Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss, Eheverträ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.5.4 Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz

Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Zulage eingeführt. Nach § 10 Abs. 1 FZulG ist diese Zulage auf die jeweils festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen. Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften führt sie weder zu einer Betriebsvermögensmehrung, noch zu Betriebse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Forschung und Entwicklung haben für eine Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft eine große Bedeutung. Sie tragen zum Wirtschaftswachstum und Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland bei, weshalb sie im Fokus politischer Prozesse und Entscheidungen stehen. Das Ziel ist, die Bedingungen für kreative Ideen und innovative Prod...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / VII. Forschungszulage

Begünstigte Vorhaben: Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vom 14.12.2019 (BGBl. I 2019, 2763) begünstigt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können (§ 2 Abs. 1 FZulG). Durchführungswege: Ein begünstigtes Vorhaben kann sowohl als E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff

Rn. 101 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung ist weitgehend im Steuerrecht entwickelt worden, um den Grundsatz zu gewährleisten, dass die Ausschüttungen der Gesellschaft deren steuerpflichtiges Einkommen nicht mindern dürfen. VGA finden in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ausdrücklich Erwähnung. Steuerrechtlich haben erkannte vGA zur Folge, dass der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung und Steuerrecht

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind vGA nach den vorstehenden Ausführungen handelsrechtlich zulässig, so werden sie als Aufwand gebucht und schmälern den handelsbilanziellen Gewinn. Die Gesellschaft wird entsprechende Zahlungen in aller Regel auch steuerrechtlich als Aufwendungen behandeln, weil sie davon ausgehen wird, dass die entsprechenden Vorteilsgewährungen auch unt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 142 FGO – Berücksichtigung von freiwilligen Unterhaltszahlungen bei der Prozesskostenhilfe

Der BFH hat entschieden, dass auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichtenden Dritten nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gem. § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zur Prozessfinanzierung einzusetzen sind, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen. Im Streitfall führte die Kl...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9.4 Beitrittsrechte, Beitrittsfristen, Beitrittserklärung, Mitgliedschaftsbeginn

Rz. 81 Spätaussiedlern und ihren als leistungsberechtigt nach § 7 Abs. 2 BVFG anerkannten Ehegatten bzw. Abkömmlingen steht jeweils eigenständig ein zweimaliges Beitrittsrecht zu, ohne dass dafür Vorversicherungszeiten im Inland erforderlich wären. Einerseits besteht dies nach ständiger Aufenthaltnahme im Inland, was dem ständigen Aufenthalt nach § 30 SGB I entspricht (vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.10 Sonstige Befreiungsrechte

Rz. 50 § 8 enthält nur die Befreiungsrechte von Personen, die der Versicherungspflicht nach diesem Buch unterliegen. Weitere Befreiungsrechte werden oftmals im Zusammenhang mit gesetzlichen Neuregelungen als zumeist befristete Übergangsregelungen gewährt (z. B. Art. 56 Abs. 4 GRG, Art. 57 GRG, § 63 Abs. 2 KVLG '89, § 421a SGB III). Im Zusammenhang mit der Neuregelung der ger...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.6 Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 für Ausländer (Abs. 11)

Rz. 392 Die zum 1.4.2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 erfasst alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 SGB I im Inland haben. Hieran knüpft die Regelung des Abs. 11 an und trifft i. S. d. § 37 Abs. 1 SGB I für bestimmte Ausländer besondere Bestimmungen. Dabei handelt es sich der Sache nach um Bestimmungen ü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16 Auffang-Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 290 Mit Wirkung zum 1.4.2007 ist mit der Einfügung der Nr. 13 in Abs. 1 die generelle Krankenversicherungspflicht für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall eingeführt worden (Art. 1 Nr. 2 GKV-WSG). (Zur Pflegeversicherungspflicht vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI.) Zur Begründung dieser erheblichen Ausweitung des in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogenen Per...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Leitsatz Das Klagebegehren ist nicht hinreichend bezeichnet, wenn der Kläger sich einerseits auf sein Vorbringen im Einspruchsverfahren bezieht, andererseits nunmehr aber auch die Herabsetzung aller festgesetzten Steuern bzw. Messbeträge auf 0 EUR beantragt. Sachverhalt Der Kläger unterhält einen Gewerbebetrieb. Im Juli 2019 übermittelte er die Einkommensteuererklärung 2017 s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvertr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. "...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 6 Spendenvortrag beim Spender

Abziehbare Zuwendungen, die die abzugsfähigen Höchstbeträge überschreiten und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Dabei werden zur Berechnung des Höchstbetrags die Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zusammengefasst mit denj...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8. Aktive latente Steuern

Rz. 42 Aktive latente Steuern lassen sich materiell als Steuerentlastung in zukünftigen Perioden interpretieren, da die ihnen zugrundeliegenden abweichenden Wertansätze eine aus IFRS-/handelsbilanzieller Sicht zunächst zu hohe tatsächliche Steuerzahlung bedingen. In der Rechnungslegung resultiert aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern eine Erhöhung des bilanziell ausgewiese...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 4 Spendenbeträge – Abzugshöchstbetrag

Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften können die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke bei der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer bis zu 20 % des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Bei Kapitalgesellschaften wird auch die Gewerbesteuer bis zu 20 % des Gewerbeertrags gemindert. Für Spender mit Gewinneinkünften enthält das Gesetz e...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen

Rz. 196 Die geforderte Einrichtung eines Verfahrens, das die zeitnahe Einreichung der erforderlichen Kreditunterlagen überwacht und damit verbunden eine zeitnahe Auswertung dieser Unterlagen gewährleisten soll, ergibt sich insoweit bereits aus den o. g. Anforderungen an die Offenlegung. Das in Rede stehende Verfahren erstreckt sich jedoch auf alle Kreditgeschäfte und nicht n...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6.1 Geeignete Verfahren zur Risikobeurteilung

Rz. 149 Die Intensität der Risikobeurteilung hängt in erster Linie vom Risikogehalt des Kreditengagements ab. Dafür kommen – je nach Risikogehalt der Geschäfte – z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, Risikoeinstufungen im Risikoklassifizierungsverfahren (→ BTO 1.4) oder Beurteilungen auf der Grundlage vereinfachter Verfahren in Betracht. Diese Formulierung ist etwas missverständ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutsame Risikoaspekte

Rz. 2 Die für das Risiko eines Immobiliengeschäftes bedeutsamen Aspekte sind vor dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie zu analysieren und zu beurteilen. Üblicherweise sind bei Immobilienrisiken vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen: das Wertschwankungs- bzw. Wertänderungsrisiko, das Vermietungs- bzw. Ertragsrisiko und das Objektrisiko. Das "Wertschwankungsrisiko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.2 Fiktion der Entnahme als Gewinnausschüttung, Abs. 3 S. 5 Alt. 1

Rz. 315 Als Gewinnausschüttungsfiktion bestimmt § 1a Abs. 3. S. 5 KStG, dass Gewinnanteile "erst" als ausgeschüttet gelten, wenn sie entnommen werden. Da bereits der Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils bis zum 27.3.2024 die Ausschüttungsfiktion auslöste (§ 1a Abs. 3 S. 5 Alt. 2 KStG a. F.), bewirkt die spätere Entnahme dieser Beträge indes in diesem Fall (auch weiterhi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3 Organschaft und optierende Gesellschaft

Rz. 210 Die optierende Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG als Kapitalgesellschaft. Dies betrifft auch die optierende Gesellschaft für die Organschaft.[1] 4.3.1 Optierende Gesellschaft als Organträgerin Rz. 211 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2...mehr