Rz. 210

Bei einem Grundstückvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:

sobald die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB;
u.U. könnte in besonderen Fällen auch eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Veräußerungsverbots in Betracht kommen (§ 938 Abs. 2 ZPO);
nach Erlass des erstinstanzlichen vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Eigentumsübertragung die Eintragung einer Vormerkung nach § 895 ZPO. Zu beachten ist aber die nach §§ 709, 711 ZPO zu leistende Sicherheit, die im Einzelfall sehr hoch sein kann.

Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Sicherung des Herausgabeanspruchs aus §§ 2287, 2288 BGB kann nachfolgende Formulierung gewählt werden.

 

Rz. 211

Muster 1.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Herausgabeanspruches

 

Muster 1.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Herausgabeanspruches

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird beantragt, dass der Antragsgegner die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches des Antragstellers auf Auflassung des im Grundbuch von München Band 1234 Blatt 567 eingetragenen Grundstückes (nähere Beschreibung), an nächst offener Rangstelle im Grundbuch bewilligt und beantragt.

Ferner wird beantragt, den Antrag auf Eintragung der Vormerkung durch das erkennende Gericht an das zuständige Grundbuchamt weiterzuleiten.

 

Rz. 212

 

Tipp

Beachten Sie die Vollziehungsfrist des § 929 ZPO!

Zu Herausgabeansprüche allgemein: Beim vorläufigen Rechtsschutz bei Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[234] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen.

 

Rz. 213

Muster 1.15: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

 

Muster 1.15: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Es wird – wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung – der Erlass folgender einstweiliger Verfügung beantragt:

Der Antragsgegner hat den in seinem Besitz befindlichen Pkw Marke BMW Fahrgestell Nr. YXZ125RTZ6547 mit dem amtlichen Kennzeichen M-XY 1234 an den Gerichtsvollzieher Winkler als Sequester, hilfsweise an einen vom Gericht zu bestellenden Sequester herauszugeben.

Die Durchsuchung des vom Antragsgegner bewohnten Hausanwesens in der Arabellastr. 123, München einschließlich der Garage zur Vollstreckung der Herausgabe wird gestattet.

 

Rz. 214

 

Hinweis

Zu beachten ist jedoch auch, dass nicht immer ein vorläufiges Sicherungsbedürfnis gegeben ist. Dies kann insbesondere in den Fällen gelten, in denen ein Dritter einen Gegenstand herausverlangen will, der bei einem (Mit-)Erben in Besitz ist, dieser aber wegen der gesamthänderischen Bindung überhaupt nicht allein über den Gegenstand verfügen kann.

 

Rz. 215

Unter Bezugnahme auf die obigen Ausführungen (siehe Rdn 203 ff.) kann ein Rechtshängigkeitsvermerk wie nachfolgend beantragt werden. Ein Vermerk über die Rechtshängigkeit ist grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn Gegenstand des Rechtsstreits eine Grundbuchunrichtigkeit i.S.v. § 894 BGB ist, mit der Klage also eine Berichtigung des Grundbuchs oder Feststellung der Unrichtigkeit verlangt wird. Ist die Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks durch einstweilige Verfügung gegen den Betroffenen angeordnet, hat das Grundbuchamt nicht zu prüfen, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig und tatsächlich eine Grundbuchunrichtigkeit gegeben ist.[235]

 

Rz. 216

Muster 1.16: Antrag auf Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerkes

 

Muster 1.16: Antrag auf Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerkes

Unter Übersendung der Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts München vom 29.4.2016 sowie der Bestätigung des Amtsgerichts München vom 23.4.2016 über die Rechtshängigkeit einer Klage des Antragstellers gegen die im Grundbuch von Bogenhausen, (nähere Bezeichnung) in Abteilung I eingetragene Eigentümerin Frau Elisabeth Erhardt aus München, Arabellastr. 123 auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Antragstellers als Eigentümer wird die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das vorbezeichnete Grundbuch beantragt.

Es wird um Vollzugsmitteilung an den Antragsteller gebeten.

 

Rz. 217

Bei Vor- bzw. Nacherbschaft: Sofern der Vorerbe die Nacherbenrechte durch sein Verhalten etc. beeinträchtigt, kann der Nacherben ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Allerdings sollte der Vorerbe zunächst aufgefordert werden, gem. § 2128 Abs. 1 BGB, Sicherheit zu leisten. Im Falle seiner Ablehnung ist dann dem Nacherben nicht zumutbar, ein Verfahren über die Sicherheitsleistung abzuwarten. Regelmäßig bietet sich dann die einstweilige Verfügung an, wonach gem. §§ 938, 940 ZPO eine vorläufige Verwaltung angeordnet werden kann und gleichzeitig dem Vorerben die Verwaltungsbefu...

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