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§ 15 Familienrecht / cc) Beispiel: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Maria Demirci, Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
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Rz. 104

Im Ausgangsfall (Rdn 44) soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[197]

Endvermögen F

 
Haushälfte 100.000 EUR  
abzüglich Belastungen 100.000 EUR  
zuzüglich Freistellungsanspruch gegen Ehemann 50.000 EUR  
    50.000 EUR[198]
Pkw   5.000 EUR
Schmuck/Pelze   10.000 EUR
    65.000 EUR

Anfangsvermögen F

 
Bei Eheschließung im August 2005 Barvermögen 2.500 EUR
  2.500 EUR
Zuzurechnen nach § 1374 Abs. 2 BGB ist der von den Eltern im August 2010 übertragene ½-Anteil an dem unbebauten Grundstück mit Gesamtwert 40.000 EUR, also 20.000 EUR

Endvermögen M

 
Wert des Unternehmens einschließlich Goodwill[199] (eingeschlossen Inventar, insbesondere Firmen-Pkw)   125.000 EUR
Fortführungswert der Lebensversicherung[200]   45.000 EUR
Wertpapierdepot   40.000 EUR
Sonstiges Barvermögen   20.000 EUR
Haushälfte 100.000 EUR  
abzüglich Belastungen[201] 100.000 EUR  
zuzüglich Freistellungsanspruch 50.000 EUR  
    50.000 EUR
    280.000 EUR
Belastung mit Rückforderungsrecht der Schwiegereltern wegen der Grundstücksübertragung im Wert von 20.000 EUR, das im Hinblick auf den tatsächlich erfolgten Hausbau und die anschließende Nutzung als Ehewohnung mit angenommen wird   – 5.000 EUR
Hinzuzurechnen ist nach § 1375 Abs. 2 BGB die Übermaßschenkung an die Freundin im Mai 2020 in Höhe von   10.000 EUR

Anfangsvermögen M

 
Bei Eheschließung BAföG-Darlehen   – 5.000 EUR
Seine Eltern haben ihm persönlich aus Anlass des Hausbaus mit der Ankündigung späterer testamentarischer Berücksichtigung zu seinen Lasten im Juli 2011   50.000 EUR
gezahlt.    
Übertragung des unbebauten Grundstücks durch die Schwiegereltern 20.000 EUR  
wiederum belastet mit Rückforderungsrecht (siehe oben) – 5.000 EUR  
    15.000 EUR
 

Rz. 105

Vor der Ermitt...

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