Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt

Rz. 196 Die Anrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die bei dem im Inland steuerpflichtigen Beteiligten auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. D.h. die Anrechnung ist der Höhe nach auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgestellten Hinzurechnungsbetrag aus...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke

Rz. 427 Nach § 7 S. 7 GewStG ist der Hinzurechnungsbetrag bei einer im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehaltenen Beteiligung als Teil des Gewerbeertrags, der auf die inländische Betriebsstätte des Unternehmers entfällt, zu behandeln, und unterliegt der Gewerbesteuer.[1] Der Feststellungsbescheid nach § 18 AStG ist folglich in diesen Fällen Grundlagenbescheid für den ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v. a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Aller...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul P – Einkünfte gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 228 Im Gegensatz zu Modul O, in dem die tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Schuldnerin abgefragt werden, wird in Modul P erfasst, über welche eigenen Einkünfte die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen verfügen. Dies ist zentral für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person nach § 850c Abs. 6 ZPO und ist im Übrigen bei den privileg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.4 Steueranrechnung (§ 15 Abs. 5 AStG)

Rz. 67 Die Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der ausländischen Familienstiftung sowie des inländischen Stifters bzw. Bezugs- sowie Anfallsberechtigten erfolgt durch Anrechnung der entsprechenden Steuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.[1] Aus dem Verweis auf den § 34c Abs. 1 und den § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG folgt ein eingeschränktes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft

Rz. 150 Erforderlich ist zudem, dass die ausländische Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist. Somit sind auch z. B. im Rahmen eines Quellensteuerabzugs durch Dritte zulasten der ausländischen Gesellschaft einbehaltene Steuern anzurechnen.[1] Rz. 151 Eine zulasten des Beteiligten oder eines Dritten auf die Zwischeneinkünfte festgesetzte Steuer ist dagegen nicht nach § 12 AS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und Realgemeinden (§ 3 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen StPflicht zu versteuern ist. Die vorgenannten Kö/Gebilde gehören grds zu dem Kreis der in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG genannten St-Subjekte. In d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. (1a, 6 und 7) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell auch mate...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 226 Bei der Beteiligung eines im Inland Stpfl. über eine Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft wird über die Steueranrechnung im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten entschieden.[1] Nach bisherigem Recht wurden die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern in dem Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.5 Anrechnungszeitpunkt

Rz. 235 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage (Abstellen auf den Zeitpunkt der Steuerzahlung für die Anrechnung) erfolgt die Anrechnung nun gem. § 12 Abs. 1 S. 1 AStG in dem Vz, für den die Steuern von der ausländischen Gesellschaft entrichtet wurden und nicht erst in dem Vz ihrer Zahlung.[1] Das heißt, die Anrechnung der auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer wird i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.8 Entnahme

Rz. 576 Hält ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im (gewerblichen) Betriebsvermögen und entnimmt dieser die Beteiligung in das Privatvermögen, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Entnahme nicht mehr der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser Gewi...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.14 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 465 Die in dem Hinzurechnungsbescheid getroffenen Feststellungen müssen selbstständig mit einem Einspruch angefochten werden.[1] Ein Rechtsbehelf gegen den Einkommen-/Körperschaftsteuerbescheid des Stpfl. führt nicht zu einer Überprüfung der im Verfahren nach § 18 AStG getroffenen Feststellungen.[2] Aufgrund der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids ist eine abweiche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – ne...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gesamtbetrag der Einkünfte

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zum GdE > Einkünfte Rz 3, ergänzend > Einkommen Rz 1, > Verluste.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Einkommensermittlung

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es gelten die für Kap-Ges maßgebenden Einkommensermittlungsvorschriften (s R 7.1 KStR 2022 und s Rn 53 des Schr des BMF v 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Nach § 8 Abs 2 KStG erzielt eine unbeschr stpfl optierende Gesellschaft ausschließlich Eink aus Gew. Alle nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vermögensmehrungen sind das Ein...mehr

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AGS 09/2024, Freiwillige Un... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 142 Abs. 1 FGO gelten im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit die Vorschriften der ZPO über die PKH sinngemäß. Nach dem somit einschlägigen § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält ein Verfahrensbeteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswerte. ...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 3 Anmerkung:

Der X. Zivilsenat des BGH, der für Streitigkeiten aus dem Bereich des Schenkungsrechts zuständig ist, soweit es sich nicht um Schenkungen mit Bezügen zu getrennten oder geschiedenen Ehegatten oder getrennten Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt, hat sich in seiner Entscheidung vom 16.4.2024 mit einer klassischen Fallkonstellation des Schenkungsrückforderu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.6 Steueranrechnung trotz Kürzungsbetrag

