Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Veranlagungsformen für Eheg... / 6 Zusammenveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten sind auch im Rahmen der Zusammenveranlagung getrennt zu ermitteln. Bei den weiteren Schritten zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden die Ehegatten jedoch "gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt".[1] Der Hauptvorteil der Zusammenveranlagung liegt im Splittingtarif.[2] Dabei werden die Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn je...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 8 Maßstäbe für die Verteilung von Aufwendungen

Wie die obige Aufstellung zeigt, gelten für die Verteilung der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen sowie der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen die folgenden Maßstäbe im Rahmen der Ehegatten-Einzelveranlagung: Der Grundsatz lautet, dass derjenige Ehegatte die Aufwendungen abzieht, der sie "wirtschaftlich getragen" hat. Die Ehegatten kö...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.2 Progressionsvorbehalt

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann im Einzelfall günstiger sein, wenn ein Ehegatte Einkünfte erzielt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld oder ausländische Einkünfte. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung/ Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau weist 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR aus. I...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.7 Zumutbare Belastung

Die abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen und damit auch die zumutbare Belastung sind bei der Einzelveranlagung für jeden Ehegatten getrennt zu berechnen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.3 Nachträgliche Änderung

Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Veranlagungsformen kann grundsätzlich nachträglich abweichend ausgeübt werden, solange die Steuerbescheide nicht endgültig und bestandskräftig sind. Der Widerruf der bisherigen Wahl kann auch noch im Einspruchs- und im Klageverfahren erklärt werden, nicht mehr dagegen im Revisionsverfahren vor dem BFH. Das Gesetz bestimmt[1], unter welchen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.2 für die Zusammenveranlagung

Eine Zusammenveranlagung führt das Finanzamt durch, wenn keiner der Ehegatten wirksam die Ehegatten-Einzelveranlagung gewählt hat. Das Finanzamt veranlagt die Ehegatten insbesondere dann zusammen, wenn sie zur Veranlagungsform keine Anträge stellen.[1] Ist allerdings die Ehegatten-Einzelveranlagung offensichtlich günstiger, soll das Finanzamt die Ehegatten hierauf hinweisen.[2]mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 5 Einzelveranlagung für Alleinstehende

Die Einzelveranlagung für Alleinstehende stellt nach dem Gesetz die Normalform der Veranlagung dar. Dabei werden grundsätzlich nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben angesetzt, die der Steuerpflichtige selbst bezogen bzw. bezahlt hat. Oft werden allerdings Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, die ein anderer, häufig ein naher Angehöriger, zugunsten des Steuerpflichtige...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.1 Grundzüge

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im Regelfall ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.5 Nebeneinkünfte

Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer und beziehen beide Nebeneinkünfte (mit Ausnahme bestimmter Kapitaleinkünfte) von 410 EUR, bleiben diese bei der Ehegatten-Einzelveranlagung wegen des Härteausgleichs steuerfrei. Bei Wahl der Zusammenveranlagung müssten sie dagegen versteuert werden, weil dann für den Härteausgleich auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten abgestellt wird.[1] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.3 Tarifermäßigung

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn für einen Teil der Einkünfte eine Tarifermäßigung, die sog. Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz, infrage kommen. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung / Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau hat 2025 eine begünstigte Entschädigung erhalten und weist deshalb ein begünstigtes zu versteuerndes Einkomm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 4 Ausüben des Wahlrechts

4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 1.000 EUR[1] beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 1.000 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 1.000 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten – § 13 Nr. 1 GrEStG

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.2 Genehmigung

Rz. 7 Genehmigung i. S. d. § 14 Nr. 2 GrEStG ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.[1] Abweichend von § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt (Wirkung ex tunc), hat die Genehmigung eines Erwerbsvorgangs gem. § 14 Nr. 2 GrEStG die Wirkung, dass mit ihrer Erteilung die Steuer entsteht (Wirkung e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3 Selbst genutztes Wohneigentum

Bedeutung hat die Verlängerung der steuerschädlichen Veräußerungsfrist für Grundstücke und die Einbeziehung des selbst hergestellten Gebäudes grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbstgenutzte Wohneigentum, um insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht zu behindern. Die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag kann...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 4.2 Stiftungsförderung

Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung des öffentlichen oder privaten Rechts (Vermögensstock) können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren auf Antrag bis zu 1 Mio. EUR abgezogen werden.[1] Eine Anrechnung auf die 20 %-Grenze für Spenden erfolgt nicht. Zusammen veranlagte Ehegatten können einen Betrag von bis zu 2 Mio. EUR abziehen. Dabei macht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

In diesem Bereich genießen unverheiratete Eltern nur dann steuerliche Vorteile gegenüber Ehegatten, wenn sie getrennte Wohnungen nutzen und getrennte Haushalte führen. Bei gemeinsamer Haushaltsführung gelten die Partner nämlich nicht mehr als alleinerziehend. Sie können deshalb den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen.[1] Bei getrennten Wohnungen kann einer der Partner ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / Zusammenfassung

Überblick Die besonderen Veranlagungsformen für Ehegatten setzen das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft voraus. Die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft werden deshalb wie Alleinstehende einzeln veranlagt. Die Auswirkungen der Veranlagungsform liegen nicht nur im Tarif, sondern auch bei einer Reihe weiterer steuerlicher Vergünstigungen. Dem Gr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.3 Grenzsteuersatz über 25 %

Es kann aber nicht in allen Fällen auf den einkommensteuerlichen Grenzsteuersatz des Anlegers abgestellt werden. Werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (erstmals) Steuervergünstigungen durch Einbeziehung der Kapitalerträge gewährt, kann auch bei einem über 25-prozentigen Grenzsteuersatz die tarifliche Einkommensteuer auf die Kapitalerträge günstiger als die Abgeltun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.2 Tod des Ehegatten/Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils (§ 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD)

Aus Anlass des Todes des Ehegatten/Lebenspartners i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährten/in eines Kindes oder Elternteils besteht Anspruch auf Arbeitsbefreiung für 2 Arbeitstage. Beim Tode des Ehegatten/Lebenspartners gilt als Freistellungsvoraussetzung eine rechtlich bestehende Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. Mit Wirksamwerden eines Scheidungsurteils entfällt d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.2 Unterscheidung konfessions- und glaubensverschiedene Ehe

Es ist zwischen konfessionsverschiedener und glaubensverschiedener Ehe zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu grundlegende Entscheidungen getroffen.[1] Um eine konfessionsverschiedene Ehe handelt es sich, wenn beide Ehegatten verschiedenen in dem betreffenden Bundesland steuerberechtigten und steuererhebenden Religionsgemeinschaften angehören. Gehört nur ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 1 Tatbestandsmerkmale

Die Rechtsnorm des § 46 Abs. 2 EStG greift nur bei Vorliegen folgender Tatbestandsmerkmale: Es liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitslohn) vor und es muss ein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden sein.[1] Wichtig Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern Der BFH[2] hat klargestellt, dass die Veranlagung vorbehaltlich der Veranla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.5 Schwere Erkrankungen eines Angehörigen, eines Kindes oder einer Betreuungsperson (§ 29 Abs. 1 Buchst. e TVöD)

Die Regelung enthält 3 unterschiedliche Anwendungsbereiche, nämlich die schwere Erkrankung eines Angehörigen, eines Kindes unter 12 Jahren sowie einer Betreuungsperson. Schwere Erkrankung eines Angehörigen Hinsichtlich des Begriffs des Angehörigen kann wie bei § 11 TVöD auf die Legaldefinition des § 20 Abs. 5 des VwVfG zurückgegriffen werden. Diese Vorschrift lautet wie folgt:...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 3 Härteausgleich

Liegen die Nebeneinkünfte unter 820 EUR, kann der Arbeitnehmer einen gekürzten Härteausgleich in Anspruch nehmen. Dieser berechnet sich nach der Formel: 820 EUR ./. Betrag der Nebeneinkünfte.[1] Auch hier bleiben die Kapitaleinkünfte außer Ansatz, selbst wenn sie auf Antrag in die Veranlagung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Härteausgleich bei der Einzelveranlagung von Eheg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umzugskosten / 3.3 Pauschalen für Umzugskosten ohne Nachweis

Sonstige Umzugsauslagen ohne Nachweis können in pauschaler Höhe steuerfrei erstattet werden. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten beträgt beim Berechtigten ab 1.3.2024: 964 EUR[1], ab 1.4.2022: 886 EUR[2], ab 1.4.2021: 870 EUR. Für jede andere Person (Ehegatte, Lebenspartner sowie Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 4.4 Zinsschuldner

Zinsschuldner ist gem. § 235 Abs. 1 Satz 2 AO derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Danach ist der Schuldner der hinterzogenen Steuern auch der Zinsschuldner. Ob er an der Steuerhinterziehung beteiligt war, ist unerheblich.[1] Daher sind auch gegen Erben des verstorbenen Hinterziehers Zinsen festzusetzen. Hat bei zusammenveranlagten Ehegatten nur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.1 Adressat und Bekanntgabe der Androhung

Die Androhung ist an den zu richten, der die geforderte Handlung vorzunehmen hat. Bei mehreren Verpflichteten, z. B. Ehegatten, ist gegenüber jedem Einzelnen eine gesonderte Androhung erforderlich. Bei Ehegatten ist es nicht zulässig, eine Androhung an "Herrn und Frau ..." zu richten. Geschieht dies trotzdem, ist der Bescheid unwirksam. Die Finanzämter sind angewiesen, bei E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.3 Konfessionsgleiche Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird der Kirchensteuerhebesatz auf die nach den Bestimmungen des EStG ermittelte gemeinsame Bemessungsgrundlage (unter Berücksichtigung der Korrekturen nach § 51a EStG) angewandt. Bei Einzelveranlagung wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Einkommensteuer eines jeden Ehegatten angewandt. Die Kürzungsbeträge[1] werden bei jedem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag: Voraus... / 5 Gesetzliche Billigkeitsregelung – "Rentnerfälle"

§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO sieht eine Billigkeitsregelung für solche Fälle vor, in denen Steuerpflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfrist versandten Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen durften, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. In diesen Fällen soll der Verspätungszuschlag erst vom Ablauf der in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr