Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Beweiskraft

Rz. 170 Für die Beweiskraft des Zeugnisses gelten die Ausführungen über den Erbschein entsprechend. Bewiesen wird lediglich die Rechtsnachfolge. Wenn es nicht auf einen Bruchteil beschränkt ist, beweist es auch, dass einseitige Abkömmlinge nicht vorhanden sind. Was zum Gesamtgut gehört, kann dagegen durch das Zeugnis niemals bewiesen werden. Für die Verfügungsbefugnis des üb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausschließungsgründe

Rz. 11 Die Gründe, aus denen ein Richter kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen ist, sind in § 41 ZPO enthalten. Es handelt sich vor allem um die eigene Beteiligung bzw. die Beteiligung seines (auch früheren) Ehegatten/Lebenspartner am Verfahren, um verwandtschaftliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten und um Fälle der Vorbefassung mit der a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 301 Schweden ist der sog. Nordischen Konvention (siehe Rdn 266) beigetreten, so dass diese vorrangige Beachtung finden muss. Im Übrigen ist für bis zum 23.8.1962 geschlossene Ehen das Haager Ehewirkungsabkommen (vgl. Rdn 204) heranzuziehen.[920] Ist keiner dieser Staatsverträge einschlägig, so stellt das schwedische IPR auf eine etwaige Rechtswahl und, falls eine solche ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1.1 Rangfolge der Einnahmearten

Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.4 Steuerklasse IV (verheiratet)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und nicht dauernd getrennt lebende Ehe-/ Lebenspartner sind grundsätzlich in die Steuerklasse IV einzuordnen. Der Grundfall der Steuerklassenkombination IV/IV gilt auch dann, wenn nur einer der beiden Arbeitslohn bezieht.[1] Automatische Vergabe der Steuerklasse IV bei Heirat Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.4 Steuerklassenwechsel

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn beide Ehepartner ihn unterschreiben. Seit 2018 ist aber der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV auf einseitigen Antrag nur eines Ehe-/Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Ein Steuerklassen...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 1. Verwaltungsvollstreckung für den Erben

Rz. 15 Durch die Anordnung einer Verwaltungstestamentsvollstreckung nach § 2209 BGB erhält der Testamentsvollstrecker und nicht der sorgeberechtigte Elternteil das Verwaltungs- und Verfügungsrecht bezüglich des Nachlasses (§§ 2205, 2211 BGB). Zu beachten ist allerdings, dass das Verfügungsrecht des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 S. 2 BGB nur einzelne Nachlassgegenständ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 3. Erweiterte Belehrungspflicht des Notars

Rz. 44 Eine erweiterte Belehrungspflicht des Notars folgt allerdings aus der allgemeinen Betreuungspflicht, die dem Notar als Amtsträger der vorsorgenden Rechtspflege obliegt.[39] Hiernach ist der Notar verpflichtet, den Mandanten vor nicht bedachten Folgen seiner Erklärungen zu bewahren bzw. hierüber aufzuklären. Diese Pflicht verstärkt sich immer dann, wenn sich dem Notar ...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.1 Verteilung der Beitragslast

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer geringfügig entlohnt rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung: Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % bzw. 5 % bei Privathaushalten als Beitrag zu tragen. Den Restbeitrag, also 3,6 % bzw. 13,6 %, hat der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Bei einem Arbeitsentgelt ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Grundsätzliches

Rz. 23 Das häufigste Gestaltungsmittel zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft. Es wird ein Sondervermögen geschaffen, das streng vom Eigenvermögen des Vorerben getrennt ist und der Testierfreiheit des Vorerben entzogen ist. Das Sondervermögen kann nicht an die Erben des Vorerben fallen und auch nicht zur Berechnung von Pflichttei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.1 Wohnsitz im Inland

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter den Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein mehrfacher Wohnsitz ist möglich. Zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ist ein Wohnsitz im Inland ausreichend. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge und Europäisches Gemeinschaftsrecht

Rz. 24 Maßgebend für die Ermittlung des Rechts der Vertretung Minderjähriger durch deren Eltern ist das materielle Recht, nicht das Verfahrensrecht.[66] Bei der Feststellung des Rechts, nach dem sich die Befugnis zur Vertretung Minderjähriger entscheidet, spielen internationale Abkommen eine ganz erhebliche Rolle, so dass das autonome deutsche Kollisionsrecht weitestgehend v...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / f) Anstandsschenkungen nach § 2330 BGB

Rz. 79 Pflicht- und Anstandsschenkungen gem. § 2330 BGB unterliegen nicht der Pflichtteilsergänzung, weil ihnen eine moralische Verpflichtung zugrunde liegt. Zu Anstandsschenkungen zählen kleinere Zuwendungen zu bestimmten Tagen, wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern etc., oder zu besonderen Anlässen, wie Hochzeit, Geburt oder Abitur usw.[131] Bei Beurteilung der Frage, ob eine...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt gleichrangig Berechtigter (§ 64 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so sind diese gleichrangig berechtigt, was sich im Umkehrschluss aus der Regelung in § 64 Abs 2 S 5 EStG ergibt. Ein gemeinsamer Haushalt iSd § 64 Abs 2 S 2 EStG setzt eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahmen

Rz. 4 Sonderregelungen gelten für die Eintragung von Altenteilen oder Leibgedingen (siehe § 49 GBO Rdn 13)[7] sowie für die Eintragung eines gemeinschaftlichen Vorkaufsrechts; bei Letzterem ergibt sich das Verhältnis der mehreren Berechtigten zueinander aus § 472 BGB (vgl. Rdn 11, 19, 23).[8] Rz. 5 Zur Eintragung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Berechtigte eines d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Totenfürsorgerecht

Rz. 27 Im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, sollte auch die Frage mit dem Erblasser erörtert werden, wem nach dem Tod des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Hierbei geht es um alle Fragen rund um die Bestattung des Erblassers (Art und Ort der Bestattung, Ausgestaltung des Grabes, Grabpflege etc.). Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer f...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Auslegung

Rz. 115 Das GBA hat das Testament in eigener Verantwortung auszulegen, auch wenn es sich um die Klärung rechtlich schwieriger Fragen handelt.[210] Bei der Auslegung ist zunächst der Erblasserwille zu erforschen. Diese Auslegung hat Priorität gegenüber Auslegungsregeln.[211] Bei der Auslegung sind auch andere, dem GBA vorliegende öffentliche Urkunden zu berücksichtigen.[212] F...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / E. Verfügung zugunsten des "Lebensgefährten" und Trennung

Rz. 24 Mitunter fehlt, insbesondere in privatschriftlichen Verfügungen, eine ausdrückliche Regelung über die Rechtsfolgen der Trennung, weil sich die Beteiligten bei der Abfassung keine Gedanken über die Trennung gemacht haben. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung deutet weder bei privatschriftlichen noch bei notariellen Verfügungen zwingend darauf hin, dass die Erbeinse...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Zusammenschreibung bei besonderer rechtlicher Verbundenheit

Rz. 10 Abs. 2 erweitert die durch den Abs. 1 gegebene Möglichkeit der Zusammenschreibung für Grundstücke, die zu einer rechtlich verbundenen Grundstücksgesamtheit gehören. Das gemeinsame Merkmal besteht in der Verbindung der Grundstücke zu einer rechtlichen Einheit, die sachenrechtlichen Sondervorschriften, insbesondere bezüglich der Veräußerung und Belastung unterworfen ist...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / g) Ausstattungen nach § 1624 BGB

Rz. 81 Da der Gesetzgeber die Ausstattung nach § 1624 BGB nicht als gänzlich freiwillig, sondern als Erfüllung einer familiären, sittlichen Verpflichtung angesehen hat, hat er den Grund der Zuwendung nicht als Schenkung, sondern insoweit als causa sui generis [145] behandelt. Somit unterliegt die Ausstattung auch nicht der Pflichtteilsergänzung. Als objektive Voraussetzung mus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bestimmung des Berechtigten durch übereinstimmende Erklärung (§ 64 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in § 64 Abs 2 S 2 EStG genannten Personen bestimmen durch eine übereinstimmende Erklärung gegenüber der zuständigen Familienkasse (vgl A 25.1 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 DA-KG 2023) den Berechtigten. Das Gesetz sieht für die übereinstimmende Erklärung keine Formerfordernisse vor, deshalb reicht auch die mündliche Erklärung gegenüber der Familie...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Entstehung und Inhalt des Wohnungsrechts

Rz. 50 Das Wohnungsrecht kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte hat einen Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB sowie auf Eintragung des Wohnungsrechts in das Grundbuch nach Bewilligung durch die Erben (§ 19 GBO). Die Voreintragung der Erben als Eigentümer des Grundstücks ist nach § 39 GBO e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 3 Werbungskosten aus Arbeitnehmertätigkeit

Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können als Freibetrag eingetragen werden, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.[1] In Betracht kommen z. B. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppeltem Haushalt, falls der Arbeitgeber diese Aufwendungen nicht steuerfre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 Ohne einen entsprechenden Antrag nach den §§ 13, 22 GBO erfolgt i.d.R. keine Berichtigung des Grundbuchs. Diesem Umstand trägt § 82 GBO Rechnung, indem es für bestimmte Fälle einen beschränkten Grundbuchberichtigungszwang einführt. Ergänzt wird § 82 GBO durch die §§ 82a, 83 GBO (vgl. dazu § 82a GBO Rdn 1, § 83 GBO Rdn 1). Diese Vorschriften schränken das Antragsverfahr...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 98 Auch wenn sich das Gesetz hierzu nicht explizit äußert, so ist die Veräußerlichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts heute gewohnheitsrechtlich anerkannt.[130] Folglich kann der Nacherbe bereits vor Eintritt des Nacherbfalls über seine Anwartschaft verfügen. Dies kann dazu führen, dass der Nacherbe seine Rechte aus der Nacherbschaft abtritt bzw. veräußert und der Nach...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Vor- und Nachvermächtnis im Steuerrecht

Rz. 164 Charakteristisch für das Nachvermächtnis ist, dass der Erblasser den vermachten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einer dritten Person zuwendet (§ 2191 Abs. 1 BGB). Der Vorvermächtnisnehmer ist Vermächtnisnehmer auf Zeit und steht folglich einem Vorerben gleich. Daher wird ein Nachvermächtnis erbrechtlich (§ 2191 Abs. 2 BGB) und steuerlich (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufnahme in den Haushalt des Berechtigten

Rn. 53 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Kinder des Ehegatten (sog Stiefkinder), Kinder eines eingetragenen Lebenspartners und Enkel sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.3009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109. Unter einer Haushaltsaufnahme ist das örtlich gebundene Zusammenleben von Kind und Berechtigtem in ein...mehr