Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VI. Insolvenz eines Ehegatten

Veranlagungswahlrecht geht als Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über: Der BGH geht davon aus, dass in der Insolvenz eines Ehegatten das Wahlrecht hinsichtlich der Einzel- oder Zusammenveranlagung vom Insolvenzverwalter ausgeübt wird, denn es handelt sich nicht um ein höchstpersönliches Recht, sondern um ein Verwaltungsrecht[71]. Beachten Sie: Dieser darf die Zustimmu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb

Sind beide Ehegatten an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH) beteiligt, beurteilt sich ihre Mitarbeit in einem solchen Unternehmen – ungeachtet ihres Güterstands – nach den geltenden Grundsätzen für die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Gütergemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ehegatten sind nicht versicherungspflichtig, wenn ehevertraglich Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. In diesen Fällen ist der mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner Mitunternehmer und nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ehegatten/Lebenspartnern eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den bereits zu Beginn des Vergütungszeitraums getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Es muss inhaltlich sowohl in der Vereinbarung als auch in der Durchführung dem entsprechen, was bei Arbeitsverträgen unter fremden Drit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.4 Arbeitslohn gemäß tatsächlicher Leistung

Wesentlich ist die Vereinbarung über die Höhe des an den Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Arbeitslohns. Regelmäßig wird ein Arbeitslohn gezahlt werden, den ein fremder Arbeitnehmer bei gleichem Umfang und gleicher Art der Tätigkeit erhalten würde.[1] Abweichend kann aber auch ein niedrigerer Arbeitslohn als üblich vereinbart werden, es sei denn, dass er so unüblich niedri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.6 Fremdvergleich bei Wertguthabenvereinbarung

Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung ab, muss für diese (gesondert) ein Fremdvergleich erfolgen.[1] Wesentliches Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung ist, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Lohnsteuerabzug

Der an den Ehegatten oder Lebenspartner gezahlte Arbeitslohn kann nach den allgemeinen Grundsätzen nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal besteuert werden, z. B. bei geringfügiger Beschäftigung mit 2 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen in der Anmeldung zur Sozialversicherung zusätzlich angeben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte oder Lebenspartner besteht.[1] Dadurch wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4.2 Eltern im Betrieb der Kinder

Möglich ist auch, dass Eltern im Betrieb ihres Kindes mitarbeiten und dazu mit ihrem Kind einen Arbeitsvertrag abschließen, z. B. über Bürohilfstätigkeiten im Umfang von 10 oder 20 Wochenstunden. Hierbei gelten ebenfalls die o. g. Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3 Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses

3.1 Grundsätzliche Anforderungen Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ehegatten/Lebenspartnern eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den bereits zu Beginn des Vergütungszeitraums getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Es muss inhaltlich sowohl in der Vereinbarung als auch in der Durchführung dem entsprechen, was bei Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4 Vereinbarungen mit Kindern

4.1 Kinder im Betrieb der Eltern Die zuvor genannten Grundsätze für die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit dem Ehegatten/Lebenspartner gelten entsprechend für Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse mit Kindern, die im elterlichen Betrieb mitarbeiten.[1] Bei Verträgen über Aushilfstätigkeiten oder gar über eine Berufsausbildung von Kindern im elterlichen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Lohnsteuer

1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Sozialversicherung

1 Beschäftigung gegen Entgelt Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung gegen Entgelt

Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt ist beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Nachzuweisen ist insbesondere, dass durch die Mitarbeit des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt wird. An den Nachweis der Ernsthaftigkeit können strengere Anforderungen gestellt werden als bei Verträgen mit Fremden.[1] Die vom Arbeitnehmer-Ehegatten/-Lebenspartner erbrachte Arbeitsleistung ist – wie üblich – durch Belege, z. B. in Form von Stundenzetteln, nachzuweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4.1 Kinder im Betrieb der Eltern

Die zuvor genannten Grundsätze für die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit dem Ehegatten/Lebenspartner gelten entsprechend für Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse mit Kindern, die im elterlichen Betrieb mitarbeiten.[1] Bei Verträgen über Aushilfstätigkeiten oder gar über eine Berufsausbildung von Kindern im elterlichen Betrieb prüft die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / b) Ende der Ehe

Da sich nach Zivilrecht bestimmt, ob Ehegatten i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen – also eine wirksame Ehe gegeben ist – ist ab der Rechtkraft der Scheidung (§ 1564 BGB) bzw. ab der Aufhebung der Ehe (§ 1313 BGB) für einkommensteuerliche Zwecke nicht mehr von einer Ehe auszugehen[15]. Tod des Ehegatten: Weil nach § 1353 BGB die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist, endet sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG oder § 1a EStG

Die Ehegattenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. § 1 Abs. 1 EStG: Bei der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG ist ein Wohnsitz nach § 8 AO bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO im Inland notwendig[34]. Zudem können in der Schweiz lebende Grenzgänger Zusammenve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / V. Unbeachtlichkeit des Antrags auf Einzelveranlagung

Nach dem Grundsatz des Schikaneverbots (§ 226 BGB) bzw. von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist von der Finanzverwaltung ein Antrag auf Einzelveranlagung als unbeachtlich zu behandeln, wenn der diesen Antrag stellende Ehegatte keine eigenen Einkünfte im entsprechenden VZ hat und der andere Ehegatte Zusammenveranlagung begehrt[65]. Beraterhinweis Wird dies von der Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / IV. Wahl der Einzelveranlagung nach § 26a EStG

