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In den nächsten Jahren werden in Deutschland zwischen ein bis zwei Bill. Euro vererbt. Nicht einmal in der Hälfte aller Erbfälle liegt jedoch eine letztwillige Verfügung vor. In den übrigen Todesfällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge entspricht aber in den meisten Fällen nicht den Wünschen der Beteiligten, insb. nicht im Fall von Ehegatten. Der Todesfall bringt neben dem persönlichen Verlust eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Probleme mit sich. Eine vernünftige und umfassende Vorsorgeplanung sollte deshalb unbedingt vorhanden sein. Zur Absicherung der Vermögensnachfolge dient insb. die Verfügung von Todes wegen.

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