Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 1

Die berühmte Antinomie von Karl Kraus (1874–1936), wonach das Einzige die Österreicher von den Deutschen Trennende die gemeinsame Sprache sei, findet ihr juristisches Spiegelbild in den grundlegenden Unterschieden zwischen dem deutschen Nachlassverfahren und dem österreichischen Verlassenschaftsverfahren. Durch die historischen, wirtschaftlichen und nachbarschaftlichen Verfl...mehr

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zerb 6/2014, Die eidesstatt... / Sachverhalt

Am 15. Januar 2014 verstarb X. Sie war geschieden. Aus der Ehe ist die Antragstellerin hervorgegangen. Diese Umstände sind urkundlich belegt (Bl 3 – 6 dA). Die Antragstellerin hat mit Faxschreiben vom 20. Januar 2014 (Bl 1 dA) die Erteilung eines Erbscheins für sich als Alleinerbin beantragt. Sie hat erklärt, dass sie das einzige Kind der Erblasserin sei und dass andere Perso...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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zerb 5/2014, Familiengerich... / Sachverhalt

Die am 18.11.2011 verstorbene Erblasserin war mit dem Beteiligten zu 4) verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich die Beteiligten zu 2) und 5) sowie Frau Q. Die Beteiligten zu 1) und 3) sind die (einzigen) Kinder der Q. Sie sind am 10.2.1994 geborene Zwillinge. Auf Antrag des Beteiligten zu 4) hat das Nachlassgericht zunächst am 6.12.2011 einen Erbsche...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen konnte sie keinen Erfolg haben. 1. Rechtlich zutreffend ist das Nachlassgericht für die Kostenentscheidung von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG ausgegangen, wonach das Gericht die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen kann. (...) 2. Vorliegend hat das Nachlassgericht die Grenzen seine...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Sachverhalt

(...) Soweit die Kostenfrage betroffen ist, seien die maßgeblichen Umstände wie folgt zusammengefasst: Unter dem 15.11.2010 stellte der Beteiligte zu 1) einen notariellen Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (Bl 27 ff dA). Hiergegen erhoben Einwände der Beteiligte zu 2) vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigten (Bl 60 ff dA) sowie der Beteiligte z...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war die Ehefrau des Erblassers, der einen Adoptivsohn hatte. Mit jeweils notariell beurkundeten Testamenten setzte der Erblasser 2004 zu seiner alleinigen Erbin – unter Anordnung geringfügiger Vermächtnisse für seine Schwester und deren Tochter – die Beteiligte zu 2. ein, 2005 hingegen – ohne weitere Bestimmungen – seine Schwester und seine Nichte zu gle...mehr

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zerb 5/2014, Familiengerich... / Aus den Gründen

(...) Der Erbschein vom 8.3.2012 ist einzuziehen, weil er die gesetzliche Erbfolge nicht zutreffend bekundet. Gesetzliche Erben nach der Erblasserin waren zunächst ihr Ehemann und ihre drei Kinder. Die Tochter der Erblasserin, also die Mutter der Beteiligten zu 1) und 3), ist infolge ihrer Ausschlagung, an deren Wirksamkeit zu zweifeln kein Anlass besteht, als Erbin weggefal...mehr

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zerb 5/2014, Anforderungen ... / Aus den Gründen

(...) Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht gemäß § 352 Abs. 1 FamFG den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin ausweist, abgelehnt. (...) Für das Vorliegen und die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments ist zwar weder eine ausdrückliche...mehr

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zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Aus den Gründen

(...) Das Amtsgericht hat den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung zu Recht auch in Bezug auf die Einziehung der im Besitz des Beteiligten zu 3. befindlichen Schriftstücke abgelehnt. Im Hinblick auf die Fassung des Beschwerdeantrags ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dem Beteiligten zu 3. keine Ausfertigungen, sondern beglaubigte Abschriften des Testaments vom 9....mehr

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zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Anmerkung

Welche Kosten trägt ein Beschwerdeführer, der gegen einen erteilten Erbschein Beschwerde einlegen will, aber nur zu einer geringen Quote am potentiellen Nachlass beteiligt ist? Man könnte meinen, dass sich der Wert nur nach dem Anteil des Nachlasses richtet. Das OLG Köln hat anders entschieden: der volle Nachlasswert ist anzusetzen; wenn die Beteiligung des Beschwerdeführers...mehr

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zerb 4/2014, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Erblasser hatte zwei Verfügungen von Todes wegen hinterlassen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner Ehefrau heißt es: Zitat "Wir, die Eheleute ... bestimmen für den Fall unseres Todes: Wir setzen uns gegenseitig zu Vollerben unseres dereinstigen Nachlasses ein, dergestalt, dass der Überlebende von uns berechtigt ist, frei und unbeschränkt über den Nachlass zu v...mehr

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zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Sachverhalt

Der Erblasser hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner vorverstorbenen Frau war die gemeinsame Tochter als Schlusserbin eingesetzt. In einem weiteren notariellen Testament hatte der Erblasser nach dem Tod seiner Frau es zwar bei der Erbeinsetzung der Tochter belassen, jedoch Testamentsvollstreckung angeordnet und den gesam...mehr

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zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Sachverhalt

Am 20.9.2013 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in Hennef die am 4.12.1923 in R. geborene Frau F. (im Folgenden: Erblasserin). Die Beteiligen zu 1. und. 2 sind die Kinder eines Cousins der Erblasserin und nach eigenen Angaben die nächsten noch lebenden Verwandten der Erblasserin. Die Erblasserin errichtete am 24.7.2012 und am 9.4.2013 zwei notarielle Testamente. Im Testament ...mehr

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zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Leitsatz

Das Rechtsmittel der Gegenvorstellung ist gegen eine Kostenentscheidung im Rahmen des Erbscheins-Beschwerdeverfahrens nicht zulässig. Gegenstandwert einer Beschwerde ist in vollem Umfang der gestellte Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins, wobei es unmaßgeblich ist, dass die Beteiligte, der die Kosten auferlegt wurden, lediglich Vermächtnisnehmerin zu einem geringen Te...mehr

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zerb 3/2014, Widerruf eines... / Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet mit dem am ... vorverstorbenen X. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Beteiligte zu 2) ist die Schwester der Erblasserin. Die Beteiligte zu 3) ist deren Nichte. Die Beteiligten zu 1) und 4) sind Cousin und Cousine 2. Grades der Erblasserin. Bei den Beteiligten zu 5) und 6) handelt es sich um ein langjährig mit der Erblasserin und ...mehr

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zerb 3/2014, Familiengerich... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) und ihre minderjährige Tochter, die Beteiligte zu 2), sind seit dem 12.11.2012 aufgrund Erbscheins des Amtsgerichts Dortmund vom 18.9.2012 (12 VI 368/12) im eingangs genannten Grundbuch als Eigentümer eingetragen, und zwar die Beteiligte zu 1) zu 1/2 und die Beteiligten zu 1) und 2) gemeinsam zu 1/2 in Erbengemeinschaft. Mit notariellem Vertrag vom 26.3.2...mehr

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zerb 3/2014, Widerruf eines... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind gem. § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache haben die Beschwerden keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Recht zurückgewiesen. Die Verfügungen der Erblasserin in dem gemeinschaftlichen Testament vom 19.4.2004 sind aufgrund Widerrufs durch den Ehemann der Erblasserin unwirksam geworden, ...mehr

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zerb 2/2014, Österreichisch... / Sachverhalt

Der Erblasser ist österreichischer Staatsangehöriger. Die Beteiligte zu 1. ist das einzige Kind des Erblassers aus dessen erster Ehe. Der Erblasser heiratete in zweiter Ehe in Deutschland die Beteiligte zu 2., eine deutsche Staatsangehörige. Der Erblasser verstarb 2011 während eines vorübergehenden Arbeitsaufenthaltes in Dänemark. Sein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt wa...mehr

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zerb 2/2014, Verwendung des... / Sachverhalt

Die am 23.12.2012 im Alter von 87 Jahren verstorbene Erblasserin war verheiratet mit F. K., der am 11.1.2009 verstorben ist. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn des Ehemanns der Erblasserin. Es liegt ein von der Erblasserin geschriebenes und von ihrem Ehemann unterschriebenes gemeinschaftliches Testament vom 1.2.1990 vor, das ...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 1. Allgemeine Regelung – Abstellen auf Anhängigkeit oder Einleitung

Wegen des Inkrafttretens des GNotKG zum 1.8.2013 ist die Übergangsregelung des § 136 GNotKG zu beachten. Danach gilt der Grundsatz, dass die KostO weiter anzuwenden ist, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem 1.8.2013 anhängig geworden oder eingeleitet worden ist (§ 136 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG). Unerheblich ist deshalb der Zeitpunkt des Erlasses der gerichtlichen Entscheidung o...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / b) Bewertung, persönliche und sachliche Steuerbefreiungen

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbes. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht nach §§ 5, 13, 13 a, 13 c, 16, 17 und 18 ErbStG steuerfrei ist. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Nettoprinzip, nach dem nur der von dem Vermögensanfall aus...mehr

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zerb 1/2014, Keine generelle Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins

Leitsatz Die in dem Muster Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel, dass die Sparkasse nach dem Tode eines Kunden die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen kann, ist mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel die Möglichkeit vorsie...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Aus den Gründen

(...) 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG einen Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verwendung der angegriffenen Regelungen in Nr. 5 Abs. 1 der AGB. a) Entgegen der Ansicht der Revision ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die streitigen Bestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle unterliegen...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 2. Die betroffenen Nachlassgläubiger

Durch den Auslegungsvertrag wird die Haftung des wirklichen Erben gegenüber den Nachlassgläubigern nicht berührt; der Auslegungsvertrag bindet ja als schuldrechtlicher Vertrag nur die Vertragsschließenden – und das sind die Gläubiger nur, wenn sie am Mediationsvergleich beteiligt waren (§ 2 Abs. 4 MediationsG). Wenn sie nicht anwaltlich vertreten waren, so schließt dies ihre...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 2. Der Auslegungsvertrag betreffend das Erbrecht

Welches die wirklich richtige Auslegung ist, weiß man nie. Wenn also die Vertragsschließenden eines Auslegungsvertrags sich auf eine bestimmte Auslegung der Verfügung von Todes wegen einigen, so wollen sie die vermögensrechtlichen Folgen für den Fall regeln, dass die vereinbarte Auslegung von der unbekannten richtigen Auslegung abweicht. Sie wollen sich so stellen, als wäre ...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Die Pflicht zur Erfüllung der Einigung

Der Auslegungsvertrag beschränkt sich nicht darauf, eine bestimmte Auslegung der Verfügung von Todes wegen festzuschreiben, er beinhaltet stillschweigend auch die Verpflichtung, alles zur Durchführung der vereinbarten Auslegung Erforderliche zu tun.[64] So müssen – wenn keine andere Regelung im Vergleich getroffen ist – Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren zurückgenommen werd...mehr

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zerb 11/2013, Geschäftswert... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin hatte zwei Töchter, die Beteiligten zu 1) und 2). Am 23.11.2011 wurde die Kopie eines Testaments der Erblasserin eröffnet, wonach die Beteiligte zu 1) Alleinerbin der Erblasserin ist. Am 8.12.2011 hat die Beteiligte zu 2) einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt, der sie und die Beteiligte zu 1) als Erben zu je 1/2 ausweist (Bl 9 ff dA),...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 4. Auslegungsvertrag und Grundbuch

§ 35 Abs. 1 S. 1 GBO sagt: "Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein geführt werden." Nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO genügt für den Nachweis der Erbfolge auch eine Verfügung von Todes wegen, wenn diese in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist und eine Niederschrift über die Eröffnung derselben vorgelegt wird. Es ist heute unstreitig, dass ein Auslegungsvertrag h...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 3. Auslegungsvertrag und nachlassgerichtliches Erbscheinsverfahren

Über das Erbrecht können die Parteien des Auslegungsvertrags nicht verfügen – wohl aber können sie über die daraus resultierenden vermögensrechtlichen Positionen durch Erbteilsübertragung (§ 2033 BGB) verfügen. Den Nachlassrichter trifft im Erbscheinsverfahren die Pflicht zur Amtsermittlung (§§ 2358 BGB, 26 FamFG), gemildert durch die Pflicht des Antragstellers, das Verfahren...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Sachverhalt

(...) Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter anderem folgende Klausel, in der es auszugsweise heißt: Zitat "Nr. 5 Legitimationsurkunden " (1) Erbnachweise Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnliche...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / d) Ausblick: "ROM-IV-Verordnung", VO 650/2012 EG vom 4.7.2012

Zum 14.10.2009 hat die Europäische Union einen Entwurf der als "ROM-IV-Verordnung" (Verordnung 650/2012 vom 4.7.2012) bekannten "Verordnung zur Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts in der Europäischen Union"[12] bekannt gegeben, die Verordnung ist zum 8.6.2012 vom Rat der EU angenommen worden.[13] Die ROM-IV-Verordnung ist bereits in Kraft getreten; sie wird für E...mehr

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zerb 11/2013, Vermächtniswe... / 3. Testamentsvollstreckung zur Erfüllung

Zur Erfüllung des Vermächtnisses ist es bekanntlich erforderlich, einen Vermächtniserfüllungsvertrag zu schließen. Dieser bedarf notarieller Beurkundung. Um den Vermächtnisnehmer in die Lage zu versetzen, sich selbst das Vermächtnis zu erfüllen und die Übertragung des Grundbesitzes auf sich auch ohne Mitwirkung der Erben vorzunehmen, kann es sinnvoll sein, Testamentsvollstre...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Die materiellen Voraussetzungen

a) Das Erbrecht des Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn ohne die Erledigung des Scheidungsverfahrens durch den Tod des Erblassers (§ 131 FamFG) die Ehe auf seinen Antrag oder mit seiner Zustimmung geschieden worden wäre, also die Voraussetzungen der §§ 1565 ff. BGB zum Zeitpunkt des Erbfalls gegeben waren. Dies hat das Nachlassgericht bei Erteilung des Erbscheins (bzw. das Pr...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Leitsatz

Die in dem Muster Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel, dass die Sparkasse nach dem Tode eines Kunden die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen kann, ist mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel die Möglichkeit vorsieht, dass...mehr

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zerb 11/2013, Widerruf wech... / Aus den Gründen

I. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichem Testament vom 24.10.1999 setzten sich der Erblasser und seine Ehefrau, die Beteiligte A, gegenseitig zu Erben ein und bestimmten unter anderem, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes des/der Über-/Längerlebenden bei der weiteren Beteiligung der gemeinsamen Kinder am Erbe Vorrang habe. Die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung no...mehr

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zerb 11/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) ist zulässig. In Verfahren nach dem FamFG ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung gem. §§ 58 ff FamFG statthaft (Senat, Beschluss v. 5.7.2013 – 2 Wx 184/13; Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Auflage 2011, § 81 Rn 83). Dies gilt erst recht, wenn die Kostenentscheidung Gegenstand eines Ergänzungsbeschlusses gem. § 43 Abs. 1 Fam...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH kippt Erbscheinklausel

Leitsatz Banken dürfen in ihren AGB nicht verlangen, dass ein Erbe seine Erbenstellung grundsätzlich durch einen Erbschein nachweist. Legt der Erbe andere zum Nachweis des Erbrechts geeignete Unterlagen vor, muss die Bank diese akzeptieren. Sachverhalt Gegenstand der Entscheidung waren die von einer Sparkasse verwendeten AGB, die andere Banken in ähnlicher Form verwenden. Hie...mehr

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ZErb 10/2013, Beschwerdebefugnis im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

Leitsatz Gegen einen Feststellungsbeschluss, der eine mit dem Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweist, ist der Eigenerbe des Vorerben beschwerdebefugt, wenn er geltend macht, die Testamentsauslegung führe zu dem Ergebnis, sein Rechtsvorgänger sei nicht lediglich als Vorerbe, sondern als Vollerbe des Erblassers berufen. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2013 – I-15 ...mehr

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ZErb 10/2013, Beschwerdebef... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Vorab ist dabei auf Folgendes hinzuweisen: Soweit das Amtsgericht die Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins vom 18.6.1991 zurückgewiesen hat, ist dieser Teil der Entscheidung dem Senat nicht zur Entscheidung angefallen. Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist auf Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, das bisherige Re...mehr

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ZErb 10/2013, Funktionelle ... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Rechtspflegers des Nachlassgerichts, durch die ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge mit der Begründung zurückgewiesen wird, es sei testamentarische Erbfolge eingetreten, ist wegen fehlender funktioneller Zuständigkeit unwirksam. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Richter die Sache dem Rechtspfleger zur Entscheidung üb...mehr

