rücknahme der Beschwerde ist jederzeit möglich, § 67 Abs. 4 FamFG. Nimmt im Erbscheinsverfahren ein Beteiligter die von ihm eingelegte Beschwerde zurück, so hat er in der Regel auch die außergerichtlichen Kosten eines Beschwerdegegners zu erstatten, § 84 FamFG. Von einer Anordnung der Kostenerstattung kann jedoch nach den Umständen des Einzelfalls aus Billigkeit...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Antragsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 28 Der Antrag (§ 16 ZVG) muss sich gegen alle übrigen Teilhaber der Gemeinschaft richten, da alle Miteigentümer (zur gesamten Hand bzw. nach Bruchteilen) sind und die gesamte Gemeinschaft aufgelöst werden soll. Dabei sind die ladungsfähigen Anschriften des Antragstellers und aller Antragsgegner anzugeben. Wenn die Erben eines Miteigentümers bzw. eines verstorbenen Miterb...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / III. Übersicht über die Gerichtsstände

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§ 14 Internationales Erbrecht / (2) Überblick über die Regelungen des IntErbRVG

Rz. 38 Die ersten beiden Abschnitte des IntErbRVG regeln zunächst den Anwendungsbereich (§ 1 IntErbRVG) sowie die örtliche Zuständigkeit für bürgerliche Streitigkeiten (§ 2 IntErbRVG). Darüber hinaus enthält es in § 34 Abs. 1 IntErbRVG eine spezielle Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Zweck dieser Neuregelung i...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 3. Muster

Rz. 79 Muster 4.6: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an einem Nachlassgrundstück Muster 4.6: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an einem Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 6. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten

Rz. 238 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungen von Löschungsanträgen. Hinweis Mit Hilfe der grundbuchrechtlichen Auskunftsansprüche k...mehr

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zerb 1/2017, Die Erstreckun... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist statthaft und auch im übrigen zulässig, §§ 58, 59 FamFG. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Gemäß Art. 229 § 36 EGBGB sind auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17.8.2015 verstorben ist, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Ange...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 3. Muster

Rz. 164 Muster 5.15: Stufenklage gegen den nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 5.15: Stufenklage gegen den nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht Stu...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / bb) Anspruch auf Einwilligung nach § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 32 Bestehen Zweifel über die Reichweite der Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gibt § 2206 Abs. 2 BGB dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit von dem Erben zu erzwingen, dass er in die Eingehung dieser Verbindlichkeit einwilligt bzw. zustimmt. Der Erbe braucht aber nur dann einwilligen, sofern die Eingehung der Verbindlichkeit tatsächlich zur ordnungsge...mehr

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AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

1. Der Gegenstandswert für die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens richtet sich gem. § 61 Abs. 1 GNotKG nach den Anträgen des Beschwerdeführers oder nach dessen Beschwer. Bei deren Bewertung sind die Wertvorschriften des GNotKG heranzuziehen (Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl., 2015, § 61 Rn 2). Im Verfahren auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins richtet sich der...mehr

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AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Erblasser und seine Ehefrau hatten zwei gemeinschaftliche Testamente verfasst, deren Auslegung zwischen den Beteiligten streitig war. Die Eheleute hatten keine Kinder. Sie hatten jedoch jeweils mehrere Geschwister, die alle vorverstorben oder im Verlaufe des Nachlassverfahrens verstorben sind. Die Beteiligten sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Die Beschwerdeführerinnen...mehr

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AGS 12/2016, Gegenstandswer... / Leitsatz

Verfolgt der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins mit der Beschwerde weiter, richtet sich der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren des Beschwerdeverfahrens nach dem Wert des Nachlasses gem. § 40 Abs. 1 GNotKG, auch wenn der Beschwerdeführer lediglich eine höhere Quote anstrebt als vom Nachlassgericht bereits festgestellt. Für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / B. Arten des Erbscheins

Rz. 6 Aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse sieht das Gesetz mehrere Arten von Erbscheinen vor. Soll das Erbrecht eines Universal- bzw. Alleinerben ausgewiesen werden, ist ein Erbschein nach § 2353 1. Hs. BGB zu erteilen. Nach § 352a Abs. 1 und Abs. 2 FamFG kann auch ein Teilerbschein erteilt werden, wenn nur für einen Erben einer Erbengemeinschaft ein Erbschein über dessen...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / F. Gerichtliches Verfahren

Rz. 36 Das Nachlassgericht ist an den Antrag auf Erteilung des Erbscheins gebunden. Es darf keinen Erbschein mit einem anderen, als dem beantragten Inhalt erteilen.[56] Der Inhalt des Erbscheins kann nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt werden. Bis hin zu den Erbquoten ist der gesamte Antrag derart substantiiert so zu stellen, dass das Nachlassgericht den begehrten Er...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / I. Ermittlung von Erben

Rz. 3 Mit erfolgreicher Erbenermittlung durch den Nachlasspfleger und Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht sind die Erben nicht mehr unbekannt. Die Pflegschaft kann aufgehoben werden. Dies ist nach der hier vertretenen Meinung nur der Fall, wenn entweder der Erbe oder die Erben sich durch einen (Teil-)Erbschein legitimieren können oder aber ein Bedürfnis für di...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / d) Feststellungsbeschluss und Legitimationswirkung

Rz. 35 Nach ergebnislosem Fristablauf erlässt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschluss dahingehend, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, § 1964 Abs. 1 BGB. Gegen den Beschluss kann der Fiskus Beschwerde einlegen, wobei die Beschwerdefrist von einem Monat zu beachten ist, bei deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 4. Internationale Zuständigkeit

Rz. 66 Die internationale Zuständigkeit ist bei Vorliegen von Auslandsbezug von Amts wegen vorab zu prüfen und unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten. Ein deutsches Nachlassgericht ist für den Nachlass eines Ausländers nur dann zuständig, wenn es international zuständig ist. Die internationale Zuständigkeit folgt der örtlichen Zuständigkeit (§ 105 FamFG), unabhängig...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Allgemeines

Rz. 1 Zwar hat der Nachlasspfleger die Erben zu ermitteln, nicht aber deren Erbenstellung zu belegen. Der Nachlasspfleger kann für die von ihm ermittelten Erben keinen Erbschein beantragen.[1] Dies ist im Sinne von § 352 Abs. 1 FamFG die Aufgabe der Erben, soweit die Erben einen Erbschein begehren. Dennoch wird der Nachlasspfleger im Rahmen der Erbenermittlung sowie zum Nach...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Verwendung bestehender Anmeldevollmachten

Rz. 663 Anmeldungen zum Handelsregister durch Bevollmächtigte sind grundsätzlich zulässig. Die Anmeldung kann auch aufgrund einer postmortalen Vollmacht erfolgen. Reicht demnach die Vollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen. Dies dürfte die Arbeit ...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Allgemeines

Rz. 225 Zwar hat der Nachlasspfleger die Erben zu ermitteln, nicht aber deren Erbenstellung zu belegen. Er kann nicht den Erbschein für die (von ihm ermittelten) Erben beantragen.[126] Dies ist im Sinne von § 352 FamFG die Aufgabe der Erben soweit die Erben einen Erbschein begehren. Dennoch wird der Nachlasspfleger im Rahmen der Erbenermittlung bereits Personenstandsurkunden...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Einleitung

Rz. 118 In Bezug auf den von ihm verwalteten Nachlass, beschränken sich die erbrechtlichen Befugnisse bei entsprechendem Wirkungskreis "Erbenermittlung" auf die genealogische Klärung der Erbfolge. Die Beurteilung der Wirksamkeit oder die Auslegung eines Testaments ist dagegen nicht seine Sache. Wer der wirkliche Erbe ist, entscheidet allein das Nachlassgericht, nicht der Nac...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Abteilung I

Rz. 266 Die Abteilung I des Grundbuches gibt Auskunft über die aktuellen und historischen Eigentumsverhältnisse betreffend die in diesem Grundbuchblatt aufgeführten Grundstücke (einseitig mit 4 Spalten). Rz. 267 Ein wirksamer notarieller Grundstückskaufvertrag kommt dadurch zustande, dass sich Verkäufer und Käufer über das abzuschließende Grundstücksgeschäft vor einem Notar e...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / b) Übergangsregelung

Rz. 37 Die Verfahrensordnung des FGG gilt weiterhin für die "Altfälle". Der Gesetzgeber hat keinen Stichtag für die Geltung des neuen Rechts nach dem FamFG eingeführt, sondern eine Übergangsregelung mit Art. 111 FGG-RG[31] geschaffen.[32] So gilt für bereits anhängige Verfahren das bisherige Recht fort. Auf Jahre hinaus wird es damit ein Nebeneinander von altem und neuem Ver...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / E. Öffentliche Aufforderung nach § 352d FamFG ("Erbenaufgebot")

Rz. 28 Ist weder ein urkundlicher Nachweis noch ein Hilfsnachweis möglich, zum Beispiel weil das Schicksal von einzelnen Verwandten oder ganzen Verwandtenstämmen nicht ermittelbar war, kommt neben der Beantragung eines Teilerbscheins auch die Durchführung einer sogenannten öffentlichen Aufforderung nach § 352d FamFG in Betracht. Weiß der Antragsteller selbst nicht, ob er säm...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / V. Fiskuserbrecht (§ 1936 BGB)

Rz. 69 Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund (§ 1936 BGB). Rz. 70 Nachdem jeder Mensch Verwandte hat und das deutsche Erbrecht ...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / i) Erbfälle ab dem 29.5.2009

Rz. 116 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Ausschluss des Erbrechts nach dem Vater, für vor dem 1.7.1949 geborene Kinder, als menschenrechtswidrig anzusehen ist oder nicht. In seiner Entscheidung vom 28.5.2009 bejahte der EGMR diese Frage und sah dem Grunde nach das damalige deutsche Nichtehelichen-Erbrec...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / c) Zuständigkeitsüberschreitung

Rz. 47 § 8 RPflG regelt die Folgen der Zuständigkeitsüberschreitung. Hat zum Beispiel der Rechtspfleger einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge nach deutschem Recht erteilt, so ist dieser nicht unrichtig, auch wenn für die Entscheidung über dessen Erteilung an sich der Richter zuständig gewesen wäre, weil ein Beteiligter das Vorliegen eines Testaments behauptet hatte....mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / (3) Mitteilungen des Nachlassgerichts

Rz. 519 Das Nachlassgericht muss dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt eine Abschrift des eröffneten Testaments bzw. Erbvertrags (falls vorhanden) übersenden, sowie des Beschlusses über die Einleitung oder Aufhebung der Nachlasspflegschaft, des Erbscheins, ferner eine Abschrift des Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 7 Abs. 1 ErbStDV). Dabei werden auch die Erken...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / II. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 7 Die Herausgabepflicht des Nachlasspflegers an die durch den Erbschein legitimierten Erben erstreckt sich auf sämtliche Nachlassgegenstände, die er in Besitz hat (Sparbuch, Schmuck, Wohnungsschlüssel, Unterlagen aus dem Nachlass etc.). Sind – wie im Regelfall – mehrere Erben vorhanden, müssen diese aber entweder einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten benennen, der di...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 9. Bestallungsurkunde

Rz. 90 Die auszuhändigende Bestallungsurkunde nach § 1791 BGB ist der Ausweis für den Pfleger. Sie genießt keinen Rechtsscheinschutz wie der Erbschein.[75]mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Allgemeines

Rz. 15 Der Antragsteller hat nach § 352 Abs. 3 FamFG die Richtigkeit der in Bezug auf § 352 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie S. 2 FamFG gemachten Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen und im Falle des § 352 Abs. 2 FamFG (Erbfolge bei letztwilliger Verfügung) auch die Urkunden (zum Beispiel Testament, Erbvertrag) vorzulegen, auf denen sein Erbrecht beruht. Sind Urkunden nich...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / bb) Anzeigepflicht

Rz. 520 Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer usw.) dem Finanzamt binnen drei Monaten nach erfolgter Kenntnis anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Das ist nicht erforderlich, wenn der Erwerb auf einem Testament oder Erbvertrag beruht und sich das "Verhältnis zum Erblasser unzweifelhaft" aus der letztwilligen Verfügung ergibt und...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / e) Der Instanzenzug (Überblick)

Rz. 43 Eine der wesentlichsten Änderungen des FamFG ist die Änderung im Instanzenzug durch §§ 72, 119 GVG. In allen Instanzen wird durch Beschluss des Richters oder Rechtspflegers entschieden. Hat der Rechtspfleger entschieden, ist (wie bisher) § 11 RPflG zu beachten. Für die Verhandlung in Entscheidungen über die Beschwerde ist die Zuständigkeit geteilt: Gegen von den Betreu...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Annahme früherer Erbschaften

Rz. 126 Erbschaften, die noch zu Lebzeiten des Erblassers in seinen Nachlass gefallen waren, kann der Nachlasspfleger für die unbekannten Erben nach h.M.[148] ohne nachlassgerichtliche Genehmigung annehmen.[149] Hat er sich bei der Annahme geirrt, kann er die Annahme auch wieder anfechten.[150] Dies dann allerdings nur mit nachlassgerichtlicher Genehmigung, da sie nach § 195...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / bb) Rechtliches Interesse und dessen Glaubhaftmachung

Rz. 217 Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weder im Personenstandsgesetz noch in anderen Gesetzen näher bestimmt, jedoch durch die Rechtsprechung näher konkretisiert. Ein Interesse an der Nutzung der Personenstandsregister ist nur gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich is...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Kontoeröffnung und -inhaberschaft

Rz. 55 Führt der Nachlasspfleger eine Vielzahl von Pflegschaften, erleichtert er sich die Vermögensverwaltung und die Abrechnung gegenüber dem Gericht erheblich, wenn er mit einem Kreditinstitut zusammenarbeitet und das vorhandene Bankvermögen dort nach Auflösung der Erblasserkonten auf ein Girokonto, ggf. ein Sparkonto und ein Depotkonto zusammenfasst, soweit Zinsbindungsfr...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Nachweis durch Hilfsnachweise/andere Beweismittel

Rz. 26 Auch wenn der Erbscheinsantragsteller nicht in der Lage ist, die erforderlichen urkundlichen Nachweise beizubringen, eröffnet ihm § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Möglichkeit, den Nachweis des Erbrechts durch sonstige Beweismittel zu führen. Dies insbesondere nicht nur dann, wenn Urkunden nicht beschaffbar sind, sondern bereits auch dann, wenn diese nur mit unverhältnismäß...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / a) Allgemeines

Rz. 151 Die nachfolgenden Ausführungen stellen nur eine rudimentäre Übersicht der insgesamt sehr umfangreichen Problemstellungen dar. Im Hinblick auf die Vielzahl der Veröffentlichungen zur Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) und entsprechend umfangreichen speziellen Nachschlagewerken dazu, soll hiermit lediglich ein erster Überblick über das anzuwendende Recht und d...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / C. Inhalt des Erbscheinsantrages

Rz. 8 Wer die Erteilung eines Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt, hat nach § 352 Abs. 1 S. 1 FamFG anzugeben:mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 62 Beim Amtsgericht kann sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Die Verteilung regelt das RPflG. Geschäfte, die grundsätzlich dem Rechtspfleger zugewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen dem Richter vorbehalten sein. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei dem Rechtspfleger (§ 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG), die dem Richter vorbehaltenen G...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Anmeldeberechtigung des Nachlasspflegers

Rz. 660 Ob und inwieweit der Nachlasspfleger zur Anmeldung in das Handelsregister befugt ist, wird in der Rechtsprechung und Literatur – wenn überhaupt – nur ganz selten thematisiert. In dem hierzu immer wieder zitierten Beschluss des LG Frankenthal/Pfalz[460] hält das Gericht im Ergebnis fest, dass der für unbekannte Erben bestellte Nachlasspfleger für die Erben anmelden kan...mehr