Wird die Einzelveranlagung gewählt, so ist der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden[60]. Dabei sind gem. § 26a Abs. 1 S. 2 EStG jedem Ehegatten die von ihm erzielten Einkünfte zuzuordnen, so dass diese Vorschrift dem Grundsatz der Individualbesteuerung folgt[61]. Unerheblich ist, ob der andere Ehegatte an der Erzielung dieser Einkünfte mitgewirkt hat (§ 26a Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.1 Splittingverfahren

Ehegatten, die im VZ nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen von § 26 EStG für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllen, sind grundsätzlich vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wahl der Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten die Regelungen des Splittingverfahrens auch für Lebenspartner. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.2 Verwitwete Steuerpflichtige

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können auch verwitwete Alleinerziehende abziehen, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners nicht dauernd getrennt gelebt haben. Die Anwendung des Splittingtarifs im VZ des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners und des sog. "Witwen-Splittings" nach § 32a Abs. 6 EStG im folgenden VZ schließen den Abzug des Entla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Grundsätze

In die Steuerklasse II gehören diejenigen Arbeitnehmer, bei denen der Entlastungsbetrag zu berücksichtigen ist.[1] Für den Lohnsteuerabzug sind vom Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu beachten. Das Bundeszentralamt (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse[2] und somit auch die Steuerklasse II. Seit 2022...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / 3. Kein dauerhaftes Getrenntleben

Die Ehe ist geprägt durch eine Lebensgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft. Lebensgemeinschaft ist die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten. Die Wirtschaftsgemeinschaft betrifft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam betreffenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens. Dauerndes Getrenntleben: Folglich ist ein dauerndes Getrenntl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umzugskostenvergütungen in ... / 4.9.2 Berechtigter und andere Personen

Der Zuschlag kann für den Berechtigten und jede andere Person i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 BUKG, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt, gezahlt werden. Andere Person i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG Personen i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 BUKG sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder.[1] Den anderen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / II. Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung

§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter welchen die Ehegattenveranlagung möglich ist. Dies sind: Ehegatten, d.h. das Bestehen einer zivilrechtsgültigen Ehe wird vorausgesetzt, unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder 2 oder § 1a EStG [4], kein dauerndes Getrenntleben. Die erste Voraussetzung für die Zusammenveranlagung war im vom Hessische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / III. Wahl der Zusammenveranlagung

Nach der ab dem VZ 2013 geltenden Rechtslage werden den Ehegatten zwei Formen der Ehegattenveranlagung eingeräumt: die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) sowie die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich von jedem Ehegatten derart eigenständig ausgeübt werden, dass er eine Einzelveranlagung herbeiführen kann[49]. Die Wahl ist mit der Abgabe der Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / aa) Scheidungsfälle

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger in einem VZ mehrmals verheiratet war und zwischen den Ehegatten aller Ehen die Voraussetzungen i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung vorliegen, ist nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG nur für die zuletzt geschlossene Ehe eine Ehegattenveranlagung zulässig. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[20] hat hieran nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VII. Resümee

Die Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG ist neben der Einzelveranlagung nach § 26a EStG eine Form der möglichen Veranlagungsarten von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierbei müssen jeweils die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt sein. Ob Eheleute – und somit eine rechtswirksame Ehe – vorliegen, bestimmt sich nach deutschem Zivilre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / bb) Todesfälle

Beispiel 4 Die seit dem 15.8.2024 verwitwete A heiratet am 19.4.2025 den ebenfalls seit dem VZ 2024 verwitweten C. Lösung: A und C können für den VZ 2025 die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wählen mit Anwendung des Splittingverfahrens gem. § 32a Abs. 5 EStG für das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Das Witwensplitting nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG scheidet dann aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umzugskostenvergütungen in ... / 2 Beruflich veranlasster Wohnungswechsel

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit beim Arbeitgeber, des Arbeitgeberwechsels oder im Zusammenhang mit einer Versetzung durchgeführt wird. Eine berufliche Veranlassung liegt ebenfalls vor, wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.3 Keine (schädliche) Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person

a) Grundsatz: Alleinstehend ist ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nur dann, wenn er keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet ("echte" Alleinerziehende). Nur unter dieser Voraussetzung hat er Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / I. Sachverhalt und Kernaussagen der Entscheidung des Hessischen FG v. 31.10.2024

Strittig war, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26b EStG von zwei rumänischen Staatsbürgern erfüllt sind. Im konkreten Entscheidungsfall waren nach einer Bescheinigung der Christlichen Pfingstkirche bei Eheschließung in Rumänien der Mann 15 Jahre und die Frau 16 Jahre alt. Es hat keine Eheschließung vor einer staatlichen Institution stattgefunden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten

Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitnehmer erfüllt sind.[1] Beantragt allerdings ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.6 Höchstbetrag für abziehbare Versicherungsbeiträge

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes wird bei der Ehegatten-Zusammenveranlagung der Höchstbetrag von 29.344 EUR pro Steuerpflichtigem im Veranlagungsjahr 2025 auf 58.688 EUR verdoppelt. Hiervon können vor allem Ehegatten profitieren, die zusätzlich eine Basisrente-Alter oder Basisrente-Erwerbsminderung[1] abgeschlossen haben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7 Ehegatten-Einzelveranlagung

7.1 Grundzüge Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 7.1 Ehegatten/Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind Veräußerungsverluste des einen Ehegatten mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten auszugleichen.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er die Freigrenze von 1.000 EUR[2] nicht überschreitet. Entsprechendes gilt auch für Lebenspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 3 Ehepartner lebt im Ausland

In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Ehegatte, der im Inland durch seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt[1] oder durch seine Einkünfte[2] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss die Staatsangehörigkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Zusammenfassung Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu ...mehr