Rz. 177 Erzielt der Steuerpflichtige von einer ausländischen Gesellschaft Bezüge i. S. d. 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG, liegen ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 34d Nr. 6 EStG) oder – in Folge des Subsidiaritätsprinzips – ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 34d Nr. 1, Nr. 2 lit. a und Nr. 3 EStG) vor....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 234 Der wohl wichtigste und für den einzelnen Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Der Antrag greift primär bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, über § 906 ZPO aber auch bei der Kontopfändung und darf in beiden Zusammenhängen nicht vergessen werden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 240 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5 Rechtsfolge (Abs. 1 S. 1)

2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige

Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht (§ 7 Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.1 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung, verdeckten Einlage, Entnahme und Einlage

Rz. 39 Die Korrekturvorschriften, die die Einkünfte erfassen – insbesondere die Vorschriften zur Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG), zur Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 ff. EStG), zur verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG), zur verdeckten Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 3 ff. KStG) sowie § 1 AStG – sind prinzipiell eigenständig und können nebeneinander angewendet werden. Aus der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG (in der am 6.12.2024 geltenden Fassung) ist erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2022 und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden (§ 21 Abs. 4 S. 1, Halbs. 2 AStG).[1] Vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes ("JStG") 2024 war die zeitliche Anwendung des § 11 AStG wie folgt geregelt: § 11 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern

Rz. 226 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG auch die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern gesondert festzustellen. Die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuern vom Einkommen i. S. d. § 12 Abs. 1 AStG werden betragsmäßig festgestellt.[1] Zudem ist eine nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG nach den Regelungen des alten Rechts anrechenbare ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gemäß § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 – 12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und bei einem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.2 Anwendungsregel

Rz. 51 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung – namentlich die §§ 7–10, 12, 13, 16–18 und 20 – i. d. F. des ATADUmsG erstmals – soweit Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind – für den Vz oder – soweit die Gewerbesteuer betroffen ist – für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrerer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Die Preisanpassungsklausel des § 1a AStG betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten. Eine gem. § 2 AStG erweitert beschränkt steuerpflichtige oder eine gem. § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG fiktiv unbeschränkt steuerpflichtige Person ist dem gleichgestel...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Myanmar

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Republik der Union Myanmar (Hauptstadt: Naypyidaw; Amtssprache: Birmanisch; frühere Bezeichnung: Burma) ist ein ostasiatischer Staat. Myanmar grenzt im Nordwesten an > Bangladesch und > Indien, im Nordosten an > China, im Osten an > Laos, im Südosten an > Thailand sowie im Süden und Südwesten an den Indischen Ozean. Ein Abkommen zur Vermei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.2 Anrechnung bei beschränkt Stpfl.

Rz. 216 Auch bei beschränkt steuerpflichtigen Beteiligten erfolgt die Anrechnung nach § 12 AStG. Durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sind infolge der Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs in § 7 AStG nun auch beschränkt Stpfl. vom Anwendungsbereich der Norm erfasst. Aufgrund des Rechtsfolgenverweises in § 12 Abs. 3 AStG, die fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.2 Anwendungsbereich

Rz. 508 § 11 Abs. 5 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich auf die Gewerbesteuer. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Kürzungsbetrag anlässlich der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG nicht nur für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angesetzt, sondern wirkt sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrages mindernd aus....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445 f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs....mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Standard? Bislang war umstritten, ob bei elektronischer Aktenführung der Ausdruck aus einer vom Gericht überlassenen elektronischen Datei/Akte zum Anfall der Dokumentenpauschale führt, was vor allem davon abhängt, ob für eine sachgemäße Bearbeitung der Sache ein Ausdruck der elektronischen Akte erforderlich ist oder nicht. Diese Frage stellt sich ja nicht nur im sozialgeri...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 AStG befindet sich bereits seit der Einführung des AStG[1] im Jahr 1972 im Gesetz.[2] Rz. 7 Durch das StBerG 1985[3] wurde die Erklärungspflicht in Abs. 3 eingeführt.[4] Die Erstreckung des Feststellungsverfahrens auf § 3 Nr. 41 EStG a. F. erfolgte im UntStFG 2001.[5] Rz. 8 Die Ausdehnung der Erklärungspflicht auf diejenigen Fälle, in denen der Stpfl. unter Berufung ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1.5 Sonstige arbeitnehmerähnliche Personen

Rn 17 Für sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Einfirmenvertreter mit geringem Einkommen, vgl. § 12a TVG) ist § 113 nur anwendbar, wenn sie für den Insolvenzschuldner aufgrund eines Dienstvertrags tätig werden. Soweit die Rechtsbeziehung der arbeitnehmerähnlichen Person zum Auftraggeber als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) ausgestaltet ist, ist für § 113 kein Raum[39]. E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr