Rz. 6

Bei der Gestaltung eines Unternehmertestaments sind typischerweise folgende Ziele zu verwirklichen:

Sicherung der Unternehmensfortführung

In der Regel ist der Wille des Unternehmers darauf gerichtet, das Unternehmen in der bisherigen oder einer geänderten Form nach seinem Tod zu erhalten und die Fortführung des Unternehmens durch einen oder mehrere geeignete Nachfolger sicherzustellen.

Absicherung der Familie

Da das Unternehmen i.d.R. nur von einem (selten auch von mehreren) Erben fortgeführt wird, gilt es, die weichenden Erben und den Ehegatten des Unternehmers wirtschaftlich angemessen abzusichern.

Reduzierung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen

Mögliche (Liquiditäts-)Belastungen des Unternehmenserben und des Unternehmens durch Ausgleichs- und Abfindungsansprüche (z.B. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, erbrechtliche oder güterrechtliche Ausgleichsansprüche oder gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche) sind möglichst zu reduzieren oder zu vermeiden.

Optimierung der steuerlichen Belastung

Unter mehreren erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist die Unternehmernachfolge so zu gestalten, dass die steuerliche Gesamtbelastung des Unternehmenserben durch Erbschaftsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer möglichst gering ist.

 

Rz. 7

Bei der Nachfolgeplanung werden sich nicht immer alle diese Ziele in gleicher Weise verwirklichen lassen. In den meisten Fällen werden sogar erhebliche Zielkonflikte auftreten. Die Kontinuität des Unternehmens kann langfristig u.U. am besten dadurch sichergestellt werden, dass der Unternehmensnachfolger zum Alleinerben eingesetzt wird und den weichenden Erben andere Vermögenswerte durch Vermächtnisse zugewendet werden. Allerdings wird eine solche Regelung den individuellen Gerechtigkeitsvorstellungen des Erblassers vielfach nicht gerecht. Mit der Stellung als Vermächtnisnehmer verbinden die Beteiligten nicht selten auch dann eine Benachteiligung ("Erben 2. Klasse"), wenn der Vermächtnisnehmer dem Erben wirtschaftlich gleichgestellt wird.

 

Rz. 8

Im Rahmen der Nachfolgeplanung gilt es, die individuellen Ziele des Erblassers zu ermitteln und dabei auch etwaige Zielkonflikte deutlich zu machen. Auf dieser Grundlage kann der Erblasser dann eine Gewichtung der einzelnen Ziele vornehmen und bewusst eigene Prioritäten setzen.

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