Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitslosenversicherung: Beitrag steigt für höhere Einkommen

Zusammenfassung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % wird für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht erhöht. Dennoch steigt die Belastung für höhere Einkommen. Hintergrund Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten...mehr

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Arbeitslosenversicherung: B... / Zusammenfassung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % wird für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht erhöht. Dennoch steigt die Belastung für höhere Einkommen.mehr

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Arbeitslosenversicherung: B... / Hintergrund

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es ab dem 1.1.2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3 Höhe

Elterngeld wird für Zeiten ohne sonstiges Einkommen in Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt.[1] Für alle Elterngeldberechtigte wird gemäß § 2 Abs. 4 BEEG ein anrechnungsfreier Sockelbetrag von 300 EUR (Mindestelterngeld) gezahlt. Elterngeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR monatlich für vol...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 1 Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld haben gem. § 1 BEEG Personen, die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben[1], mit einem von ihnen selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt leben und eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 32 (gilt seit dem 1.9.2021 für seither geborene Kinder – zuvor 30 Wochenstunden) Stunden im Monatsdurchschnitt einhalten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.1 Basiselterngeld

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.[1] Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt (Bezugsdauer: § 4 BEEG). Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.2 Ermittlungsgrundlagen für die Einnahmenberechnung

Die Ermittlung des Netto-Erwerbseinkommens ist ausführlich geregelt in den §§ 2c–2f BEEG. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden nicht nur Arbeitseinkommen gerechnet, sondern auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit.[1] Maßgebend sind die einkommensteuerrechtlichen Begriffe für im Inland zu versteuernde Einkünfte. Im Inland...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.1 Erwerbseinkommen

In den Monaten, in denen der Elterngeldberechtigte Erwerbseinkommen aus einer Teilzeittätigkeit (oder aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- oder Forstwirtschaft) erzielt, wird die Höhe des Elterngeldes nur aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Monatsentgelt und dem durchschnittlichen Entgelt vor der Geburt des Kindes ermittelt. Jede Erwerbseink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.3 Einkommensbestandteile

Regelmäßig gezahlte Provisionen sind als Einkommen zu berücksichtigen.[1] Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Provisionen, die nur einmal jährlich gezahlt werden, weil sie kein laufender Arbeitslohn sind. Provisionen sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitraum gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.2 Anrechnung von anderen Einnahmen

Ferner werden nach wie vor gemäß § 3 BEEG verschiedene Leistungen auf das Elterngeld angerechnet, wobei ein Sockelbetrag von 300 EUR pro Kind anrechnungsfrei erhalten bleibt, es sei denn, die Anrechnung greift auch diesen Sockelbetrag an.[1] Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Krankengeld wird sowohl auf das Basiselterngel...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die Schenkungsteuer

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union 2012, Nr. C 326, 266) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Gilt die Vorschrift für die Erhebung der Schenkungsteuer? 2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Schließt es die Vorschrift aus, dass ein Beamter oder sonstiger Bediensteter der Union, der sich lediglich zur Ausübung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ertragsteuern ("income taxes")

Rn. 224 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG, PartG und eGbR die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 3 KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemäß ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 360 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ebenfalls § 274 anwenden (v.a.: KapG). Art, Umfang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zielsetzung

Rn. 40 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen eine nicht zu verachtende Belastung für UN und damit indirekt auch für ihre Gesellschafter dar. Informationen hierüber sind somit durchaus entscheidungserheblich. Erschwert wird dies aus Sicht des JA dadurch, dass die konkrete Steuerermittlung oftmals getrennt von der handelsrechtlichen Sphäre durchgef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und -entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung

Rn. 315 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem Organträger obliegt, ist der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 ist im JA von KapG und bestimmten, in § 264a Abs. 1 definierten PersG, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (sog. haftungsbeschränkte PersG), anzuwenden. Weitere UN, welche unter das PublG fallen, haben § 274 sinngemäß anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Kleine KapG ebenso wie haftungsbeschrän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Abs. 1 statuiert eine Nachweispflicht der Antragsteller über ihr Einkommen im Bezugszeitraum. Schon nach §§ 60 f. SGB I unterliegt die berechtigte Person der allgemeinen Auskunftspflicht, denn §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I ein besonderer Teil des SGB. Weil beim Elterngeld die Leistungshöhe vom Einkommen nicht nur der berechtigten Person, sondern auch des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Die vorläufige Leistung nach Abs. 3

Rz. 32 Die vorläufige Bewilligung der Leistungen bildet in der Praxis den Regelfall. Die Regelung gilt für das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und auch für den Partnerschaftsbonus. Die Geschwister- und Mehrlingszuschläge sind Teil der jeweiligen Leistung. Die Elterngeldstelle ist ermächtigt, die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit auszusprechen. Der Vorbeh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts

Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt.[1] Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus Erwerbstä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Widerrufsvorbehalt bei Überschreiten der Einkommenshöchstgrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 24 Auch Abs. 2 Satz 2 ermächtigt die Behörde dazu, einen Vorbehalt des Widerrufs i. S. d. § 32 Abs. 1 SGB X bei der Bewilligung des Elterngelds anzubringen. Ein Anspruch auf eine der Leistungen nach diesem Abschnitt besteht nach § 1 Abs. 8 BEEG n. F. nicht, wenn eine berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG von...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Vorläufige und abschließende Entscheidung über Höhe der Leistung (§ 8 Abs. 3)

Rz. 29 § 8 Abs. 3 regelt den Fall, dass das maßgebliche Einkommen eines der Berechtigten nicht feststeht. Aufgrund einer Änderung der Norm mit Wirkung für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder wird über die Höhe des Elterngelds bis zum Nachweis des tatsächlich zu berücksichtigenden Einkommens (vgl. Abs. 1) vorläufig entschieden. Zuvor war die Regelung so gefasst, dass "das Elterng...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.2 Höhe der vorläufigen Leistung

Rz. 38 Wird ein sog. Vorbehaltsbescheid nach Abs. 3 erlassen, hat sich die Höhe der vorläufig bewilligten Leistung an nachvollziehbaren Vorgaben zu orientieren. Diese hat der/die Antragsteller/in glaubhaft zu machen (Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 21 SGB X). Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist nach § 2c BEEG, solches aus selbstständiger Tätigkeit nach § 2d BEEG zu erm...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.4 Rechtsfolgen des Widerrufsvorbehalts

Rz. 27 Nach § 8 Abs. 2 kann die Elterngeldstelle die Bewilligung von Elterngeld unter den Vorbehalt des Widerrufs[1] stellen. Die Regelung ist unglücklich. § 8 Abs. 2 ermächtigt die zuständige Behörde nicht dazu, den Bewilligungsbescheid über Elterngeld zu beseitigen, sondern schafft lediglich die Möglichkeit, einen Widerrufsvorbehalt als Nebenbestimmung zu erlassen, der Vor...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.3 Endgültige Entscheidung

Rz. 39 In den Fällen einer vorläufigen Bewilligung nach § 8 Abs. 3 ist das Verwaltungsverfahren wegen Bewilligung von Elterngeld nochmals von Amts wegen aufzugreifen und eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Leistung herbeizuführen (endgültiger Leistungsbescheid). § 8 Abs. 3 gibt einen Hinweis auf den hierfür maßgeblichen Zeitpunkt. "Bis zum Nachweis des tatsächlich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Erweiterung von Mitwirkungspflichten (§ 8 Abs. 1a)

Rz. 13 Durch das ElterngeldPlusG ist Abs. 1a in den § 8 eingefügt und durch das 2. BEEG-ÄndG vom 15.2.2021[1] geändert worden. Die Regelung erweitert die Mitwirkungspflichten beim Elterngeld auf Personen, deren Mitwirkungspflichten ohne die ausdrückliche Regelung fraglich wären. Denn Mitwirkungspflichten treffen i. d. R. nur diejenigen Personen, die selbst Leistungen nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können sie dort eine Betriebsstätte begründen. Dies sollte vermieden werden, denn die Folge sind eine Steuerpflicht im Ausland. Eine Betriebsvereinbarung minimiert das Risiko einer ungewollten ausländischen Betriebsstätte. Mobiles Arbeiten im Ausland Das mobile Arbeiten ist heute fester B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.4 Sonstige Steuern

Personen- und Realsteuern des Vermieters, wie z. B. Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer bzw. Gewerbesteuer, zählen nicht zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte

Kommentar In zahlreichen Branchen unterliegen insbesondere leitende Beschäftigte einer Gefährdung. Durch Personenschutz und/oder Einbauten in Häusern und Fahrzeugen entstehen Aufwendungen, die oftmals der Arbeitgeber übernimmt. In einem aktuellen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zur lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung Stellung. Die Verwaltung ist (erneut) gefragt word...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.2 § 262 – Steuerfinanziertes Element in der Rente – Verhältnis zu § 76g

Rz. 3a § 262, der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt regelt und durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt wurde, sieht bei niedrigen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen aus denselben sozialpolitischen Erwägungen eine Erhöhung der Entgeltpunkte vor, wie der Grundrentenzuschlag nach § 76g. Rz. 3b Die Mind...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.2 Rechtslage ab 1.1.1997

Rz. 20 Die bisherigen Begrenzungsregelungen galten seit 1997 aufgrund der Modifizierungen nach dem AAÜG-ÄndG v. 11.11.1996 (BGBl. I S. 1674) nur noch für einen engen Kernbereich der Spitzenfunktionäre in Staat, Parteien, Wirtschaft und Gesellschaft der ehemaligen DDR sowie für hauptberufliche Mitarbeiter des MfS und AfNS (vgl. BT-Drs. 13/4587 S. 9). Rz. 21 § 6 Abs. 2 AAÜG bez...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90),...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.1 Höhe der Abfindung

Rz. 6 Abfindungsbetrag ist der 24-fache monatliche Durchschnittsbetrag der Witwen- oder Witwerrente, der für die letzten 12 Monate vor Wegfall der Rente geleistet wurde. Hiermit wird sichergestellt, dass auch eventuell anzurechnendes Einkommen (vgl. § 65 Abs. 3) berücksichtigt wird. Erfolgt eine Wiederheirat aber nach Ablauf von 3 Kalendermonaten und vor Ablauf von 12 Kalend...mehr