Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.4 Kapitalgesellschaften

Rz. 124 Auch Kapitalgesellschaften können ohne Weiteres die Kommanditistenstellung innehaben. Handelt es sich bei dem Kommanditisten bzw. der Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft, die zugleich Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft ist, so werden die auf sie entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 5. Innengesellschaft zwischen Ehegatten bei Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges

Die Ehegatteninnengesellschaft zeigt sich in der Beratung oftmals bei Fragen zum Ausgleich gemeinsam geschaffener Werte während der Ehe oder auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (BGH v. 21.7.2003 – II ZR 249/01, DStR 2003, 1890 = FamRB 2004, 14 [Schober]; BGH v. 28.9.2005 – XII ZR 189/02, DStR 2006, 1467 = FamRB 2006, 165 [Wever]). Sie stellt sicherlich einen Sonderf...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / c) Vorrang der Einkommensteuer nach der Rechtsprechung des II. Senats

Der II. BFH-Senat stellt dagegen in einer Vielzahl von Entscheidungen regelmäßig den Vorrang der Einkommensteuer heraus und vermeidet so eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Schenkungsteuer. So etwa schließt er bei einer Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus (BFH v. 30.1.2013 – I...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Abzugsverbot für satzungsgemäße Aufwendungen

In der Satzung einer Stiftung wird deren Zweck bestimmt. Die Umsetzung des Zweckes – bei einer Familienstiftung die Verfolgung bestimmter familiärer Interessen – führt in der Praxis zu einer Verwendung von Vermögen (Einkommensverwendung). Hierbei sieht § 10 Nr. 1 KStG vor, dass diese das Einkommen der Stiftung nicht mindern darf. Haben die Ausgaben zugleich Betriebsausgabenc...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 6. Verfahrensrechtliche Konsequenzen bei rechtsfehlerhafter Würdigung

Wer denkt, durch Abgabe einer Schenkungsteuererklärung der Arbeitslohnproblematik zu entgehen, wiegt sich zu Unrecht in Sicherheit. Dies gilt selbst dann, wenn schon ein Schenkungsteuerbescheid ergangen ist, der sogar bestandskräftig geworden ist. Denn zwischen Einkommensteuer-Bescheid und Schenkungsteuer-Bescheid besteht weder in die eine noch in die andere Richtung, ein Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2.1 Einkommensteuer: Steuerfreier geldwerter Vorteil

Dieser geldwerte Vorteil ist einkommen-/lohnsteuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit umfasst sowohl die Gerätekosten an sich als auch die Verbindungsentgelte.[2] Eine höhenmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung sieht die Vorschrift nicht vor. Unerheblich für die Steuerbefreiung ist, wo der Arbeitnehmer das Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgerät privat nutzt, d. h. die Priva...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für die gesamte Telekommunikation und Datenverarbeitung eines Betriebs sind typische Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Telekommunikation und Datenverarbeitung es sich handelt. Die derzeit gebräuchlichsten Formen sind Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse für Telefon, Telefax, Datenüber...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.3.1 Einkommensteuer – Einzelnachweis oder Pauschalerstattung

Für die Kostenerstattung gibt es die Varianten "Einzel-/Kostenabrechnung" und "Pauschalersatz". Einzelabrechnung Bei der Einzelabrechnung rechnet der Arbeitnehmer anhand von Einzelnachweisen mit dem Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber ersetzt die tatsächlich nachgewiesenen entstandenen Kosten. Beim Arbeitnehmer ist dieser Auslagenersatz lohnsteuerfrei.[1] Ein Abzug als Werbungskost...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / II. Einzusetzendes Einkommen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des VKH-Bewilligungsverfahrens für den Antragsteller sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwill...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist Einkommen des Kindes

§ 76 Abs. 1 FamFG; § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII Leitsatz Kindergeld ist bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe Einkommen des Kindes, soweit dies zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird. OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2023 – II-6 WF 179/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller wurde vom AG Verfah...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / Leitsatz

Kindergeld ist bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe Einkommen des Kindes, soweit dies zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird. OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2023 – II-6 WF 179/23mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im Einklang mit dem BGH (a.a.O.) wird nach der überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. – wie oben unter II. 2. dargestellt – gem. § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII als Ausnahmevorschrift zu den einkommenssteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen des PKH- bzw. VKH-Rechts bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es bei diesem zur Deckung des ...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller wurde vom AG Verfahrenskostenhilfe (VKH) mit einer monatlichen Ratenzahlung i.H.v. 175,00 EUR, beginnend mit September 2023, bewilligt. Das einzusetzende Einkommen des Antragstellers beträgt 351,00 EUR. Hierbei wurden Unterhaltszahlungen des Antragstellers an seinen Sohn D i.H.v. 200,00 EUR berücksichtigt, weitere Unterhaltspflichten dagegen nicht. Gegen den...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / III. Ermittlung und Berechnung der monatlichen Ratenhöhe, § 115 Abs. 2 ZPO

Nach Ermittlung des einzusetzenden Einkommens gem. § 115 Abs. 1 ZPO sind gem. § 115 Abs. 2 ZPO Monatsraten i.H.d. Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen. Die Monatsraten sind dabei auf volle Euro abzurunden. Beträgt das einzusetzende Einkommen mehr als 600,00 EUR monatlich, so beträgt die Monatsrate 300,00 EUR zzgl. des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Rechtsfolge

Tz. 228 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Liegt eine Familienstiftung oder Unternehmensstiftung vor und es liegt kein Fall des § 15 Abs 6 AStG vor, werden dem unbeschr stpfl Stifter, andernfalls den unbeschr stpfl Destinatären oder Anfallsberechtigten das Vermögen und das Einkommen bzw die Eink der Stiftung zugerechnet. Ist keine dieser Pers unbschr stpfl, entfällt eine Zurechnung....mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsentwicklung

Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere Weise verwirklicht: Das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4 Ermittlung des Zurechnungsbetrages

Tz. 233 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der (ggf aufzuteilende) Zurechnungsbetrag wurde bis zur Neufassung des § 15 Abs 7 AStG durch das AmtshilfeRLUmsG bis einschl VZ 2012 der Regelung des § 14 KStG entspr ermittelt (s Beschl des BFH v 08.04.2009, BFH/NV 2009, 1437). Das Einkommen der Stiftung wurde nach den für die Stiftung geltenden Regelungen ermittelt und sodann dem entspr I...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückausnahme (§ 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG)

Rn. 370 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Eine Rückausnahme von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 2 Nr 4 EStG gilt, Zitat "soweit eine vGA das Einkommen einer dem StPfl nahe stehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahen stehenden Person keine Anwendung findet" (§ 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG). Von Wortlaut und Sinn her entspricht sie der Regelung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Rechtsentwicklung

Tz. 169 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die ertragstliche Belastung der hinter einer Stiftung stehenden Destinatäre hat sich im Gleichlauf mit der Besteuerung der Stiftung entwickelt. Während des Anrechnungsverfahrens erfolgte auf Ebene des Destinatärs nur dann eine Besteuerung, soweit die Bezüge dem betrieblichen Bereich zuzuordnen waren oder soweit ein Rechtsanspruch auf die Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.5 Materielles Korrespondenzprinzip bei Leistungen von Stiftungen (§ 8b Abs 1 S 2 KStG, § 32d Abs 2 Nr 4 EStG)

Tz. 203 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Teileink-Verfahren setzt seit dem AmtshilfeRLUmsG auch für Bezüge aus Stiftungen das materielle Korrespodenzprinzip voraus (vgl § 8b Abs 1 S 2 KStG, § 3 Nr 40 d) S 2 EStG, § 32d Abs 2 Nr 4 EStG). Somit dürfen die Leistungen der Stiftungen (Bezüge des Destinatärs) nicht das Einkommen der Stiftung gemindert haben. Haben die Bezüge das stl...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Mittellose Betreute

Rz. 57 § 1876 S. 2 Nr. 2 BGB stellt klar, dass dem ehrenamtlichen Betreuer keine Ermessensvergütung bewilligt werden darf, wenn der Betreute nach § 1880 BGB mittellos ist. Da die Staatskasse als Schuldner der Ermessensvergütung nicht in Betracht kommt, kommt bei einem mittellosen Betreuten lediglich Ersatz der Aufwendungen über § 1877 BGB oder eine Aufwandspauschale nach § 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Berücksichtigung beim Stifter, Destinatär oder Anfallsberechtigten

Tz. 236 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der ermittelte Zurechnungsbetrag nach § 15 Abs 8 S 1 AStG wird auf Ebene der nicht unter das KStG fallenden Inländer grds als Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG versteuert. Eine abw Zuordnung nach § 20 Abs 8 EStG bleibt unberührt. Diese kann insbes bei Unternehmensstiftungen nach § 15 Abs 3 AStG relevant sein. Tz. 237 Stand: EL 106 – ET:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Tz. 219 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Anwendung des § 15 AStG setzt eine Familienstiftung oder Unternehmensstiftung voraus, die Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausl hat. Beides sind Erscheinungsformen der Stiftung und nicht Rechtsformen eigener Art. Ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung oder eine unselbstständige Stiftung/Vermögensmasse handelt, ist durch die Regelu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Ausweis von Ertragsteuern und ergebnisabhängigen Aufwendungen und Erträgen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Nicht eindeutig ist, wie im Zwischenabschluss auszuweisende ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge zu errechnen sind, da sich die Höhe nicht nach dem Ergebnis aus dem Zwischenabschluss richtet. In die Zwischen-GuV fließen grds. ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge aus der letzten Teilperiode des abgeschlossenen Einzelgeschäftsjahres (= erste ...mehr

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zfs 06/2024, Der Haushaltsf... / V. Bedarf für eine "neue" Tabelle?

So geht die Idee unseres Arbeitskreises dahin, die Frage zu stellen, inwieweit nicht möglicherweise auch für den Haushaltsführungsschaden ein neues Tabellenwerk denkbar ist, das in gewissem Maße über die bisherigen Tabellenwerke hinausgeht und eine Schätzgrundlage darstellt, mit der zum einen die Individualität eines jeden Haushalts berücksichtigt, zugleich aber verbindlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.1 Anfangsbestand des Einlagekontos

Tz. 126 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im Anrechnungsverfahren nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil und dokumentierten mithin keine Zuwendungen des (Zu-)Stifters im EK04. Ihr Einkommen unterlag einer Definitivbesteuerung von zuletzt 40 %. Um eine zusätzliche Besteuerung mit KapSt dieser Altgewinne zu vermeiden, berücksichtigt die Verw-Auff diese Gewinne bei BgA als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Folgekonsolidierung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Wurden bei der Erstkonsolidierung aktive oder passive latente Steuern gebildet, sind diese mit der Auflösung der stillen Reserven zu verringern. Da die Folgekonsolidierung GuV-wirksam ist, sind auch die latenten Steuern GuV-wirksam fortzuschreiben (DRS 18.50; vgl. Böcking/Gros/Schurbohm in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR[4], § 306 HGB Rz. 23). Die Erträge a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Gründung, Zustiftung und (verdeckte) Zuwendung

Tz. 73 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen nicht das Einkommen des KSt-Subjektes. Stiftungen können jedoch nicht Empfänger (verdeckter) Einlagen sein, da ihnen Gesellschafter, AE oder Mitglieder fehlen und zwar selbst dann, wenn die Satzung korporative Elemente vorsieht (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 6; glA Verw-Auff H 8.9 "Anwendungsbe...mehr