Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 09/2013, Zur Erteilung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 machen geltend, ihre Tante A. S., geborene B., sei 1988 – mutmaßlich kinderlos – verstorben. Zur Klärung der Erbfolge nach M. G. M. benötigten sie den Nachweis, dass ihre Tante vor dem Erblasser verstorben sei. Die Beteiligte zu 2 – Standesamt – bezweifelte das rechtliche Interesse der Beteiligten zu 1, erklärte sich aber bereit, falls die Sterbeurkunde z...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

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ZErb 09/2013, Feststellung ... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden haben in der Sache Erfolg. Das Nachlassgericht ist zu Unrecht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 Alleinerbin der Erblasserin ist. Eine solche Erbfolge ergibt sich weder aus dem undatierten Testament der Erblasserin – dieses ist mangels Unterschrift gemäß § 2247 Abs. 1 iVm § 125 Satz 1 BGB unwirksam –, noch im Wege der – ergänzenden –...mehr

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AGS 07/2013, Verfahren auf ... / 3 Anmerkung

Die Bewertung eines Verfahrens auf Abberufung eines Testamentsvollstreckers wird sich in Verfahren ab dem 1.8.2013 nach § 65 GNotKG und § 40 Abs. 3 u. 3 GNotKG richten: § 65 GNotKG (Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern) Der Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 Prozent des Werts des ...mehr

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FoVo 07/2013, Grundbuch: Pf... / 3 III. Der Praxistipp

Anwaltsverschulden vermeiden Den Anforderungen des Grundbuchamtes hätte der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter ohne Weiteres nachkommen können. Der PfÜB wird nach § 829 Abs. 2 S. 1 ZPO im Parteibetrieb zugestellt. Die Zustellungsurkunden liegen dem Gläubiger dann ebenso wie der PfÜB selbst vor. Weshalb sich der Bevollmächtigte des Gläubigers gleichwohl darauf beschränkt hat...mehr

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ZErb 7/2013, Nichtigkeit ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 6 sind zulässig. Sie führen zur Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Schluss gelangt, dass sich die Erbfolge aufgrund des Testaments vom 28.12.2010 bestimmt und die Beteiligten zu 1 und 9 Erben des Erblassers zu je 1/2 sind. Maßgeblich für die Erbfolge ist das notarielle Testament vom...mehr

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ZErb 06/2013, Vollmachterte... / Aus den Gründen

Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71, 73 GBO zulässig (vgl. Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 11), in der Sache aber unbegründet. Das Grundbuchamt hat nach § 20 GBO die Wirksamkeit der erklärten Auflassung und damit die materielle Befugnis desjenigen zu prüfen, der über das eingetragene Eigentum verfügt. Der...mehr

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ZErb 06/2013, Testament in ... / Sachverhalt

Bei der Beteiligten zu 1) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers, bei der Beteiligten zu 4) um dessen Lebensgefährtin und bei den Beteiligten zu 2) und 3) um entfernte Verwandte des Erblassers. Die Beteiligte zu 1) hat mit notariellem Erbscheinsantrag vom ... 5.2010 die Erteilung eines Erbscheins beantragt, der sie als Alleinerbin des Erblassers aufgrund gesetzlicher ...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Klage auf Feststellung des Erbrechts

Der potenzielle Erbe kann auch eine Klage auf Feststellung seines Erbrechts gegen die anderen potenziellen Erben mit hilfsweiser Pflichtteilsstufenklage erheben.[98] Da oftmals das Nachlassgericht schon innerhalb des Erbscheinsverfahrens Ermittlungen angefangen hat anzustellen, kann sogleich die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO beantragt werden (str.). Die hierzu erf...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Aus... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die niederländische Staatsangehörige war. Diese verfasste unter dem 5. Mai 2009 ein handschriftliches Testament. Darin verfügte sie: Zitat "N. und D. G. erben mein gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen, der Vater A. G. is bevollmächtigd das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der F...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Aus... / Aus den Gründen

Das gemäß § 58 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. 1. Nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf – II-3 UF 196/11 – vom 9. Dezember 2011, dem der Senat folgt und den die Beteiligten nicht beanstanden, findet deutsches Erbrecht Anwendung. 2. Die Voraussetzungen für eine Testamentsvollstreckung über die Anordnung der tatsächlichen Nach...mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichkeit eines Erbscheins bei Änderung des notariellen Testaments durch privatschriftliches Testament

Leitsatz Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 – 15 W 260/12 Aus den Gründen Die nach den §§ 71 ff GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Grundbuchamt durch die angefochtene Zwischenverfügung d...mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichke... / Leitsatz

Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 – 15 W 260/12mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichke... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 71 ff GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Grundbuchamt durch die angefochtene Zwischenverfügung das Fehlen eines ausreichenden Nachweises der Erbfolge nach der verstorbenen Grundstückseigentümerin beanstandet und dem Beteiligten gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO die Vorlage eines Erbscheins aufgegeben. Der Ausnahmetatbestand des § 35 Abs. 1 S....mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn aus erster Ehe, die Beteiligte zu 2 die zweite Ehefrau des am 13. Januar 2012 verstorbenen Erblassers, mit der er seit dem 13. Mai 2011 verheiratet war. Der Beteiligte zu 1 hat am 11. April 2012 einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein beantragt. Er hat geltend gemacht, die Beteiligte zu 2 sei infolge des Ehe- und Erbverzichtsvertrags,...mehr

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ZErb 4/2013, Gerichtliche E... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) – Antragstellerin – und der Beteiligte zu 2) sind zwei von drei Kindern der Erblasserin und ihres 2006 vorverstorbenen Ehemannes. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des 1984 vorverstorbenen weiteren Sohnes der Erblasserin und ihres Ehemannes. Nach dem Ehemann der Erblasserin trat gesetzliche Erbfolge ein. Er wurde von der Erblasserin zu ½, von d...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Aus den Gründen

Die statthafte (§§ 58 Abs. 1, 252 Abs. 3 FamFG) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde – die Entscheidung über die Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines anderen Erbscheins ist dem Senat im Beschwerdeverfahren nicht angefallen – hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass dem Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 3/2013, Nachweis der g... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 4) bis 8) im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG folgt daraus, dass sie ein gesetzliches Erbrecht mit einer höheren Quote als in dem angefochtenen Beschluss berücksichtigt für sich in Anspruch nehmen. In der Sache hat das Rechtsmittel vorläufigen Erfo...mehr

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ZErb 3/2013, Nachweis der g... / Leitsatz

1. Es ist unzulässig, in einem Feststellungsbeschluss für einen gemeinschaftlichen Erbschein für einen bestimmten Erbanteil in der Art eines Platzhalters unbekannte Abkömmlinge einer vorverstorbenen Person als Erben auszuweisen. 2. Ein Erbscheinsantrag, der darauf gerichtet ist, die Quoten der einzelnen Erben aufgrund vorzulegender Urkunden von Amts wegen festzustellen, ist ...mehr

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ZErb 3/2013, Erbrecht eines... / Sachverhalt

Das Nachlassgericht hat es zu Recht abgelehnt, entsprechend der Anregung der Beschwerdeführerin, einer Verwandten der vierten Ordnung, den Erbschein einzuziehen. Der erteilte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. Verfehlt ist hingegen die Auffassung der Beschwerdeführerin, von der Erbfolge nach der am 5.7.2010 verstorbenen Erblasserin sei deren Halbschwester, die nichtehel...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsauslegung

Dr. Claus-Henrik Horn/Dr. Ludwig Kroiß C.H.BECK 2012, 398 Seiten, 75,– EUR Wer ein Buch mit dem Titel "Testamentsauslegung" erwirbt, hat klare Erwartungen an den Inhalt. Um es vorweg zu nehmen: sie werden lückenlos erfüllt. Tatsächlich geht das im Frühjahr 2012 erschienene Werk von Horn und Kroiß allerdings deutlich über den gewählten Titel hinaus und widmet sich ergänzend der...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die Erblasserin verstarb am 21.9.2009 im Alter von 88 Jahren. Sie war verheiratet mit A. O. S., der am 18.8.1988 vorverstorben ist. Aus der Ehe ging V. S. hervor, der am 23.4.1970 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstarb. Es liegen folgende eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügungen der Erblasserin vor: Zitat 1. "München, 10.12.2004 " Mein letzt...mehr

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ZErb 3/2013, Erbrecht eines... / Aus den Gründen

1. Die Festsetzung des Geschäftswerts beruht auf § 131 Abs. 4, § 30 Abs. 1 KostO. Der Senat setzt den Wert an, der auch für die Erteilung des Erbscheins angenommen wurde, dessen Einziehung die Beschwerdeführerin begehrt. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung eine...mehr

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ZErb 3/2013, Bindungswirkun... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht die für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1. beantragten Erbscheins notwendigen Tatsachen für festgestellt erachtet. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes O vom 8.2.1977 (UR-Nr. 210/1977 Notar Dr. X in F) a...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 7.1.3 Erbfallkosten

Einzelbeispiele Bei Erbfallkosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Erbengemeinschaft oder den einzelnen Erben durch den Erbfall entstanden sind. Bestattung des Erblassers Hierunter fallen auch die Kosten für Todesanzeigen und Danksagungen, die Anreise der Verwandten zur Bestattung, sofern sie vom Erben getragen werden, gegendübliche kirchliche oder bürgerliche Trauerfeier...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 2.3 Erbschein

Erbberechtigung Die Finanzbehörden wie auch die Finanzgerichte gehen von dem Erbrecht aus, wie es im Erbschein bezeugt ist. Sind gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sprechen, sind sie berechtigt und verpflichtet, die Erbberechtigung und bei Miterben die Erbanteile selbst zu ermitteln.[1] Dies gilt ins...mehr

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ZErb 2/2013, Scheidungsklau... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, §§ 71 ff. GBO. Die Beschwerde ist auch begründet. Die angefochtene Zwischenverfügung ist nach dem maßgebenden Sachstand zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (§ 74 GBO) nicht gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO nach dem Ableben des Gru...mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Nachlassgericht hat zu Unrecht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Der Erblasser wird aufgrund Gesetzes beerbt, wovon auch das Nachlassgericht ausgeht. Von der gesetzlichen Erbfolge ist der Beteiligte zu 1 nicht ausgeschlossen. Der von ihm beantragte Erbschein entspricht deshalb der Erbrechtslage (§ 1924 Abs. ...mehr

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ZErb 2/2013, Scheidungsklau... / Leitsatz

Enthält ein Ehegattentestament eine Scheidungsklausel, die sich an die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB anlehnt, können hieraus allein keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht abgeleitet werden, die das Verlangen nach der Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GBO). KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 – 1 W 382/12mehr

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ZErb 2/2013, Scheidungsklau... / Sachverhalt

Die Beteiligte ist gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann, Herrn K ... R ..., zu je 1/2 im Raumeigentumsgrundbuch von W ..., Blatt 1 ..., als Eigentümerin einer Eigentumswohnung eingetragen. Sie beantragte unter dem 14.8.2012 die Umschreibung des Miteigentumsanteils ihres verstorbenen Ehemannes auf sich. Hierzu legte sie eine vom Amtsgericht Neukölln eröffnete notarielle V...mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Mai 2011 im Alter von fast 89 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 3 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die einzige gemeinsame Tochter. Der Beteiligte zu 1 (geboren 1946) ist der nichteheliche Sohn des Erblassers. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben in Höhe von rund 150.000 EUR. Es liegt ein vom Erblasser geschriebenes und unterschri...mehr

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ZErb 2/2013, Grundbuchverfa... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für französischen Spaltnachlass

Leitsatz 1. Ein deutscher Erbschein kann im Elsass zum Nachweis der Rechtsnachfolge herangezogen werden. 2. Dem juristischen Laien ist die Eigenständigkeit verschiedener Spaltnachlässe nicht bekannt. Sein Wille geht für den Fall, dass er eine bestimmte Person universal ohne Einschränkungen bedenkt, in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte dahin, durch die letztwillige Verfüg...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Leitsatz

1. Ein deutscher Erbschein kann im Elsass zum Nachweis der Rechtsnachfolge herangezogen werden. 2. Dem juristischen Laien ist die Eigenständigkeit verschiedener Spaltnachlässe nicht bekannt. Sein Wille geht für den Fall, dass er eine bestimmte Person universal ohne Einschränkungen bedenkt, in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte dahin, durch die letztwillige Verfügung sein...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Aus den Gründen

1. Der Antrag ist zulässig. a) Das Notariat Villingen ist gemäß den §§ 105, 343 Abs. 1 Hs. 1 FamFG international und örtlich zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bezieht sich dabei auch auf das in Frankreich belegene unbewegliche Vermögen. Soweit unter Geltung des sog. Gleichlaufprinzips, nachdem die deutschen Nachlassgerichte nur dann und grunds...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Sachverhalt

Der Erblasser ist mit letztem Wohnsitz in Triberg im Schwarzwald am xx.xx.2011 verstorben. Aus der im Jahre 19xx vor dem Standesbeamten in Triberg im Schwarzwald geschlossenen und im Zeitpunkt des Erbfalls unverändert bestehenden Ehe mit der Beteiligten zu 1 sind drei Kinder hervorgegangen (die Beteiligten zu 2 bis 4). Weitere Abkömmlinge hat der Erblasser nicht hinterlassen...mehr

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ZErb 12/2012, Anwendbares R... / Sachverhalt

Der zwischen dem 26. und 27. Dezember 2009 verstorbene Erblasser war türkischer Staatsangehöriger und lebte seit 1964 in Deutschland. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Töchter aus erster Ehe. Mit der Beteiligten zu 1 schloss er am 28. Januar 1991 in K. die Ehe und lebte mit ihr dort bis zu seinem Tod. Der Erblasser hinterließ keine letztwillige Verfügung. In den Nachlass...mehr

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ZErb 1/2013, Feststellung d... / Aus den Gründen

Die nach § 31 Abs. 3 S. 1 KostO zulässige Beschwerde ist im Ergebnis begründet. Aufgrund der vom Senat durchgeführten Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) war der Geschäftswert auf 244.618,40 EUR festzusetzen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Wert des zum Nachlass zählenden bebauten H-Weg in E, der auch vom Nachlassgericht mit 155.000 EUR angesetzt worden ist, sowie...mehr

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ZErb 12/2012, Die vererbte ... / 4. Erbenermittlung und Nachlasspflegschaft

Vor einer schwierigen Aufgabe steht der Verwalter nach dem Tod des Wohnungseigentümers. Bis im Grundbuch der neue Eigentümer eingetragen ist oder dem Verwalter ein Erbschein vorgelegt wird, kann Zeit vergehen, in der die Verwaltung der Wohnanlage nicht stillstehen kann. In der Praxis lassen es die Verwalter meist gelten, wenn jemand behauptet, Erbe zu sein, und stellen keine...mehr

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ZErb 12/2012, Die vererbte ... / c) Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an den vermeintlichen Erben

Erbringt die Wohnungseigentümergemeinschaft Leistungen, z. B. Rückzahlungen aus einer Abrechnung, an den vermeintlichen Erben, so ist zu differenzieren. Bei Vorliegen eines Erbscheins kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mit befreiender Wirkung an den Scheinerben leisten. Entsprechendes gilt im Falle einer Grundbucheintragung nach § 893 BGB. Der wirkliche Erbe hat dann ge...mehr

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ZErb 11/2012, Testamentserr... / Sachverhalt

Am xx.5.2009, einen Tag vor seinem xx. Geburtstag, erlag der Erblasser A. in B. unverheiratet und ohne Kinder seiner Krebserkrankung. In den letzten Jahren vor seinem Tod lebte der Erblasser mit der Beteiligten zu 2) zusammen. Am xx.5.2009, sieben Tage vor seinem Ableben, errichtete er in seinem Wohnanwesen in N. ein notarielles Testament (URNr. xxx/2009, Notar C., xxx; Bl 2...mehr

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ZErb 1/2013, Feststellung d... / Leitsatz

Kann sich das Gericht nicht von der Darstellung der Erben überzeugen, die Erblasserin habe ihnen kurz vor ihrem Tod durch mündliche Erklärung ihre sämtlichen Bankguthaben übertragen, so ist bei der Wertfestsetzung die Zurechnung dieser Guthaben zum Nachlass jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Erben den ihnen erteilten Erbschein auch dafür verwendet haben, die Bankguthab...mehr

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ZErb 12/2012, Anwendbares R... / Aus den Gründen

Die gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthafte und auch nach § 71 FamFG im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass sich das maßgebliche Erbstatut nach dem Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 (RGBl 1930 II S. 747; 1931 II S. 538; BGBl 1952 II S. 608) richtet. Dies...mehr

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ZErb 12/2012, Die vererbte ... / 2. Einladung

Dass der wirkliche Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung zu laden ist, versteht sich von selbst. Dabei kommt es auf die tatsächliche Rechtslage an. Eine solche wird weder durch einen Erbschein noch durch eine Grundbucheintragung begründet. Wird der vermeintliche Erbe eingeladen, fehlt es an einer Einladung des wirklichen Wohnungseigentümers. Die unterbliebene Ladung ei...mehr

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ZErb 12/2012, Einstweilige ... / Anmerkung

Das BGB kennt mehrere Fälle, in denen Vermögen fremdverwaltet wird, z. B. Betreuung, Nachlasspflegschaft, Testamentsvollstreckung. Die Eigentümer des Vermögens sind nicht immer mit dieser Verwaltung zufrieden. Wie sie sich wehren können ist unterschiedlich ausgestaltet. Im vorliegenden Fall wurde 2006 eine Testamentsvollstreckung bis 2013 angeordnet; der Erbe will kurz vor A...mehr

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ZErb 1/2013, Formwirksamkei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) bleibt ohne Erfolg. Es bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) ist nicht gewahrt worden. Die angefochtene Entscheidung ist der Beteiligten zu 3) am 4.8.2011 durch Aufgabe zur Post iSd §§ 15 Abs. 2 FamFG, 184 ZPO bekannt gemacht worden. Nach § 15 Ab...mehr

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ZErb 1/2013, Zum Grundbuche... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / a) Regelungen zur Fälligkeit des Vermächtnisses

Mangels gegenteiliger Anordnung des Erblassers ist der Vermächtnisanspruch, der mit dem Erbfall entsteht (§ 2176 BGB), gem. den §§ 2181, 271 Abs. 1 BGB sofort fällig. Da der Erbe – wenn er nicht Mitkontoinhaber oder über den Tod hinaus Bevollmächtigter ist – nicht unmittelbar mit dem Erbfall über die Konten des Erblassers Verfügungsbefugnis erlangt und bis zur Erteilung eine...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / C. Inhalt und Regelungsbereiche

Mit der Verordnung wird aus inländischer Sicht eine Abkehr des hier grundsätzlich vorherrschenden Staatsangehörigkeitsprinzips vorgenommen, wie es Art. 25 Abs. 1 EGBGB zugrunde liegt. Bisher wird bei Vorliegen eines Auslandsbezugs in erbrechtlichen Fällen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Nunmehr wird ein Paradigmenwechsel einge...mehr