Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelu...mehr

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Ortszuschlag / 2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TVöD

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Die bis zum Inkrafttreten des TVöD geltende Regelung im kurzen Überblick: Der – entsprechend den Vergütungsgruppen des BAT nach "Tarifklassen" ge...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.1 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III für Arbeitslose, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt eink...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Verstirbt der Beschäftigte, so wird für bestimmte Hinterbliebene das Sterbegeld gezahlt (§ 23 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis beim Tod des Beschäftigten nicht geruht hat. Praxis-Beispiele Kein Anspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Der Beschäftigte bezog im Zeitpunkt des Todes eine befristete Erwerbsminderungsrente. Es besteht kein Anspru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.2 Höhe des Sterbegeldes

Als Sterbegeld ist für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für 2 weitere Monate das Tabellenentgelt des Verstorbenen zu zahlen. Hinweis Trennung der Entgelte für den Sterbemonat Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Entgelt für die Kalendertage, in denen der Beschäftigte noch gelebt hat, dieses Entgelt gehört zum Nachlass und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 42 Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwendet, wo es darum geht, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Im Regelfall wird Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nach beiden Gesetzen bejaht oder nicht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.1 Versicherungsschutz im Rahmen einer Erwerbstätigkeit

Gesetzlich unfallversichert[1] sind zunächst verschiedene Erwerbstätige, so beispielsweise Beschäftigte[2] in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu zählen auch Heimarbeiter oder Auszubildende). Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts versicherungspflichtig; Entwicklungshelfer, die Entwicklungs- oder Vorbereitungsdienst leisten. Dies gilt auch für Per...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Erweiterung des Anwendungsbereichs (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 4d Satz 1 gelten die §§ 4 bis 4c BEEG in den Fällen des § 1 Abs. 3 und 4 BEEG entsprechend. Einen Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BEEG hat abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG ("mit seinem Kind in einem Haushalt lebt") auch, wer (Nr. 1) mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat, (Nr. 2) e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.4.4 Befangenheit von Personalratsmitgliedern

Befangene Mitglieder dürfen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des entsprechenden Tagesordnungspunktes teilnehmen. Wann ein Fall der Befangenheit vorliegt, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. Sie liegt wohl regelmäßig dann vor, wenn die Entscheidung einer Sache dem Personalratsmitglied selbst oder einer ihm nahestehenden Person (insbesondere Ehegatten, Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 2 Versicherung aufgrund Satzungsregelung

Durch den Unfallversicherungsschutz kraft Satzung[1] wird kein unmittelbarer Versicherungsschutz begründet, sondern den Unfallversicherungsträgern eingeräumt, per Satzung einen genau bezeichneten Personenkreis in die Versicherung einzubeziehen: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, betriebsfremde Personen, die sich auf dem Betriebsgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 3 Rentenversicherung

Anders als in der allgemeinen Rentenversicherung nach dem SGB VI sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen von Altersgrenzen abhängig (ab 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze[1] mit Vollendung des 67. Lebensjahres). Hieraus ergeben sich die für die Versicherungsfreiheit in der landwirtschaftlichen...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / e) Verzichtsvertrag und Ehegatte

Rz. 125 Da der Erbverzicht nicht per se den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten umfasst, sollte zusätzlich ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs aufgenommen oder Gütertrennung vereinbart wird. Wird der Ehegatte, der den Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat, dennoch Erbe durch gewillkürte Verfügung von Todes wegen, ve...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Ehegatte

Rz. 10 Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt auch der Ehegatte. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[19] Gültig in diesem Sinne sind auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[20] sowie durch Fern- und Nottrauungen geschlossene Ehen.[21] War die Ehe vor dem Tod des Erblassers r...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Der neue Ehegatte als Störfaktor im Pflichtteilsrecht

Rz. 140 Seit den siebziger Jahren propagierte der BGH[209] die sog. Theorie von der Doppelberechtigung, nämlich dass die Pflichtteilsberechtigung nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung bestehen muss. Mit der Entscheidung aus dem Jahre 2012[210] ist er der starken Kritik aus der Literatur nachgekommen und hat diese Theorie der Doppelbere...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / ee) "Ehegatte" als Bezugsberechtigter

Rz. 102 Hat der Versicherungsnehmer "den Ehegatten" als Bezugsberechtigten benannt, ist diese Bezugsberechtigung nicht auflösend bedingt durch eine Scheidung der Ehe.[64] Mit der Scheidung kann aber die Geschäftsgrundlage für den Erwerb im Valutaverhältnis entfallen und der Bezugsberechtigte kann dem Erben zur Herausgabe der erlangten Versicherungssumme verpflichtet sein.[65...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten

Rz. 123 Nach dem zweiten Erbfall können Personen, denen die Aufhebung des gemeinschaftlichen Testaments oder einzelner in ihm enthaltener Verfügungen unmittelbar zustattenkommen würde, das gemeinschaftliche Testament oder einzelne in ihm enthaltene Verfügungen nach §§ 2078 ff. BGB anfechten, also durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 BGB). Praxishinweis Die Er...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / VI. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 39 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB [61] Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen.[62] Die Forderung ist jedoch auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 40 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die einen Erbverzicht erklärt haben, werden nicht mitgezä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Antragstellung bei glaubensverschiedenen Ehegatten (§ 51a Abs 2c S 11–13 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren an den KapErtr glaubensverschiedene Ehegatten beteiligt, musste der Antrag nach § 51a Abs 2c S 1 EStG aF die übereinstimmende Erklärung enthalten, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil zu den gesamten Erträgen stand (§ 51a Abs 2c S 11 EStG aF). Soweit ein Anteil einem kistpfl Ehegatten zuzuordnen war, waren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Tod des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

Rz. 66 Hat der Erblasser bereits seine Zustimmung zur Scheidung erteilt, und will er die Wirkungen des § 1933 BGB wieder beseitigen, bleibt ihm die Möglichkeit des Widerrufs nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 FamFG , d.h. die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Nieders...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Taktisches Vorgehen des Ehegatten

Rz. 351 Ausschlaggebend für die Entscheidung des überlebenden Zugewinn-Ehegatten ist vor allem die Höhe des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs im Verhältnis zum Gesamtnachlass. Außerdem kommt es entscheidend darauf an, neben Verwandten welcher Erbenordnung der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[986] Rz. 352 Für den Fall, dass nur der verstorbene Ehegatte einen Zuge...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / IX. Zuwendungen unter Ehegatten und an Abkömmlinge

Rz. 77 Gestaltungsziel i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge ist i.d.R., Vermögen schon auf die nächste oder übernächste Generation zu transferieren. Es gibt aber in der Praxis auch häufig Situationen, in denen ein Ehegatte wünscht, Teile seines Vermögens lebzeitig auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn einer der Ehegatten vermögender ist als d...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbrecht des Ehegatten bzgl. Zugewinngemeinschaft, §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB

a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) An den Ehegatten

Rz. 78 Zunächst ist auf eine vergleichsweise einfache und effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei Übertragungen zwischen Ehegatten hinzuweisen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Zuwendung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, sog. Familienheim[127] schenkun...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Zu Lebzeiten beider Ehegatten

Rz. 113 Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann keiner von ihnen das gemeinschaftliche Testament anfechten, weil einer der Ehegatten es, wenn auch in modifizierter Form, widerrufen kann; es besteht kein Anfechtungsbedürfnis.[155] Eine Anfechtung durch Dritte scheidet ebenfalls aus, da noch kein Erbfall vorliegt.[156]mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / c) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags

Rz. 79 Grundsätzlich besteht bei Mandaten, bei denen die Ehegatten den Rechtsanwalt mit einer Beratung oder Gestaltung einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen beauftragen, Einvernehmen zwischen den Ehegatten und die Beratung zur Abfassung eines Ehegattentestaments wird gemeinhin für zulässig erachtet.[80] Die Ehegatten erscheinen in den meisten Fällen gemeinsam be...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten

Rz. 139 Kommt es zu Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten, so würde sich unter Berücksichtigung der alten Rspr. des BGH, also der Entscheidung vom 5.10.1988, folgende Berechnung ergeben: Beispiel 1 Der Erblasser hat zu seinen Lebzeiten seinen Lohn auf das Einzelkonto seiner Ehefrau fließen lassen. Zum Zeitpunkt seines Todes befinden sich auf dem Einzelk...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / V. Ausübung des Vertretungsrechts durch den Ehegatten

Rz. 48 Es gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie bei der Betreuerbestellung gem. § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB durch den Verweis auf die entsprechende Anwendung in § 1358 Abs. 6 BGB. Der Ehegatte hat das Vertretungsrecht nach den Wünschen oder dem mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Ehegatten auszuüben. Das Selbstbestimmungsrecht des vertretenen Ehegatten muss gewa...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung von Ehegatten an den KapErtr (§ 51a Abs 2c S 7 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 7 EStG bestimmt, dass der Anteil an den KapErtr hälftig zugerechnet wird, wenn an den KapErtr ausschließlich Ehegatten beteiligt sind. Durch diese Regelung wird das elektronische Abrufverfahren und die Durchführung des KiSt-Abzugs in den Fällen ermöglicht, in denen Ehegatten Gläubiger der KapErtr sind (Gemeinschaftskonten). D...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Sonderregelung für Ehegatten

Rz. 252 Eine gesetzliche Ausnahme von den soeben dargestellten Grundsätzen enthält § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor Auflösung der Ehe zu laufen.[750] Wird die Ehe erst durch den Tod des einen Ehegatten aufgelöst, sind alle Schenkungen ergänzungspflichtig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des rechtl...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Notvertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Rz. 27 Mit der zum 1.1.2023 in Kraft getreten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts regelt der § 1358 BGB ein gegenseitiges Notvertretungsrecht von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Mit dem neu geregelten Notvertretungsrecht der Ehegatten wollte der Gesetzgeber wohl zumindest teilweise dem rechtl...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Erbengemeinschaft; Nießbrauch zugunsten der Ehegatten; Testamentsvollstreckung; Hausratsvermächtnis; Auseinandersetzungsausschluss; Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 189 Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _______________________...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Zeitliche Schranke des § 2325 Abs. 3 BGB für Ehegatten nicht zehn Jahre!

Rz. 97 Nicht jede Schenkung, die der Erblasser in seinem Leben gemacht hat, ist pflichtteilsergänzungspflichtig. Das Gesetz sieht in § 2325 Abs. 3 BGB eine zeitliche Schranke von zehn Jahren vor. Sind zurzeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des Gegenstands verstrichen, so bleibt die Schenkung für die Berechnung des Pflichtteils außer Betracht, § 2325 Abs. 3 Hs. 1 B...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Zuwendung unter Ehegatten von Todes wegen, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG

aa) Begriff des Familienheims Rz. 275 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall e...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / V. Erbrecht des Ehegatten in Abhängigkeit vom Güterstand

1. Grundlage, § 1931 BGB Rz. 27 Für die Höhe des jeweiligen gesetzlichen Erbteils des Ehegatten kommt es darauf an, welche Ordnung die anderen erbenden Verwandten haben und in welchem Güterstand der Erblasser mit den überlebenden Ehegatten verheiratet war. Selbst wenn eine Ehe als Scheinehe unter Umständen nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB aufhebbar wäre, gilt § 1318 Abs. 5 BGB ni...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 96 Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die vom Fortbestand der Ehe (als Geschäftsgrundlage) ausgehen, werden als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und werden zivilrechtlich grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB angesehen.[122] Nichtsdestotrotz sind solche Zuwendungen objektiv unentgeltlich. Vor diesem Hintergrund geht auch der...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 8. Anrechnung beim Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Rz. 110 Hinsichtlich einer Zuwendung an seinen Ehegatten kann der verheiratete Erblasser im Güterstand der Zugewinngemeinschaft anordnen, dass dieser auf den Zugewinnausgleich (§ 1380 BGB) oder auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB) anzurechnen sein soll. Eine doppelte Anrechnung ist ausgeschlossen. Wird bei der Anrechnung bspw. auf den Zugewinnausgleich eine Zuwendung nicht ganz ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Sonderfall: Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 238 Einige Besonderheiten sind im Bereich der sog. ehebezogenen Zuwendungen zu beachten: In der Regel mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da derartige Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden, müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Nießbrauchsrecht des Ehegatten

Rz. 153 Das Ehegattennießbrauchsrecht ist im romanischen Rechtskreis noch verbreitet. Ob es in einem deutschen Erbschein als Verfügungsbeschränkung Erwähnung finden sollte, war lange Zeit umstritten.[340] Wirkt es als Verfügungsbeschränkung und entsteht es unmittelbar mit dem Erbfall z.B. in Form eines Vindikationslegat (wie z.B. in Belgien), so soll es im Erbschein aufgefüh...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB)

Rz. 13 Nach § 1932 Abs. 2 BGB sind auf den Voraus, die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften anzuwenden. Daraus folgt, dass es sich beim Voraus um ein gesetzliches Vermächtnis handelt.[31] Der Voraus des Ehegatten selbst setzt den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge voraus.[32] Der Voraus des Ehegatten begründet einen Anspruch gegenüber den gesetzlichen Erben auf Eigentums...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Subsidiäre Kostentragung der unterhaltspflichtigen Verwandten und des Ehegatten

Rz. 152 Die Verpflichtung des Erben, die Bestattungskosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen, geht der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Angehörigen und derjenigen des Ehegatten vor. Ist die Übernahme der Kosten durch die Erben jedoch nicht zu erreichen (z.B. weil die Erben ausgeschlagen haben), so haften subsidiär gegenüber dem Anspruchsberechtigten auf Erstattu...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Einzelkonto des Erblassers

Rz. 129 Beim Einzelkonto ist nur eine Person Inhaber des Kontos.[189] Das Konto bleibt auch beim Tod des Kontoinhabers zunächst bestehen. Auf den Erben gehen das Girovertragsverhältnis und die Einlageforderung über.[190] All dies bedeutet, dass im Außenverhältnis tatsächlich der Erblasser Alleineigentümer des Einzelkontos ist.[191] Von erbrechtlicher Relevanz ist aber auch d...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Antragsberechtigung

Rz. 10 Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag, es wird nicht von Amts wegen eröffnet, § 13 InsO. Rz. 11 Berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass zu beantragen, sind:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil

Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um ein weiteres Viertel. Daraus folgt, dass der Ehegatte neben Erben der...mehr