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ZErb 10/2013, Betreuungsrec... / I. Ausgangsfall

Ausgangspunkt der nachfolgenden Abhandlung ist folgender Standardfall eines klassischen Behindertentestaments:[1] Die Eheleute M und F haben einen Sohn S und eine Tochter T, die aufgrund einer schweren Behinderung dauerhaft Eingliederungshilfe gem. §§ 53 – 60 SGB XII erhält. Gemeinschaftliche Betreuer von T sind M und F für alle Aufgabenkreise. In ihrem gemeinschaftlichen Tes...mehr

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ZErb 10/2013, Funktionelle ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. Die Beteiligte zu 1) ist nach § 59 FamFG beschwerdebefugt, weil sie geltend macht, Miterbin nach ihrem verstorbenen Ehemann zu sein. Der Beschwerdewert ist erreicht, weil der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt, § 61 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde hat auch Er...mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71, 73 GBO zulässig (vgl. Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 11) und begründet. Der Senat legt den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten vom 2.5.2013 dahin aus, dass sie als Eigentümer in Erbengengemeinschaft zu je ? Anteil eingetragen werden wollen; denn eine Umwandlun...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (b) Anzeigefrist

Die dreimonatige Frist beginnt nach § 30 Abs. 1 ErbStG mit der Kenntniserlangung des Anzeigepflichtigen von dem Erbanfall. Die Frist ist für jeden Erwerber gesondert ab seiner jeweiligen Kenntnis zu berechnen. Die Anzeige durch einen von mehreren Erben lässt jedoch die Anzeigepflicht der übrigen Erben entfallen.[3] Für die Fristberechnung ist zwischen dem Erbanfall aufgrund l...mehr

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ZErb 10/2013, Antrag auf Gr... / Aus den Gründen

Die gemäß § 71 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 1 hat in der Sache Erfolg. Der angegriffene Zurückweisungsbeschluss kann keinen Bestand haben. 1. Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis eines fehlenden Nachweises der Erbfolge gemäß § 35 GBO wurde zwischenzeitlich dadurch behoben, dass ein Erbschein des Notariats Raven...mehr

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ZErb 10/2013, Antrag auf Gr... / Sachverhalt

Die Beteiligten Ziff. 1 bis 5 sowie 7 bis 11 sind Abkömmlinge des am 10.11.2011 verstorbenen J. G. W. Sie sind dessen Erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge. J. G. W. und seine Lebensgefährtin, die Beteiligte Ziff. 6, sind mit einem Anteil von je 1/2 als Eigentümer des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes im Grundbuch von Eschach eingetragen. Durch einen Erbvertrag vom 1...mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Sachverhalt

In dem eingangs genannten Grundbuch sind die Ehegatten C2 und C3 geb. C8 zu je 1/2 Anteil als Miteigentümer eingetragen. Die Ehegatten schlossen zu notarieller Urkunde vom 10.8.1999 (UR-Nr. 245/1999 Notar C7 in Warendorf) einen Erbvertrag, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "§ 1 Erbeinsetzung " Wir setzen uns wechselseitig zu Alleinerben ein und nehmen diese Erbeinsetzun...mehr

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ZErb 10/2013, Funktionelle ... / Sachverhalt

Der Erblasser war verheiratet mit Frau F geborene U, die am 18.5.1986 vorverstorben ist. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus dieser Ehe hervorgegangenen Söhne. Am 26.4.1996 heiratete der Erblasser die Beteiligte zu 1). Der Erblasser und seine erste Ehefrau hatten am 12.8.1967 vor dem Notar Dr. C in F (UR-Nr. ##1/19##) einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, in dem sie die ...mehr

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ZErb 09/2013, Feststellung ... / Sachverhalt

Die Erblasserin war seit 1956 mit ihrem 1999 vorverstorbenen Ehemann verheiratet. In die Ehe hatte sie ihren 1945 geborenen Sohn mitgebracht, der ohne Hinterlassung von Abkömmlingen 2008 verstorben ist. Die Beteiligte zu 1 war dessen Ehefrau. Die Eltern und die drei Geschwister der Erblasserin sind bereits vorverstorben. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder der 2010 ver...mehr