Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.5 ErbStG

Rz. 18 Die Zurechnungsbesteuerung ist ertrag- und vermögensteuerlicher Natur und lässt die Erbschaft- und Schenkungsteuer unberührt (§ 15 Abs. 1 S. 2 AStG). Relevant sind im hier interessierenden Kontext der Familienstiftung einerseits freigiebige Zuwendungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) sowie Erwerbe aufgrund einer Zwischenberechtigung (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG). Satzungsg...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)

Rz. 25 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 1 AStG um die Abs. 3d und 3d die Verrechnungspreisermittlung bei Finanzierungsbeziehungen im Konzern ergänzt. Rz. 26 § 21 Abs. 1a AStG sieht eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vz 2024 und für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024 vor. Durch das JStG 2024[2] wurde die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.9 Rechtsfolge des § 12 Abs. 2 AStG

Rz. 330 Auch im Falle des § 12 Abs. 2 AStG erfolgt lediglich eine Anrechnung auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer des inländischen Stpfl., die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. Eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer scheidet hier aus den zu § 12 Abs. 1 AStG genannten Gründen aus (s. Rz. 188ff.).[1] Rz. 331 Die Anrechnung erfolgt auch hier in dem Zeitraum, f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit für Wirtschaftsjahre, die in 2024 enden.[1] Dies gilt sowo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und hierdurch Anrechnungsüberhänge entste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Die Vorschrift normiert für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Ansatz eines einkünfte- bzw. einkommensmindernden Kürzungsbetrages, sofern der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhält bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt und bei diesem Steuerpflichtigen Hinzurechnungsbeträge von derselben ausländischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.2 Steuern auf dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte/ Einkünfteidentität

Rz. 128 Die Steuern der ausländischen Gesellschaft sind nur insoweit anrechenbar, als sie auf die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden passiven Einkünfte entfallen. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 1 AStG, wonach eine Anrechnung ausschließlich für "dem Hinzurechnungsbetrag unterliegende Einkünfte" vorgesehen ist. Die von der Hinzurechnungsbesteuerung erfassten Zwis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.3 Anteile an einer ausländischen oder vermittelnden Gesellschaft

Rz. 446 Der Steuerpflichtige muss einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist (vermittelnde Gesellschaft), erzielen. Es werden somit nur Veräußerungsgewinne aus unmittelbaren Beteiligungen des Steuerpflichtigen erfasst. Ist der Steuerpfl...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.2 Hinzurechnungsbetrag

Rz. 210 Der Hinzurechnungsbetrag ist im Gegensatz zum bisherigen Recht gesondert festzustellen und entfaltet damit Bindungswirkung für die Veranlagung des Beteiligten. Er ist folglich nach neuem Recht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Feststellungsbescheid und nicht erst im Rahmen der Einkommen-/Körperschaftsteuerfestsetzung des Stpfl. anzugreifen (s. dazu Rz. 465).[1] Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I.d.F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginnt....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG oder erzielt der Steuerpflichtige Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 3 Warten auf die Unterhaltsreform

Ein weiterer Themenkomplex war den anstehenden Reformen im Familienrecht gewidmet. Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt a.M., fasste die Pläne zum Unterhaltsrecht zusammen. Bereits im August vergangenen Jahres hatte das Bundesjustizministerium hier Eckpunkte vorgelegt, ein entsprechender Gesetzentwurf lässt allerdings trotz entgegenstehender Ankün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.1 Zielsetzung

Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Steuerpflichtigen nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Steuerpflichtigen Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG auch für Zwecke de...mehr

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AGS 09/2024, Freiwillige Un... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BFH liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH (so BGH FamRZ 2019, 547 und BGH RVGreport 2018, 116 [Hansens] = NJW-RR 2018, 190). Die Praxis hat – wie die Entscheidung des BFH zeigt – nicht selten mit PKH-Anträgen zu tun, bei denen nicht hinreichend dargetan, geschweige denn glaubhaft gemacht wird, aus welchen Einkünften oder aus welchem Vermögen der um P...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.2 Grundlagenbescheid

Rz. 306 Der Hinzurechnungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bindend für die Folgebescheide, insbesondere die Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten.[1] Insoweit ist § 182 Abs. 1 S. 1 AO über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG entsprechend anzuwenden.[2] Rz. 307 Inhalt und Umfang der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids bestimmt sich auch im Anwendu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gemäß § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.1 Hintergrund

Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so konnte dieser ebenf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 § 12 Abs. 1 und 2 AStG richten sich ihremWortlaut nach allgemein an den "Stpfl.". Vom Anwendungsbereich erfasst sind jedoch nur die an einer Zwischengesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. oder an einer Zwischengesellschaft mit Kapitalanlagecharakter gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mi...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 170 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 1a–7 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts an...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.12 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft

Rz. 445 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so ist die Organgesellschaft selbst und nicht der Organträger Feststellungsbeteiligter, da diese und nicht der Organträger an der ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1 AStG beteiligt ist.[1] Zudem ist die Organgesellschaft eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt und damit im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.10 Verfahren

Rz. 334 Die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbaren Steuern werden im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG festgestellt. Ihre Anrechnung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung des Stpfl.[1] Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten gegenüber der Anrechnung nach § 12 Abs. 1 AStG. Daher k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

… 2. Für die Berechnung der zweijährigen "Sperrfrist" gemäß § 1605 Abs. 2 BGB für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten nach einer erneuten Auskunft über das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist auf den Schluss der letzten Tatsachenverhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt im schriftlichen Verfahren und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Montserrat

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Montserrat (Hauptstadt: de jure Plymouth, de facto Brandes; Amtssprache: Englisch) ist eine Insel in der Karibik. Sie gehört zu den britischen Überseegebieten des Vereinigten Königreichs (VK) von > Großbritannien und Nordirland. Benachbarte Inselstaaten sind > St Kitts und Navis im Nordwesten, > Antigua und Barbuda im Nordosten sowie > Guadeloupe, ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.2 Feststellungsfrist (§§ 169 ff. AO)

Rz. 538 Der Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG führt auch zur entsprechenden Anwendung von § 181 Abs. 1 S. 1 AO für den Fristbeginn sowie die §§ 169 ff. AO im Hinblick auf die Feststellungsverjährung im Rahmen des Feststellungsverfahrens. [1] D.h. auch hier beträgt die Feststellungsfrist gem. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig 4 Jahre und beginnt nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen

Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung der Steuern der ausländischen Gesellschaft. Die Anrechnung der Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag des inländis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Betriebsvermögen

Rz. 225 Der Zeitpunkt des Ansatzes des Hinzurechnungsbetrags ist vergleichbar zum Privatvermögen nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag erhöht gem. § 10 Abs. 2 S. 2 AStG den nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn des Betriebs für das Wirtschaftsjahr, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet. Die Änderung geht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mosambik

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Republik Mosambik (Hauptstadt: Maputo; Amtssprache: Portugiesisch) ist ein südostafrikanischer Staat am Indischen Ozean mit Landgrenzen zu > Sambia, > Malawi und > Tansania im Norden, > Südafrika und > Swasiland (Eswatini) im Süden sowie > Simbabwe im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zu den Steuern vom Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.7 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 396 § 34c Abs. 1 S. 4 EStG findet bei der Anrechnung nach § 12 AStG keine Anwendung.[1] Dem steht der Wortlaut des § 12 Abs. 1 AStG entgegen. Hiernach ist die Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, vorgesehen. Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist abschließend in § 10 Abs. 3 AStG geregelt, sodass kein Raum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.1 Definition der Obergrenze 2: Hinzurechnungskorrekturvolumen zzgl. laufender Hinzurechnungsbetrag

Rz. 259 Der Kürzungsbetrag ist ferner begrenzt auf den Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig wäre, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellte Hinzurechnungskorrekturvolumen zuzüglich des im laufenden Veranlagungszeitraum zu besteuernden Hinzurechnungsbetra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger

Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus dem nationalen Steuergesetz (§ 1 EStG, § 1 KStG). Rz. 53 Ein unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 AStG bleibt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 121 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 4 S 1 KStG wird eine optierende Gesellschaft auf Antrag nicht mehr wie eine Kap-Ges und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht phG einer Kap-Ges behandelt (sog Rückoption). Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft die Option nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen. Über den Antrag wird uE nicht durch e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 273 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG und der fiktiv vollausgeschütteten Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 AStG. Rz. 27...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Steuerpflichtige muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft mu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Abgeltung bei steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 1 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 Nr 1 KStG betrifft nur die nach § 5 Abs 1 KStG grds st-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Von Bedeutung ist dies nur für unbeschr oder nach § 2 Nr 2 KStG beschr stpfl (s § 2 KStG Tz 210) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen (s § 5 Abs 2 Nr 2 KStG; zu ausl KSt-Subjekten s Tz 16a; ebenso Anissimov in Lademan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 70 § 18 AStG ist nach § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzugerechnet werden, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt, anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel Erstmalige Anwendung des ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 69 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 70 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr